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Probleme bei Getriebeupdate Golf DSG

Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 10:06

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand aus, folgendes:

Als ich neulich einen Termin für eine turnusgemäße Inspektion für meinen Golf erfragte, kam bei der Werkstatt die Meldung, dass von VW eine Feldaktion geplant sei zum Getriebeupdate.

Auf meine Frage, was passiert, wenn ich es nicht durchführen lasse, kam die Antwort: "Dann verlieren Sie die Garantie im Schadensfall."

Na gut, Auto hingebracht. Aber: das Steuergerät konnte nicht ausgelesen werden bzw geupdatet.

Ne Woche später nochmals erfolglos versucht.

Dann blieb der Wagen in der Werkstatt, ich bekam n Ersatzwagen.

Erst hieß es, man könne sich das nicht erklären. Wenn das (Getriebe?)Steuergerät defekt sei, dürfte der Wagen ja gar nicht mehr fahren. Er fuhr aber recht problemlos.

Dann wollten sie ein neues Steuergerät beschaffen, was aber wohl kurzfristig nicht lieferbar war. Dann haben sie es in der Werkstatt wohl weiter probiert.

Es kam ein Anruf mit der Frage, ob am Wagen mal was "verändert" wurde im Sinne von Tuning. Ich verneinte wahrheitsgemäß.

Aber: ich hatte mal über OBD2 Adapter und Bluetooth/WLAN und der Torque App bzw EOBD Facile während der Fahrt Daten ausgelesen und mal den Fehlerspeicher gelöscht.

Es kann ja nicht daran liegen?

Wäre es denkbar, dass die Werkstatt mir später überraschend die ganzen Kosten in Rechnung stellt?

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16 Antworten

Alles ist denkbar...

Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 12:22

Es geht mir eher um den rechtlichen Aspekt, da ich die Aktion ja nicht in Auftrag gegeben habe...

Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 14:04

Auto fertig.

Auf meine blumige Frage, ob da noch irgendwelche Kosten angefallen sind, kam ein: "Wir müssen uns mal unterhalten."

Jetzt die Frage: kann einem als Kunde etwas in Rechnung gestellt werden, was bei einer vom Werk veranlassten Reparatur anfällt?

Daten per OBD abgtreifen ist nicht verboten, dafür wurde ja die Schnittstelle eingeführt. Damit auch Frei Werkstätten noch was am Auto machen können. Wenn es VW nicht hinbekommt ist das erstmal nicht dein Problem. Das Steuergerät würde ich nicht auf deine Kosten tauschen lassen. Im Zweifel mal mit einen RA drohen.

Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 16:09

Ok, danke.

Mal sehen, mit was die morgen um die Ecke kommen.

Wegen des Fehlerzurücksetzens per OBD brauchst Du Dir keinen Kopf machen.

Die Standard OBD Geräte gehen alle nur ans PCM (Motorsteuergerät), aber nicht an andere Steuergeräte.

Das kann den Fehler nicht verursacht haben.

Themenstarteram 23. Oktober 2015 um 17:18

Heute den Wagen abgeholt:

Offenbar war beim OBDII Adapter ein Pin geringfügig zu breit, was den Anschluss im Auto so verändert hat, dass die Werkstatt keinen Kontakt bekommen hat.

Nach Aussage der Werkstatt hätten sie mit 2 Leuten rd 10 Stunden rumgedoktert, ein neues Steuergerät besorgt, Kabelstränge durchgemessen etc.

Bis sie dann im Handschuhfach die OBDII Adapter gefunden hätten. Da sei ihnen klar gewesen, dass dies ursächlich gewesen sei.

Sie haben mir damit gedroht, den Wagen stilllegen zu lassen, falls ich für die Mehrkosten, die sie im Rahmen der Feldaktion mit VW nicht abrechnen können, nicht zahlen will bzw prozessieren.

Letztlich boten sie mir an, gegen Zahlung von pauschal 168€ plus Steuer als Aufwandsentschädigung dies fallen zu lassen.

Um nicht prozessieren zu müssen, hab ich dem zugestimmt.

Die Argumentation der Werkstatt war, dass ich den Wagen mit einem von VW nicht zugelassenen Mittel (China OBDII Adapter) bearbeitet habe.

Auf meinen Einwand, dass man mir diese Kosten vorher nicht angekündigt habe, sagte man mir, dass ich ja einen Inspektionsauftrag ausgegeben habe, der die Feldaktion mit einschloss. Wenn im Rahmen der Feldaktion Mehrkosten anfielen, die ich durch fehlerhafte Bedienung zu verantworten habe, könne dies nicht zu Lasten der Werkstatt gehen, da diese dies nicht mit VW abgerechnet bekomme.

Was denkt ihr, war es richtig, den rd 200€ Beizahlung zuzustimmen. Oder hätte ich es drauf ankommen lassen sollen?

Kann die Werkstatt überhaupt eine Stilllegung zwecks Untersuchung veranlassen?

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 23. Oktober 2015 um 19:18:07 Uhr:

Offenbar war beim OBDII Adapter ein Pin geringfügig zu breit, was den Anschluss im Auto so verändert hat, dass die Werkstatt keinen Kontakt bekommen hat ...................... Bis sie dann im Handschuhfach die OBDII Adapter gefunden hätten. Da sei ihnen klar gewesen, dass dies ursächlich gewesen sei.

Das erschließt sich mir nicht so ganz. War der Pin zu breit (???) oder verbogen? Hat man dir den Zusammenhang zu deinem Adapter vernünftig erklären können? Bei dir war der Fehler doch noch nicht, oder? Vielleicht haben die da ja selber was verwurstelt, muss man ja nicht gleich merken. Letztlich ist es nicht verboten, die Schnittstelle auch selber auszulesen.

Ach so: Bei Streitigkeiten wegen der Rechnung ist es für die Werkstatt nicht ganz so einfach, das Fahrzeug einzubehalten und stilllegen geht schon mal gar nicht.

Die Beweisführung ist halt immer schwierig. Wer hat es nun verbockt. Grundsätzlich ist es schon ok, wenn die Werkstatt diesen Aufwand dem Kunden auferlegt. Da auch definitiv klar ist, der Kunde hat selber daran rumgefummelt.

Es ist klar, daß das schwierig werden könnte, sollte aber der Adapter des Kunden bis zum Updateversuch der Werkstatt einwandfrei funktioniert haben (glaubwürdiger Zeuge wäre natürlich nicht schlecht), liegt die Fehlerursache eher im Bereich der ausführenden Mechaniker. Zumindest sollten von beiden Seiten auch beide Verursachungsszenarien in Betracht gezogen werden.

Zitat:

sollte aber der Adapter des Kunden bis zum Updateversuch der Werkstatt einwandfrei funktioniert haben (glaubwürdiger Zeuge wäre natürlich nicht schlecht), liegt die Fehlerursache eher im Bereich der ausführenden Mechaniker.

Das sehe ich anders!

Stell dir mal vor die Pins am China OBD Adapter sind dicker als an dem original VW Tester.

Mit dem China OBD biegst du nun beim Anschluss an dein Auto die Kontakte der OBD Buchse soweit auseinander das der originale VW Tester keinen Kontakt mehr bekommt. Der China Adapter wird aber weiterhin Kontakt haben.

Themenstarteram 23. Oktober 2015 um 18:22

Angeblich war der Pin bzw einer davon zu breit.

Ist es "normal", dass die Werkstätten versuchen, die Kunden unter Druck zu setzen bei solchen Sachen?

Ein Freund meinte auch: bestimmt hat sich die Werkstatt schon die Hände gerieben, dass die ihre ganzen Stunden abrechnen konnten nebst neuem Steuergerät, Werkstattwagen etc., aber am Ende feststellen mussten, dass nur ein Pin verbogen war, was man theoretisch auch innerhalb von 10 min hätte feststellen können.

Um nun nicht ganz ohne Einnahmen dazustehen, versuchen sie den Kunden durch Erpressungsversuche (Stilllegung/Einbehaltung des Wagens, mögliche spätere höhere Kosten) dazu zu bewegen, einer Summe zuzustimmen, die praktisch prozessunwürdig ist.

Wäre das so denkbar?

Der Knackpunkt ist immer noch: darf die Werkstatt mir ihre Fehlersuchkosten in Rechnung stellen, wenn die ihre Feldaktion nicht durchführen können im Rahmen der Inspektion, die ich in Auftrag gegeben habe?

Anders gesagt: ich hätte ja (theoretisch) auch einfach den Kabelstrang zum Stecker durchschneiden können, ist ja mein Eigentum.

Wenn die Werkstatt dann 20h braucht, das zu finden... Können sie mir diese Kosten dann in Rechnung stellen (ok., hier wäre der Fall dann mutwillige Beschädigung).?

OK, das Argument kann ich gelten lassen. Ich hatte nicht daran gedacht, das fahrzeugseitig Buchsen verbaut sind. Aber natürlich nur, wenn die Pins wirklich nicht der Norm entsprechen, was ich bei Chinaböllern nicht ausschließen kann. Da kann der Betroffene noch Aufklärung leisten.

Edith: Ups, da war er ja schon :p

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 23. Oktober 2015 um 20:22:17 Uhr:

Der Knackpunkt ist immer noch: darf die Werkstatt mir ihre Fehlersuchkosten in Rechnung stellen, wenn die ihre Feldaktion nicht durchführen können im Rahmen der Inspektion, die ich in Auftrag gegeben habe?

In dem Fall ist man wohl den Fähigkeiten des Personals der Werkstatt ausgeliefert. Ich habe wegen einer schlecht dokumentierten, aber defekten Sicherung mal über 100€ bezahlt. Die Diagnose durch den VW-Läppi und durch mein VCDS ergab einen mechanischen (??) Fehler und in der geführten Fehlersuche tauchte die Sicherung nicht auf, das überlässt man dann den (möglicherweise nicht vorhandenen) Fähigkeiten des Mechatronikers. Der musste aber auch erst mal die Stromlaufpläne aufrufen, nachdem ihm die Sache etwas spanisch vorkam, um die unterbrochene Stromzufuhr zu lokalisieren. Hätte er das mal zuerst gemacht :(

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