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Produktion und EZ.

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 6. Februar 2012 um 18:01

Hallo, mal eine Frage an die Profis.

Welche Zeitspanne zwischen Produktion und EZ. Ist Akzeptabel und zulässig.

Bei Neuwagen und Jahreswagen (junge Gebrauchte)

Gruss

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14 Antworten

Meines Wissens ist ein Fahrzeug als "Neuwagen" zu bezeichnen, wenn

a) er natuerlich noch nicht benutzt und zugelassen wurde

und

b) er zum Zeitpunkt des Verkaufs noch immer technisch das aktuellste Modell ist.

Ob es hierbei begrenzende Maximalzeiträume gibt weiss ich nicht.

Es ist darüber hinaus ebenfalls zulässig, ein solches Fahrzeug (welches zwischen Produktion und Erstzulassung bzw. Verkauf bereits in der Serie technisch modifiziert wurde) als Neuwagen mit entsprechendem Hinweis zu verkaufen.

Die Frage dieser Thematik bei Gebrauchtwagen habe ich nicht ganz verstanden, wenn Du hier einen Anspruch ableiten willst, dass das Fahrzeug dem Erstbesitzer seinerzeit als Neuwagen verkauft wurde aber damals schon kein Neuwagen mehr war, dann ist der Zweitbesitzer und Gebrauchtverkäufer davon mE nicht tangiert. Dieser kauft ja ein Gebrauchtwagen einer ganz speziellen Spezifikation, wie lange zwischen Produktion und EZ lag, ist da unerheblich.

Sicherlich gibt es im Netz dazu noch viel mehr.

Beste Grüße, Hawkeye

'n Abend Zusammen.

Ich schätze mal, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufes als Neuwagen nicht unbedingt das technisch aktuellste Modell sein muss. Es kommt darauf an, was der Kunde sich gefallen lässt.

Mein eigener E 250 CGI wurde in 08/2009 produziert und erst ein halbes Jahr später (EZ 02/2010) von der Daimler AG in Betrieb genommen. Schätzungsweise wurde er von jemand bestellt und konnte dann in Folge der Finanzkrise nicht mehr abgenommen werden.

Bei mobile.de habe ich einen E 200 Kompressor Avantgarde W211 mit EZ 03/2010 gefunden. Der E 200, Baureihe W211, wurde zu dem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr lang nicht mehr produziert. Seine Lebensuhr begann aber rechtlich erst in 03/2010 als Neuwagen zu ticken.

Meines Erachtens immer auch eine Akzeptanzfrage. Man kann den Wagen kaufen. Man muss es aber nicht.

MfG

Hans

Hallo ins Forum,

richtig, die beiden (wichtigsten) Punkte hat mein Vor-Vorposter schon richtig gesagt. Anmerken will ich nur, dass kleinere, unerhebliche Änderungen (z.B. die TFL-Varianten) nicht für eine technische Änderung i.S. der Neuwagenfrage reicht. Hierfür braucht es schon stärkere Änderungen (z.B. die Änderungen bei den Motoren). Auch ist wichtig, dass keine Standschäden (Standplatten, Flüssigkeiten etc.) vorliegen.

Ach ja, dies gilt nur, wenn der Verkäufer nichts zu den Änderungen sagt. M.a.W. es ist zulässig ein Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen, wenn man auf die zwischenzeitlichen Änderungen ausdrücklich hinweist.

Das Thema Maximalzeit wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen; ich habe schon mal von einem Urteil gehört, wo 2 Jahre Standzeit (ohne Standschäden und erhebliche Änderungen !) den Neuwagenstatus nicht beseitigt haben.

Zum Thema Gebrauchtwagen: Auch wenn ein bislang nicht zugelassenes Fahrzeug kein Neuwagen mehr war (technische Änderung), bleibt er 1. Hand. Von daher macht dies bei den Gebrauchtwagen keinen Unterschied, zumal diese regelmäßig nur nach der Erstzulassung bewertet werden. Extreme Zeiten (wie die 2 Jahre) könnten aber zu (geringfügigen) Wertverlusten führen, wenn EZ und Modelljahr zu sehr abweichen. Akzeptieren musst Du dies bei den Gebrauchten eh, da hier nur gilt nehmen oder es eben lassen.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 7. Februar 2012 um 11:16

Hallo und danke für die Antworten.

Habe auch mal i. Netz gesehen, wird sehr unterschiedlich gesehen und von Gerichten entschieden.

Ein bekannter hat einen gebrauchten 5er gekauft, 2 Jahre alt nach Erstzulassung.

Der Wagen wurde aber schon 11 Monate früher hergestellt.

Ich denke auch muss er Akzeptieren obwohl er nicht darauf hingewiesen wurde.

Gruss

am 7. Februar 2012 um 11:28

je höher die fahrzeugklasse, umso "üblicher" sind auch wohl entsprechende "standzeiten", wenn autos nicht auf explizite bestellung eines endkunden hin, sondern für den "showroom" produziert wurden.

bei den drei deutschen nobelherstellern sieht man jedenfalls in den grossen niederlassungen ÖFTER mal autos, die da LANGE... fast schon EWIGKEITEN... stehen...

VERKAUFT werden die dann wohl nur, wenn gerade mal ein kunde dringend einen ersatz für einen unfallwagen benötigt... oder sich der händler entschliesst, die "standuhr endlich raus zu hauen".

Bei MB hatte ich das Problem noch nicht, betrifft ja nur die Neuwagenbesteller.

AUDI sagte früher, ohne erhebliche Änderungen am Fahrzeug (Facelift, Motoren etc.) gilt es bis zu 2 Jahre Standzeit noch als Neuwagen. Trotzdem tut das weh. So ein Auto hätte ich nie gekauft, man denke an die Reifen etc.

Doch das war früher. Heutzutage hast Du bei allen Autobauern bald jährliche Faceliftings.

Ich würde also ggfs. auf Tageszulassungen ausweichen. Die sind idR. vom aktuellen Modell und zu besten Konditionen.

@A6-Driver 1: Ichpersönlich finde 11 Monate "Standzeit" ja noch nicht so tragisch, ich meine, gerade bei BMW (die ja angeblich nur nach Auftrag produzieren) muss es einem doch klar sein, dass ein fertig konfiguriertes und verfügbares Modell auch schon vor eine Weile gebaut seinmuss. Wie gesagt, wenn das Modell aktuell ist und der Wagen nicht benutzt wurde, ich die Konfiguration möchte, why not?

@Cyprianus: Nun, ich denke, AUDI kann den Status nicht definieren, auch wenn Sie wollen, das wird im Streitfall letztlich ein Gericht festlegen. Eine Tageszulassung schützt Dich ebenfalls nicht davor, dass der Wagen erhebliche Zeit vor der erstzulassung produziert wurde, im Gegenteil, möglicherweise will ein Händler via TZ eine Standuhr aus dem Showrrom endlich ins Laufen bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Hawkeye_MUC

@A6-Driver 1: Ichpersönlich finde 11 Monate "Standzeit" ja noch nicht so tragisch, ich meine, gerade bei BMW (die ja angeblich nur nach Auftrag produzieren) muss es einem doch klar sein, dass ein fertig konfiguriertes und verfügbares Modell auch schon vor eine Weile gebaut seinmuss. Wie gesagt, wenn das Modell aktuell ist und der Wagen nicht benutzt wurde, ich die Konfiguration möchte, why not?

@Cyprianus: Nun, ich denke, AUDI kann den Status nicht definieren, auch wenn Sie wollen, das wird im Streitfall letztlich ein Gericht festlegen. Eine Tageszulassung schützt Dich ebenfalls nicht davor, dass der Wagen erhebliche Zeit vor der erstzulassung produziert wurde, im Gegenteil, möglicherweise will ein Händler via TZ eine Standuhr aus dem Showrrom endlich ins Laufen bringen.

Hallo Kawakeye,

Tageszulassungen werden idR. nicht vom Händler sondern vom Werk gesteuert, um die Überproduktion abzubauen bzw. Zulassungsstatistiken zu schönen. Ich hole mir vor dem Kauf einer Tageszulassung (aber auch generell) noch weitere Informationen ein, wie Produktionsdatum, echter Kilometerstand, Historie. Dann kaufe ich das Auto, wenn für mich alles stimmig ist.

AUDI muss man nicht verklagen. Einfach das Auto nicht kaufen, wenn nicht alles im Grünen.

@Cyrinus_bau: Ich will gar niemanden verklagen, Du suggerierst, dass AUDI festlegt, die Grenze zwischen neu und gebraucht liegt bei 2 Jahren, dies ist schlicht FALSCH.

Ist prima das Du Dir immer Tageszulassungen holst, clever, ein Ausschluss einer wie auch immer definierten größeren Zeitdifferenz zwischen Produktion und EZ hast Du damit aber nicht....

Sind beim Daimler nicht die Neuwagenhändler grösstenteils Daimler AG-Niederlassungen?

Zitat:

Original geschrieben von Hawkeye_MUC

@Cyrinus_bau: Ich will gar niemanden verklagen, Du suggerierst, dass AUDI festlegt, die Grenze zwischen neu und gebraucht liegt bei 2 Jahren, dies ist schlicht FALSCH.

Ist prima das Du Dir immer Tageszulassungen holst, clever, ein Ausschluss einer wie auch immer definierten größeren Zeitdifferenz zwischen Produktion und EZ hast Du damit aber nicht....

Sind beim Daimler nicht die Neuwagenhändler grösstenteils Daimler AG-Niederlassungen?

Bis zu 2 Jahre sagte AUDI. Is doch egal.

Mit Tageszulassungen meinte ich eher VW, Ford etc.

Meinen Benz habe ich gebraucht tatsächlich von einer NL.

Tageszulassungen sind mir dort zu teuer.

Sind beim Daimler nicht die Neuwagenhändler grösstenteils Daimler AG-Niederlassungen?

weiß ich nicht.

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 11:52

Hallo,

die Meinungen gehen ja sehr auseinander.

Fakt ist bei Verkauf wird immer die Erstzulassung angegeben und ich könnte wetten das die meisten gar nicht wissen wann der Wagen hergestellt wurde.

Bei Neuwagen ist es eigentlich klar ab 12 Monate Standzeit ist es immer noch ein Neuwagen darf aber nicht mehr als Fabrikneu verkauft werden.

Aber wird ein Jahres- oder 2 Jahres Wagen gekauft wird es leider kompliziert.

Und dennoch finde ich es beschiss wenn der Händler nicht von selbst damit rüber kommt wie lange der Wagen gestanden hat.

Klar man kann sich vorher informieren aber die meisten denke ich kennen nur Ihre Erstzulassung.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von A6-Driver1

Hallo,

die Meinungen gehen ja sehr auseinander.

Fakt ist bei Verkauf wird immer die Erstzulassung angegeben und ich könnte wetten das die meisten gar nicht wissen wann der Wagen hergestellt wurde.

Bei Neuwagen ist es eigentlich klar ab 12 Monate Standzeit ist es immer noch ein Neuwagen darf aber nicht mehr als Fabrikneu verkauft werden.

Aber wird ein Jahres- oder 2 Jahres Wagen gekauft wird es leider kompliziert.

Und dennoch finde ich es beschiss wenn der Händler nicht von selbst damit rüber kommt wie lange der Wagen gestanden hat.

Klar man kann sich vorher informieren aber die meisten denke ich kennen nur Ihre Erstzulassung.

Gruss

Richtig, daher gibt es auch jede Menge Urteile mit teils unterschiedlichen Ergebnissen.

Was ist denn der Unterschied zwischen einem Neuwagen und einem fabrikneuen Wagen?

Ebenfalls richtig, ich habe selbst auch keine Ahnung, wann mein Wagen genau produziert wurde.

Beim Daimler habe ich mal erlebt, dass mirbei einer Firmenwagenbestellung angeboten wurde, a) einen bereits fertigen Neuwagen zunehmen und den sofort oder eben b) tailormade mit meiner Ausstattung mit entsprechender Lieferzeit. Insofern war dies relativ transparent, bei anderen Marken (und beim Daimler natürlich auch) mag das aus produktionstechnischen Gründen (viel Standard wenig Individualisierung) mitunter anders sein.

Wer es genau wissen will muss es fragen und festhalten bei der Neuwagenbestellung.

Beim Gebrauchtkauf ist es mE irrelevant da sozusagen als Gebrauchtkäufer nicht Dein Problem.

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 12:37

@Hawkeye_MUC:

Was ist denn der Unterschied zwischen einem Neuwagen und einem fabrikneuen Wagen?

 

Keine Ahnung aber so bezeichnet es das Gericht.

Ist meine ich wegen der Materialermüdung.

Gruss

Daher merke:

nach dem MJ fragen und es gibt schon weniger Probleme.

 

Grüße

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