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Probleme mit Autokauf und Nacharbeiten

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 20. Februar 2019 um 9:41

Hallo, ich hab folgendes Problem bzw weiss jetzt auch nicht ob ich in der richtigen Kategorie bin.

Ich habe Ende Juli 2018 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft per Handschlag.

Sprich ohne Kaufvertrag.

Handelt sich um einen Golf V.

Hab ihm Anzahlung gegeben und Tüv war neu. Nach 3 Tagen stellte sich raus das Klimaanlage nicht kühlt und die Motorkontrolleuchte ging auch an.

Hab den Verkäufer darauf angesprochen und er meinte er repariert es. Klimaanlage muss er aber bei einer anderen Werkstatt machen lassen weil er dazu nicht ausgerüstet ist.

Mittlerweile hatte ich auch rausgefunden dass am Auto mal Frontschaden war, wo über einen großen Stein gefahren worden ist. Das hat diese Werkstatt selbst repariert wo ich das Auto gekauft habe. Sprich wäre möglich das die Klimaanlage Schäden davon getragen hat.

Naja nach wochenlangen nachfragen was jetzt ist wegen Zeug reparieren, wurde ich nur hingehalten und immer wieder verschoben usw.

Er war nicht mal fähig das Diagnosegerät anzustecken wegen Motorkontrolleuchte, obwohl ich mehrmals in dieser Werkstatt war um nachzufragen.

Da er Rest von 1000 Euro noch bekommt, hab ich gesagt nach 4 Monaten nachfragen und Terminen verschoben, dass er das Geld erst bekommt wenn er das endlich repariert. Jetzt fordert er praktisch das Geld und will dann erst das Zeug reparieren. Obwohl er ja jetzt genug Zeit hatte und nichts repariert hat, will er das erst reparieren wenn er Rest vom Geld hat....also wenn er das jetzt halbes Jahr nicht fertig gebracht hat, wird er es wohl sicher erst recht nicht reparieren , wenn er Geld hat.

Ich weiß natürlich jetzt nicht wie hoch der Schaden von den beiden Sachen ist und es komisch ist dass er es nicht macht. Er will unbedingt das Restgeld vorher.

Natürlich müsste ich ja schon den Schaden vom Restgeld abziehen oder woanders reparieren lassen und das vom Restgeld abziehen.

Was würdet ihr jetzt machen?

 

Beste Antwort im Thema
am 20. Februar 2019 um 19:03

Nö ,muss er gar nicht ,will da aber auf die rechtlige Lage auch nicht weiter eingehen.

Wie würden ihr reagiere wenn ihr euer Auto verkauft und nach über 6

Monaten noch nicht eure Kohle habt ?

wer ist nun der Bösewicht ?der Käufer oder der Verkäufer ?

B 19

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12 Antworten

1.) Das Beste daraus machen und mich von dem Händler fern halten.

2.) Beim nächsten mal (und das kommt bald) jemanden mitnehmen, der Ahnung hat

3.) Niemals Geschäfte in dieser Größenordnung, ohne Vertrach (siehe auch 2.)

Nächstes Mal nicht so naiv und blauäugig sein.

Hi, die Antworten hier sind alle richtig, aber helfen Dir ja nicht weiter. Und ist auch sinnlos hier den Thread zu erstellen, denn hier ist einzig und alleine eine Rechtsberatung angebracht wie Du es machen kannst. Was ich und andere Dir hier raten ist die Einstellung des einzelnen zu der Sache, aber nicht das was Du brauchst.

Du kannst nicht machen was Du oder andere für richtig halten ohne zu wissen ob das rechtlich auch ok ist. Daher bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als das über einen Anwalt zu klären was wieder eine Menge kostet und wenn Du nicht im Rechtsschutz bist und vielleicht wird dann ohne Vertrag alles so ausgehen, dass Du die Kosten hast und drauf sitzen bleibst.

Ich weiss auch nicht was ich da machen würde, auf jeden Fall wie Du erst zahlen wenn Fehler beseitigt sind und die Reparatur nicht über das Gespräch suchen, sondern wenn es rechtlich Stand halten soll, schriftlich per Einschreiben ihn auffordern.

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 11:06

Ok danke für die Antwort:) Auto ist ja soweit in Ordnung und fehlt auch nichts. Und die beiden Fehler sind ja dann erst nach Kauf aufgetaucht, was ja bei jedem Autokauf sein kann. Ist ja meist so dass ein Gebrauchtes Auto Mängel hat, die man zuerst nicht sieht. Hat jetzt nicht wirklich was mit Naiv und blauäugig zu tun. Vor allem weil ein mündlicher Vertrag genauso Gewährleistung hat. Ausser es wäre extra und schriftlich ausgeschlossen. Habe darum einen Teil Geld ja zurückgehalten. Falls was kommt. Und Tüv war ja ganz neu gemacht. Es geht ja im Prinzip nur darum, dass er es auch macht oder ich behalte das Geld für den noch nicht reparierten Schaden ein. Er kann ja letztendlich nur das Geld verlangen minus den Schaden, solange es nicht repariert ist.

Und beim Autokauf bzw auch wie das mit Reperatur ausgemacht wurde, waren zwei Zeugen dabei von mir.

Ich würde es auch über einen Anwalt laufen lassen. (Schriftverkehr)

Das ist gar nicht so teuer wie man denkt, da es vom Streitwert abhängt.

Da muss man halt mal 150EUR investieren.

Doch nen Golf 5 per mündliche Absprache und Handschlag kaufen, ist definitiv blauäugig. An den Inhalt mündlicher Absprachen kann sich meist kurze Zeit später niemand mehr so richtig erinnern, Zeugen hin oder her. Die Erinnerungslücken kommen dann quasi über Nacht.

Und wenn du doch alles richtig gemacht hast, warum fragst du denn hier?

PS: Hier ist zudem Golf 4, nix Golf 5.

am 20. Februar 2019 um 13:21

Wenn ein Käufer mir nicht den vereinbarten Preis bezahlt wäre ich als Händler auch erstmal bockig und keinen Handschlag mehr machen.

B 19

am 20. Februar 2019 um 13:36

Such dir eine seriöse freie Werkstatt.

Lass den Wagen durchchecken.

Mängelfeststellung mit Kostenvoranschlägen.

Reiche das dem Händler deines "Vertrauens" ein.

Er muss die Kosten vom Restgeld abziehen.

am 20. Februar 2019 um 19:03

Nö ,muss er gar nicht ,will da aber auf die rechtlige Lage auch nicht weiter eingehen.

Wie würden ihr reagiere wenn ihr euer Auto verkauft und nach über 6

Monaten noch nicht eure Kohle habt ?

wer ist nun der Bösewicht ?der Käufer oder der Verkäufer ?

B 19

am 21. Februar 2019 um 9:34

Ich denke die Chancen stehen besser mit meinem Kompromis . Aber geht nur mit dem Kopf durch die Wand. Und einem Anwalt Geld zu kommen lassen.

Freut sich sicher

Würde ihm das Auto wiedergeben und das Geld zurückverlangen, da die Mängel verschwiegen worden sind.

Zitat:

@Owski9704 schrieb am 21. Februar 2019 um 15:16:57 Uhr:

Würde ihm das Auto wiedergeben und das Geld zurückverlangen, da die Mängel verschwiegen worden sind.

Nach über 6 Monaten? Viel Spaß beim Nachweisen der Mängel...

t.

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