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Prozeß gegen Vw wegen Lenkrad gewonnen

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 17. April 2007 um 18:49

Für alles die es interessier.

VW muß Lenkrad tauschen.

Die vorgeschichte.

Im Juli 2006 habe mir einen Golg GT bestellt. Als zusatz habe ich mir in Konfigurator das Lenkrade mit Multifunktion und Bedienung der Schaltung bestellt. Auf dem Bild war das Lenkrad abgebildet.Im gegensatz zum normalen Lenkrad von Gt war das Lenkrad von GTi/R32 abgebildet. Dieses Lenkrad ist bekanntlich im unterenteil grade.ausgefiefert wurde der Wagen aber mit einen Kreisrunden Lenkrad zwar mit Multifunktion und Bedienung für Schaltung aber halt nicht das von der Form her wie abgebildet im Konfigurator.

Der Händeler stellte sich natürlich dum und wollte das Lenkrad micht austauschen. VW selber war genau so unkolant. Und siehe da nach meiner Reklamation nahm VW das Bild aus dem Konfigurator.Zum glück habe ich aber vorher alles Ausgedruckt und abgespeichert.

Der Witz an der sache obwohl ich vor 1,5 Jahren einen Wagen für 30.000 Euro da gekauft habe und jetzt den GT für 35.000 Euro da bestellt habe stellt man sich da so an als sein man nicht wert.Ich kann nur sagen der Händler genauso wie VW ist das letzte vom Service her.( Meine Meinung)

Also bin ich zum Anwalt.Mehrere schreiben hin und her. Nichts. Also ging es vor Gericht.Und siehe das jetzt nach 6 Monaten das Urteil.Das Lenkrad muß ausgetauscht werden und so genacht werden wie es im Konfigurator abgebildet war.

Das heiße ich bekomme jetzt das GTI Lenkrad weil die es wohl fälschlicher weiße als Bild beim GT reingedstellt haben.Aber gut genau deshalb habe ich es ja bestelt.Das hätte man aber auch einfacherer haben können ohne Gericht.Aber wie schon gesagt als Kunde ist man nichts wert und muß wenn man sein recht haben will alles einklagen.

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99 Antworten
am 17. April 2007 um 18:57

Die eigene Unwissenheit kann man halt manchmal mit Fehler anderer ausbügeln:D

Wobei es ein Armutszeugniss der Automobilindustrie ist,

was die teilweise für schlechte Auto-Konfiguratoren anbieten.

naja da sieht man dass es eben doch gerechtigkeit gibt.. aber mal ganz ehrlich gesagt: wegen einem lenkrad so nen aufstand zu machen? des is doch irgendwie leicht lächerlich. wenns kaputt wär immer wieder ok aber nur weil es ne andere verstrebung hat vor gericht zu ziehen find ich zum schmunzeln

Themenstarteram 17. April 2007 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von captainbalu

naja da sieht man dass es eben doch gerechtigkeit gibt.. aber mal ganz ehrlich gesagt: wegen einem lenkrad so nen aufstand zu machen? des is doch irgendwie leicht lächerlich. wenns kaputt wär immer wieder ok aber nur weil es ne andere verstrebung hat vor gericht zu ziehen find ich zum schmunzeln

nun ja immerhin habe ich für das Lenkrad ja fast 400 Euro aufpreis Zahlen müssen.Die können nicht Geld kassieren und dann was anderes Liefern

ok dann hast du recht.. sorry des hab ich nicht mit einberechnet dass du so nen hohen aufpreis für etwas bezahlt hast dass du nicht bekommen hast..

Zitat:

Original geschrieben von kukkie

nun ja immerhin habe ich für das Lenkrad ja fast 400 Euro aufpreis Zahlen müssen.Die können nicht Geld kassieren und dann was anderes Liefern

Du hast "Recht" bekommen. Der Schaden für die Versichertengemeinschaft liegt mit Sicherheit im 4 stelligen Bereich :mad:

Mein GT wurde auch mit dem normalen MFL geliefert, ich hatte aber nach 6 Wochen auch das GTI Lenkrad drinnen. Bezahlt von VW und ohne Stress ;)

Tschau

Vadder

Zitat:

Original geschrieben von captainbalu

ok dann hast du recht.. sorry des hab ich nicht mit einberechnet dass du so nen hohen aufpreis für etwas bezahlt hast dass du nicht bekommen hast..

Stimmt auch nicht was kukkie erzählt.

Das Dreispeichenlenkrad ist Serie beim GT.

Kukkie hat den Aufpreis nur für die "Multifunktion" bezahlt und die hat er ja auch schließlich bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von captainbalu

ok dann hast du recht.. sorry des hab ich nicht mit einberechnet dass du so nen hohen aufpreis für etwas bezahlt hast dass du nicht bekommen hast..

...das ist aber nicht der Aufpreis für das GTI-MFL sondern für alle anderen MFL auch...

Nur der Richtigkeit halber.

Tschau

Vadder

Themenstarteram 17. April 2007 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von vadder.meier

Du hast "Recht" bekommen. Der Schaden für die Versichertengemeinschaft liegt mit Sicherheit im 4 stelligen Bereich :mad:

Mein GT wurde auch mit dem normalen MFL geliefert, ich hatte aber nach 6 Wochen auch das GTI Lenkrad drinnen. Bezahlt von VW und ohne Stress ;)

Tschau

Vadder

Das hätte ichmir auch so gewünscht.Nur weder der Händler noch VW nam meine reklamation ernst. schade das man für sein recht immer klagen muß. Zum Glück sah das der Richter genauso wie ich. Lieber wäre mir auch gewesen die hätten gesagt Sorry da haben wir ein fehler gemacht das bringen wir in Ordnung.

Jetzt wirde es vie teuerer die Gerichts und Anwaldskosten kommen noch dazu.Diemeinen vieleicht das nam mit den kleinen Mann alles machen kann.

Themenstarteram 17. April 2007 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

Stimmt auch nicht was kukkie erzählt.

Das Dreispeichenlenkrad ist Serie beim GT.

Kukkie hat den Aufpreis nur für die "Multifunktion" bezahlt und die hat er ja auch schließlich bekommen.

Was ich was Serie ist. Dann sollen die nicht ein Bild vom GTI Lenkrad reinsetzen. So hat es ja auch der Rchter gesehen

geht doch !

 

Zitat:

Original geschrieben von kukkie

Die können nicht Geld kassieren und dann was anderes Liefern

Können die schon :D

Hast ja gesehen. Das Urteil geht in Ordnung. ;)

E.

Zitat:

Original geschrieben von kukkie

Was ich was Serie ist. Dann sollen die nicht ein Bild vom GTI Lenkrad reinsetzen. So hat es ja auch der Rchter gesehen

Der Aufpreis war nur für die Tasten auf dem Lenkrad und für sonst nichts.

Du hast also den Aufpreis nur für die " Multifunktion " bezahlt und nicht für GT oder GTI Lenkrad.

-

 

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

Der Aufpreis war nur für die Tasten auf dem Lenkrad und für sonst nichts.

Du hast also den Aufpreis nur für die " Multifunktion " bezahlt und nicht für GT oder GTI Lenkrad.

Egal was auch immer, wenn auf den Abbildungen kein HINWEIS

auf ''Abweichungen vorbehalten'' steht, bekommt er Recht.

E.

am 17. April 2007 um 19:27

@kukkie,

Da solche Urteile i.A. veröffentlicht werden, gib und doch bitte mal nen Link dazu.

Welches Gericht ?

Welches Aktenzeichen ?

Re: -

 

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Egal was auch immer, wenn auf den Abbildungen kein HINWEIS

auf ''Abweichungen vorbehalten'' steht, bekommt er Recht.

E.

Die ganze Geschichte kaufe ich kukkie eh nicht ab.

Im Konfigurator steht ausdrücklich, dass die Angaben im Konfigurator rechtlich nicht verbindlich sind und nur zur Information gelten.

 

Zitat aus dem Konfigurator :

 

Die in diesem Fahrzeug-Konfigurator vorgehaltenen Inhalte dienen lediglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbindlich, soweit sie nicht den Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen) unterliegen.

Die aufgeführten Fahrzeuge sind teilweise mit Sonderausstattungen gegen Aufpreis ausgerüstet. Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Preis, Leistung, Maße und Gewicht der Fahrzeuge entsprechen den zum Zeitpunkt der Dateneingabe vorhandenen Kenntnissen. Insoweit sind Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

Alle Angaben zu Ausstattungen, Preisen und technischen Daten basieren auf den Merkmalen des Verkaufsprogramms des deutschen Marktes.

Die Farbwiedergabe ist von den Eigenschaften und Einstellungen von Grafikkarte und Monitor anhängig. Abweichungen insbesondere der Außenlackierung zwischen der Online-Darstellung und der endgültigen Lackierung können nicht ausgeschlossen werden.

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