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provozierter Unfall

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 8:24

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen selbstverschuldeten Unfall und habe aufgrund einiger Indizen

den Verdacht, dass der Unfall vom Unfallgegner absichtlich herbeigeführt wurde.

Details möchte ich nicht nennen, weil ich nicht weiß, ob der Unfallgegner mitliest.

Meiner Versicherung habe ich den Verdacht mitgeteilt und auch warum ich den Verdacht habe,

jedoch scheint die Versicherung kein Interesse daran zu haben, der Sache nachzugehen.

Ich bekam die Auskunft, dass Schäden über 2500 €, die über Gutachter abgewickelt werden,

in einer zentralen Datei über alle Versicherer erfaßt werden und dadurch schwarze Schafe ermittelt

würden,

nun kann es aber doch auch sein, dass die Reparatur über eine vielleicht befreundete Reparaturwerkstatt

abgewickelt wird. Dann würde die Versicherung nichts merken

vielleicht kann mir einer einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen soll,

evtl. Staatsanwaltschaft einschalten?

danke für eure tipps

Beste Antwort im Thema

Rechts vor links im Nachbarort. Rechts bleibt der Typ, der Vorfahrtspflichtige hält und wartet, dass der Typ endlich losfährt. Macht der aber nicht, also fährt irgendwann der andere los, hat den Typ schon fast passiert, als der "endlich" mit Stoff anfährt und mit seinem rechten Kotflügel hinten rechts in Heck des anderen kracht. Fahrer zzgl. zwei Zeugen im Auto - ganz klare Vorfahrtsverletzung. Pech nur, dass ein weiterer Zeuge in dem Moment in die Straße einbog und alles sah.

Ergebnis: Der Typ war am Tag vorher hier im Ort ins Rutschen gekommen und hatte vorne rechts einen Schaden, den er auf diese Weise bezahlt haben wollte. Konnte ihm nachgewiesen werden, wie auch den provozierten Unfall. War ziemlich teuer für ihn.

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61 Antworten
am 9. Mai 2019 um 8:31

Staatsanwaltschaft?

Geh doch mal zur Polizei - dort zeigt man es an!

natürlich dann Detailliert!

Warum du den Sachverhalt hier nicht schreiben willst erschließt sich aber nicht!

Was ändert sich an deine verdacht??

Wsa könnte geschehen? - der Unfall ist ja geschehen....

NAtürlich ohne Ort und Datum und Kennzeichen !

Normal und sachlich - ohne besondere Belastungseifer- sonst machst du dich zum Horst!

Hier, wie auch bei der Polizei

Beweise ?? Ohne nur mit Vermutung , keine Chance.

Falls er mitliest, könnten die Tipps den "Täter" zu einer Verbesserung seiner Masche anleiten. Deshalb sollte das besser unbeantwortet bleiben. :cool:

Und alle Geschädigten wissen nicht wie Sie es erkennen sollen?? !! Gibt mehr geschädigte als Täter, und beim kennen der Methoden könnne auch mehr überführt werden. Also lieber viele in Messer laufen lassen ??

Anhand des Eingangsbeitrags kann man nur raten aber nicht beraten. Das stiftet nur Verwirrung.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:31:37 Uhr

Staatsanwaltschaft?

Geh doch mal zur Polizei - dort zeigt man es an!

Zwar denkt man immer zuerst an die Polizei, aber man kann auch bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige machen.

Dort sollte jedoch ein Anfangsverdacht vorliegen.

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 9. Mai 2019 um 10:55:32 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:31:37 Uhr

Staatsanwaltschaft?

Geh doch mal zur Polizei - dort zeigt man es an!

Zwar denkt man immer zuerst an die Polizei, aber man kann auch bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige machen.

Dort sollte jedoch ein Anfangsverdacht vorliegen.

Ciao

Ratoncita

Ob ein Anfangsverdacht vorliegt prüft der Staatsanwalt anhand der Sachverhaltsschilderung des Anzeigenerstatters. Dort Vorliegen muss er vorher nicht. ;)

Der TE sollte außer einem unguten Gefühl schon handfeste Tatsachen schilderrn können, die einen Anfangsverdacht begründen könnten. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Falsche Verdächtigung ist auch eine Straftat.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:07:23 Uhr

Ob ein Anfangsverdacht vorliegt prüft der Staatsanwalt anhand der Sachverhaltsschilderung des Anzeigenerstatters. Dort Vorliegen muss er vorher nicht. ;)

Deshalb sagte ich sollte.... ;)

Gruesse von der

Suedmaus :)

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 9. Mai 2019 um 11:10:41 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:07:23 Uhr

Ob ein Anfangsverdacht vorliegt prüft der Staatsanwalt anhand der Sachverhaltsschilderung des Anzeigenerstatters. Dort Vorliegen muss er vorher nicht. ;)

Deshalb sagte ich sollte.... ;)

Gruesse von der

Suedmaus :)

Dann hat der Ostelch die Südmaus falsch verstanden. ;)

Grüße vom Ostelch

Naja selbst wenn hat der "Betrüger" das ja irgendwie trotzdem geschafft das es zum Unfall gekommen ist.

War dein Abstand zuwenig und er ist vor einer Ampel bei Grün voll auf die Bremse gegangen? Wo war dein Abstand?

Wenn der Typ das extrem auffällig gemacht hat etc müsste das die Polizei vor Ort auch "merken".

@Quad-Unternehmer

Zitat:

"ich hatte letzte Woche einen selbstverschuldeten Unfall und habe aufgrund einiger Indizen

den Verdacht, dass der Unfall vom Unfallgegner absichtlich herbeigeführt wurde"

das Gefühl kennt wohl jeder, wenn er z.B. mit einem sowieso verbeulten Auto des Gegners schon mal einen Unfall hatte.

Aber "selbstverschuldet", was gibt es da für dann für Zweifel nur weil sich der Unfallgegner sich nicht in Luft aufgelöst hat???

Zitat:

@manvo schrieb am 9. Mai 2019 um 12:23:07 Uhr:

@Quad-Unternehmer

Zitat:

"ich hatte letzte Woche einen selbstverschuldeten Unfall und habe aufgrund einiger Indizen

den Verdacht, dass der Unfall vom Unfallgegner absichtlich herbeigeführt wurde"

das Gefühl kennt wohl jeder, wenn er z.B. mit einem sowieso verbeulten Auto des Gegners schon mal einen Unfall hatte.

Aber "selbstverschuldet", was gibt es da für dann für Zweifel nur weil sich der Unfallgegner sich nicht in Luft aufgelöst hat???

Es gib auch provozierte Unfälle. z.b. bei Rechts vor Links wird ein rechts ein Transporter im Sichtfeld geparkt und ein Komplize gibt zeichen zum los fahren.

Oder bei Einmündungen wo man nach schräg hinten gucken muss bremst der Vordermann absichtlich obwohl kein Fahrzeug kommt. Oder an der rot werdenden Ampel, erst gibt der Vordermann gas und steigt dann überraschend voll in die Eisen. Teile werden dann auch die Bremslichter manipuliert damit sie nicht an gehen.

Da gibt es viele Möglichkeiten, es gibt aber wirklich eine auch eine Zentrale Stelle wo die Fahrgestellnummer von Unfallfahrzeugen gespeichert werden. Wenn da auf ein Fahrzeug viele Unfälle abgerechnet werden merken das die Versicherungen.

Schützt natürlich nicht 100%.

Da stimme ich dir überhaupt nicht zu!

Punkt 1 : wenn du nichts siehst, darfst du nicht fahren.

Punkt 2 : Kann durch die Technik heute schon verhindert werden (ACC auch in der Stadt!), sonst wie oben, Überraschung ist kein Argument, da war wohl der Abstand zu klein - ist ja auch besonders schwer.

Daß bei Einmündungen der Vordermann nochmal bremst um genau zu gucken, ist doch keine Provokation - vielleicht wurde er geblendet, an der roten Ampel bremsen ist wohl nicht im Ernst eine Überraschung, selbst wenn der Vordere sich unplausibel verhält.

Alles nur zu geringer Abstand und wie gesagt, ACC ist auch im Stadtverkehr brauchbar.

Zitat:

@manvo schrieb am 9. Mai 2019 um 13:27:18 Uhr:

Da stimme ich dir überhaupt nicht zu!

[...]

Kannst du ja. Ändert aber nichts daran, dass es Leute gibt, die absichtlich Unfälle provozieren, um Versicherungen zu betrügen. Umgangssprachlich nennen die sich Autobumser. https://de.wikipedia.org/wiki/Autobumser

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