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Probleme nach Parkrempler

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 5:56

Hallo

Ich bin mit meinem Auto beim Ausparken gegen ein Fahrzeug neben mir gestoßen. An meinem Wagen entstand an der Kunststoffstoßstange ein Schaden, der laut Lackierer für 50 € anlackiert werden kann. Soweit so gut. Am anderen Fahrzeug entstand optisch ein Schaden in ähnlicher Größenordnung wie bei mir. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag in Höhe von 500 € erhalten. Dazu muß gesagt werden, daß das andere Fahrzeug ein Ford Escort, Baujahr 98 mit 162 tkm in optisch sehr schlechtem Zustand ist. Könnte allerdings auch 262 tkm haben, da bei dem Wagen der Kilometerstand nur 5 Stellig angezeigt wird.

Meiner Meinung nach ist der Wagen gar keine 500 € mehr Wert, also ein Kapitaler Totalschaden. Die Geschädigte möchte den Wagen aber weiter fahren und auch nicht reparieren lassen.

Wie sollte man sich eure Meinung nach verhalten.

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2012 um 6:06

Zitat:

Original geschrieben von feback

Wie sollte man sich eure Meinung nach verhalten.

den schaden schnellstmöglich deiner versicherung melden und diese nach eigenem ermessen regulieren lassen!

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33 Antworten
am 4. Juni 2012 um 6:06

Zitat:

Original geschrieben von feback

Wie sollte man sich eure Meinung nach verhalten.

den schaden schnellstmöglich deiner versicherung melden und diese nach eigenem ermessen regulieren lassen!

Zitat:

Original geschrieben von feback

Hallo

Ich bin mit meinem Auto beim Ausparken gegen ein Fahrzeug neben mir gestoßen. An meinem Wagen entstand an der Kunststoffstoßstange ein Schaden, der laut Lackierer für 50 € anlackiert werden kann. Soweit so gut. Am anderen Fahrzeug entstand optisch ein Schaden in ähnlicher Größenordnung wie bei mir. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag in Höhe von 500 € erhalten. Dazu muß gesagt werden, daß das andere Fahrzeug ein Ford Escort, Baujahr 98 mit 162 tkm in optisch sehr schlechtem Zustand ist. Könnte allerdings auch 262 tkm haben, da bei dem Wagen der Kilometerstand nur 5 Stellig angezeigt wird.

Meiner Meinung nach ist der Wagen gar keine 500 € mehr Wert, also ein Kapitaler Totalschaden. Die Geschädigte möchte den Wagen aber weiter fahren und auch nicht reparieren lassen.

Wie sollte man sich eure Meinung nach verhalten.

Gib ihm 50 € aus der "Portokasse" gegen Quittung und gut is.

Dein Unfallgegner willl doch nur Geld machen mit der 14 Jahren alten Schleuder. Gib Ihm eine gratis Tankfüllung gegen ein Schriftstück das alle Ansrüche aus dem Unfall vom [Datum] hiermit abgegolten sind.

am 4. Juni 2012 um 7:32

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

Dein Unfallgegner willl doch nur Geld machen mit der 14 Jahren alten Schleuder.

das ändert trotzdem nichts daran, das der unfallgegner das recht hat, seinen schaden ersetzt zu bekommen...

...dabei brauch er sich auch nicht auf irgendwelche diskussionen mit dem te einlassen, sondern kann seine ansprüche direkt an die versicherung des te stellen!

 

und ob die 14jahre alte schleuder nun 500€ wert ist oder nicht, obliegt nicht dem subjektiven empfinden des te...sondern der objektiven schätzung eines gutachters! und da der geschädigte sich diesen frei aussuchen kann, wird die karre garantiert deutlich mehr wie 500€ wert sein, sodass kein wirtschaftl. totalschaden vorliegt!

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Gib ihm 50 € aus der "Portokasse" gegen Quittung und gut is.

Wenn er schon einen KV über 500 EUR hat, wird das so nicht laufen...

Ist halt Pech, die Versicherung wird es regeln und Dir den Rückkauf des Schadens anbieten...

Ging mir vor knapp 3 Jahren auch mal so, bin ich an einer Einmündung gaaaanz langsam auf einen alten Mondeo raufgerutscht, der nach dem Anfahren noch mal kurz angebremst hat. Die Karre war komplett durchgerostet, Schaden bei mir NULL, er hat sich angeblich das komplette Heck für 800 EUR richten lassen... (in Wahrheit hat er sich in´s Fäustchen gelacht und den Schaden auszahlen lassen)

wird bei Deinem Unfallgegner auch so sein und ist für Ihn allemal besser als 50 EUR

Zitat:

Original geschrieben von feback

Die Geschädigte möchte den Wagen aber weiter fahren und auch nicht reparieren lassen.

Das kann sie ja machen, sie ist nicht verpflichtet, ihren Wagen reparieren zu lassen. In diesem Fall muss sie aber mit der Versicherung fiktiv abrechnen (wären dann nur noch 420€).

Machen kannst Du daran nichts, ihr steht diese Geld zu. Ich würde die Sache von meiner KfZ HP regulieren lassen und, sofern es sich lohnen sollte, den Schaden zurückkaufen.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von feback

Wie sollte man sich eure Meinung nach verhalten.

den schaden schnellstmöglich deiner versicherung melden und diese nach eigenem ermessen regulieren lassen!

Genau das möchte ich vermeiden, da es immer noch günstiger ist die 500 € bzw. 420 € zu zahlen als hochgestuft zu werden.

 

am 4. Juni 2012 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von feback

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

den schaden schnellstmöglich deiner versicherung melden und diese nach eigenem ermessen regulieren lassen!

Genau das möchte ich vermeiden, da es immer noch günstiger ist die 500 € bzw. 420 € zu zahlen als hochgestuft zu werden.

Hallo,

was Magirus damit sagen will:

Die Versicherung wird erstmal prüfen, ob die 500 € überhaupt gerechtfertigt sind.

Ist dem nicht so, wird Sie das schon klären.

Ist dem so, hast Du 6 Monate (unverzinst) Zeit, den regulierten Betrag (nur den Schadenwert, nicht die Nebenkosten) zu ersetzen.

Dann wirst Du auch nicht hochgestuft.

Kurzum:

Ich würde das hier auch entsprechend so einleiten bei diesem veranschlagten Wert.

Melde es der Versicherung, gib eine Schadenmeldung ab, teile mit, dass schon ein KVA existiert - die Versicherung wird sich dann mit der Geschädigten in Verbindung setzen.

Und am Ende hast Du dann immer noch die Wahl.

Grüße

Schreddi

.....klassischer Fall seitens des Versicherers den § 7 StVg heranzuziehen. Wundert mich, dass ich hier auch und im Besonderen, von den vermeintlich berufsmäßig mit der Materie befassten Foristen nichts darüber lese; -- doch wohl kein "Schweigegelübde"?

Also einer der vermeintlich beruflich damit beschäftigten Foristen hat keine Ahnung, wovon Du so krypitsch schreibst.

Klär mich bitte auf, was es da heranzuziehen gibt...

 

Ansonsten ist ja schon alles gesagt, was zu sagen war.

 

Haftung ist unstreitig, Schadenhöhe prüft der Versicherer. TE kann zurückzahlen.

 

Sakasmus on:

Und wie der Geschädigte aus so einer Sache das "Maximum herausholt" und Ford Stundensätze für den Schaden durchprügelt, kann er ja dann hier erfahren. Tut der Versicherung doch nicht weh.

Den TE wird´s freuen.

Sarkasmus off.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Also einer der vermeintlich beruflich damit beschäftigten Foristen hat keine Ahnung, wovon Du so krypitsch schreibst.

Ja - ich glaube Du sagst die Wahrheit.

 

 

Zitat:

Sakasmus on:

Und wie der Geschädigte aus so einer Sache das "Maximum herausholt" und Ford Stundensätze für den Schaden durchprügelt, kann er ja dann hier erfahren. Tut der Versicherung doch nicht weh.

Den TE wird´s freuen.

Sarkasmus off.

Sarkasmus im erweiterten Modus on:

 

Hier mus keiner etwas durchprügeln, klargestellt werden muss aber hier, dass derjenige welcher einen Schaden verursacht ganz bestimmt nicht die Schadenshöhe bestimmt.

 

Am besten passt er zukünftig auf, wo her hinfährt, dass tut dann der Versichertengemeinschaft noch weniger weh. 

 

Und die Vorstände freut es um so mehr.

 

Sarkamus im erweiterten Modus off.

 

Themenstarteram 5. Juni 2012 um 6:33

Hallo

Erstmal Danke für die zahlreichen Stellungnahmen zu meinem Problem.

Ich habe gestern die Sache meiner Rechtschutzversicherung mitgeteilt. Habe auch eine Freigabe für eine juristische Beratung erhalten.

In dem Kostenvoranschlag sind mal eben lockere 100 tkm unterschlagen worden und auch sonst keine großen Details zu entnehmen. Sieht halt nach einem Gefälligkeits Kostenvoranschlag aus. Ich war mit dem Kostenvoranschlag mal beim Fordhändler, der fand ihn auch ca. 200 € zu hoch. Ihn wunderte das als einziger Posten das Ausbeulen des Seitenteils und das Lackieren aufgeführt ist. Also nur Arbeitlohn von 420,17 € ansonsten keinerlei Material wie zb. Lack.

Ich werde mal vom weiteren Verlauf der Geschichte berichten.

 

Gruß feback

am 5. Juni 2012 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von feback

Ich habe gestern die Sache meiner Rechtschutzversicherung mitgeteilt. Habe auch eine Freigabe für eine juristische Beratung erhalten.

liest du eigentlich was andere dir schreiben? :confused:

der geschädigte hat einen direktanspruch gegen deine versicherung, d.h. er braucht sich auf keinerlei diskussion mit dir oder deinem anwalt einzulassen, sondern kann direkt und ohne umwege seinen kva an deine versicherung schicken!

und wenn die versicherung der meinung ist, das der kva gerechtfertigt ist (500€ sind, wenn die lackierpistole ausgepackt werden muss, noch ziemlich günstig!), werden die - selbst wenn du dich auf den kopf stellst und mit deinem nackten arsch fliegen fängst - zahlen...

Zitat:

In dem Kostenvoranschlag sind mal eben lockere 100 tkm unterschlagen worden

woher willst du das wissen?

Zitat:

und auch sonst keine großen Details zu entnehmen.

da braucht auch nichts großartiges zum fahrzeug zu stehen, da es sich hierbei um einen kva und nicht um ein gutachten handelt!

Zitat:

Ich war mit dem Kostenvoranschlag mal beim Fordhändler,

und sebst wenn der kaiser von china dir den kva erstellt hätte, juckt das nicht, da der geschädigte das recht hat, sich seine werkstatt selbst auszusuchen!

Zitat:

Ich werde mal vom weiteren Verlauf der Geschichte berichten.

du solltest den schaden - in deinem eigenen interesse - schnellstens deiner versicherung melden!

das der geschädigte das recht hat, sich zu lasten deiner versicherung anwaltlich vertreten zu lassen, ist dir bekannt?

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