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Probleme bei der Garantieverlängerung des Boxster - Überdrehzahlereignis-

Themenstarteram 28. März 2015 um 8:14

Hallo Zusammen,

ich habe mir letztes Jahr einen Porsche Boxter von Privat gekauft und der Vorbesitzer versicherte mir, dass er das Fahrzeug immer pfleglich behandelt hat. Wir haben das Fahrzeug dann noch bei einem Porsche Zentrum prüfen lassen (kein 111 Punkte Check) und dann dort den Kaufvertrag unterzeichnet.

Als ich nun das Fahrzeug zur 1. Zwischwartung in das selbe PZ gebracht habe und gleichzeitig eine Garantieverlängerung durchführen wollte, wurde mir folgendes mitgeteilt:

Bei Betriebsstunde 189 hat ein Überdrehzahlereigniss der Kategorie 4 und 3 stattgefunden. Deshalb könnte die Garantie erst nach einer Kompressionsprüfung und Druckverlustmessung gewährt werden. Für diese Prüfung wird von Porsche der Ausbau des Motors vorgeschrieben. Der Kostenvoranschlag dafür beläuft sich auf EUR 1.799,-- !!! Die Kosten für die Garantie kommen natürlich noch hinzu.

Jetzt bin ich erhrlich gesagt schockiert und ziemlich ratlos. Ich kann belegen, dass dieses Überdrehzahlereignis vor dem Kauf stattgefunden hat. Deshal stellen sich für mich folgende Fragen:

-Derzeit gibt es keinen Hinweis, dass der Motor einen Defekt hat aber wie wahrscheinlich ist es, dass es durch diese Überdrehzahl in der Kategorie 4 zu Spätfolgen kommt?

-War die Auskunft des Verkäufers, das Fahrzeug pfleglich behandelt zu haben unter diesen Umständen zutreffend? Nach meinen Recherchen im Internet wirken bei solch einem Drehzahlereignis brachiale Gewalten auf den Motor ein, welche durch normales fahren nicht auftretten könnten. Lt. PZ muss es wohl ein Verschalten des Vorbesitzers gegeben haben.

-hätte das PZ bei der Prüfung vor dem Kauf mich nicht auf diese Gefahr hinweisen müssen und die Motordaten damals auslesen sollen (Stichwort: Verletzung der Sorgfaltspflicht). Das Auslesen dieser Daten wäre doch sicher keine große Aktion gewesen, oder? Einen schriftliche Auftgrag für die Prüfung gibt es nicht aber der Verkäufer war ja dabei und kann bezeugen, dass sich ein Porsche Service Berater das Fahrzug angeschaut und für ok befunden hat.

Vorab meinen Besten Dank für Euer Feedback.

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2015 um 19:17

Meine Güte, die paar Zündungen, das ist ja lächerlich!

Ich sehe das so:

Du wolltest auch einen Porsche haben und hast von Privat einen 987 gekauft, die aus dem PZ waren wohl zu teuer.

Dann hast du den, weil keinen spezifischen Sachverstand, bei einem PZ ansehen lassen, wolltest aber nicht den 111 Punkte Check machen weil -> der kostet 400 tacken.

Dann geht dir die Düse, da du (im Netz) von Motorschäden gehört hast (werden in der Mehrzahl 986 gewesen sein) und du dir diese eventuellen Kosten (im Falle eines kapitalen Motorschadens) durch die Anschlussgarantie ersparen wolltest.

Dabei wurde beim Auslesen der Daten festgestellt, das der ein paar kleine Überdreher hatte, dir bricht Kaltschweiß aus (weil fehlender Sachverstand) und du schreist, dank RS, nach dem Anwalt.

Der wird dir aber nicht helfen können.

Du kannst jetzt einfach einen Haken hinter die Geschichte machen und dich an dem tollen Auto erfreuen oder in den sauren Apfel beissen und die Tests machen lassen.

Ich würde einfach fahren.

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63 Antworten
am 28. März 2015 um 8:49

Gekauft von Privat! Hier zu sollte ein juristischer Fachmann befragt werden!

Folgeschäden, resultierend aus dem Überdrehzahlereigniss sind möglich, müssen aber nich eintreten!

Würde aber auf den Hersteller hören und mal genauer im Unterforum Porsche Boxter hier lesen!

Wo bitte steht die sog. "Verletzung der Sorgfaltspflicht" beim Auto in Verträgen?

Überdrehzahl kann schon beim kurzzeitigen Schalten passiert sein: zurück statt hochgeschaltet z.B.

und der Besitzer selbst gar nicht verursacht haben.

Ich würde auf die Garantieverlängerung pfeifen, die Motoren packen das. Wenn man sehr oft den 'roten DRZ Bereich' überschritten hat, sieht es anders aus.

Ein Auto privat kaufen heißt immer Risiko. Also...

am 28. März 2015 um 10:47

die motoren packen 'das' vielleicht, aber aufgrund der dollen nikasil-laufbüchsen, kettenrissen und undichtigkeiten und anderer probleme ist porsche wohl mittlerweile für jeden motor froh, den sie aus der garantie kicken können.

geh mal ins pff:rolleyes:

ein fall

noch einer

.....

eigene erfahrung u.a. mit weitestgehend baugleichem cayman:mad:

der hatte gottseidank noch gültige garantie, weil ich mir das selberbasteln aus ähnlichen erfahrungsberichten heraus verkniffen habe.... ein austauschmotor hat den gegenwert eines üppig ausgestatteten gti's:rolleyes:

am 28. März 2015 um 11:43

Falsches Forum.

Stell. die Frage doch direkt an Porsche.

Erwarte aber keine sachdienliche Antwort.

Hi,

welchen Auftrag habt Ihr zum Durchchecken gegeben, denn danach richten sich dann auch die Ergebnisse...

MfG

Super-TEC

Zitat:

@flatfour schrieb am 28. März 2015 um 10:22:55 Uhr:

Wo bitte steht die sog. "Verletzung der Sorgfaltspflicht" beim Auto in Verträgen?

Nirgends, deswegen wäre der Sachverhalt auch eher bei einem Anwalt besser aufgehoben. :)

Die Zusicherung, der Wagen sei "pfleglich" behandelt worden, ist doch sowas von butterweich....

Da was vom Privatverkäufer zu kriegen dürfte schwierig werden, d.h. nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt und auf jeden Fall mit weiterem finanziellen Engagement verbunden sein.

Hat die erfolgte Prüfung bei Porsche vor Kauf irgendwie einen fest umrissenen Leistungsumfang? Hätte das also da schon auffallen müssen?

am 28. März 2015 um 17:56

Dazu müsste man erstmal wissen, was ein "Überdrehzahlereignis der Kategorie 4" konkret bedeutet. Viele Motoren verkraften ein leichtes Überdrehen locker, vor allem, wenn die Ventilfedern neu und somit noch straff sind, wovon ich angesichts der niedrigen Anzahl an Betriebsstunden, bei dem der Fehler auftrat, mal ausgehe.

Zitat:

@bbbbbbbbbbbb schrieb am 28. März 2015 um 18:56:42 Uhr:

Dazu müsste man erstmal wissen, was ein "Überdrehzahlereignis der Kategorie 4" konkret bedeutet.

Erste Treffer bei Google wenn man nach "Überdrehzahl Ereignis der Kategorie 4" sucht ...

 

Zitat:

@PorschePanamera schrieb am 25. Februar 2013 um 18:33:19 Uhr:

Hallo!

Ich Arbeite im PZ Österreich und habe heute einen Elfer gemacht mit druckverlustprüfung und Kompressionsprüfung!

Das mit der Überdrehzahl get von dem Bereich 1-6

1.: Der Motor hat zu 100% nichts.

2.: Der Motor hat zu 90% nichts.

3.: Der Motor hat zu 70% nichts.

4.: Der Motor hat zu 50% etwas / nichts.

5.: Der Motor hat zu 30% nichts! (70% Wahrscheinlich)

6.: Der Motor hat sicher einen Schaden genommen!!!

Bis zum Bereich 2 Bekommt man die begehrte Garantieverlängerung noch!

In dem Bereich 3-4 muss man, die Kompression prüfen und eine Druckverlustprüfung machen!

Ab dem Bereich 5 bekommst du keine Garantieverlängerung mehr! (Glaube ich?!?!?!)

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen!

mfg Berni!

Auch noch interessant.

 

Zitat:

@heinnbach schrieb am 25. Februar 2013 um 20:25:34 Uhr:

Zu den Überdrehern, vielmehr Zündungen: Bei PAG gilt, alles bis Stufe Drei ist voll garantiefähig. Oberhalb Drei ist das Ermessenssache. 30 Zündungen (entspricht wenigen Kurbelwellenumdrehungen) sind gewiß im Rahmen des Ermessens. Leider für Dich.

Ich fahre viel auf der Rennstrecke - durchaus ambitioniert - und habe es in 9 Jahren GT3 (RS) mit drei Fahrzeugen noch nicht geschafft (toi, toi) oberhalb von Stufe Drei zu kommen (beim zweiten Wagen einmal durch falsches Runterschalten in Drei, waren 81 Zündungen: DAS merkt man sofort und DAS tat in der Seele weh, obwohl von der Dauer unter 1 Sekunde). Das zeigt mir, wie brutalst man mit dem Motor umgehen muß für alle Stufen darüber. Andersherum: so ein vergewaltigeter Motor würde mir jede Freude am Fahrzeug nehmen. Egal ob schädlich oder nicht.

Hilft Dir jetzt zwar nicht, dafür vielleicht beim nächsten Mal.

Ansonsten: Sieht nach gut heruntergeritten aus. Rechtshilfe nehmen, die Dir hier keiner bieten kann.

Themenstarteram 29. März 2015 um 13:37

Hallo Zusammen,

und erst mal Dankeschön für die bisherigen Rückimeldungen.

So wie es aussieht, werde ich wohl einen Juristen einschalten müssen. Glücklicherweise habe ich eine Rechtschutzversicherung.

Was die technische Seite angeht, so kann ich nicht beurteilen, ob eine Überdrehzahlereigniss im Bereich 4 bedeutet, dass der Motor heruntergeritten ist und ob es tatsächlich sein kann, dass dem Vorbesitzer nichts aufgefallen ist und er sich an so ein starkes Überdrehen nicht erinnern kann.

Das Paradoxe an der ganzen Sache ist ja, dass der Motor keine Anzeichen eines Schadens zeigt und es ja nicht um eine kulante Regelung im Hinblick auf eine Reparatur geht. Ich möchte ja lediglich eine Anschlussgarantie, welche bei Porsche übrigens auch nicht gerade ein Schänppchen ist, abschließen. Bei früheren Fahrzeugen von nicht Premiumherstellern konnte ich die Erfahrung machen, dass auch ohne Garantie bei notwendigen Reparaturen noch mit Kulanz gerechnet werden konnte. In so fern bin ich maßlos von Porsche entäuscht und werde auch kein Fahrzeug dieser Marke mehr kaufen oder empfehlen, wenn es nicht doch noch zu einer gütlichen Einigung in der Angelegenheit kommt.

Besonders entäuschend bei der Sache ist ja zudem, dass der Verkäufer und ich das Fahrzeug im Porsche Zentrum haben prüfen lassen. Da hätte doch der Hinweis kommen müssen, dass es zu empfehlen wäre, die Motordaten auszulesen. Gerade weil ich mich nicht auskenne bin ich doch zu einem Autohaus gegangen und nicht in eine freie Werkstatt sondern zu einem Porsche Vertragshändler.

am 29. März 2015 um 13:45

das problem wird sein, zu beweisen, dass der VK der überdreher war und/oder das er von wußte.

und wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, das er wissentlich was verschweigt, siehts schlecht aus.

da bleibt alles von lehrling in werkstatt, der beim reinfahren mal so richtig hochjubelt, werkstatttestfahrt, domestiken vom hotel, die die karre in die garage fahren, die geliebte vom VK.....

du erkennst das problem?:D

Themenstarteram 29. März 2015 um 14:12

Den Nachweis zu erbringen, dass der Verkäufer der Verursacher des Überdrehers war ist nicht das Problem, da der Überdreher bei Betriebstunde 189 erfolgte, das Fahrzeug nun 373 Betriebstunden ausweist und ich nachweislich nicht einmal 2000 km gefahren bin.

Ich sehe hier absolut keinen Grund die Schuld bei Porsche zu suchen.

Der Verkäufer hat hier Mist gebaut und selbst das ist nicht mal sicher.

Aber Porsche ist hier mehr als aus dem Schneider.

Lediglich das Porsche Zentrum das den Wagen vor dem kauf untersucht hat könnte man eine schuld vorwerfen da sie eben diese Motordaten nicht ausgelesen haben bzw. dazu nichts gesagt haben.

Es wurde aber auch schon nach dem Umfang der Untersuchung gefragt.

Was also wurde mit dem Porsche Zentrum ausgemacht? Gibt es ein Protokoll der Untersuchung?

Was sagt Porsche selbst dazu das bei der Gebrauchtwagen Begutachtung nichts zu dem Vorfall gesagt wurde?

Der Verkäufer muss aber bei besagter Betriebsstunde nicht selber gefahren sein und muss davon also nichts wissen.

Das wurde hier ja auch schon mehr als deutlich erläutert.

Das hier wird ausgehen wié das Hornberger Schießen, ausser den Anwälten wird keiner gewinnen,

und der TE glaube ich zumndest schon mal gar nicht, denn, es ist doch kein Schaden da, der motor läuft wie ich verstanden habe gut, und das PZ verlangt nun mal bei Überdrehern der Art diese Prüfung.

Eigentlich hätte das PZ dich bei dem Check auf die Möglichkeit des Auslesen hinweisen KÖNNEN , aber nicht müssen.

Meine Meinung,mehr nicht.

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