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Prozesskosten berechnen

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 17:05

Hallo zusammen,

ich hatte am 01.12.2009 einen unverschuldeten Unfall. Mein Auto erlitt dabei einen Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat folgende Positionen am 22.12.2009 bezahlt:

1. WBW - Restwert

2. Gutachter

3. 20€ Pauschale

4. 60€ Pauschale für Ab und Anmeldung des neuen KFZ.

 

Das Fahrzeug war laut Gutachten bedingt fahrbereit.

Das RA Honoror, sowie den Nutzungsausfall hat die Versicherung nicht bezahlt.

Am 29.12.2009 wurden von meinem Anwalt das Honorar und der Nutzungsausfall mit Frist 15.01.2010 angemahnt.

Die Reaktion der Versicherung war ein 3 Zeiler per Fax. "War das Fahrzeug fahrbereit? Was hätte eine Notreparatur gekostet.

Diese Fragen wurden vom Gutachter beantwortet ( bedingt fahrbereit, Notreparatur 238,17€ + MwSt + 1 Tag Nutzungsausfall) und mein Anwalt hat eine Nachfrist bis zum 29.01.2010 gesetzt.

 

Da kein Lebenszeichen mehr von der Versicherung kam wirds nun vor Gericht gehen.

Nun hat mein RA mir geschrieben, das er den Namen, die Anschrift und die Versicherungsscheinnummer meiner Rechtsschutzversicherung benötigt.

Bedeutet das, ich muß in Vorkasse gehen?

Ich dachte als Geschädigter trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

Telefonisch war mein RA nicht mehr zu erreichen, werde ihn auch morgen direkt anrufen.

Nur könntet ihr mir eine schlaflose Nacht ersparen ( oder bereiten)

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Beste Antwort im Thema

Mir fallen spontan 2 Punkte ein:

 

Nein, ein unumstößlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Unfallgegner besteht nicht!

Tatsächlich können die Kosten verlangt werden, die für die Rechtsverfolgung erforderlich sind.

 

Es wird in 99 von 100 Fällen bei juristisch nicht vorgebildeten "normalen" Menschen der Fall sein, dass der Versicherer die Kosten als erforderlich akzeptiert und übernimmt.

 

Es kann aber im Einzelfall durchaus auch anders kommen: Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Geschädigten unter Berücksichtigung seiner subjektiven Fähigkeiten.

 

Die kenne ich von Joschi nicht.

 

Vielleicht war es ein Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug? Vielleicht sagt der Versicherer, dass es sich um einen einfach gelagterten Fall handelt, der bereits auf erstes Anfordern ohne Abzug reguliert wurde?  Oder oder oder...

Darum bin ich mit der pauschalen Aussage bezüglich der RA Kosten im Forum lieber etwas vorsichtiger.

 

Viel wahrscheinlicher finde ich allerdings, dass die Zahlung schlicht und ergreifend noch kommen wird:

 

Fristende 29.1. --> Freitag!!!

Heute ist Dienstag, da wird man kaum von "Toter-Mann-Taktik" sprechen können...

 

Alte Juristenweisheit: Fristen sind zum Ausschöpfen da!

 

Hafi

 

 

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@Joschi: Kannst ja hier mal etwas herumrechnen:

Prozesskostenrechner beim SPIEGEL

 

Da kannst du dann ja schonmal "Risk" und "Fun" etwas einschätzen:D;)

wie heißt es so schön-

ohne schuß kein jus-

wenn du also keine rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, mußt du wohl, zumindest mit den gerichtskosten in vorlage treten.

manche anwälte fordern auch mal nen vorschuß ihrer gebühren, manche nicht..

grüsse hnsptr

am 2. Februar 2010 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hallo zusammen,

 

 

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Wer die Kapelle bestellt bezahlt Sie auch, es sei denn du gewinnst das Verfahren dann zahlt es die gegnerische Versicherung. Ohne Rechtschutzversicherung + Deckungszusage würde ich so ein Risiko nicht eingehen.

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hallo zusammen,

 

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Wer die Kapelle bestellt bezahlt Sie auch, es sei denn du gewinnst das Verfahren dann zahlt es die gegnerische Versicherung. Ohne Rechtschutzversicherung + Deckungszusage würde ich so ein Risiko nicht eingehen.

Das bedeutet, das die Versicherung mit dem "toten Mann" spielen durchkommt, wenn man das Kostenrisiko scheut?

Zum Glück gilt bei mir: No risk no fun.

Kann nur teurer für die Versicherung werden.

@Joschi: Kannst ja hier mal etwas herumrechnen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

 

Da kannst du dann ja schonmal "Risk" und "Fun" etwas einschätzen:D;)

am 2. Februar 2010 um 19:59

Hi,

@Twelfe:

Sehr guter Rechner - direkt FAQ-fähig wie ich finde?

@Joschi:

Hast Du denn ne Rechtsschutz? Oder hab ich das irgendwo überlesen?

Grüße

Schreddi

am 2. Februar 2010 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Wer die Kapelle bestellt bezahlt Sie auch, es sei denn du gewinnst das Verfahren dann zahlt es die gegnerische Versicherung. Ohne Rechtschutzversicherung + Deckungszusage würde ich so ein Risiko nicht eingehen.

Das bedeutet, das die Versicherung mit dem "toten Mann" spielen durchkommt, wenn man das Kostenrisiko scheut?

 

Zum Glück gilt bei mir: No risk no fun.

 

Kann nur teurer für die Versicherung werden.

Es muss ja nicht umbedingt vor Gericht gehen, eine außergerichtlicher Vergleich ist oft die bessere und günstigere Möglichkeit , den Versicherungen ist das letztendlich Egal, sollten Sie durch Gerichtskosten verluste machen, gleicht dieses eine Rückversicherung wieder aus,ggf werden die Versicherungsverträge teurer.

 

No risk no dumm

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

@Twelfe:

Sehr guter Rechner - direkt FAQ-fähig wie ich finde?

Zustimmung!

Den Rechner sollten wir in die FAQ aufnehmen - das Thema Prozesskosten ist ja immer interessant.

FAQ => done

Harry

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 20:23

@ Schreddi

Rechtschutzversicherung ist vorhanden. :D

@ Pepperduster

Wieso Vergleich?

Das Honorar für den Anwalt nicht zu zahlen ist doch wirklich frech.

Das Versicherungen nicht immer nett zu Gutachtern sind, war mir bekannt, das Anwälte nicht bezahlt werden ist mir neu.

 

Da ich am Unfall nicht schuld war und ein Anwalt auf Versicherungskosten mein Recht ist, sehe ich hier kein Risiko für mich, einen Prozess zu verlieren.

@Harry: Danke!

 

@Joschi: Das verstehe ich auch nicht so ganz. Es ist absolut unstreitig, dass die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.

Keine Ahnung, was da los ist.

 

Du musst bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung nicht in Vorkasse gehen.

Den Kostenvorschuss fordert der Anwalt bei deiner Rechtsschutzversicherung an (dafür ist die ja da).

am 2. Februar 2010 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hallo zusammen,

 

 

Nun hat mein RA mir geschrieben, das er den Namen, die Anschrift und die Versicherungsscheinnummer meiner Rechtsschutzversicherung benötigt.

 

Bedeutet das, ich muß in Vorkasse gehen?

Ich dachte als Geschädigter trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

Telefonisch war mein RA nicht mehr zu erreichen, werde ihn auch morgen direkt anrufen.

Nur könntet ihr mir eine schlaflose Nacht ersparen ( oder bereiten)

 

Trage ich wirklich die Kosten für das nötig werdende Verfahren?

Irgendwie hatte ich hier einen Gedankenfehler, kann es sein das Dein Anwalt sein Honorar nur bei deiner Rechtschutzversicherung erstattet bekommen will????

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 20:47

Danke twelfe,

dann kann ich ja beruhigt schlafen, hole mir morgen die telefonische Deckungszusage von meiner RSV, maile dem Anwalt die Daten und lehne mich zurück und warte.

 

Als ich das Gutachten in Händen hatte und beim Restwert 30€ stand, dachte ich: " Das gibt Ärger zum Glück hast du nen Anwalt".

Aber komischerweise kam da nix mit höherem Restwert.

Beim Nutzungsausfall habe ich leichte Zweifel, da ich nicht weiss wie "bedingt fahrbereit" zu werten ist.

Aber bei den Anwaltkosten hätte ich nie mit Problemen gerechnet.

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 20:50

@ Pepperduster

in dem Brief von heute steht eindeutig:

Zur Klageerhebung benötigen wir den Namen, die Anschrift und Versicherungsscheinnummer einer etwaigen Rechtschutzversicherung

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