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Procedere nach Import aus England
Hallo,
habe mir ne Dyna in England gekauft. Wie ist das weitere Procedere bezüglich Zulassung in Deutschland?
Erst Finanzamt, dann Zulassungsstelle oder umgekehrt?
Wäre schön wenn mir jemand ein paar Info´s geben könnte.
Gruß
s-line driverin
Beste Antwort im Thema
Moin,
spätenstens 10 Tage nach dem Erwerb muß die entsprechende Steuererklärung zum Fahrzeug (http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf) beim
Finanzamt vorliegen. Die zu entrichtende Steuer kannst du dann unter deinen Namen
mit Betreff " Fahrzeug Einzelbesteuerung" ans zuständige Finanzamt überweisen.(selber ausrechnen)
Ansonsten drohen Säumniszuschläge......
Gruß Vegas
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28 Antworten
Hallo,
einfach mal die Suchfunktion verwenden.
Hier gibt es Infos genug.
MfG.fxstshd
Aber nicht über die Reihenfolge der Abwicklung nach dem Kauf
Frag doch mal am Finanzamt an,
am einfachsten.
Hab ich bereits hinter mir
Auskunft: Wissen wir nicht, keine Ahnung, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.
Und bevor ich lange im Nebel rumtelefoniere, frage ich lieber Biker die sich mit sowas auskennen
und hoffe das ich hier jemanden erwische der mir eine kompetente Auskunft geben kann.
Trotzdem Danke für Deinen Tip
Erst Finanzamt u. Steuern bezahlen, dann Zulassungsstelle und zulassen. Umgekehrt schicken die Dich von der Zulassungsstelle wieder nachhause.
Grüße
Uli
Zitat:
Original geschrieben von s-line driverin
Hab ich bereits hinter mir
Auskunft: Wissen wir nicht, keine Ahnung, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.
.
Von welchem Finanzamt hast DU diese Info erhalten???
Hallo,
geht aber auch anders:
Erst zur Zulassungsstelle, Bike zulassen und dann Zahlungsaufforderung über die MwSt per Post vom Finanzamt.
Gruß Brus
Da hast Du wohl Glück mit der Zulassungsstelle. Hier passiert nichts, wenn nicht vorher! Zölle/Steuern entrichtet sind. Und so habe ich das auch mehrfach von Selbstimporteuren mitbekommen.
Grüße
Uli
War noch nicht mal hier im Rheinland, sondern im tiefsten Bayern....
Gruß Brus
Zitat:
Original geschrieben von Uli G.
Hier passiert nichts, wenn nicht vorher! Zölle/Steuern entrichtet sind.
Zölle werden in diesem Fall nicht erhoben, da es sich um einen Import aus einem EU-Land handelt. Es fällt lediglich die bundesdeutsche Umsatzsteuer (19%) an.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Uli G.
Hier passiert nichts, wenn nicht vorher! Zölle/Steuern entrichtet sind.
Zölle werden in diesem Fall nicht erhoben, da es sich um einen Import aus einem EU-Land handelt. Es fällt lediglich die bundesdeutsche Umsatzsteuer (19%) an.
Ich ja auch nicht behauptet, daß Zölle bei einem Import aus England erhoben werden, sondern lediglich festgestellt, daß hier nichts passiert, bevor nicht alle finanziellen Formalitäten erledigt sind (eigentlich warte ich drauf, daß vor der Zulassung eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Kommt sicher noch).
Grüße
Uli
Moin,
spätenstens 10 Tage nach dem Erwerb muß die entsprechende Steuererklärung zum Fahrzeug (http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf) beim
Finanzamt vorliegen. Die zu entrichtende Steuer kannst du dann unter deinen Namen
mit Betreff " Fahrzeug Einzelbesteuerung" ans zuständige Finanzamt überweisen.(selber ausrechnen)
Ansonsten drohen Säumniszuschläge......
Gruß Vegas
Ja, so ist es, die 19% Steuer muss auf jeden Fall innerhalb 10 Tagen erklärt werden, ob man die Karre dann gleich zulässt oder nicht, tut dabei nichts zur Sache.
Manche Zulassungsstellen wollen den Nachweis der Steuerzahlung bei der Zulassung haben, andere machen dabei eine Kontrollmitteilung mit Rechnungskopie ans Finanzamt. Für die Zulassung gibt es da wohl keine bundeseinheitliche Vorgehensweise.
Thomas
jo,ist doch eh günstig bei euch.
in österreich müssen bei einem Neufahrzeug 18% Mehrwertsteuer,und 16% NOVA bezahlt werden.
und dem generalimporteur müssen auch noch an die 500euronen bezahlt werden,damit man das teil überhaupt anmelden kann................