Probleme mit Verkauf von BMW, Achsschenkel
Hallo ich habe zwei Fragen:
Ich habe meinen 530d verkauft und habe am KV dazu geschrieben, das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren.
Dass keine Gewährleistung als Privatperson gegeben wird, steht automatisch am ÖAMTC Kaufvertrag drauf.
Jetzt nach 4 Tagen schickt mir der Typ ein Bild und schreibt dazu, der Wagen hat einen Riss im Achsschenkel, das ist Lebensgefährlich und ich soll mir etwas überlegen ansonsten leitet er rechtliche Schritte ein.
Also meine Frage: normaler Weise kann er da gar nichts machen, wenn das alles im KV so aufgeschrieben wurde oder?
Zweitens: Ist ein Riss im Achsschenkel überhaupt ein Mangel oder ein Verschleiß? Auto ist BJ 1999...
Ich denke schon dass das ein Verschleißteil ist.
Mfg und Danke
Freddy
Beste Antwort im Thema
Also ich weiß jetzt nicht genau, ob die Gesetzeslage bei uns in Ö genauso ist wie in Deutschland. Ich habe Sicherheitshalber sowohl den Konsumentenschutz, also auch den ÖAMTC-Rechtsschutz angerufen, die haben auch beide das Selbe gesagt: der Käufer hat Pech, wenn er keinen Ankaufstest macht.
Schreiben tu ich dem gar nix - ich finde das einfach nur eine Frechheit. Er vertritt halt die Meinung, ich hätte - WENN ich die Gewährleistung ausschliessen möchte - im KV vermerken müssen, dass es ein Bastlerauto ist. Ansonsten muss ich auch Gewähr geben. Aber darauf bin ich gar nich weiter eingegangen.
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32 Antworten
Das würde ich persönlich ignorieren. Erstens hatte der Käufer Gelegenheit das Auto vor dem Kauf zu inspizieren, zu sehen und zu prüfen und hat daher kein Recht dir das jetzt so mitzuteilen. Wenn Du einen etwaigen Mangel nicht arglistig Verschwiegen hast kann Dir eigentlich nichts passieren. Du hast, Deinen Aussagen zufolge, völlig richtig die Sachmängelhaftung / Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen. Somit hat der Käufer auf die Ansprüche gegen Dich verzichtet. Einzige Ausnahme wäre dann das Verschweigen eines Mangels / Schadens.
Deshalb lehne dich zurück und lasse ihn einfach mal machen. Es wäre für ihn wahrscheinlich günstiger sich einfach einen neuen Achsschenkel zu kaufen, anstatt seinen Anwalt damit zu beauftragen. Es gibt halt so Menschen, die der Meinung sind, sie kaufen bei einem Gebrauchten ein komplett intaktes Fahrzeug, aber das muss nicht sein und solche Sachen wie gebrochene Achsschenkel kann man als Laie nicht erkennen, vorallem wenn man sein KFZ in einer Werkstatt wartet .
Hallo,
ich sehe das auch so. Du hast den Wagen verkauft und keinen dir bekannten Mangel verschwiegen. Beim Privatkauf hat man als Käufer halt ein größeres Risiko und zahlt in der Regel ja auch einen geringeren Preis. Der Käufer hätte deinen Wagen vor dem Kauf ja vom Fachmann überprüfen lassen können. Ich würde also mein Bedauern ausdrücken und ihn auf die rechtliche Lage hinweisen. Ehrlich gesagt kann ich mir einen gerissenen Achsschenkel nicht vorstellen - ist doch ein Schmiedeteil (würde ich sagen) und gebraucht für kleines Geld zu haben - Klick mich!.
Gruß Steffen
PS.: Teilebezeichnung wäre eigentlich Schwenklager (oder meint er etwas anderes?)
Hallo danke für eure Antworten. Ich habe selbst die Gewährleistung nicht direkt ausgeschlossen, es steht allerdings auf dem ÖAMTC Kaufvertrag schon von vorhinein drauf - wort wörtlich steht:
"Die Gewährleistung, also die Haftung für Mängel, ist _______ ausgeschlossen"
Bei der Linie kann man ein "Nicht" dazu schreiben, DANN gibt man Gewährleistung. Aber ich habe bei dieser Line einfach einen Querstrich gemacht. Also ich denke das war schon richtig so, oder?
Ich habe unter Bemerkungen noch dazu geschrieben, dass der Wagen Besichtigt und Probe gefahren wurde.
Es geht mir nur darum, dass der Typ keine Lücke oder so findet. Verschwiegen habe ich nichts. Allerdings habe ich ihm die Mängel nur gesagt, nicht am KV vermerkt (vielleicht war das ein Fehler?).
Ich hab sowohl schon den Rechtsschutz und den Konsumentenschutz angerufen, die haben beide auch das Gleiche gesagt: Sobald die Gewähr ausgeschlossen wurde, kann er gar nichts machen.
Des weiteren bin ich mir noch nicht sicher, ob sowas überhaupt in Gewährleistungspflicht fällt denn es ist immerhin ein 15 Jahre altes Auto - Fahrwerksteile sind meines Erachtens nach Verschleiß (ausser ein Federnbruch)
Wusstest du von dem Mangel?
Aus der "defekten Zylinderkopfdichtung" scheint also jetzt neu der Riß im Achsschenkel geworden zu sein um nachträglich noch mal Geld vom Kaufpreis zurück zu fordern.
Dumm nur, daß der E39 gar kein "Achsschenkel" hat......weder an der VA noch an der HA.
Höflich freundlich aber bestimmt mit dem Hinweis auf die Passage im Kaufvertrag antworten, ggfs den Seitenhieb, daß die Masche nicht (mehr) zieht....
Gruß
deKoch
Nein ich wusste definitv nichts von diesem Mangel!
Der Typ hat mir auf Whatsapp ein Foto geschickt, wo ein Fahrwerksteil zu sehen ist, dass einen Riss hat. Dazu hat er geschrieben, hasst anscheinend beim Einbau eines Querlenkers geschlampt worden ist und dadurch der Riss im Achsschenkel entstanden ist.
Aber dass der E39 gar keinen Achsschenkel hat ist mir auch neu - aber ich bin ja auch kein Mechaniker... Danke für DIESEN Hinweis
Zitat:
Original geschrieben von Freddy19790
Nein ich wusste definitv nichts von diesem Mangel!
Aber dass der E39 gar keinen Achsschenkel hat ist mir auch neu - aber ich bin ja auch kein Mechaniker... Danke für DIESEN Hinweis
Hier das Bild dass er mir geschickt hat
sorry nochmal das Bild
...und das belegt auch, daß es sich hierbei um "Dein" Fahrzeug handelt ?
nein - das hat meine Freundin auch schon gemeint, das ist eventuell nicht dein Auto
und außerdem, kann er sowieso nicht nachweisen, daß der defekt schon bei kauf vorhanden war.
schreib ihm, deine rechtsschutz hätte gesagt, er solle klagen , dann überlegt er sich das zweimal.
Mal ganz abgesehen davon, für mich hat es den Anschein daß da irgendwann mal die Mutter etwas kräftiger als es sich gehört angezogen wurde.
Gruß
deKoch