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Probleme mit der Werkstatt nach einer fehlerhaften Kulanzabfrage

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 18:21

Hallo zusammen!

Ich fahre einen Passat 3c, TDI 140PS, Bj Nov 2005, laut Tacho 110.000 KmStand, gekauft habe ich das Auto im Mai 2009. Im Dezember 2009 hatte mein Auto Motorschaden, nach der Diagnose war das die Ölpumpe die sich zerlegt hat, ist ja auch von allen bekannt, es gab auch Rückrufaktion deswegen. So, bei der Werkstatt führten sie eine Kulanzabfrage, Antwort: 100% Kostenübernahme auf Material nur die Arbeitskosten muß ich selber tragen (obwohl ich gesagt habe, dass ich kein Serviceheft habe), super Sache also hab ich zugesagt und bekamm eine Kopie des Auftrages wo auch unter der Reparatutart ein "K" wie Kulanz steht. Nachdem alles erledig war und ich den Wagen abholen konnte stellten sie noch eine Abfrage um zu sehen ob das Auto auch Checkheft geprüft war, dann stellte sich heraus (auf einmal), dass bei der letzten Inspektion Nov 2008 der Kilometerstand bei 170.000 war. Auf einmal was das mit der Kulanz und die Gesamtkosten darf ich selber zahlen 9300 €! Die Werkstatt drohte mir sogar mit dem Anwalt, wenn ich nicht zahle, die meinten auch, dass ich den Brief an sie geben soll und die verkaifen mein Auto FRECHHEIT!!!!! Auf Ratenzahlung gehen die nicht ein, ich hab den sogar eine saftige Anzahlung gegeben, den Wagen habe ich immer noch nicht, wollen sie nicht rausgeben bevor ich nicht bezahlt habe. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die bei der ersten Kulanzüberprüfung nicht korrekt gearbeiten haben. Ich habe dann selber eine Kulanzabfrage gestellt, Antwort negativ. Leider hab ich auch keinen Kontakt mehr (Telefon oder Anschrift) des Verkäufers. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll, meine Arbeitstelle hängt auch schon auf einem dünnen Draht, weil ich auf das Auto angewiesen bin. Gibt es Jemanden der mir helfen kann, wie ich an mein Auto schnell kommen kann. Bitte um Hilfe.

MFG

Markus

Beste Antwort im Thema

Wenn mir ein Kunde ein Fahrzeug mit einem bestimmten Km-Stand bringt, dann zweifele ich das erstmal nicht an. Daher fällt meine Kulanzaussage (auf Grundlage der Informationen vom Kunden) auch dementsprechend aus. 

Es besteht keine Pflicht (vorab) zu prüfen, ob der Kunde auch die Wahrheit sagt.

 

Wenn sich hinterher (oder im Verlauf der Rep.) herausstellt, dass die Angaben des Kunden falsch sind, dann ist der Kulanzantrag natürlich ebenso falsch und somit nichtig.

 

Versteh mich nicht falsch, aber wenn ich solch einen Fall auf dem Schreibtisch hätte, mit all diesen Umständen (Auto von irgendwo, Km-Stände falsch, somit Insp.Zweifelhaft, laut Kunde keine Daten des Verkäufers) hm....

 

Da würd ich das Auto auch nur gegen Bares rausgeben.

 

Und falls die Werkstatt dir die Geschichte mit dem Fahrzeugkauf nicht glaubt, gehen die warscheinlich auch davon aus, dass du den Km-Stand manipuliert hast.

Zitat:

So würde ichs machen:

1) Zum Anwalt gehen, mit dem das Durchsprechen

Dann

2) Strafanzeige wegen Betrugs stellen, über KBA bekommt man den Vorbesitzer raus, sollte mit der Anzeige kein Problem sein

 

Gruß,

Sven

Völlig richtig!

Falls du dir keinen Anwalt nehmen möchtest (oder kannst), solltest du dennoch auf jeden Fall Anzeige erstatten.

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Hab ich das richtig verstanden!?

Du bist schon betrogen worden beim Autokauf? Hast das Auto mit zurück gedrehtem Tacho gekauft?

Dann hast du doch einen Kaufvertrag und die Kulanzbestätigung von VW!

Geh damit zum Anwalt, dann bekommste auch sofort dein Auto zurück!

Wenn sie Abfragen machen, falsche, oder was vergessen, dann ist das nicht dein Problem!

Wenn du das alles nicht beweisen kannst, sieht es schlecht aus.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 18:54

Den Arbeitsauftrag mit dem K wie Kulanz hab ich aber den Kaufvertrag nicht mehr, ich weiß, dass das blöd ist.

Ohne Kaufvertrag kannst du nicht beweisen, das nicht du den Tacho zurück gedreht hast.......

Aber ich würde trotzdem zum Anwalt und fragen, sie haben/wollten ja erst Kulanz geben!

Da du das nur so unterschrieben hast, müssen sie dein Auto erstmal raus geben!!!

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 19:05

Danke dir!

Das "K" auf dem Werkstattauftrag bedeutet, dass ein Teil der Rechnung über Kulanz übernommen wird, WENN die Voraussetzungen zur Kulanz erfüllt sind.

 

Das sind erstmal die Fakten.

 

Wenn man dir vor Unterschrift unter den Werkstattauftrag versichert hat, dass du x-% auf was auch immer Kulanz bekommst, so könnte der Vertrag (Auftrag) unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen sein.

 

Nochmal zum Verständnis:

Du hast das Auto dort gekauft? Also Verkäufer und Reparaturbetrieb sind identisch?

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 20:32

Nein, ich hab mein Auto wo anders gekauft. und zwar mobile.de , die Werkstatt sagte nach der ersten Kulanzanfrage 100% Kulanz auf Materialkosten. Danach- wie beschrieben.

Wirklich dumm gelaufen. Die Reparaturkosten dürften ungefähr dem Zeitwert des Wagens entsprechen.

Dass VW seine Kulanzzusage bei manipuliertem Kilometerstand zurückzieht, ist wohl nicht verwunderlich. Insofern ist es keine fehlerhafte Kulanzanfrage, sondern einfach Betrug, dem du aufgesessen bist. Und das kannst du noch nicht einmal beweisen. Nur den Verkäufer könntest du für den Schaden in Anspruch nehmen. Das scheitert aber, weil du ja keine Daten des Verkäufers mehr hast.

Überhaupt nicht verstehen kann ich allerdings, weshalb du keine Daten des Verkäufers mehr hast. :confused:

Zitat:

Überhaupt nicht verstehen kann ich allerdings, weshalb du keine Daten des Verkäufers mehr hast. :confused:

Ja da komm ich jetzt aber auch nicht ganz mit... :confused:

Du hast das Auto noch nicht mal ein Jahr, und hast den Kaufvertrag nicht mehr? :eek:

Wie geht das, sowas heftet man doch ab, oder nicht?

Mag ja ne Ausnhame sein, aber ich habe noch sämtliche Kaufverträge meiner ganzen Autos,

die ich mal besessen habe...

Vor allem, den des letzten, von unseren Passat!

Schau lieber noch einmal genau nach, ein Kaufvertrag verschwindet doch nicht so einfach,

vor allem nicht der eines Autos das ich erst so kurz habe...

MfG

Hallo,

irgendwie stinkt hier doch was! Selbst wenn ich kein Kaufvertrag mehr habe, ist es doch ohne Probleme möglich den Vorbesitzer des Fahrzeuges ausfindig zu machen und zumindest mit der Sache zu konfrontieren.

Ich will hier mal nichts unterstellen, aber kann es vieleicht sein, dass du wissentlich ein Fahrzeug gekauft hast wo der Kilometerstand manipuliert worden ist? Wird ja heute genau aus dem Grund von Kulanz und Garantie gerne gemacht.

Dann frage ich mich, wie man eine Reparaturauftrag unterschreiben kann, wo nur ein "K" für Kulanz drin steht. Ich will doch als Kunde wissen, wie hoch und was alles die Kulanz beinhaltet und das schriftlich. Und wieso wird nach der Reparatur ein erneuter Kulanzantrag gestellt? Wenn doch die schriftliche Zusage schon gemacht worden ist und das macht VW defentiv nicht ohne das Serviceheft zu kontrollieren.

Gruß

Frank

Themenstarteram 17. Februar 2010 um 9:13

Hallo zusammen,

ja es ist wirklich dumm!!! Den Kaufvertag hab ich nicht! Ich hab den Wagen bestimmt nicht mit irgendwelchen Manipulationen gekauft!

Bei der ersten Kulanzanfrage (ohne Serviceheft) gab VW 100% Kulanz auf Materialkosten. Nachdem mein Wagen fertig war hat die Werkstatt (laut dem Meister) aufgrund des Serviceheftes nochmal die Datenbank von VW überprüft ob mein Wagen auch wirklich seine Inspoktionen bekam, dann wurde das mit dem Km festgestellt und die Kulanz von VW abgelehnt. Ich verstehe nicht warum die sowas erst dann tun, wenn alles fertig ist, ich würde doch nimals zustimmen einen Motor für Gesamtkosten von 9.300€ einbauen zu lassen. Mich kot... das auch an, dass ich keine Kontaktdaten mehr zu dem Verkäufer habe, ich weiß nur, dass der Vorbesitzer den Wagen über einen ... Händler verkauft hat, man war ich dummmmmmm!!!!!!!!

MFG

Markus

So würde ichs machen:

1) Zum Anwalt gehen, mit dem das Durchsprechen

Dann

2) Strafanzeige wegen Betrugs stellen, über KBA bekommt man den Vorbesitzer raus, sollte mit der Anzeige kein Problem sein

Gruß,

Sven

Man müsste doch über Mobile.de den Verkäufer ermitteln können, oder nicht? Vielleicht da mal freundlich anfragen, die sollten die Daten doch noch vorliegen haben...

Wenn mir ein Kunde ein Fahrzeug mit einem bestimmten Km-Stand bringt, dann zweifele ich das erstmal nicht an. Daher fällt meine Kulanzaussage (auf Grundlage der Informationen vom Kunden) auch dementsprechend aus. 

Es besteht keine Pflicht (vorab) zu prüfen, ob der Kunde auch die Wahrheit sagt.

 

Wenn sich hinterher (oder im Verlauf der Rep.) herausstellt, dass die Angaben des Kunden falsch sind, dann ist der Kulanzantrag natürlich ebenso falsch und somit nichtig.

 

Versteh mich nicht falsch, aber wenn ich solch einen Fall auf dem Schreibtisch hätte, mit all diesen Umständen (Auto von irgendwo, Km-Stände falsch, somit Insp.Zweifelhaft, laut Kunde keine Daten des Verkäufers) hm....

 

Da würd ich das Auto auch nur gegen Bares rausgeben.

 

Und falls die Werkstatt dir die Geschichte mit dem Fahrzeugkauf nicht glaubt, gehen die warscheinlich auch davon aus, dass du den Km-Stand manipuliert hast.

Zitat:

So würde ichs machen:

1) Zum Anwalt gehen, mit dem das Durchsprechen

Dann

2) Strafanzeige wegen Betrugs stellen, über KBA bekommt man den Vorbesitzer raus, sollte mit der Anzeige kein Problem sein

 

Gruß,

Sven

Völlig richtig!

Falls du dir keinen Anwalt nehmen möchtest (oder kannst), solltest du dennoch auf jeden Fall Anzeige erstatten.

Hallo,

was ich hier ja gar nicht vestehe:

Mir verkauft jemand ein Auto mit angeblichen 110.000km, wie sich nachher herausstellt, hat das Auto aber rund 185.000km bei der Übergabe (grob hochgerechnet), also 75.000km zuviel. Keine Ahnung was das in Euro ausmacht, ich denke aber es werden 4-5.000,- dabei rauskommen.

Was würde ich in diesem Falle tun? Ich würde das Auto mit einem Anwalt an meiner Seite dem Verkäufer vor die Füße stellen und den Kaufpreis zurückfordern. Wenn ich die Daten wegen Verlust des Kaufvertrages nicht mehr habe, dann wüsste ich aber noch genau, wo ich das Auto gekauft habe, oder ist Dir das auch entfallen? Wenn nein, warum sitzt Du dann noch zuhause? Vorab würde ich aber meinen Schlamperladen soweit in Ordnung bringen, bis der Kaufvertrag wieder auftaucht.

Aber auch ohne den Kaufvertrag hast Du zumindest eines in der Hand: Es gibt seitens VW den Hinweis, dass das Auto damals schon 170.000km hatte, jetzt stehen 110.000 drauf. Man kann nachweisen, dass am Tacho manipuliert wurde, das wird abgespeichert, ich weiß nur nicht, ob hinterlegt ist, wann das gemacht wurde.

Aber dann habe ich noch was gelesen von:

Zitat:

Mich kot... das auch an, dass ich keine Kontaktdaten mehr zu dem Verkäufer habe, ich weiß nur, dass der Vorbesitzer den Wagen über einen ... Händler verkauft hat, man war ich dummmmmmm!!!!!!!!

Wie über einen Händler verkauft? Wenn Du den Wagen von einem Händler hast, dann hat er auch eine Gewährleistung zu bringen. oder hat er nur vermittelt? Dann muss er doch auch wissen, wer das war, denn ohne Gegenleistung macht man sowas ja nicht. Vielleicht steckt der Händler ja mitdrin.

Wenn Du den Kaufvertrag nicht mehr findest, dann würde ich das einfach mal als Resultat für deine Schlamperei abbuchen und schauen, in Zukunft ordentlicher zu werden. Vielleicht hilft Dir dieses Lehrgeld dabei. Kauf Dir einen günstigen Roller oder ein billiges Auto, dann kommst Du auch zur Arbeit. Und den Passat verkaufst Du Deinem Händler.

Gruß Axel

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