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Probleme mit Privatkauf
Moin moin,
ich weiß leider nicht ob dies der richtige Bereich ist und leider auch nicht wonach ich genau suchen soll,daher schildere ich hier mal das Problem und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Also im Juli kaufte meine Freundin von Ihrem Nachbarn einem Peugeot 106 mit 2 Monaten Rest-TÜV.
Es wurde im Vertrag fest gehalten,dass er Querlenker sowie Dichtungen erneuert. Im August war es dann soweit. Nach langem hin und her macht er dann die Bremsen und schickte uns zu einer Werkstatt da er Achsmanschetten( die der TÜV-Prüfer noch bemängelte)nicht wechseln könne.
Nebenbei beschädigte er beim erneuern der Bremsbeläge einen Bremszylinder/kolben
Meine Frage an euch: Muss meine Freundin auf den Kosten sitzen bleiben ?
denn er hat sich ja nicht an den Vertrag gehalten. Hätte er das Auto nicht ohne den Satz "ich bring den natürlich noch durch den TÜV " schön geredet hätten sie den Wagen nicht gekauft.
Ich hoffe ihr könnt uns helfen bzw erklären wie die genaue Rechtslage ist.
Schonmal vielen Dank
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18 Antworten
Hallo, Ich hätte den Wagen dann nur mit neuer TÜV Plakette gekauft dann wäre alles in Ordnung gewesen. Seelze 01
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Hallo, Ich hätte den Wagen dann nur mit neuer TÜV Plakette gekauft dann wäre alles in Ordnung gewesen. Seelze 01
Glaube ich nicht für den Verkäufer. So wie sich der TE hier darstellt.
Was meinst du mit TE?
Zitat:
Original geschrieben von huebi_013
Ich hoffe ihr könnt uns helfen bzw erklären wie die genaue Rechtslage ist.
Dazu gibt es Anwälte. Hier kann maximal auf die technischen Aspekte der möglichen HU-Fähigkeit des Fahrzeugs eingegangen werden sowie generelle Feststellungen zu Rechtsgebieten, viel mehr aber auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von huebi_013
Nebenbei beschädigte er beim erneuern der Bremsbeläge einen Bremszylinder/kolben
das hätte auch in der werkstatt passieren können...
Zitat:
denn er hat sich ja nicht an den Vertrag gehalten.
wurden querlenker und dichtungen erneuert - wenn ja, hat der verkäufer doch den vertrag erfüllt...
Zitat:
Ich hoffe ihr könnt uns helfen bzw erklären wie die genaue Rechtslage ist.
was willst du jetzt hören?
der kaufvertrag wurde seitens des verkäufers erfüllt und sofern der verkauf unter ausschluss der sachmängelgaftung erfolgte, ist alles was danach mit der karre passier euer bier...diese 'mündliche zusatzvereinbarung' vonwegen "ich bring euch das auto übern tüv" bringt euch nichts, da ihr das 1. nicht nachweisen könnt und 2. weder art noch umfang genannt werden...
ansonsten wie Tecci bereits schrieb - ein anwalt ist hier die richtige anlaufstelle....das wird aber im endeffekt noch teurer für euch!
Zitat:
Was meinst du mit TE?
TE = ThreadErsteller/ThemenErsteller = DU
wie kommt man eigentlich auf die idee, ein über 10jahre altes auto mit zwei monaten tüv zu kaufen, wo der verkäufer von anfang an schon sagt, das die karre mängel hat? wie oft ist denn bei der karre der tacho schon rund gelaufen?
Oh dann hab ich mich falsch ausgedrückt...
er hat die dinge die er laut vertrag machen sollte nicht gemacht
@huebi_013
Hätte, Hätte.....Fahrradkette!!
Wenn ihr einen Vertrag habt und der Verkäufer hält sich nicht an die Vereinbarungen, dann habt ihr natürlich eine rechtliche Handhabe.
Steht da aber z.B. "durch den Tüv bringen", dann hat er den Part schon erfüllt, wenn er den Wagen vorgestellt hat und mit einem Mängelbericht zurückkommt. "Durch den Tüv bringen" heißt nicht, das er die HU auch besteht. Wir verstehen das so, aber Rechtlich ist es anders.
Der Rest ist erst mal Augenwischerei. Oben schreibst du von Querlenker und Dichtungen und später hat er die Bremsen gemacht.
Was sollte den lt. Kaufvertrag gemacht werden und was hat er schon gemacht und was sagt der HU-Bericht?
Scan doch mal den Kaufvertrag und den HU-Bericht ein und dann kann man evtl. mehr sagen.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von huebi_013
Es wurde im Vertrag fest gehalten,dass er Querlenker sowie Dichtungen erneuert. Im August war es dann soweit. Nach langem hin und her macht er dann die Bremsen und schickte uns zu einer Werkstatt da er Achsmanschetten( die der TÜV-Prüfer noch bemängelte)nicht wechseln könne.
... eigentlich ist es, wie Tecci schon schrieb, Sache für einen Anwalt. Da man aber davon ausgehen kann, dass weder Geld für einen Anwalt geschweige denn Rechtschutzversicherung vorhanden ist, fällt die Schiene schon mal weg.
Da wir hier keine Rechtsberatung machen (dürfen) bleibt nur Glaskugellesen über und da wissen wir ja wie die Antworten ausfallen.
Tatsache wäre ja schon mal, dass es offensichtlich keine Bremsreparatur im Vertrag gibt. Wäre also die Frage warum etwas repariert wird was nicht vertraglich geregelt ist? Zudem hätte es vielelicht 50 Öhre gekostet den Wagen VOR dem TÜV und VOR dem Kauf z.B. bei einer ADAC Prüfstelle vorzuführen um den Zustand quasi amtlich dokumentieren zu lassen.
Zu Spät! Hake es unter ERFAHRUNG ab.
Dem Verkäufer nun auch noch den beschädigten Bremszylinder anzuhängen wird wohl nicht funktionieren, weil er doch kein Fachbetrieb/Mann ist und es sich hier um einen Privatverkauf handelt. Schätze mal, dass der Austausch des Zylinders in einer Fachwerkstatt (ATU? ) max. 100 Öhre kostet. Investiere die noch und gut ist. Ein Anwalt und die Folgekosten sind weit höher.
Schon mal danke...
den Vertrag habe ich grad nich zur Hand aber da steht drin dass Dichtungen und Querlenker vom Verkäufer erneuert werden müssen.
Das hat er nicht gemacht.
Ähnliche Situation gestern erst vom Bekannten gehört. Er besitzt noch bis Freitag einen M.A.N. Linienbus (umgerüstet). Der Käufer bestand drauf, dass zuerst noch TÜV gemacht wird (ist zwar noch nicht fällig aber dennoch wollte der Käufer dies JETZT!).
TÜV gemacht, Kleinigkeiten gefunden und behoben und Fahrzeug kann mit guten Gewissen verkauft werden.
Sicher ist sicher.
Hilft doch leider bei deiner konkreten Situation nicht. Hinterher ist man immer schlauer.
Zitat:
Original geschrieben von huebi_013
Schon mal danke...
den Vertrag habe ich grad nich zur Hand aber da steht drin dass Dichtungen und Querlenker vom Verkäufer erneuert werden müssen.
Das hat er nicht gemacht.
... DAS soll doch in der Werkstatt gemacht werden ... lt. deiner Aussage. WAS hat nun das Eine mit dem Anderen zu tun??? Normalerweise ist es so: machst du einem Fremden etwas kaputt ... muss du den Schaden zahlen. Steht so im BGB, wenn ich mich nicht irre. GUCKST DU
Damit bist du auf der sicheren Seite ... auch ohne Anwalt.
Schon einmal versucht mit dem Verkäufer zu reden?
Ja klar ...
aber hat nicht viel gebracht...
er will damit nichts mehr zu tun haben und fertig.
ich glaub dass ich das ein bisschen unklar beschrieben habe.
Ursprüngliche Abmachung:
Mündlich komplett mit TÜV und im Vertrag wurde fest gehalten dass er sich halt um Querlenker und die Ölwannen und ventildeckel Dichtung kümmert.
Er is nur zum TÜV gefahren, die Bremsen vorne versucht zu erneuern und hat uns dann zur ner Werkstatt geschickt.
Und ich fühl mich da halt leicht veräppelt.
Zitat:
Original geschrieben von huebi_013
...den Vertrag ... da steht drin dass Dichtungen und Querlenker vom Verkäufer erneuert werden müssen.
Das hat er nicht gemacht.
Also hat er seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Ab zum Anwalt, Frist setzen zur Nacherfüllung, evtl. kommt Rückabwicklung infrage oder oder eben sein lassen, weil er so ein lieber Nachbar ist.