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Probleme beim schalten des Automatikgetriebes !

BMW 3er E90
Themenstarteram 8. Juli 2014 um 12:14

Hallo zusammen,

ich habe im Februar einen 3er BMW 320d E90 BJ 10/2006 mit Automatikgetriebe bei einem BMW-Händler gekauft. (Der Wagen hatte ca. 167.000 km gelaufen jetzt 177.000)

Habe auch eine Gebrauchtwagengarantie bekommen vom Händler.

So nun zum Problem, wenn es denn eins ist :confused: Und zwar habe ich seit kurzem festgestellt, dass mein Wagen unsauber schaltet! Sprich, wenn der Wagen kalt ist (z.B. über Nacht steht) und ich losfahre, merke ich beim schalten vom 3 in den 4 Gang einen starken Ruck, als wenn man beim Schaltgetriebe die Kupplung viel zu schnell loslässt. Das selbe passiert auch beim Schalten vom 4 in den 5 Gang. Schalten tut der Wagen ganz normal bei einer Drehzahl von ca.2300 Touren (Ich Prügel den Wagen nicht sofort im kalten Zustand :cool: )

Beim Runterschalten merkt man den Ruck auch, aber sehr viel weniger schlimm als bei Hochschalten...

Dieses Problem hatte ich bei der Probefahrt als ich den Wagen gekauft hatte schon beanstandet!!!!

Als ich den Wagen übernehmen wollte vom Händler, hatte der nichts gemacht gehabt :mad::mad: ..

Nach langer Diskussion wollte der Händler immer noch nichts machen, seine Aussage war: "Was erwarten Sie denn es ist kein Neufahrzeug!"

Hallo?? Fand ich sehr unverschämt, erst als der Geschäftsführer dazu kam und ich schon vom Kaufvertrag zurücktreten wollte wurde mir der "Fehler" durch Resetten des A-Getriebes behoben (Ich wollte eig. auch das Öl gewechselt haben, könnte ja auch daran liegen).

So, nun habe ich wieder dieses Problem...

Was denkt ihr, was kann ich da bei der Niederlassung geltend machen??

Die meinten auch, als die mir die Spur nicht eingestellt haben, so wie ich das bei der Probefahrt beanstandet habe, weil Lenkrad schief stand, 350km zu fahren nur um die Spur einzustellen :mad::mad::mad:

Würde mich über eine Antwort sehr freuen :D

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23 Antworten

Getriebe spülen! Nicht nur Öl wechseln. :)

das Getriebe muss gespült werden. Beeil Dich, nur die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht. Er muss den Schaden beheben.

Schade das Dir das Auto so gut gefallen hat, nachdem was Du sagst, hätte ich bei dem Händler die Tür zugemacht, von aussen!!

Trotzdem viel Glück und gute Fahrt.

Stefan

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 19:07

Ja vielen Dank, ich werd da morgen Terror machen das die das beheben.

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 9:06

So hatte gestern noch die E-Mail an den Händler geschrieben, wurde heute auch zurückgerufen... Dabei wurde mir gesagt, dass man das Öl wechseln sollte und auch das Getriebe spülen um den Fehler zu beheben, jedoch will der Händler nur 50 % von den Kosten übernehmen.. heißt ich müsste 200 € selber bezahlen, was ich nicht einsehe. Da ja ein offentliches Problem vorliegt muss der Händler dafür sorgen das der Wagen im einwandfreien Zustand ist (So wie ich ihn abgeholt habe) oder irre ich mich da? Also ich meine damit das der Wagen wieder einwandfrei schaltet!

Die Krönung ist noch das der Händler will das ich zu ihm bringe um das Öl wechseln zu lasse... das sind mehr als 350 km in eine Richtung, kann er das einfach so verlangen? Das sind ja Kosten von mehr als 100 die ich nochmals selber tragen muss...

Als ich daraufhin sagte ich könnte es auch bei dem Händler bei mir machen lassen und die übernehmen die Kosten, sagte er mir nur "Wir bezahlen keinen anderen Händler" HALLO? Find ich persönlich unverschämt.

Was haltet ihr davon? Soll ich BMW in München direkt anschreiben??

Der Geschäftsführer ruft mich nächste Woche zurück wegen dem Vorfall.

ggf. Anwalt einschalten?

Du hast es schon richtig erkannt. Der Händler MUSS reparieren und zu 100% die Kosten übernehmen. Dies gilt für alle Mängel in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Das er es reparieren will kann ich verstehen und wenn ich nicht irre auch sein Recht. Wennst nen Rechtsschutz hast dann ab zum Anwalt.

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Signum i35 V6

Du hast es schon richtig erkannt. Der Händler MUSS reparieren und zu 100% die Kosten übernehmen. Dies gilt für alle Mängel in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Das er es reparieren will kann ich verstehen und wenn ich nicht irre auch sein Recht. Wennst nen Rechtsschutz hast dann ab zum Anwalt.

Ja Rechtsschutz habe ich. Die Anreise würde ich evtl. auch noch hinnehmen aber nicht die anteilige Reparatur. Naja ich hab den Geschäftsführer angeschrieben mal schauen ob er sich kulanter verhält als sein Mitarbeiter..

Ich will es erst mal auf vernünftigen weg versuchen.. wenn das nicht hilft ab zum Anwalt.

Andere Frage, wie sieht es nur mit den 6 Monaten aus wenn sich das jetzt doch ziehen wird... die sind ja bald um ändert sich da nun etwas oder nicht, weil hab den Schaden ja vorher gemeldet und auch eine Rückantwort von denen erhalten. Oder bin ich dann in der Beweispflicht wenn das länger dauern wird?

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Ch3kker

Zitat:

Original geschrieben von Signum i35 V6

Du hast es schon richtig erkannt. Der Händler MUSS reparieren und zu 100% die Kosten übernehmen. Dies gilt für alle Mängel in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Das er es reparieren will kann ich verstehen und wenn ich nicht irre auch sein Recht. Wennst nen Rechtsschutz hast dann ab zum Anwalt.

Ja Rechtsschutz habe ich. Die Anreise würde ich evtl. auch noch hinnehmen aber nicht die anteilige Reparatur. Naja ich hab den Geschäftsführer angeschrieben mal schauen ob er sich kulanter verhält als sein Mitarbeiter..

Ich will es erst mal auf vernünftigen weg versuchen.. wenn das nicht hilft ab zum Anwalt.

Andere Frage, wie sieht es nur mit den 6 Monaten aus wenn sich das jetzt doch ziehen wird... die sind ja bald um ändert sich da nun etwas oder nicht, weil hab den Schaden ja vorher gemeldet und auch eine Rückantwort von denen erhalten. Oder bin ich dann in der Beweispflicht wenn das länger dauern wird?

Edit:

Folgende Paragraphen gibt es dazu:

Gesetzliche Regelungen zur Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Geregelt wird das Recht auf Nacherfüllung beim Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 1 BGB: „Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen“ sowie gemäß § 439 BGB:

„(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

So steht es im Gesetzt. Heißt der Verkäufer muss mir das alles Bezahlen oder verstehe ich das Falsch??

Im allgemeinen gilt: Der Mangel muss innerhalb der 6-Monatsfrist angezeigt werden. Die Behebung des Mangels kann dann auch nach der Frist behoben werden. Durch die "verbriefte" Diskussion und die Angebote des Händlers sollte das in diesem Fall also kein Problem darstellen ...

am 9. Juli 2014 um 10:15

Guten Tag leute bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

Hab einen e92 330i mit 272Ps und folgendes Problem.

Habe permanent ein Fehler im Getriebefehlerspeicher der besagt "Lost communication with DME"

der Fehler lässt sich nur resetten wenn ich vorher die Hinterachsenlernfunktion resettet habe.

Danach läuft der Wagen besser zeiht besser an etc....und jetzt das aber.

Das ist nicht von dauer vllt 3km danach ist alles wieder so als wenn ich nichts resettet hätte.

Hab neues Softwareupdate von Bmw bekommen..keine besserung.. alle zündkerze getauscht...da er auch ein unrunden lauf hat..keine besserung.

was könnte das sein?

Bitte um Hilfe!!!!

Wackelkontakt am Stecker des Getriebesteuergerätes?

am 9. Juli 2014 um 11:25

Tacho,

kann mir denn jemand sagen wie ich am besten an das Steuergerät rann komme?

Aso als Info noch...hab die Vanos Ventile auch schon gewechselt aufgrund des verschluckens.

Der Wagen läuft im Stand auch wie ein Sack Nüsse...daher dachte ich vllt Zündspulen??

Lg

HDP / Zündspulen / Injektoren... Kann alles für verantwortlich sein.

Meiner lief zum Schluß auch extrem madig, aber das Problem hat nun ein anderer :p

am 9. Juli 2014 um 12:49

Ok ich muss das nachm urlaub mal checken... HDP?

wofür ist die verantwortlich?

als saugermotor glaub ich injektoren unwahrscheinlich...eher die zündspulen...

eine anleitung wie ich ans getriebesteuergerät komme ist notwendig denk ich...kann den fehler nur reseten nachdem ich die hinterachsenlernfunktion tesettet habe...vllt differentialgetriebe??

Das Hinterachsgetriebe hat keine Kabel oder Stecker. Wo genau das Getriebesteuergerät liegt weiss ich nicht, ich habe nur schon von Fehlern gehört.

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