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Probleme nach WoMo Verkauf, gewerblich

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 10:57

Ich habe im Juni ein 2,5jahre altes WoMo, welches ich in der Vermietung hatte, als gewerblicher Verkäufer verkauft in Deutschland an einen anderen Käufer, auch gewerblich (wollte er so wegen der Steuer).

Im Kaufvertrag wird für Dichtheit und Karosserie auf die Garantie des Herstellers hingewiesen (7 Jahre Dichtheit, 5 Jahre Rost, 4 Jahre Garantieverlängerung auf Technik) und jegliche weitere Garantie UND Gewährleistung ausgeschlossen. Übergabe Mängelfrei gemäss Besichtigung und Werkstattprotokoll, sowie Dichtheitsprüfung einen Tag vor der Übergabe, sowie neuem TÜV.

Kaufpreis: 80.000EUR Netto.

Das WoMo war top in Schuss, Service immer durchgeführt, Dichtheitskontrolle auch, sogar eine extra nach dem Verkauf und vor der Übergabe. Zertifikat vorhanden.

Vor Weihnachten hat mich der Anwalt des Käufers kontaktiert und eine Rechnung über 25.000EUR mitgeschickt Zahlungsfrist 3 Tage, heute war bereits der Mahnbescheid in der Post.

Der Grund: Das Wohnmobil ist angeblich im hinteren Bereich über den Betten total faul gewesen. Die Ursache ist ein Wassereinbruch wegen der angeblich nicht fachgerecht montierten Kabeleinführung der Sat-Anlage.

Die Anlage war ab Werk verbaut, WoMo wurde im Werk abgeholt.

Der Besitzer hat die Reparatur bei einem ihm bekannten Betrieb bereits ausführen lassen, es gibt nur Bilder, kein Gutachten. Die Bilder erhalte ich vom Anwalt erst nach Begleichung der Rechnung.

Auf das Fahrzeug sind 7 Jahre Garantie gegen Undichtigkeit.

Ich habe eben mit dem Hersteller telefoniert. Dieser übernimmt überhaupt nichts und verweist auf die vom autorisierten Fachpartner durchgeführte Dichtheitskontrolle ohne Mängel. Zudem verweist er darauf dass die 7jährige Garantie nur für den Erstkäufer gilt (steht NICHT in der Garantiepolice). Dies sei per 01.2014 so geändert worden (Fahrzeug in 05.13 gekauft). Zudem sei die ausführende Werkstatt kein Partner-Betrieb und es gäbe kein Gutachten, da wird sowieso nichts bezahlt.

Der Schaden scheint massiv zu sein und ist wohl sicher nicht plötzlich entstanden.

Mein Anwalt ist natürlich immer noch in den Ferien, wie immer wenn man ihn braucht.

Meine Fragen:

-Ist diese nachträgliche Änderung der Garantie erlaubt? Schliesslich war das ein Grund das WoMo zu kaufen.

-Kann der Besitzer ohne Rückfrage einfach bei irgend einem Betrieb reparieren lassen? Es war keine autorisierte Partnerwerkstatt des Herstellers, zudem wurde KEIN Gutachten erstellt. (ich denke nein)

-Wer haftet hier? Wenn der Schaden wirklich so massiv war wurde doch sicher bei der Dichtheitskontrolle gepfuscht oder absichtlich verschwiegen? Wenn es wirklich ein Montagefehler des Herstellers war, müsste ja dieser haften?

Widerspruch gegen Mahnbescheid liegt hier bereits. Anzeige wegen Nötigung und Betruges werde ich wohl auch stellen.

Beste Antwort im Thema

Ist ja wieder mal ganz großes Kino!!!:D

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Zitat:

@martinde001 schrieb am 4. Januar 2016 um 11:57:03 Uhr:

-Ist diese nachträgliche Änderung der Garantie erlaubt? Schliesslich war das ein Grund das WoMo zu kaufen.

-Kann der Besitzer ohne Rückfrage einfach bei irgend einem Betrieb reparieren lassen? Es war keine autorisierte Partnerwerkstatt des Herstellers, zudem wurde KEIN Gutachten erstellt. (ich denke nein)

-Wer haftet hier? Wenn der Schaden wirklich so massiv war wurde doch sicher bei der Dichtheitskontrolle gepfuscht oder absichtlich verschwiegen? Wenn es wirklich ein Montagefehler des Herstellers war, müsste ja dieser haften?

Widerspruch gegen Mahnbescheid liegt hier bereits. Anzeige wegen Nötigung und Betruges werde ich wohl auch stellen.

Garantien sind freiwillige Leistungen, da kann es durchaus sein, dass die sich nachträglich ändern. Wie das in deinem Einzelfall aussieht, kann dir rechtssicher nur ein Anwalt beantworten.

Der Besitzer kann reparieren lassen wo er will, allerdings dann immer zu seinen eigenen Lasten. Falls er den Schaden als Mangel ansieht, hätte er dir erst mal Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen (sofern du dazu verpflichtet wärst, s.u.) oder dem Hersteller in Rahmen seiner Garantie.

Wurde eine Dichtheitskontrolle ausgeführt, heißt das ja nur, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle alles dicht war. Ob es vorher undicht war und daher faulen konnte, ist kein Bestandteil der Dichtheitskontrolle. Wer für diesen eventuellen Vorschaden haftet, darf auch wieder nur ein Anwalt beurteilen. Hast du den Schaden nachweislich gekannt, sieht’s eher nicht so gut aus, hast du ihn nachweislich nicht gekannt, sieht’‚ schon besser aus.

Ist der Schaden durch eine mangelhafte Kabeldurchführung entstanden, die aber schon im Werk ausgeführt wurde, wäre eher naheliegend, dass die Garantie des Werks greifen muss.

Mit Anzeigen wegne Nötigung und Betrug wär ich erst mal vorsichtig, auch hier würde ich auf den Rat eines Anwalts vertrauen, das kann nämlich schnell nach hinten los gehen.

Da kann man nur hoffen das der TE gut versichert ist.

Ich finde es ziemlich ungewöhnlich das nach einem halben Jahr ohne jegliche Vorwarnung, bzw. Mängelanzeige

direkt ein Rechtanwalt mit Forderungen kommt.

Da muss doch meiner Meinung nach vorher schon eine Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden haben, oder?

Lass den Anwalt mal machen. Keine Beweise für den Schaden, keine Sachmängelhaftung wirksam, 3 Tage Frist....die wollen dich Abzocken.

Ignorieren bis dein Anwalt wieder im Land ist. Und keine eigenmächtige Kommunikation

Das Wohnmobil wurde gekauft mit einer Garantiezusage des Herstellers - das würde ich dann als nicht einseitig abänderbar ansehen. Ähnlich einem Vertrag.

 

Hier wurde mit dem Käufer ein Gewährleistungsausschluss vereinbart - was nur beim Verkauf an Gewerbetreibende zulässig ist. Damit käme eine Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistigen Verschweigens in Betracht.

Steht im Vertrag tatsächlich "mängelfrei" - so richtig als Zusage? Dann käme eine Haftung in Betracht, aber wäre da nicht der richtige Weg, zunächst den Verkäufer zur Mängelbeseitigung aufzufordern, so mit Fristsetzung, WoMo zur Verfügung stellen usw.?

Arglist? Bei frischer Dichtheitskontrolle? Schwer denkbar.

Und Wassereinbruch und total faul und nichts gerochen? Ebenso schwer denkbar.

Wir hatten letztens einen ähnlichen Fall. Eine gebrauchte Maschine wurde mit 1 Jahr Herstellergarantie an einen Privatkunden verkauft. Es gab eine Undichtigkeit an der Maschine und der Kunde hat diese selber reparieren lassen. (Freie Werkstatt) Anschließend wollte er von uns Geld sehen.

Das ging per Anwalt hin und her.

Im Endeffekt haben wir nichts zahlen müssen.

1. Wir wurden nicht über den Mangel in Kenntnis gesetzt.

2. Haben wir keine Möglichkeit bekommen den Mangel zu beseitigen.

3. Die Werkstatt war keine Vertragswerkstatt des Händlers. (Dadurch greift die Herstellergarantie nicht)

4. Es gab keine Altteile, diese hätte es aber durch die Art der Reparatur geben müssen.

-Ist diese nachträgliche Änderung der Garantie erlaubt? Schliesslich war das ein Grund das WoMo zu kaufen.

->ich glaube nicht dass sich die Garantie nachträglich ändern darf.

->die für dich gültigen Garantiebedingungen zum Zeitpunkt es Neukaufs vom Fahrzeug hast du hoffentlich vorliegen

----------

 

-Kann der Besitzer ohne Rückfrage einfach bei irgend einem Betrieb reparieren lassen? Es war keine autorisierte Partnerwerkstatt des Herstellers, zudem wurde KEIN Gutachten erstellt. (ich denke nein)

->kann er schon aber eben auf sein eigenes Risiko und seine eigenen Kosten

->möchte er bei dir irgendwas geltendmachen hat er auch bei dir zu Reklamieren. möchte er beim Hersteller Garantieleistungen einfordern hat er auch beim Hersteller anzuklopfen und nicht bei dir

 

-Wer haftet hier? Wenn der Schaden wirklich so massiv war wurde doch sicher bei der Dichtheitskontrolle gepfuscht oder absichtlich verschwiegen? Wenn es wirklich ein Montagefehler des Herstellers war, müsste ja dieser haften?

Widerspruch gegen Mahnbescheid liegt hier bereits. Anzeige wegen Nötigung und Betruges werde ich wohl auch stellen.

->klär erstmal dass du aus der Sache raus bist. danach kannst über solches zurückschiessen immernoch nachdenken.

-------

Ich hab auch das Gefühl hier möchte dich jemand abzocken (reperatur schon ausgeführt. schaden für dich nicht mehr nachvollziehbar) oder aber du hast jemanden abgezockt (hattest Kenntnis von dem Schaden und diesen Arglistig verschwiegen. nur weil er bei der Prüfung niemanden auffiel heißt es ja nicht dass es ihn nicht gab. ein auto was frisch aus der Inspektion kommt kann auch einen Motorschaden haben).

---------

Kontaktier halt deinen Anwalt. Wir reden hier ja nicht über Summen wo man es einfach mal drauf ankommen läßt.

Der wird dir sicherlich beleuchten könnnen:

- wie wasserdicht euer kaufvertrag bzgl der gewährleistung ist

- welche zugesichterten eigenschaften (über eine eventuelle gewährleistung oder aussgeschlossene gewährleistung hinaus) du gemacht hast

->und wird auch klären können für wen die herstellergarantie gilt

Sollte der Käufer tatsächlich irgendwelche Ansprüche gegen dich geltend machen können (das wird dein Anwalt ja einschätzen können) wäre sicherlich zu klären inwiefern du bei demjenigen der die Dichtigkeitsprüfung unmittelbar vorher gemacht irgendwas einfordern kannst.

Wenn es wirklich so gelaufen ist dass der Käufer einfach hat reparieren lassen (ohne dir eine Möglichkeit der Nachbesserung zu geben) so vermute ich dass er relativ schlechte Karten hat.

Im Falle eines Rechtsstreit bist halt drauf angewiesen dass dein Anwalt in Absprache mit dir die Richtigen entscheidungen trifft. Sprich es letztendlich vor Gericht geht oder ob vorher eine Einigung in Form eines Vergleichs gefunden wird.

---------

Ich würd auch nicht weiter Zeit damit vergeuden Rechtsberatung in Internetforen zu suchen. Das macht dir nur falsche Hoffnungen oder falsche Sorgen und zusätzlich besteht noch das Risiko das im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits vor Gericht irgendwelche Aussagen die du hier triffst gegen dich verwendet werden.

Der RA hat mit Sicherheit auch geschrieben, aufgrund welcher Paragraphen er diese Summe fordert ( Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen?, Arglistige Täuschung?).

Begründung für diesen Anspruch bringt schon etwas mehr Licht in die Sache.

O.

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 14:37

Also im KV steht:

-------

Verkauf unter Gewerbetreibenden, Fa. von TE. Ltd und Herr XY, Einzelunternehmer, Steuernummern.

Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen und Probe gefahren, augenscheinlich ohne erkennbare optische und technische Mängel.

Prüfbericht der Werkstatt ZZ über Karosserie und Motor liegt bei, ebenso Prüfprotokoll der Dichtheitsprüfung, Gasprüfung, Service am Generator und neuer Tüv ohne Mängel, ausgeführt durch Vertragshändler AB.

Zwischen den Parteien wird ein Gewährleistungsausschluss vereinbart.

Das Fahrzeug verfügt über Garantie des Herstellers auf Aufbau (5 Jahre ab KD), Dichtheit (7Jahre ab KD) und eine Garantieverlängerung für Schäden an der Technik bis 2018.

Der Verkäufer versichert dass das Fahrzeug soweit ihm bekannt unfallfrei ist.

Das Fahrzeug war in Verwendung als Mietwohnmobil.

-Im Dezember 2013 wurde das Luftfahrwerk auf 2 Kreis Automatik umgebaut, Eintragung nach §21.

-Im Juli 2014 wurde wegen einem Wasserschaden an einer Dachluke vom Hersteller eine grössere Dachluke eingebaut, Dokumente beiligend.

-Im Dezember 2014 wurde die fordere Stossstange wegen eines Streifschadens neu lackiert, Rechnung beiliegend.

-Im Mai 2015 wurde vom Hersteller die Dachklimaanlage durch eine neue, aktuelles Modell, auf Garantie ersetzt, Rechnung beiliegend.

-Im Juli 2015 wurde die Frontscheibe wegen Steinschlag ersetzt, Rechnung beiliegend.

----------------

Sollte also deutlich sein.

Mir war kein Schaden bekannt und auch keiner der Mieter hat sich über Geruch beschwert, könnte aber auch daran liegen dass ein automatischer "Bedufter" vorhanden ist. Allerdings sind die Kartuschen recht teuer.

Ich bin selbst nie mit dem WoMo gefahren bzw. nie verreist.

Der Käufer hat das WoMo nähe Waldshut (D) gekauft, er selbst wohnt irgendwo nähe Ostsee.

Der Käufer wollte unbedingt das WoMo als Gewerbetreibender kaufen, er hat "nur" ein Nebengewerbe als Berater, ich hatte das WoMo nur zum Verkauf an Gewerbe inseriert (Weil ich keinen Ärger will), alternativ hätte für Privatverkauf ich eine 2jährige Rundum-Versicherung mit angeboten, allerdings wäre das WoMo dann 8.000EUR teurer gewesen.

Das so ein Schaden relativ unbemerkt entstehen kann habe ich bei einem anderen WoMo gesehen, dort war der Erker undicht und wir haben es erst gemerkt als dieser so verzogen war dass er nicht mehr richtig rausgleiten wollte, dieser Bereich ist im Standart-Formular der Dichtheitskontrolle nicht erfasst, wurde somit auch nicht geprüft. War auch ein Schaden im oberen 5stelligen Bereich, aber auch Garantie da ab Werk eine Dichtung gefehlt hat (auf 4m Länge).

Ich warte mal ab was kommt. Persönlich empfinde ich so ein Verhalten als Nötigung. Praktisch mit der Rechnung schon den MB beantragen.

Der Käufer hätte ja anrufen können oder direkt zur Vertragswerkstatt fahren. Aber naja, Denken ist bei manchen Menschen Glückssache, jetzt mal ohne Betrug unterstellen zu wolllen...

Zitat:

@martinde001 schrieb am 4. Januar 2016 um 15:37:45 Uhr:

-Im Juli 2014 wurde wegen einem Wasserschaden an einer Dachluke vom Hersteller eine grössere Dachluke eingebaut, Dokumente beiligend.

Da könnten wir die Ursache haben. Dachluke danach zwar dicht, aber ggf. noch Feuchtigkeit im Aufbau vom Wasserschaden. Dann könnte die Reparaturwerkstatt u.U. das Gewährleistungsproblem haben.

Ansonsten: Nach Kaufvertrag für dich IMHO sauber, Käufer hat dir keine Chance zur Nachbesserung gegeben -> gut für dich. Aber ohne eigenen Anwalt würde ich bei den im Raum stehenden Summen nichts machen.

Würde nichts ohne Anwalt machen, ist ja kein Kleingeld das da im Raum steht.

Der Anwalt wird Ihm dann vermutlich erklären das Er als Unternehmer die Karre auf seine volle Eigenverantwortung gekauft hat. Da die Gegenseite so massiv Druck macht nichts ohne Anwalt.

Außer dem Mahnbescheid wiedersprechen, nicht das da irgendwas Rechtskräftig wird, aber das ist ja Vorbereitet.

Ich wage mal zu bezweifeln das eine solche kurze Zahlungsfrist überhaupt zulässig ist und die schnelle Mahnung zeigt in meinen Augen das gar nicht mit einer Zahlung gerechnet wurde.

Mal ab und zu in die Insolvenzveröffentlichen schauen, vielleicht braucht Er die 25000€ um die Pleite abzuwenden?

Da über den Wasserschaden wegen der Dachluke schon mal ein Wasserschaden vorhanden war würde zumindest Ich als Laie beim Kauf sehr genau hinschauen ob da noch was ist.

Meine Vermutung, der Typ ist irgendwann man mit der Satanlage irgendwo leicht hängengeblieben so das Es das Ganze etwas verbogen oder verschoben hat und dadurch Wasser eindringen konnte. Wenn Das im Trockenen passiert und die Kiste danach Wochen oder Monatelang im Freien steht dürfte der Regen und die Zeit locker ausreichen um den Schaden zu verursachen.

Oder wie schon erwähnt wurde will man dich schlicht Abzocken.

So eine Rechnung ist ja schnell mal ausgedruckt und dann wieder im System storniert.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. Januar 2016 um 15:52:28 Uhr:

… Ansonsten: Nach Kaufvertrag für dich IMHO sauber,

Das muss nicht sein. Wenn die Herstellergarantie eine zugesicherte Eigenschaft ist, die der Hersteller aber nicht leisten muss, kann’s eng werden.

So wie ich das lese hat der Hersteller nachträglich die Bedingungen geändert, nur geht so was nicht einseitig.

am 4. Januar 2016 um 15:31

Also ich schließe eine Garantievereinbarung ab. Und zahle für die Garantie. Dann wird mir erklärt die Garantie gildet nicht weil der Garantiegeber das so geändert hat. :D

Gruß Frank,

einseitig Verträge ändern scheint in Mode zu kommen. ;)

Hallo TE,

also so wie ich diese Informationen interpretiere und soweit beurteilen kann will der Käufer dich hier abzocken.

Nimm Dir einen guten RA um die Ansprüche abzuwehren.

Grüße rzz

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