Probleme mit freundlichen während der Gewährleistung
Hallo Gemeinde,
Folgendes Problem mit meinem "dicken". Habe den Wagen im Mai 2015 gekauft. 68tkm gelaufen, fällige Service arbeiten wurden vor Kauf erledigt und im Service Buch eingetragen. Jetzt nach 12tkm wollte ich in einer freien Werkstatt einen fälligen Öl Wechsel machen lassen. Die Werkstatt hat abgelehnt, da mehrere sichtbare Stellen undicht sind. Der freundliche sagt. Obere Öwanne, untere Ölwanne und am DSG Getriebe undicht. Sie bieten mir nur Kulanz an, da ich über 6 Monate den Wagen fahre und laut deren System noch keine Inspektion hatte. Auf Kulanz soll der Motor samt Getriebe ausgebaut werden. Gereinigt und neu abgedichtet werden. Ca 1 Woche Arbeit. Erste Hiobsbotschaft ich soll die Arbeitsleistung übernehmen mit ca 5.000 Euro. Ziemlich fragwürdig, da ich den Wagen erst vor 7 Monaten für über 30.000 Euro gekauft habe. Am selben Tag rief man mich an, sie übernehmen die Arbeitskosten. Bedingung für die Reparatur ist eine Inspektion für 500 Euro sonst keine Kulanz durch Audi. Laut Bordcomputer sind noch ca 10tkm offen für die nächste Inspektion. Wieso soll ich die denn zahlen, wenn sie eh alles auseinander nehmen ? Zusätzlich soll ich die nötigen Betriebsflüssigkeiten tragen ( DSG Öl, Kühlmittel und Motoröl ) wären wir bei ca 800 Euro ?! Was sagt ihr ? Greift die Gewährleistung? Garantie?
Zur Vorgeschichte, habe bereits einen A4 vorher dort gekauft. Als Unfallfrei und wie sich nach 3 Jahren heraustellt, hatte er einen Unfallschaden. Auch hier hat man sich nach Monaten mal einigen können mit einem anderen Wagen (der jetzige A6) der allerdings auch deutlich teurer war/ist.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie ich mich fühle. Und suche nun im Prinzip ein paar Aussagen von euch bzw Hilfe Tipps zur weiteren Klärung. Was kann ich machen ? Rechtliche Schritte einleiten ? Die Kundenbetreuung sagte mir. Im Vertrag steht alles und hab den Punkt Sachmangelhaftung dick unterstrichen!
Vielen Dank für eure Hilfe auch wenn ich selber kaum aktiv bin :/
Mfg Stefan
Beste Antwort im Thema
Hast du nicht schon früher bemerkt, dass er undicht war, ölflecken bzw. Ölverlust? Ansonsten gilt nach 6 Monaten die umgekehrte Beweislast, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon vorhanden war. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich das Ganze mal von nem Anwalt prüfen lassen, sonst würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und den Service und die Flüssigkeiten zahlen.
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18 Antworten
Zitat:
@Stefan E. schrieb am 30. Januar 2016 um 16:55:06 Uhr:
Garantie?
Besteht noch Garantie?
Um welches Baujahr / welches Erstzulassungsdatum geht es?
bitte demnächst an die Fahrzeugzuweisung (unter der Threadtiteleingabe) denken, ich hole das jetzt mal für Dich nach....
Danke
Ist ein A6 4G Avant (0588 / ARP ) 3.0 TDI S Tronic
EZ 4.2012 auf mich zugelassen 28.5.15 und auch im Mai gekauft.
Gerade im 7ten Monat in der Garantie bzw Gewährleistung !
Gruß
Moin!
Als Jurist gebe ich dir den einzigen sinnvollen Tipp, den du an dieser Stelle bekommen kannst, da hier niemand exakt alle zu berücksichtigen Aspekte des von dir geschilderten Falls, einschließlich aller Vertragsdokumente kennt: Geh zu einem Anwalt in deiner Gegend (und bitte nicht irgendeinen, auch wenn du ihn kennst, der eigentlich FA für Familienrecht o.ä. ist) und lass dich zunächst mal beraten. Alles weitere kannst und solltest du erst dann entscheiden.
Danke für die Info ! Werde deinen Rat auch berücksichtigen und mir nen Rechtsbeistand suchen.
Du solltest dir aber nach dem Beratungsgespräch nochmal Gedanken darüber machen, ob dir wegen des, im Verhältnis zum Gesamt-Reparaturaufwand, geringen Eigenanteils (wie auch immer der zustande kommt) ein Rechtsstreit wirklich wert ist.
Wenn ich nen Anwalt nehme. Gibt es nur ein klares Ziel. Gewinnen! Keine Einigung oder einen Vergleich. Hier geht es eher darum, dass ich zum 2ten Mal mehr oder weniger über den Tisch gezogen werde. Beim ersten Mal ein unfallfreies Auto bei diesen Händler gekauft. Fazit nach einer professionellen Aufbereitung. Fast 2mm Spachtel auf einer Seite und Farbunterschiede im Lack. Der Händler sagte, ist uns vom Vorbesitzer nicht benannt worden. Ähm 110 Punkte Check ?! Beim jetzigen war bei der Probefahrt die Service Anzeige an. Auf dem Kaufvertrag steht fällige Service vor Auslieferung durchgeführt. Keine Woche später musste ich hin, da der Service nicht gelöscht bzw zurückgesetzt worden ist. Haben Sie anstandslos zurückgesetzt. Sprich laut Bordcomputer zum nächsten Öl Service 12tkm und Inspektion gute 22tkm. Nun war der Öl Service fällig und die freie Werkstatt teilte mir mit. Sie machen den nicht Aufgrund von Ölverlust an mehreren Stellen. Ab zum Händler, soll auf eigene Kosten einen Leihwagen nehmen. Einen Tag später mit dem Techniker gesprochen. Mehrere Stellen undicht. Sie stellen Kulanz Antrag ?! ( hier müsste doch die Gewährleistung eintreten ?! Ich nehme an, machen sie ungern, denn dann würde die Gewährleistung auf den gesamten Antrieb plus Getriebe um ein Jahr verlängert ) zu dem soll ich die Arbeitskosten (30 Std Arbeit für ca 5000 Euro) übernehmen. Nicht tragbar für ein Auto, für das man vor 7 Monaten über 30.000 Euro bezahlt hat. Keine 2 Std später ein Anruf vom Händler. Sie übernehmen die Arbeitskosten jedoch keine Betriebsflüssigkeiten. Allerdings muss vorher ein Service erfolgen sonst keine Kulanz. Mein Bordcomputer sagt was anderes aus. Das Service Heft ist bei 68tkm gestempelt mit Bremsflüssigkeit. Für mich als Laie eine Inspektion, wenn sonst nichts fällig war. Also ist bei 80tkm noch keine neue Inspektion notwendig. Habe mit der Kundenbetreuung von Audi gesprochen. Auch hier nur mit dem Verweis auf den Kaufvertrag. Klar, da findet man den Punkt Sachmangelhaftung. Darunter fällt es in meinen Augen auch. Da müsste die gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung greifen. Der Händler spricht immer nur von Kulanz ?!
Ob es mir im Moment günstiger kommt ohne Anwalt einfach zu bezahlen ? Könnte möglich sein. Doch jeder Jurist wird mit den ganzen Angaben, in meinen Augen, immer Erfolg haben. Ein Richter wird, in meinen Augen, wohl zu Gunsten des Kunden entscheiden. Letztlich übernimmt die andere Partei auch die Anwaltskosten. Soweit mein Verständnis dafür.
Hast du nicht schon früher bemerkt, dass er undicht war, ölflecken bzw. Ölverlust? Ansonsten gilt nach 6 Monaten die umgekehrte Beweislast, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon vorhanden war. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich das Ganze mal von nem Anwalt prüfen lassen, sonst würde ich wohl in den sauren Apfel beißen und den Service und die Flüssigkeiten zahlen.
Ps um welchen Händler handelt es sich denn? PLZ bereich?
Recht ist, was Recht gesprochen wird...Denken, annehmen und fühlen ist davon befreit..
Der Händler wird den 110P Check hervor holen und darauf steht nichts von Ölverlust..Beweise du das Gegenteil...
Ist auch die Frage wo Öl verloren wird...Verschleiß ist auch keine Garantie und/oder Gewährleistung.
Aber ich bin weder Anwalt noch Mechaniker
Wo Öl verloren wird steht im ersten Beitrag
Ich bespreche das mit nem Anwalt.
Dichtungen unterliegen nach Jahren auch einem Verschleiß. Bei nem Wagen der im April 4 Jahre alt wird. Spreche ich nicht von alt und der Wagen hat gerade mal 80tkm runter.
Japp, sehr präzise Angaben..Am Bein am Arm und am Kopf..Aber egal
Km haben nicht direkt mit den Dichtungen zu tun, natürlich ärgerlich..In meinen Augen hast du nur ne Chance wenn du nachweisen kannst die haben da schon mal dran geschraubt. .Dafür benötigst du die Historie..Die Einsicht derer kann dein Anwalt einfordern.
Welche Intervalle hat das S-Tronic? Der Wagen ist Serie? Kein Tuning oder sonstiges?
Hallo, da ich kein neues Thema aufmachen wollte, frag ich mal hier.
Wir haben am Ostermontag 2017 einen gebrauchten S6 BJ 2014 gekauft.
Seit Pfingsten etwa haben wir ein sehr lautes Pfeiff Geräusch gehört, was von hinten kam, Seite war aber nicht definierbar.
Jetzt haben wir diese Woche einen Termin beim Audi Partner gehabt, der hat festgestellt, dass es eine Auspuffklappe ist, wobei der ganze Endtopf getauscht werden muss.
Soweit sogut.
Dass der Auspuff nicht von der GW Garantie eingeschlossen ist weiß ich, allerdings müsste das ja über die Gewährleistung zu Regeln sein, ist ja noch keine 6 Monate her.
Der Händler, bei dem wir den S6 gekauft haben, wollte jetzt
"ohne gesetzliche Verpflichtungen, aus Kulanz 50% bezahlen."
Das wären dann zwar Ca. 700€, aber auf dem Rest würden wir trotzdem sitzen bleiben.
Kennt sich da jemand aus, ob da die Gewährleistung greifen muss?
Rechtsschutz Versicherung wäre vorhanden...
hoffe aber nicht, dass es soweit kommen muss.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Sachmängelhaftung in Google...