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Prozente von der alten VS übernehmen, ab wann gilt es ?

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 14:59

Hi,

mein Vater hat erfahren, dass er bei der Allianz FS20(PKW) (wären 27 %) hat. Zurzeit ist er bei der VHV, jetzt haben wir die VHV beauftragt die Prozente zu von der Allianz zu übernehmen. Er hat zur Zeit aber einen Wagen schon angemeldet mit 85 %. Meine Frage ist nun, ab wann gelten diese FS20 (27%) ? Erst nächstes Jahr oder sofort nach dem die Allianz die Prozente an die VHV übergeben hat ?

Danke :)

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10 Antworten
am 25. Juli 2012 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von bexired

Hi,

mein Vater hat erfahren, dass er bei der Allianz FS20(PKW) (wären 27 %) hat. Zurzeit ist er bei der VHV, jetzt haben wir die VHV beauftragt die Prozente zu von der Allianz zu übernehmen. Er hat zur Zeit aber einen Wagen schon angemeldet mit 85 %. Meine Frage ist nun, ab wann gelten diese FS20 (27%) ? Erst nächstes Jahr oder sofort nach dem die Allianz die Prozente an die VHV übergeben hat ?

Danke :)

Gar nicht!

...vermutlich war es ein fake-Anruf, oder ein fake-Schreiben, oder eine fake-Mail, denn so einfach "erfährt" man nicht, dass einem eine vollkommen unbekante Versicherung, ohne Vorgeschichte (*), 20 schadenfreie Jahre schenkt.

Gruß!

(*) Auch dem Dümmsten wäre ja klar gewessen, dass eine mögliche Vorgeschichte für die Beantwortung der Frage relevant wäre ...a la "wurde vor 5 Jahren von der Versicherung verbaselt, die SF zu übertragen", etc.

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 15:45

Ich hätte dazu schreiben müssen, dass ICH PERSÖNLICH bei der VS angerufen habe (war ein anderes Thema) und dass der Dame, die dort wahrscheinlich arbeitet, aufgefallen ist, dass mein Vater bei der Allianz noch SF20 hat. Sie hat mir dann gesagt, ich solle mich informieren(bei der Allianz anrufen), ob die Prozente noch frei wären. Gesagt getan. Waren noch frei. Dann habe ich wieder bei der VHV angerufen und mein "OK" bzw. das von meinem Vater gegeben, damit sie die % auch übertragen kann/darf.

Was ich aber am Besten an deiner "Antwort" finde, ist dass die Null Inhalt hat und du wie ein Kleinkind beleidigen musst. Naja, ich hoffe hier sind nicht alle so wie du. Ein einfaches "Hey, kannst du uns bitte mehr Informationen geben" hätte gereicht ! -.- Idioten gibt es leider auch im Internet und ich habe einen entdeckt !

PS: Warum sollte das ohne Vorgeschichte so schwer sein, diese Frage zu beantworten ? Du hättest einfach sagen können "Die Prozente gelten sofort" oder "Die Prozente gelten erst ab nächstem Jahr". Also wo liegt das Problem ?

Zitat:

Original geschrieben von bexired

Ich hätte dazu schreiben müssen, dass ICH PERSÖNLICH bei der VS angerufen habe (war ein anderes Thema) und dass der Dame, die dort wahrscheinlich arbeitet, aufgefallen ist, dass mein Vater bei der Allianz noch SF20 hat. Sie hat mir dann gesagt, ich solle mich informieren(bei der Allianz anrufen), ob die Prozente noch frei wären. Gesagt getan. Waren noch frei. Dann habe ich wieder bei der VHV angerufen und mein "OK" bzw. das von meinem Vater gegeben, damit sie die % auch übertragen kann/darf.

Hättest du das gleich geschrieben hättest du wohl auch gleich eine Antwort bekommen.

Normalerweise liest man sich sein Posting vor dem absenden noch mal durch und überlegt sich ob man selber mit den gegebenen Informationen etwas anfangen könnte.

Denn was du da in deinem Beitrag geschrieben hast war alles andere als klar verständlich.

Wenn ich schon von anderen eine Antwort will, kann ich nicht erwarten dass man mir erst noch die Würmer aus der Nase zieht...

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 17:57

Schau dir seine Antwort an und sag mir, dass man das nicht anders ausdrücken kann. Ich hab ja selbst geschrieben, dass ich es hätte schreib müssen. Aber Hey, ich bin selbst ein Mensch und Menschen machen Fehler. Ich glaub nicht, dass du anders reagiert hättest, wenn dir jemand so eine dumme Antwort gibt, anstatt einfach zu schreiben, dass man mehr Informationen braucht. Wenn das die übliche Umgangsform hier ist, dann aber gute Nacht.

Ps: was braucht man noch so für Informationen um eine richtige Antwort zu bekommen ?

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 18:24

So, ich möchte hier einen Schlussstrich setzen und bitte auch diese Diskussion einzustellen. Vielen Dank !

Falls ihr noch Informationen benötigt, werde ich euch die geben !

Ich finde zwar, dass du den Sachverhalt ziemlich wirr darstellst, aber:

Wenn noch eine Schadenfreiheitsklasse bei einem anderen Versicherer vorliegt, und man diese auf die aktuelle Versicherung übertragen lässt, gilt diese Einstufung quasi ab Antragsdatum.

Die aktuelle / neue Versicherung wird unter Vorbehalt in die zu erwartende SF-Klasse eingestuft. Wird diese Einstufung dann von der Vorversicherung bestätigt bleibt alles wie beantragt.

Gibt die Vorversicherung eine andere SF-Klasse an den aktullen / neuen Versicherer weiter, wird das Fahrzeug rückwirkend in diese SF-Klasse eingestuft.

am 26. Juli 2012 um 20:15

Hallo,

mir kommt die Sache auch ein bisschen "wirr" vor.

SF bestehen normalerweise pro Fahrzeug, also kann die SF 20 bei der Allianz (mit den bestehenden Informationen) nur sein wenn dein Vater innerhalb der letzten 6 Jahre bei der Allianz ein Fahrzeug abgemeldet hat, oder den Versicherer gewechselt hat und die SF Klasse nicht mitgenommen.

Da du ja sagtest, dass du selbst telefoniert hast, ist der Allianz Vertrag ja vorhanden. Die Versicherer haben ein Schadenfreiheitsübertragungsdokument, das anfordern und dem neuen/aktuellen Versicherer geben. Manche Versicherer haben Einschränkungen in der Übertragbarkeit (Familie, 1Grades, Lebensgemeinschaft, oder ähnliches), es können auch nie mehr SF übertragen werden als selbst erworben möglich gewesen wäre (19 Jahre alt mit SF 20 geht ned).

Würde deinem Vater weiter zur VHV raten.

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von Timak

Hallo,

mir kommt die Sache auch ein bisschen "wirr" vor.

SF bestehen normalerweise pro Fahrzeug, also kann die SF 20 bei der Allianz (mit den bestehenden Informationen) nur sein wenn dein Vater innerhalb der letzten 6 Jahre bei der Allianz ein Fahrzeug abgemeldet hat, oder den Versicherer gewechselt hat und die SF Klasse nicht mitgenommen.

Genau so ist es ! Er hat die Versicherung gewechselt, aber leider ist die SF-Klasse nicht mit gewechselt. Die Versicherung bei der Allianz hat er vor 5 Jahren gekündigt (die Dame bei der Allianz hat auch gesagt, er hätte noch 1 Jahr zeit, sonst erlischt die SF-Klasse ^^). Also ich habe selbst mit der VHV und der Allianz gesprochen und beide haben mir ein OK für die Übertragung gegeben. Ich wollte ja eigentlich nur wissen, wann das dann im Endeffekt gilt (Also erst im nächsten Jahr oder sofort nach Übertragung) und nicht ob es möglich ist ^^ (Aber auch hier ein riesen Dank für die Beratung).

PS: Wer hat mir denn da gedankt ? :D

am 27. Juli 2012 um 10:09

Freut mich das alles so gut klappt.

Um die Frage eindeutig zu beantworten: die alte SF Klasse gilt in der neuen Versicherung ab Kenntnissnahme vom Umstand bei der übernehmenden Versicherung. Hoffe das war eindeutig genug.

schönes Wochenende

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von Timak

Freut mich das alles so gut klappt.

Um die Frage eindeutig zu beantworten: die alte SF Klasse gilt in der neuen Versicherung ab Kenntnissnahme vom Umstand bei der übernehmenden Versicherung. Hoffe das war eindeutig genug.

schönes Wochenende

Und auch dir danke ich für deine Antwort ! Ich glaube der Thread kann geclosed werden ! Danke euch Leute !!

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