Prüfer kratzt Farbe an Radläufen ab - Plakette verweigert!
Moin zusammen,
letzte Woche war mein Dicker wieder einmal dran bei der HU.
Plakette wurde verweigert (siehe Foto Mängelbericht).
Gut, dass die Gummilager der Querlenker getauscht werden müssen sehe ich ja ein.
Aber der Mann hat ringsum den Wagen herum mit seinem Schraubendreher die Radläufe abgeklopft und dann mit der Spitze des Schraubendrehers die Farbe abgeschabt wo es denn ging (siehe Fotos).
Alle "braunen" Stellen waren vorher schön silber.
Ich sagte ihm, dass das keine tragende Teile sind.
Er laberte dann irgendwas vom Gesetzgeber.
Sagte aber dann zum Schluss wortwörtlich: "Da soll ich nur abschleifen und Farbe drauf machen."
Mir fehlten die Worte und ich blieb mit offenem Mund stehen.
Naja, Farbe habe ich ja noch.
Werde den Dicken auf jeden Fall noch einmal durch die HU durchdrücken.
Gruß
Dieselspitze
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dieselspitze schrieb am 29. Oktober 2020 um 15:14:13 Uhr:
Zitat:
Hätte er nur bei den hinteren Radläufen geringen Mangel aufgeschrieben hättest du die Vorderen nicht abgeschliffen und lackiert.
Natürlich. Ist doch klar.
Jetzt sage du mir warum ich die hätte abschleifen und lackieren sollen?
Weil's besser ausschaut gell?
Mannoman.
Das ist einfach...weil da nämlich bis zum nächsten TÜV Löcher entstanden wären die dann wiederrum gefährliche Fahrzeugteile darstellen...
Mannoman
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50 Antworten
Sind doch auch geringe Mängel, mit guten Querlenker wärst du drin.
Dieselspitze;
Sorry; aber mit "vorher schön silber" hat das nicht viel zu tun! Da ist einfach Rost und den sieht man.
Der Prüfer wollte wahrscheinlich nur testen, ob es da keine größeren Löcher gibt und das Material also die Kotflügel noch Ihren Auftrag der Sicherheit in Form einer entsprechenden Steifigkeit haben.... Manche haben an diesen Stellen schon gar keine Substanz mehr.....
Bei mir hat noch nie einer gekratzt.... habe allerdings dort auch keinen Rost und keine Blasenbildung - hab halt wenn sich die ersten Blasen nach dem Winter gebildet haben, immer alles gleich machen lassen. Seit 2014 nur noch Sommerbetrieb und Rost kam dann auch keiner mehr...zumindest bis jetzt....hoffe das bleibt noch ein paar Jahre so!?
Ansonsten ist doch der Rest nicht so schlimm?
muenchen-connect
Zitat:
Sind doch auch geringe Mängel, mit guten Querlenker wärst du drin.
Zitat:
Ansonsten ist doch der Rest nicht so schlimm?
Ihr seht das eigentlich genauso wie ich.
Mit guten Querlenkern wäre ich nicht nur drin sondern bin drin.
Der Rest ist ja auch überhaupt nicht schlimm.
Nur warum kratzt er die Farbe ab und sagt dann mach einfach wieder Farbe drauf und gut is?
Merkt ihr nicht den Widersinn des Prüfers?
Ihr stimmt mit dem Satz vom Prüfer also überein:
"Da soll ich nur abschleifen und Farbe drauf machen."
Genau das werde ich natürlich auch machen.
Aber muss der Prüfer und ihr euch nicht dann die Frage stellen:
Sind wir eigentlich noch normal?
Sei froh das er die Farbe abgekratzt hat...jetzt kommt da Luft dran und der Rost kann abtrocknen ;-)
Er wollte tatsächlich nur sichergehen das keine Löcher im Blech sind. Diese wären nämlich "gefährliche Fahrzeugteile" an denen sich ein Mensch bei einem Unfall verletzen könnte.
Er hat also nur seinen Job gemacht. Bei unserem S124 damals hat der Prüfer das Zukleben solcher Löcher mit Panzerband sogar als Reparatur akzeptiert.
Weil bei dir noch keine Löcher sichtbar sind hat er gesagt, abschleifen und Lacken reicht...alles richtig.
Das mit den Kotflügeln ist dreist. Was war das denn für ein Prüfer ?
Der sollte lieber ins Home-Office gehen und von dort aus die Autos per
Foto prüfen - sorry aber Leut gibts.
Der erste Punkt 5.3.3a ... ist ein Mangel der behoben werden muss.
Die Kotflügel sind hässlich aber irrelevant für den TüV.
Meine Kotflügel sahen mal vor X-Jahren noch viel, viel schlimmer aus und
der ist über den TüV gekommen.
Vor allem Kotflügel vorn ... hängen nur so "dran" am Auto.
Das ist sozusagen windschnittiger Zierrat.
Hinteren Kotflügel haben evtl. tatsächlich etwas mit der
Versteifung des Autos zu tun.
Aber das bisschen Rost ist noch garnicht mal so relevant für die
Stabilität.
Also mal ehrlich, der Prüfer war noch nett zu dir.
Mit mal eben Abschleifen und Lacken ist das bei weitem nicht getan.
Ich wette da geht der Schraubendreher an einigen Stellen auch durch.
Zitat:
Die Kotflügel sind hässlich aber irrelevant für den TüV.
Meine Kotflügel sahen mal vor X-Jahren noch viel, viel schlimmer aus und
der ist über den TüV gekommen.
Zitat:
Vor allem Kotflügel vorn ... hängen nur so "dran" am Auto.
Das ist sozusagen windschnittiger Zierrat.
Zitat:
Bei unserem S124 damals hat der Prüfer das Zukleben solcher Löcher mit Panzerband sogar als Reparatur akzeptiert.
Genau solche Antworten wollte ich hier hören.
Danke, ihr lieben.
Ich bin also doch nicht verrückt.
Gott sei Dank!
Dieselspitze
Sobald sowas die Verkehrsicherheit möglicherweise gefährden kann oder sich eine Person dran verletzen kann ist das sehr wohl HU relevant.
Nur weil jemand damit mal durch gekommen ist heißt das noch lange nicht das es auch so richtig war.
In Erinnerung an meinen S124, dort sahen die Radläufe hinten top aus aber in den Radhäusern war viel Neublech einzuschweissen. Das war auch aufgrund von viel UBO und Wachs etc. so augenscheinlich nicht erkennbar.
Mein S124 war auch 3x beim TÜV, bis jemand dort feststellte, die Radläufe müssten gezogen und gebördelt werden (Felgen mit geringerer Einpresstiefe).
Okay ... mal etwas detaillierter:
Kotflügel vorne haben keinerlei tragende Wirkung - sie sind nur angeschraubt. Windtechnisch und vor allem als Radschutz bzgl. drehendes Rad als Unfallgefahr ist es auch ein Bauteil was nicht fehlen darf.
Der Radkasten drunter hat natürlich sowieso eine technische Funktion.
Scharfkantig und Spitz dürfen diese Kotflügel natürlich auch nicht sein, da Verletzungsgefahr.
Hinterer Kotflügel hat allerdings auch eine Versteifungsfunktion.
Das hintere Kotflügelblech (welches ja die komplette hintere Seite darstellt) ist am Radlauf umgebogen und
läuft mit dem Unterboden- und Radkastenblech zusammen bzw. übereinander an der Radlaufkante.
Diese beiden Bleche sind miteinander verschweisst und bilden dann zusammen eine Verwindungssteifheit.
Das ist sehr wohl TüV-Relevant, weil dadurch die Karrosserie-Steifigkeit betroffen ist.
ABER ... man muss die Kirche im Dorf lassen.
Das Auto des Thread-Erstellers sieht doch verhältnismässig gut aus.
Ich bin mit meinem zugegeben katastrophalen Radläufen meines W124 insgesamt 3x über den TüV gekommen, bis es dann so schlimm war, dass ich es selber nicht mehr ertragen habe.
Bei meinem W124 wäre es mindestens beim damals letzten TüV so extrem, dass ich nicht damit gerechnet hatte durch zu kommen, aber der TüV Prüfer meinte das das noch technisch okay ist ... und das sah wirklich wesentlich schlimmer aus, als die Fotos hier.
Er meinte, dass es wichtig ist, dass noch am hinteren Kotflügel die Verbindung von Seite zu Boden stabil ist. Dann wäre es okay für den TüV. Vorderen Kotflügel waren eh egal, da es keine tragenden Teile sind.
Also denke schon, dass der TüV-Prüfer hier etwas sehr seltsam beurteilt hat.
Aber andererseits .. wenn ihm Farbe reicht - bissi Spray drüber und der Kotflügel hält viel, viel mehr aus ;-)
Soweit konform. Wollte auch nur auf die immer wieder auftauchenden pauschalen Aussagen eingehen und erwidern das es nun mal nicht so einfach ist wie manche das immer sehen möchten.
Zitat:
Also denke schon, dass der TüV-Prüfer hier etwas sehr seltsam beurteilt hat.
Ja, das wollte ich eigentlich mit diesem thread auch zum Ausdruck bringen.
Eigentlich hätte er zwischen hinteren und vorderen Radläufen technisch richtig unterscheiden müssen.
Es ist aber gut, dass er nicht unterschieden hat. Sonst...
Ich denke über den Fall folgendermaßen:
Jede Prüfstation muss im Monat oder Jahr so und so viele Plakettenverweigerungen in ihrer Statistik aufweisen, sonst...
Meiner war also an der Reihe. Er hat sich auch außerordentlich viel Zeit genommen für mein Auto.
Als er vorne "endlich" an den Gummilagern der Querlenker etwas zu sehen meinte, eilte er zu seinem Kollegen und nahm ihn mit zur Begutachtung.
Er nickte und beide waren offensichtlich zufrieden doch noch etwas wichtiges gefunden zu haben.
Warum er jedoch die Radläufe beanstandete bleibt wohl sein Geheimnis.
Du pickst Dir die Aussagen raus die dir gefallen.
Der Prüfer hat absolut korrekt gehandelt. Hätte er nur bei den hinteren Radläufen geringen Mangel aufgeschrieben hättest du die Vorderen nicht abgeschliffen und lackiert.