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Prozentübernahme und Halter/Versicherungsnehmer unterschied - sehr knifflig

Themenstarteram 19. März 2010 um 21:35

Hallo erstmal an alle,

ich wende ich an euch wegen einem sehr kniffligen Fall:

Zu mir: Ich habe seit fast 7 Jahren einen Führerschein, bin seit ca. 2 Jahren nach nem Unfall (nicht Auto) im Rollstuhl und bekomme nächste Woche ein neu bestelltes Auto..

Nun gehts um die Versicherung. Ich wollte erst, dass das Auto meine Mutter anmeldet (öffentl. Dienst, Zweitwagen, würde mit 60% starten). War billig und top, sie wär Versicherungsnehmer und Halter gewesen (einziger Nachteil ich hätte Steuern nicht erlassen bekommen). Nun das Problem: Autohaus sagt, dass ich Halter sein muss damit ich auch die 20% Rabatt bekomme wie vereinbart...Und würd sie angeben das ich Halter bin wären 140% fälllig

2te Möglichkeit:

Meine Onkel hat noch ne stillgelegte Versicherung (auf die ich schonmal n Auto angemeldet hab) mit SF11. Da könnt ich dann Halter sein, er Versicherungsnehmer und vom Preis wärens ca. 750 €. Nun sind ist aber der Prozente-Rechtinhaber noch mein Opa, der bereits seit über 10 Jahren tot ist. Die Versicherung sagt man muss nun die % auf meinen Onkel übertragen (da Rechteinhaber der , VN und Halter 3 verschiedene Personen sein zu viel ist) muss. Aber die würd ich ja dann nie bekommen können, da das nur von Vater-Sohn oder aber eben Großvater-Enkel geht...Aber ich will ja die % wenn ich lang fahre auch iwann übernehmen. Dass ich die 11 nicht ganz übernehmen kann ist klar (max. 7), aber denkt ihr ich könnte sie bei meinem Opa belassen und iwann versuchen auf mich zu übertragen?

Oder soll ich anfragen ob ich die % auf meinen Dad übertragen kann (der aber seit Jahren keinen Führerschein mehr besitzt) da ich die dann iwann fast voll übernehmen kann?

Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!!!

Begbie

 

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15 Antworten
Themenstarteram 21. März 2010 um 12:22

weiß niemand hier Rat?

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

weiß niemand hier Rat?

1.Übertrag des Schadenfreiheitrabattes von Opa auf Enkel m.W. nur möglich, wenn beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Da Opa schon verstorben, kann diese Bedingung schon dehalb nicht erfüllt werden.

 

2."Prozente-Rechtinhaber" ist noch der Opa, der seit zehn Jahren verstorben ist, und auf den der Onkel noch eine Versicherung hat laufen lassen??  Diese Prozente sollen nach zehn Jahren übertragen werden???

 

 

O.

 

Themenstarteram 21. März 2010 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

weiß niemand hier Rat?

1.Übertrag des Schadenfreiheitrabattes von Opa auf Enkel m.W. nur möglich, wenn beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Da Opa schon verstorben, kann diese Bedingung schon dehalb nicht erfüllt werden.

2."Prozente-Rechtinhaber" ist noch der Opa, der seit zehn Jahren verstorben ist, und auf den der Onkel noch eine Versicherung hat laufen lassen??  Diese Prozente sollen nach zehn Jahren übertragen werden???

 

O.

1. ja das hab ich auch schon gelesen, könnte wohl ein Problem sein...

2. ja richtig, aber bisher ging es ja auch immer ohne Probleme das mein Onkel mit diesen ein Auto angemeldet hat

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

 

2. ja richtig, aber bisher ging es ja auch immer ohne Probleme das mein Onkel mit diesen ein Auto angemeldet hat

Offensichtlich war nicht bekannt geworden, dass Opa verstorben ist.

Wenn Prämie immer bezahlt wurde und kein Strafverfahren anhängig war, wie soll es auch bekannt werden, dass Opa nicht mehr lebt. Interessiert dann auch keinen.

 

O.

und wer hat jedesmal Urkundenfälschung betrieben? die Vollmacht unterschrieben und den Versicherungsvertrag?

Themenstarteram 21. März 2010 um 17:52

niemand :D Was denkst du denn...

Nee im ernst, es gab nie Probleme, mein Onkel war immer Versicherungsnehmer und Halter... Nur die Rechte liegen noch bei meinem Opa

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

niemand :D Was denkst du denn...

 

Nee im ernst, es gab nie Probleme, mein Onkel war immer Versicherungsnehmer und Halter... Nur die Rechte liegen noch bei meinem Opa

???

Welche Rechte liegen noch beim Opa?

 

O.

Themenstarteram 22. März 2010 um 19:31

Die von den Prozenten...Und hab heut mit der Versicherung geredet, wird auch weiterhin so bleiben...

Die Versicherung, also ein Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin hat dir bestätigt, daß die Rechte am SF bei dem verstorbenen Opa liegen?

Mußt du jetzt ein Medium einschalten, um den SF auf dich zu übertragen?

am 22. März 2010 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Die Versicherung, also ein Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin hat dir bestätigt, daß die Rechte am SF bei dem verstorbenen Opa liegen?

Mußt du jetzt ein Medium einschalten, um den SF auf dich zu übertragen?

Es scheint Versicherungen zu geben da gilt der Spruch "Bis das der Tod euch scheidet" anscheinend nicht. :D

Gruß

Frank, der mal Kontakt mit dem Jenseits aufnimmt und schaut ob da noch ein SF-Anspruch herumgeistert.

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

Die von den Prozenten...Und hab heut mit der Versicherung geredet, wird auch weiterhin so bleiben...

Der Opa besitzt die Rechte am SF und der Onkel war Versicherungsnehmer?? Wie soll das ablaufen?

 

Onkel kann ggfs. einen Versicherungsvertrag des Opa unterschreiben, ohne Urkundenfälschung zu begehen, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus hat. 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Die Versicherung, also ein Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin hat dir bestätigt, daß die Rechte am SF bei dem verstorbenen Opa liegen?

Mußt du jetzt ein Medium einschalten, um den SF auf dich zu übertragen?

Übertrag eines SF von einem Toten auf eine lebende Person ist möglich. Da der Verstorbene nicht mehr seinen SF - Rabatt übertragen kann, wird anstelle der Willenserklärung des Toten der Totenschein als Nachweis hergenommen.

Anderenfalls könnte ja sonst eine Witwe nicht den SF-Rabatt ihres verstorbenen Ehemannes übernehmen.

Vorliegend  sind aber die Voraussetzungen für die Übertragungen wg. der fehlenden häuslichen Gemeinschaft nicht erfüllt.

Ausserem habe ich erhebliche Zweifel, dass auch noch zehn Jahre nach Ableben SF- Prozente übertragen werden können.

 

O.

Themenstarteram 23. März 2010 um 20:05

Ja mir wurde gesagt es würde noch gehen! Aber ich will eben nun nicht dass die Prozente auf meinen Onkel übertragen werden, da ich die dann nie bekommen könnte.

Daher laufen die Prozente weiter unter dem Opa, der Versicherungsnehmer ist mein Onkel und ich bin der Halter...Alles sehr Wahnwitzig, aber wohl alles rechtens.

am 24. März 2010 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Begbie1985

 

Daher laufen die Prozente weiter unter dem Opa, der Versicherungsnehmer ist mein Onkel und ich bin der Halter...Alles sehr Wahnwitzig, aber wohl alles rechtens.

Irgendwie ein Widerspruch in sich!

Für mich klingt das so als ob dein Onkel die % vom Opa schon übernommen hat.

(VN ist doch der mit den % im Vertrag?!, also entweder VN = Onkel mit seinen % od. VN = Opa mit seinen % - anders kenne ich das nicht)

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