1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Probleme Wischwasserbehälter

Probleme Wischwasserbehälter

Audi A3 8P
Themenstarteram 21. November 2012 um 13:02

Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr einen A3 1.4 TFSI BJ 08.2010 gekauft. Dort ist jetzt auch die erweitete Audi Garantie drauf. Jetzt habe ich das Problem, das mein Wischwasserbehälter immer leer ist und mir die Suppe immer unten rausläuft. Jetzt habe ich schon gelesen, das sowas öfters vorkommt. Ist sowas dann ein Garantiefall???

Gruß

Gregor

Ähnliche Themen
7 Antworten

Hab genau das gleiche Problem. Auch bei mir läuft das Wasser unten raus beim auffüllen ab einem gewissen fullstand. Ist zwar älteres bj aber auch erst vor 4 Monaten gebraucht gekauft mit Gewährleistung. Zur Prüfung musste die ganze schürtze demontiert werden. Händler ist jedoch 350km entfernt sodass ichs lieber vor Ort nachgucken lassen würde. Meine Frage ist nun ob die Diagnose bzw eine mögliche Reparatur unter die Gewährleistung fällt oder nicht.

am 21. November 2012 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Meine Frage ist nun ob die Diagnose bzw eine mögliche Reparatur unter die Gewährleistung fällt oder nicht.

Warum nicht? Ist doch offensichtlich ein Mangel und ein Wischwasserbehälter ist auch kein Verschleißteil.

Ja das denk ich halt auch das er n riss hat oder Ne Dichtung an der pumpe defekt ist nur im Sommer hab ich das nie gebraucht. Nur jetz in der Jahreszeit piepte er dann auf einmal nach 3 mal sprühen und beim auffüllen ist das erst aufgefallen das es leckt

am 21. November 2012 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Ja das denk ich halt auch das er n riss hat oder Ne Dichtung an der pumpe defekt ist nur im Sommer hab ich das nie gebraucht. Nur jetz in der Jahreszeit piepte er dann auf einmal nach 3 mal sprühen und beim auffüllen ist das erst aufgefallen das es leckt

Deswegen gilt die Gewährleistung ja auch 2 Jahre lang (außer der Händler verkürzt auf 1 Jahr). Da ein Mangel nicht immer sofort auffällt. Ab dem 7. Monat gilt die Beweislastumkehr. Also du musst beweisen können, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Bis zum 6. Monat muss der Händler beweisen können, dass es keinen Mangel gab. Da die Beweisführung in den meisten Fällen schwer bis unmöglich ist, hast du effektiv 6 Monate lang gute Karten, danach wird es schwierig (wenn sich der Hänlder quer stellt).

Du solltest also zusehen, dass du spätestens bis zum 6. Monat den Mangel beim Händler beanstandest.

Ja hab ein Jahr Gewährleistung. Also noch bis Anfang Januar bin ich in den ersten sechs Monaten. Werd ihn gleich mal telefonisch kontaktieren

außerdem kann ich denn auch gleich den kuhlmittelverlust ansprechen. Werkstatt hat letzte Woche während der Inspektion kurz Ne druckprüfung gemacht und das System verliert druck. Um zu lokalisieren ob zk oder agr kühler bräuchten. Sie den Wagen nochmal nen ganzen Tag. Ich möchte jedoch weder die Reparatur noch die fehlerlokalisation bezahlen. Muss der Händler die Prüfung auch übernehmen oder nur die evtl. Reparatur von zk oder agr kühler?

So nun hab ich mit dem Händler telefoniert.

Die Sache mit dem Wischwasserbehälter fällt eigtl nicht unter Gewährleistung aber er würde sich das ganze trotzdem anschauen und evtl auch instandsetzen. Und auf den Kühlmittelverlust angesprochen meinte er, das er sich den Wagen dafür genau anschauen müsste um den Verlust zu lokalisieren und dann die Reparatur durchzuführen. Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen gilt nämlich nur auf Motor und Getriebe und von daher bin ich mit ZK oder AGR Kühler auf der sicheren Seite.

Problem ist nur, dass er darauf besteht, das ich mit dem Wagen zu ihm komme, und dass, obwohll ich 350km entfernt wohne und ich frage mich ernsthaft, wie er sich das vorstellt. Soll also die Fahrtkosten auf mich nehmen, Auto dort lassen, mir nen Mietwagen nehmen und selbst zahlen und dann nochmal wieder hin um das Auto wieder abzuholen.

Also der Aufwand steht in meinen Augen in keinem Verhältnis.

Er wollte sich aber nich darauf einlassen, das ich das Auto bei mir vor Ort instandsetzen lasse und er die Rechnung übernimmt. Begründet hat er das damit, dass er schließlich selbst einen Meister und eine Werkstatt zu bezahlen hat und er die Kosten der Gewährleistung zu tragen hat und er daher nicht noch zusätzlich Rechnungen von Fremdwerkstätten bezahlen will/kann.

Bin ich denn wirklich verpflichtet, das Auto zu ihm zu bringen und für alle Umstände wie Fahrtkosten, Mietwagen oder halt mit 2 Autos 2 mal hin und her fahren und denn noch evtl Urlaubstage selbst aufzukommen? Dadurch entsteht mir doch ein totaler finanzieller Nachteil. Das kanns doch nich sein, wäre doch für mich wesentlich unkomplizierter wenns vor Ort gemacht wird und die Gewährleistung die Kosten abdeckt und fertig. Oder er holt das Auto bei mir ab, repariert es bei sich und bringt es mir wieder. Damit könnte ich ja noch klar kommen. Aber ich fahr doch nich zum Spaß 1400km damit er die Kiste reparieren kann.

Wäre mal für paar Tipps zur Rechtslage dankbar.

am 21. November 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen gilt nämlich nur auf Motor und Getriebe

Das ist Blödsinn. Du hast ja ein ganzes Auto gekauft und nicht nur einen Motor mit Getriebe.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Problem ist nur, dass er darauf besteht, das ich mit dem Wagen zu ihm komme, und dass, obwohll ich 350km entfernt wohne und ich frage mich ernsthaft, wie er sich das vorstellt. Soll also die Fahrtkosten auf mich nehmen, Auto dort lassen, mir nen Mietwagen nehmen und selbst zahlen und dann nochmal wieder hin um das Auto wieder abzuholen.

Ja. Du musst für den Transport sorgen. Der Händler kann dir höchstens aus Kulanz entgegenen kommen. Meiner hat zB. das Auto geholt und wieder her gebracht und dafür nur den Sprit verrechnet. Aber das musst du dir mit dem Händler ausmachen und hast keinen Anspruch darauf.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Also der Aufwand steht in meinen Augen in keinem Verhältnis.

Es ist deine Entscheidung.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Er wollte sich aber nich darauf einlassen, das ich das Auto bei mir vor Ort instandsetzen lasse und er die Rechnung übernimmt. Begründet hat er das damit, dass er schließlich selbst einen Meister und eine Werkstatt zu bezahlen hat und er die Kosten der Gewährleistung zu tragen hat und er daher nicht noch zusätzlich Rechnungen von Fremdwerkstätten bezahlen will/kann.

Verständlich. Ich kann mir zB. auch kein iPhone kaufen und bei Defekt das Handy einfach irgendwo reparieren lassen und die Kosten dann von Apple einfordern.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Bin ich denn wirklich verpflichtet, das Auto zu ihm zu bringen und für alle Umstände wie Fahrtkosten, Mietwagen oder halt mit 2 Autos 2 mal hin und her fahren und denn noch evtl Urlaubstage selbst aufzukommen? Dadurch entsteht mir doch ein totaler finanzieller Nachteil.

Ist leider so. Andererseits musst du auch verstehen, dass ein Händler nicht für alle Unkosten aufkommen kann. Was ist, wenn du nicht 350km sondern 3500km entfernt wohnst und pro Tag einen Verdienstausfall von hunderte Euros hast? Oder noch schlimmer, das Auto aus Amerika eingeliefert werden muss? Wenn der Händler für sowas zahlen muss, kann er gleich zusperren.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Das kanns doch nich sein, wäre doch für mich wesentlich unkomplizierter wenns vor Ort gemacht wird und die Gewährleistung die Kosten abdeckt und fertig.

Dann lässt du es direkt in einer Audi-Werkstatt machen und die verlangen eine 3fache Fantasiesumme.

Zitat:

Original geschrieben von iceman_5186

Oder er holt das Auto bei mir ab, repariert es bei sich und bringt es mir wieder. Damit könnte ich ja noch klar kommen. Aber ich fahr doch nich zum Spaß 1400km damit er die Kiste reparieren kann. Wäre mal für paar Tipps zur Rechtslage dankbar.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sehe da keinen rechtlichen Anspruch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen