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Probleme mit VCDS
Hallo zusammen
Heue habe ich meinen neuen S3 abgeholt...provisorisch wollte ich den Fehlerspeicher auslesen und 2 Sachen codieren.
Beim AUTOSCAN (VCDS) hat es sich 2 mal "aufgehängt" und es kann eine Fehlermeldung. Anschliessend habe ich VCDS neu installiert...auslesen hat geklappt. Keine Fehler...TipTop.
Beim "Anpassen" der Start/Stop Funktion, bringt mir das Steuergäret wenn ich die Werte auf 50 ändern will, einen Fehler --> Wert unzulässig. Weiss jemand wieso?
Weiteres wollte ich noch die Rückleuchten mit Tagfahrlicht codieren. Als ich dann im:
STG 09 (Bordnetz) auswählen
STG Zugriffsberechtigung -> Funktion 16
Zugriffscode 31347 eingeben
STG Anpassung -> Funktion 10
Kanal (6) - Tagfahrlicht - Dauerfahrlicht aktiviert zusaetzlich Standlicht auswählen
Wert auf aktiv setzen
...machen wollte...Sagte mir VCDS --> Messblock nicht vorhanden. Desweiterem sagte mit doch VCDS dass es das Steuergerät nicht kennt und ich solle doch die Daten an RossTech support schicken.
Hat jemand Rat?
Gruss
Tom
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Dann mach doch am besten mal genau das...
Auto-Scan durchführen und Mail direkt an Deutsch@Ross-Tech.com dann solltest du sicherlich eher Antworten zur Situation bekommen als hier. Übrigens, Änderungen am Start/Stopp System sind nicht zulässig da diese einen Eingriff in die Emissionsgrenzwerte bedeuten - was zum Verlust der Zulassung führt bzw. auch schon vorgekommen als "Steuerhinterziehung" geahndet wird.
das mit dem Start-Stop ist eine typische Sache, wie deutscher Amtsschimmel wiehern kann.
Diese ganzen Dinge helfen nur den Autoherstellern um die Prüfungen der Emissionsklassen zu bestehen. Und die Beamten machen das dann zur Pflicht.
Wenn aber der Fahrer jedesmal das System vor der Fahrt ausschaltet, so wie wir das auch immer machen, dann spielt das auf einmal keine Rolle.
Mir Deutschen sind richtig blöd geworden in solchen Dingen.
Das betrifft auch die Auswüchse mit den immer kleiner werdenden Tankvolumen = Serie bekommt 41 Liter damit Gewicht geringer ist bei der Zulassung des Standardmodells. Wenn der Käufer aber einen größeren Tank bestellt, spielen die höheren Emissionen keine Rolle mehr.
Ja sind wir denn alle bescheuert?
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11 Antworten
Dann mach doch am besten mal genau das...
Auto-Scan durchführen und Mail direkt an Deutsch@Ross-Tech.com dann solltest du sicherlich eher Antworten zur Situation bekommen als hier. Übrigens, Änderungen am Start/Stopp System sind nicht zulässig da diese einen Eingriff in die Emissionsgrenzwerte bedeuten - was zum Verlust der Zulassung führt bzw. auch schon vorgekommen als "Steuerhinterziehung" geahndet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Dann mach doch am besten mal genau das...
Auto-Scan durchführen und Mail direkt an Deutsch@Ross-Tech.com dann solltest du sicherlich eher Antworten zur Situation bekommen als hier. Übrigens, Änderungen am Start/Stopp System sind nicht zulässig da diese einen Eingriff in die Emissionsgrenzwerte bedeuten - was zum Verlust der Zulassung führt bzw. auch schon vorgekommen als "Steuerhinterziehung" geahndet wird.
das mit dem Start-Stop ist eine typische Sache, wie deutscher Amtsschimmel wiehern kann.
Diese ganzen Dinge helfen nur den Autoherstellern um die Prüfungen der Emissionsklassen zu bestehen. Und die Beamten machen das dann zur Pflicht.
Wenn aber der Fahrer jedesmal das System vor der Fahrt ausschaltet, so wie wir das auch immer machen, dann spielt das auf einmal keine Rolle.
Mir Deutschen sind richtig blöd geworden in solchen Dingen.
Das betrifft auch die Auswüchse mit den immer kleiner werdenden Tankvolumen = Serie bekommt 41 Liter damit Gewicht geringer ist bei der Zulassung des Standardmodells. Wenn der Käufer aber einen größeren Tank bestellt, spielen die höheren Emissionen keine Rolle mehr.
Ja sind wir denn alle bescheuert?
Nicht bescheuert, sondern nur Sklaven und Marionetten der Lobbyisten und der Politik.
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
[.....] Übrigens, Änderungen am Start/Stopp System sind nicht zulässig da diese einen Eingriff in die Emissionsgrenzwerte bedeuten - was zum Verlust der Zulassung führt bzw. auch schon vorgekommen als "Steuerhinterziehung" geahndet wird.
Solche Storys ließt man überall, aber ein Aktenzeichen, wo man nachlesen konnte, dass genau dies jemals geahndet, oder auch nur zur Anzeige gebracht wurde, konnte noch keiner liefern!
Aktenzeichen? Kein Problem, siehe VW TPI 2030722.
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einen Aktenzeichen und einer TPI?
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Aktenzeichen? Kein Problem, siehe VW TPI 2030722.
was besagt denn diese TPI? gern auch per PN
Zitat:
Original geschrieben von mika85
Zitat:
Original geschrieben von Theresias
Aktenzeichen? Kein Problem, siehe VW TPI 2030722.
was besagt denn diese TPI? gern auch per PN
Das was Theresias sinngemäß oben schon geschrieben hat
Zitat:
...Änderungen am Start/Stopp System sind nicht zulässig da diese einen Eingriff in die Emissionsgrenzwerte bedeuten - was zum Verlust der Zulassung führt .....
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einen Aktenzeichen und einer TPI?
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen_(Deutschland)
Ja, und? Eine TPI ist ebenso ein Vorgang bzw. läuft auch unter der Bezeichnung Vorgangsnummer - vergleichbar mit einem Aktenzeichen. Wo ist dein Problem? Wenn du dir mal die geltenden Gesetzestexte zur Emissionseinstufung durchliest dann wirst du feststellen das nach der S/S Deaktivierung ein anderer Grenzwert erreicht wird bzw. anders gewertet wird. Ergo kommt es zur Verschlechterung und das ist wie ebenfalls die Gesetzestexte und deren Erläuterungen hergeben ganz klar nicht gestattet. Wenn du anderer Meinung bist mach doch mal eine Anfrage beim TÜV oder der DEKRA, dann bekommst du auch sicher Verweise auf die genauen Stellen bzw. klare Aussagen zum Thema.
Alles nur blabla was du da von dir gibst!
DU hast geschrieben....
[.....] was zum Verlust der Zulassung führt bzw. auch schon vorgekommen als "Steuerhinterziehung" geahndet wird. [.....]
und wenn so etwas schon vorgekommen ist, kannst du das sicherlich auch belegen evtl. sogar mit einen Aktenzeichen! Wenn nicht sie ersten Satz!
Sorry, mir war nicht klar das du dich auf den Fall der Hinterziehung beziehst - da haben wir schlichtweg aneinander vorbei geredet. Beim nächsten mal einfach konkret sagen was du willst, dann spart man sich viel Stress. Wie auch immer - kläre ich mit dem Kunden, ich meine das Widerspruchsverfahren läuft noch aber sein Anwalt sagte bereits er hat da wohl wenig Chancen.