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Probleme direkt nach Autokauf beim Händler

VW CC 3C/35
Themenstarteram 15. Dezember 2021 um 13:56

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern bei einem Autohändler einen VW CC gekauft. Das Auto hat einen 1.8 TSI mit 160PS und ca. 95.000 km. (Baujahr 2012)

Bei der Probefahrt ist nichts verdächtiges aufgefallen, keine ungewöhnlichen Motorengeräusche. Während der 2-stündigen Heimfahrt ist mir aufgefallen das es im Motorraum quietscht und das der Motor im Leerlauf ruckelt. Außerdem gibt der Wagen von alleine Gas wenn ich im Leerlauf z.b. vor einer Ampel stehe bis ca. 2000 Umdrehungen. Als ich am nächsten Tag einen Blick auf alle vorhandenen Rechnungen geworfen habe, fiel mir auf, dass im August diesen Jahres festgestellt wurde, dass der 1. Zylinder keine Kompression hat und das das Einlassventil undicht ist. Der Autohändler hat davon nicht ein Wort erwähnt.

Ich habe ihn darauf heute angesprochen und er meinte, dass das Problem bekannt war und da ein Austauschmotor jetzt drin ist mit ca. 60-70000km Laufleistung.

Leute ich will jetzt nichts anderes als dieses Auto zurückgeben und den Kaufvertrag sowie die Finanzierung rückgängig machen.

Wie sieht meine rechtliche Situation aus?

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13 Antworten

Also ganz genau wird dir das nur ein Anwalt beantworten können (falls du ne Verkehrsrechtschutz hast, decken die meisten auch Autokäufe ab).

 

Also wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der alte Motor keine Kompression und deshalb wurde ein Austauschmotor eingebaut?

 

Dann muss das auch im Kaufvertrag festgehalten sein (also dass es nicht der Originalmotor ist) und wenn das nicht schriftlich festgehalten wurde, kannst du meines Wissens nach vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Wie viel hast du denn gezahlt, und eine Gebrauchtwagengarantie gab es wahrscheinlich auch nicht dazu oder?

hallo,

ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber was steht im Kaufvertrag (wenn vorhanden) als Rückgabeklausel?

ein Händler hat Gewehrleistung zu geben und es muss diesen auch die Gelegenheit gegeben werden Nachzubessern

als ersten Schritt: Mangel an den Händler bekannt geben (scheint erfolgt)

als zweiten Schritt: den Händler die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben

als dritten Schritt: nochmals den Händler die Möglichkeit zu Behebung geben (ich glaube zwei mal sollte man dies gewähren)

als vierten Schritt: Rücktritt vom Kaufvertrag

PS. mit einer Rechtsschutz-Versicherung oder auch mit rechtlichen Schritten gegen den Verkäufer, würde ich erst vorgehen, wenn keine Einsicht zu Behebung des Mangels vorliegt!

PS2. ich denke aber, das es kein VAG-Händler ist

 

Zitat:

@Steffen96 schrieb am 15. Dez. 2021 um 14:56:22 Uhr:

und da ein Austauschmotor jetzt drin ist mit ca. 60-70000km Laufleistung

Vermutlich kein Austauschmotor, sondern eher ein Gebrauchtmotor, von dem irgendjemand behauptet, dass er (vermutlich nicht belegbar) 60-70.000km gelaufen hat.

 

Wenn es ein Austauschmotor wäre, hätte der Schaden ja schon bei 25-35.000km Laufleistung des Autos gewesen sein müssen. Da wäre der neue Motor sicherlich ordentlich dokumentiert worden.

hallo @GLI

ich möchte hier nicht den Händler vorverurteilen und von einen verdeckten Schaden zu wissen, vor Abverkauf :confused:

es ist ja nichts gegen einen gebrauchten Motor und so verbauten Motor zu erheben, aber es scheint so zu sein, das es den Käufer erst es wohl nach einer Anfrage mitgeteilt wurde!

es ihn selbst über mitgegebene Rechnungen selbst aufgefallen ist

was wurde den Käufer den jetzt noch nicht mitgeteilt, da kann man viel spekulieren

Model aus 2012 mit einer Laufleistung von ca. 95.000 km?

dies währen pro Jahr nur im Schnitt 7.916 km

also ist der CC praktisch noch nicht wirklich oft genutzt worden, dies erklärt aber nicht das Problem mit den ersten Motor, der wahrscheinlich "Verkokte" (Kolbenringe und Ventile)

wann tritt dieses Problem Allgemein aber wirklich auf bei eine 1.8 TSI, das weiß ich nicht

Grundsätzlich würde ich da schon eine Täuschung des Kunden vermuten, weil so gelesen schon einiges nicht zusammenpasst

ein Dekra- oder TÜV-Gutachten zum CC würde da mehr zeigen, als dieser ganze Text den, ich jetzt geschrieben habe

Gutachten sind dann auch, dies schreibt die Dekra:

Zitat:

Alle unsere Gutachten sind verkehrsfähig und prozesstauglich – zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.

also, stelle ich meine Spekulation hier ein, damit der User @Steffen96 sich genau überlege kann, was hier geschrieben wurde und seine weiteren Schritte bedenkt und prüft

PS. ich habe gar nicht gefragt, was ein CC mit nur 95.000 km aus Modell 2012 jetzt gekostet hat?

mfg

 

Ich will auch niemanden vorverurteilen, aber das Wort "Austauschmotor" wird sehr gerne in täuschender Absicht verwendet. (Täuschend im Sinne von etwas besser klingen lassen als es tatsächlich ist)

Ein Austauschmotor ist nunmal ein Quasi-Neuteil mit 0km, das man bei VW kauft. Der reine Vorgang des Motorwechselns macht den eingewechselten Motor nicht zum Austauschmotor, auch wenn man in Bezug auf das Auto selbst von einem Austausch des Motors sprechen kann.

 

Wenn hier kürzlich ein Motor mit 60-70.000km eingebaut wurde, dann ist das ein Gebrauchtmotor, an dessen angegebene Laufleistung man in erster Linie ganz fest glauben muss. In jedem Fall hätte das beim Kauf erwähnt gehört, nicht erst bei Reklamation von Problemen.

Ich würde erstmal versuchen, den Vorbesitzer zu kontaktieren, bzw. denjenigen, der als letztes im Schein steht. Der wird nix zu verbergen haben und Auskunft geben. Dann kann man das weitere Handeln abwägen.

hallo @GLI

dies sehe ich genau so, wie du es beschreibst :)

ein Austausch-Teil bei Volkswagen ist durchaus ein generalüberholtes Ersatzteil, absolut kein vergleichbares Ersatzteil aus einen anderen (ausgeschachteten) KFZ und deshalb gibt es auch eine Gewährleistung auf diese Teile bei VAG von zwei Jahren

man muss bei originalen Austausch oder aufbereiteten Teilen auch Steuern für diese in Betracht ziehen, was ein anderes Thema ist, bei Austauschteilen vom Händler im Austausch gegen Altteilen, werden diese auch anders Besteuert (so kenne ich dies, als ich noch bei VW/Audi tätig war), also jetzt ungeprüft, ob es noch gilt

hier ist aber was anderes passiert

wenn der Käufer nicht mal seine Rechte kennt und hier nachfragt, ob er sein "Geschäft" plausibel rückabwickeln kann, sind wir beide schon mal raus

ich kenne z.B. nicht den gültigen Kaufvertrag, das Land usw.

wenn der TE einfach zum Händler es mit seinen defekten CC es schaffen könnte, sollte er den KFZ-Brief, oder Kaufvertrag beim Verkäufer auf den Schreibtisch legen + Schlüssel und er nutzt sein Rückgabe-Recht

dies muss der Händler gewähren, eventuell mit der Möglichkeit den Kaufmangel zu beheben

der TE (@Steffen96) schreib nicht, weil wahrscheinlich "Schock-Starre" fragt aber nach seinen Rechten als Käufer

wir geben nur Tipps und können so eine Entscheidung aus unseren Erfahrungen mit guten Argumenten abliefern, mehr nicht

PS. ich würde gern wissen, was der CC jetzt im Kredit-Vertrag monatlich kostet?

Kreditverträge kann man auch umschreiben, die Sicherheitsleistung scheint ja der KFZ-Brief zu sein

mfg

 

 

So wie ich es verstanden habe, kam das Thema erst nach dem Kauf beim Problem auf den Tisch. Somit waere für mich das Vertrauen zerstört.

 

Ich setze hier bei der Finanzierung an. Wenn Du die Finanzierung beim Autohaus gemacht hast, wurde diese nach Fernabsatz gemacht. Das heisst Du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Schau genau in Deine Unterlagen. Finanzierung und Kaufvertrag koennen zusammen verankert sein und somit der Kaufvertrag nichtig werden, sofern die Finanzierung widerrufen wurde. Das ganze geht natuerlich nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss.

 

Ich hatte damals so einen Fall bei einem VW Händler. Ich habe dann bei der VW Bank die Finanzierung widerrufen und der Kaufvertrag war für die Tonne.

 

Ansonsten würde ich aber den Vertrag anfechten, sofern hier nicht im Kaufvertrag alles sauber ist.

Zitat:

@Steffen96 schrieb am 15. Dezember 2021 um 14:56:22 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern bei einem Autohändler einen VW CC gekauft. Das Auto hat einen 1.8 TSI mit 160PS und ca. 95.000 km. (Baujahr 2012)

Bei der Probefahrt ist nichts verdächtiges aufgefallen, keine ungewöhnlichen Motorengeräusche. Während der 2-stündigen Heimfahrt ist mir aufgefallen das es im Motorraum quietscht und das der Motor im Leerlauf ruckelt. Außerdem gibt der Wagen von alleine Gas wenn ich im Leerlauf z.b. vor einer Ampel stehe bis ca. 2000 Umdrehungen. Als ich am nächsten Tag einen Blick auf alle vorhandenen Rechnungen geworfen habe, fiel mir auf, dass im August diesen Jahres festgestellt wurde, dass der 1. Zylinder keine Kompression hat und das das Einlassventil undicht ist. Der Autohändler hat davon nicht ein Wort erwähnt.

Ich habe ihn darauf heute angesprochen und er meinte, dass das Problem bekannt war und da ein Austauschmotor jetzt drin ist mit ca. 60-70000km Laufleistung.

Leute ich will jetzt nichts anderes als dieses Auto zurückgeben und den Kaufvertrag sowie die Finanzierung rückgängig machen.

Wie sieht meine rechtliche Situation aus?

grob gefragt, was steht denn in den AGB des Kaufvertrages drin?

Rückgabe binnen 14 Tagen, einer Woche?

das KLEINGEDRUCKTE sollte schon sowas enthalten wie gebrauchter Motor, Tauschmotor auch bereits in der Verkaufsanzeige....

stell den Vertrag als Bild doch mal geschwärzt an den wichtigen Stellen ein,

bevor man hier grob Vermutungen anstellt.

Ansonsten gilt:

allg. Prozedere....Thema Gewährleistung etc.

oder du sagst dem Händler, nimm zurück und alles ist gut!

Allg. bleibt dir sonst nur der übliche bürokratische Weg.

Zitat:

@Shog1102 schrieb am 16. Dezember 2021 um 02:19:43 Uhr:

So wie ich es verstanden habe, kam das Thema erst nach dem Kauf beim Problem auf den Tisch. Somit waere für mich das Vertrauen zerstört.

Ich setze hier bei der Finanzierung an. Wenn Du die Finanzierung beim Autohaus gemacht hast, wurde diese nach Fernabsatz gemacht. Das heisst Du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Schau genau in Deine Unterlagen. Finanzierung und Kaufvertrag koennen zusammen verankert sein und somit der Kaufvertrag nichtig werden, sofern die Finanzierung widerrufen wurde. Das ganze geht natuerlich nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss.

Ich hatte damals so einen Fall bei einem VW Händler. Ich habe dann bei der VW Bank die Finanzierung widerrufen und der Kaufvertrag war für die Tonne.

Ansonsten würde ich aber den Vertrag anfechten, sofern hier nicht im Kaufvertrag alles sauber ist.

Das ist so nicht wirklich korrekt.

Du kannst maximal von der Finanzierung zurücktreten, nicht aber von Kaufvertrag.

Eigentlich hilft hier nur ein Anwalt. Das Auto einfach so zurückgeben klappt nicht.

Wenn ein erheblicher Mangel vorhanden ist sieht das anders aus. Von einem erheblichen Mangel spricht man, wenn die Reperaturkosten den Verkaufswert um 5% übersteigen.

Zitat:

@Darktrooper schrieb am 19. Dezember 2021 um 11:42:35 Uhr:

Zitat:

@Shog1102 schrieb am 16. Dezember 2021 um 02:19:43 Uhr:

So wie ich es verstanden habe, kam das Thema erst nach dem Kauf beim Problem auf den Tisch. Somit waere für mich das Vertrauen zerstört.

Ich setze hier bei der Finanzierung an. Wenn Du die Finanzierung beim Autohaus gemacht hast, wurde diese nach Fernabsatz gemacht. Das heisst Du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Schau genau in Deine Unterlagen. Finanzierung und Kaufvertrag koennen zusammen verankert sein und somit der Kaufvertrag nichtig werden, sofern die Finanzierung widerrufen wurde. Das ganze geht natuerlich nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss.

Ich hatte damals so einen Fall bei einem VW Händler. Ich habe dann bei der VW Bank die Finanzierung widerrufen und der Kaufvertrag war für die Tonne.

Ansonsten würde ich aber den Vertrag anfechten, sofern hier nicht im Kaufvertrag alles sauber ist.

Das ist so nicht wirklich korrekt.

Du kannst maximal von der Finanzierung zurücktreten, nicht aber von Kaufvertrag.

Eigentlich hilft hier nur ein Anwalt. Das Auto einfach so zurückgeben klappt nicht.

Wenn ein erheblicher Mangel vorhanden ist sieht das anders aus. Von einem erheblichen Mangel spricht man, wenn die Reperaturkosten den Verkaufswert um 5% übersteigen.

Ich kann nur für meinen Fall sprechen. VW Autohaus mit VW Bank. Vertrag widerrufen, Kaufvertrag war hinfällig. Hat mir der Verkäufer selbst so gesagt das ich da so wieder raus komme und hat ja auch so funktioniert.

 

Wenn man bei einem freien Händler ist und mit einer anderen Bank das macht, wird das so nicht funktionieren. Da sind die Verträge nicht ineinander verzahnt. Mag vielleicht auch heute anders sei.

@Steffen96

aktueller Sachstand aus Interesse?

Themenstarteram 8. September 2023 um 6:00

Hallo zusammen,

es war tatsächlich so, dass der Kaufvertrag und die Finanzierung zusammhängend waren. Da ich noch in der 14-Tage Widerrufsfrist war, habe ich die Finanzierung widerrufen, das Auto zurückgebracht und somit hat sich die Sache erledigt. Danke für die ganzen hilfreichen Antworten.

LG

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