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puhh... das erste mal Glück gehabt ...

Themenstarteram 16. Mai 2004 um 15:22

Heut wars richtig knapp bei mir. Fahr so locker dahin und komm zu einer Bushaltestelle. Als ich schon neben (nix dahinter, neben) dem bus bin, fährt der doch wirlich einfach los und will raus... hatte keine chance mehr zu bremsen und bin dann mit ach und krach via vollgas und gegenfahrbahn vorbeigekommen ...war echt knapp ...

und das beste:

Ich seh im Rückspiegel wie sich der Busfahrer meine nummer aufschreibt. Sollte da jetzt ernsthaft was kommen, wollte ich euch fragen ob ihr wisst ob zeugenaussagen auch gelten wenn sie von freundin kommen oder nich ??

Danke,

das sagt ein immer noch leicht geschockter Maawdee

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17 Antworten
am 16. Mai 2004 um 15:28

Hat der Bus geblinkt?

am 16. Mai 2004 um 16:10

hy ..

würde sagen im zweifelsfalle immer der bus recht hat, traurig aber wahr.

und wenn er vorher de warmblicker an hatte dann kann er dich schon dranbekommen, wenn er es wollte....

gruß floh

am 16. Mai 2004 um 16:41

Wenn der Bus den Warnblinker anhatte darfst Du nicht überholen sondern musst dahinter warten. In etwa das Gleiche gilt wenn er links blinkt.

Was die Rechtslage angeht gibt es für Überholen mit Gefährdung bzw. Sachbeschädigung 125 Euro Strafe, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das wäre aber das Schlimmste wovon ich nicht denke das es passiert. Wahrscheinlich kommt da wegen Aussage gegen Aussage nichts mehr.

am 16. Mai 2004 um 16:43

JEDER hat sich als alleroberste Regel so zu verhalten, daß der keine anderen Verkehrsteilnehmer gefärdet...

Wenn es nen Unfall gegeben hätte, hättest Du vielleicht ne Teilschuld bekommen.

Allerdings hat der Typ keinerlei Recht, einen Unfall zu "provozieren" und einfach loszudüsen, nur weil Du das Blinken übersehen hast! (Hat er überhaupt geblinkt? ;) )

Jeder der sich in den fließenden Verkehr einfädelt, hat eine Sorgfaltspflicht. Hätte schließlich auch ein 6-Jähriger mit seinem Fahrrad sein können. Bei so einem gemeingefährlichen Verhalten könnte man doch glatt zur Polizei gehen und ihn anzeigen !!! (möglichst als erster...)

Außerdem, Zeugen sind immer gut. Nur Deine Freundin hat es gesehen? Und die 2 Leute im Fond??? :D :D :D

 

Testsieger, wo bist Du wenn man Dich braucht??? ;)

Tja, ich denke auch dass es trotz Zeugin nicht allzu gut für Dich aussieht, wenn der Busfahrer was unternimmt. Busse haben halt beim Abfahren an einer Haltestelle immer vorfahrt und Du als Autofahrer musst sehen, dass der Bus unbehindert losfahren kann! Aber wer in diesem Forum kennt die Situation nicht, in der man überlegt doch noch an einem, an der Haltestelle stehenden, Bus vorbeizufahren...Ist mir zumindest schon öfter passiert, dass ich genau neben dem Bus war als dieser den Blinker nach links setzte!

Da kann man Dir eigentlich nur noch viel Glück wünschen und hoffen, dass der Fahrer des Busses sich besinnt und nichts unternimmt!

Gruß, speedy77

am 16. Mai 2004 um 16:55

Klar, ist halt blöd gelaufen... im Zweifelsfall ist der Fahrradfahrer bzw der Busfahrer immer besser dran...

Geht ja auch darum, vielleicht ein paar Alternativen aufzuzeigen... Nur dasitzen und warten ob was kommt ist ja auch nicht gerade der Knaller....

Selbst zu den Grünen zu gehen und den Busfahrer anzuschwärzen ist vielleicht wirklich ein wenig offensiv, aber sicherlich seeeeehr interessant... ;)

Kopf nicht hängen lassen, wer sich schon alles meine Nummer notiert hat- ist nie was gekommen !

Gruß TeDeI

Vielleicht solltest Du mal schildern, ob der Bus geblinkt hat, wann er ggf. geblinkt hat etc., sonst artet das hier in eine wilde Spekulation aus...

Grundsätzlich gilt aber, daß man an Omnibussen des Linienverkehrs (OdL) nur vorsichtig vorbeifahren darf.

An OdL darf, wenn sie Warnblinklicht eingeschaltet haben, nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluß der Gefährdung von Fahrgästen vorbeigefahren werden (ausreichender Sicherheitsabstand blabla).

Die Aussage, daß man überhaupt nicht vorbeifahren darf, wenn Warnblinklicht eingeschaltet ist, ist Quatsch und stimmt definitiv NICHT.

Und zuletzt ist OdL das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Das bedeutet dann aber keineswegs, daß man sich in Luft auflösen muß, wenn man schon NEBEN dem Bus ist und der plötzlich auf die Idee kommt, loszufahren (sei es mit oder ohne den Blinker gesetzt zu haben). Dann muß der Bus einen natürlich erstmal vorbeifahren lassen, das ist doch irgendwie auch logisch. Er darf Dich natürlich NICHT einfach auf die Gegenfahrbahn abdrängen, und eine eingebaute Vorfahrt haben Busse ebenso nicht.

Schildere die Situation doch einfach nochmal etwas genauer, dann kann ich auch eher was Definitives sagen. Ansonsten warte einfach mal ab, ob da was kommt, dann kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen, falls er Dich wirklich angezeigt hat und die Strafe unerträglich für Dich sein würde. Jeder halbwegs gescheite Anwalt holt Dich da raus, schon allein deswegen, weil der Busfahrer ja keine Zeugen hat, die er benennen könnte, Du hingegen schon. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage und Du bist aus dem Schneider. Punkte würde ich aber keinesfalls akzeptieren.

Gruß, Testsieger

Tja - der Aussage von Testsieger ist noch ein wichtiger Aspekt hinzu zu fügen (schreibt man das jetzt so?)

Ein Bus hat an Haltestellen lediglich Vorrang, keine Vorfahrt: Der Busfahrer muss sich vergewissern, dass er beim Herausfahren keinen Verkehr gefährdet. Er sollte herannahende Fahrzeuge, die sich bereits in kurzer Entfernung zu ihm befinden, passieren lassen. Egal ob er blinkt oder nicht.

Ist wie bei Grün an der Ampel - wenn noch jemand auf der Kreuzung ist, kann man ihn auch nicht einfach rammen.

@Testsieger2003: den gleichen A3 wollte ich auch haben, werde jetzt aber erst noch den Sportsback anschauen.

Hallo,

ist eigentlich glasklar. Der Bus wird wohl erst geblinkt haben als du schon neben ihm standest, was du aber garnicht hättest dürfen, da er vorher (meist bevor er die Haltestelle anfährt) schon Warnblinklicht anhat.

Wenn er dich anzeigt würde ich einfach mal einen Tag Bus fahren :)

so long,

Alex

@ Dietmar

Schönes Beispiel mit der Ampel :D

Hätte mir den Sportsback auch gern noch angeschaut, jedoch mußte ich schnell bestellen, da mein alter 8P nun schon seit mehr als drei Wochen in Frankreich weilt und ich somit momentan kein (eigenes) Auto habe. Die Zeit drängt, Audi, haut rein!!

@ silk

Das stimmt so nicht, siehe meinen Beitrag oben. Es ist NIRGENDS grds. verboten, an Bussen vorbeizufahren.

Gruß, Testsieger

Zitat:

Original geschrieben von silk

Hallo,

ist eigentlich glasklar. Der Bus wird wohl erst geblinkt haben als du schon neben ihm standest, was du aber garnicht hättest dürfen, da er vorher (meist bevor er die Haltestelle anfährt) schon Warnblinklicht anhat.

Möchte ja nicht immer als Besserwisser dastehen, aber das stimmt so nicht ganz.

BEWEIS

Wenn der Bus das Warnblinklicht an hat und fährt, ist überholen verboten. Aber wenn der Bus mit Warnblinklicht steht, darf man vorbeifahren.

Gruß

PowerMike

Themenstarteram 16. Mai 2004 um 19:07

Hi,

danke für die vielen antworten ...

also nochmal zur sachlage: der bus (übrigens so ein langer mit gelenk in der mitte) hat sicher keine warnblinkanlage angehabt und er hat den blinker angeschaltet, nachdem er sich in bewegung gesetzt hat.

Ich bin auch einer der die busse aus der Haltestelle lässt und das hätte ich auch heute gemacht (habs überhaupt nicht eilig gehabt), wenn ich eben nicht schon neben ihm gewesen wäre ... ich glaub einfach er hat mich übersehen, aber wieso mich der typ dann aufschreibt versteh ich einfach nicht ... naja mal sehen, vielleicht hat er auch nur die einkaufsliste für seine frau gemalt ... würd auch erklären wieso er mich nicht gesehen hat ....

lG Maawdee

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike

Wenn der Bus das Warnblinklicht an hat und fährt, ist überholen verboten.

Auch nicht ganz richtig. Er muß Warnblinklicht eingeschaltet haben UND sich dabei einer Haltestelle nähern (Abs. III). Da es hier aber offensichtlich ums LOSfahren von einer Haltestelle ging, ist Abs. III nicht einschlägig.

@maawdee

Mach Dir mal keine Sorgen...

Gruß, Testsieger

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