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Punktereform 2014, alte Punkte + neue Punkte
Hallo Leute,
ich habe im alten Punkte-Register leider 5 Punkte angesammelt, die Tilgungsfrist endet Mitte Mai, dummerweise habe ich Anfang Dezember auf der Autobahn 32 Km/h zuviel auf den Tacho gehabt wurde, habe leider das 80er Schild übersehen, was nach bestehenden Recht 3 Punkte ergibt, nach neuen Recht würde ich ja nur 1 Punkt bekommen.
Wenn ich die Punkte nun umrechne ergeben sich für 5 alte Punkte 2 Neue und mit den 3en vom aktuellen Fall (insg. 8 alte Punkte) bin ich dann bei 4 neuen Punkten.
Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoll ist mittels Widerspruch möglicherweise den Busgeldbescheid in die neue Reform zu verschieben und so nur einen neuen Punkt zu bekommen wobei ich dann insg. nur noch insgesamt 3 auf dem Konto hätte.
Weiterhin frage ich mich ob sich der neue Punkt dann tilgungshemmend auf die alten umgewerteten Punkte auswirkt, da der Tatzeitpunkt ja noch in der Tilgungsfrist gewesen ist.
Leider habe ich durch Internet- und Forensuche keine klaren Aussagen dazu lesen können, daher würde mich eure Meinung dazu interessieren :-)
Beste Grüße
Norberto
Beste Antwort im Thema
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet. Sprich, erst werden Deine bestenenden Punkte gewandelt und dann kommt ein Punkt nach neuem System hinzu. Wenn Du das willst, leg Einspruch ein und nimm Dir einen Anwalt. Der kann die Sache locker bis zum 1.5. hinauszögern, denke ich. Neue Punkte dann = 3.
Wird die Rechtskraft vor dem 1.5. festgestellt, bekommst Du 3 Punkte zu Deinen aktuellen hinzu und dann wird am 1.5. ins neue System gewandelt. Neue Punkte dann = 4
Ich wüsste, was mir lieber ist :-)
Du könntest aber auch ganz schnell ein freiwilliges Abbauseminar machen und 4 von Deinen aktuellen 5 Punkten abbauen. Dann bleibt noch einer und Du bekommst in beiden og. Fällen nach dem neuen System 2 Punkte.
Zumindest habe ich das Ganze so verstanden. Die Aussage ist also keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung der Materie.
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21 Antworten
Alte Punkte bis zum 30. April 2014 Umrechnung der Punkte in das neue Punktesystem ab dem 1. Mai 2014
1 bis 3 Punkte 1 Punkt
4 bis 5 Punkte 2 Punkte
6 bis 7 Punkte 3 Punkte
8 bis 10 Punkte 4 Punkte
11 bis 13 Punkte 5 Punkte
14 bis 15 Punkte 6 Punkte
16 bis 17 Punkte 7 Punkte
18 oder mehr Punkte 8 Punkte
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Alte Punkte bis zum 30. April 2014 Umrechnung der Punkte in das neue Punktesystem ab dem 1. Mai 2014
1 bis 3 Punkte 1 Punkt
4 bis 5 Punkte 2 Punkte
6 bis 7 Punkte 3 Punkte
8 bis 10 Punkte 4 Punkte
11 bis 13 Punkte 5 Punkte
14 bis 15 Punkte 6 Punkte
16 bis 17 Punkte 7 Punkte
18 oder mehr Punkte 8 Punkte
Danke,
aber auf diese Tabelle basieren meine Gedankenspiele (siehe Eröffnungsposting). Mich interessiert jedoch, wie es sich auf die Altlasten (welche ins neue System umgewertet werden) auswirkt, wenn ich den drohenden Bußgeldbescheid (3 Punkte altes, 1 Punkt neues System) mittels Widerspruch ins neue System verzögere (Details siehe oben).
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet. Sprich, erst werden Deine bestenenden Punkte gewandelt und dann kommt ein Punkt nach neuem System hinzu. Wenn Du das willst, leg Einspruch ein und nimm Dir einen Anwalt. Der kann die Sache locker bis zum 1.5. hinauszögern, denke ich. Neue Punkte dann = 3.
Wird die Rechtskraft vor dem 1.5. festgestellt, bekommst Du 3 Punkte zu Deinen aktuellen hinzu und dann wird am 1.5. ins neue System gewandelt. Neue Punkte dann = 4
Ich wüsste, was mir lieber ist :-)
Du könntest aber auch ganz schnell ein freiwilliges Abbauseminar machen und 4 von Deinen aktuellen 5 Punkten abbauen. Dann bleibt noch einer und Du bekommst in beiden og. Fällen nach dem neuen System 2 Punkte.
Zumindest habe ich das Ganze so verstanden. Die Aussage ist also keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung der Materie.
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet. Sprich, erst werden Deine bestenenden Punkte gewandelt und dann kommt ein Punkt nach neuem System hinzu. Wenn Du das willst, leg Einspruch ein und nimm Dir einen Anwalt. Der kann die Sache locker bis zum 1.5. hinauszögern, denke ich. Neue Punkte dann = 3.
Wird die Rechtskraft vor dem 1.5. festgestellt, bekommst Du 3 Punkte zu Deinen aktuellen hinzu und dann wird am 1.5. ins neue System gewandelt. Neue Punkte dann = 4
Ich wüsste, was mir lieber ist :-)
Du könntest aber auch ganz schnell ein freiwilliges Abbauseminar machen und 4 von Deinen aktuellen 5 Punkten abbauen. Dann bleibt noch einer und Du bekommst in beiden og. Fällen nach dem neuen System 2 Punkte.
Zumindest habe ich das Ganze so verstanden. Die Aussage ist also keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung der Materie.
Vielen Dank, ich denke auch dass ich dann mit Wirksamkeit nach dem 1.5. auf 3 Punkte kommen würde. Was ich mich noch frage ist, ob der "neue" Punkt, der ja noch aus Dezember 2013 stammt, für die Tilgung der alten Punkte (Tilgungsfristende ca. Mitte Mai) hemmend ist. Falls nicht, hätte ich ab dann ja nur noch einen Punkt.
Leider geht das aus der WEB-Seite des BMVIs nicht eindeutig hervor:
http://www.bmvi.de/.../fahreignungsregister-faq_17.html?nn=79532
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet.
Wo steht das?
Es gilt seit Jahren das Tattag-Prinzip, damit eben keine Schiebereien über irgendwelche Fristen möglich sind, und daran ändert sich mit dem neuen System nichts.
Was sich durch Verzögerungen verändert, das ist der Tilgungstermin, weil die Tilgungsfrist erst mit der Rechtskraft beginnt, jeder Tag, der "geschoben" wird, schiebt auch den Tilgungs- bzw. Löschungstermin weiter nach hinten. Kann nicht unwichtig werden, wenn es mit dem nächsten Schuss zB. um das Thema von Straferhöhungen aufgrund Voreinträgen geht und man hat alles dafür getan, dass das auch erst sehr spät getilgt wird.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Wenn Du die Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit hinter den 1.5.2014 schieben kannst, wird das neue Punktesystem angewendet.
Wo steht das?
Es gilt seit Jahren das Tattag-Prinzip, damit eben keine Schiebereien über irgendwelche Fristen möglich sind, und daran ändert sich mit dem neuen System nichts.
Was sich durch Verzögerungen verändert, das ist der Tilgungstermin, weil die Tilgungsfrist erst mit der Rechtskraft beginnt, jeder Tag, der "geschoben" wird, schiebt auch den Tilgungs- bzw. Löschungstermin weiter nach hinten. Kann nicht unwichtig werden, wenn es mit dem nächsten Schuss zB. um das Thema von Straferhöhungen aufgrund Voreinträgen geht und man hat alles dafür getan, dass das auch erst sehr spät getilgt wird.
Könnte man aber so aus dem oben geposteten Link interpretieren (Punkt: Was geschieht mit meinen bisher eingetragenen Punkten? Werden die übernommen?)
Zitat:
Wo steht das?
Es gilt seit Jahren das Tattag-Prinzip, damit eben keine Schiebereien über irgendwelche Fristen möglich sind, und daran ändert sich mit dem neuen System nichts.
Was sich durch Verzögerungen verändert, das ist der Tilgungstermin, weil die Tilgungsfrist erst mit der Rechtskraft beginnt, jeder Tag, der "geschoben" wird, schiebt auch den Tilgungs- bzw. Löschungstermin weiter nach hinten. Kann nicht unwichtig werden, wenn es mit dem nächsten Schuss zB. um das Thema von Straferhöhungen aufgrund Voreinträgen geht und man hat alles dafür getan, dass das auch erst sehr spät getilgt wird.
Nun, nach meinem Verständnis geht es hier ausschließlich um die Frage, ob altes oder neues System Anwendung finden. Und ich habe auf x Seiten der einschlägen Verkehrsanwälte im Netz die Aussage gefunden, dass dafür der Zeitpunkt der Rechtskraft eines Verstoßes maßgeblich ist. Vor dem 1.5. = altes System, nach dem 1.5. = neues System.
Ich habe aber auch noch eine interessante Frage, die ich nirgendwo beantwortet finde.
Ich habe dreimal einen Punkt wegen Speeding bekommen, also insgesamt drei Punkte. Durch äußerst talentiertes Ausnutzen der Tilgungsfristen befinden sich alle drei Punkte in Überliegefrist bis zum 28.6.2014. Was passiert denn mit diesen Überliegepunkten am 1.5.2014?
a) Werden sie gelöscht, weil es sie nach dem neuen System gar nicht geben würde?
b) Sicher scheint zu sein, dass Punkte nach dem neuen System keine Tilgungshemmung von Altpunkten mehr auslösen. Verfallen die alten Punkte in Überliegefrist daher zwangsläufig am 28.6.2014, weil sie nicht weiter gehemmt werden können? Wenn dies der Fall wäre, würden dann die 3 "Überliegepunkte" vorher in einen neuen "ichweißnichtwaspunkt" gewandelt?
Ich bin ratlos und fürchte, dass es den Damen und Herren Gesetzgebern ähnlich geht.
Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Könnte man aber so aus dem oben geposteten Link interpretieren
Wüsste nicht, wie man das interpretieren könnte?
Die Eintragung erfolgt zum Tattag, das hat nichts mit dem Tag der Rechtskraft oder dem Tag der Meldung nach Flensburg zu tun.
Wenn die in Flensburg erst am 1.7. eine Meldung bekommen, dass hier am 1.1. eine Misstetat mit 3 Punkten begangen wurde, dann wird eben zurückgerechnet. Neuberechnungen sind seit Jahren Tagesgeschäft, wenn Leute die Rechtskraft schieben, um über Tilgungstermine zu kommen, damit vorhandene Punkte erst erlöschen und nicht verlängert werden - was nicht klappt; um aus der Probezeit zu kommen, bevor Rechtskraft eintritt - was nicht klappt; ...
So werden Punkte, die bereits umgewandelt wurden, wieder "zurückgeführt", die neuen Punkte zuaddiert und dann in das neue System übernommen. Und wenn Du das bis zum 1.8.2015 schiebst, dann wird das im August nächsten Jahres gemacht.
Hat nur den Vorteil, dass die umgerechneten Altpunkte dann bis 1.8.2017 stehen, zwei Jahre ab der Rechtskraft mit 1.8.15 (als fiktives Beispiel).
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Könnte man aber so aus dem oben geposteten Link interpretieren
Wüsste nicht, wie man das interpretieren könnte?
Die Eintragung erfolgt zum Tattag, das hat nichts mit dem Tag der Rechtskraft oder dem Tag der Meldung nach Flensburg zu tun.
Wenn die in Flensburg erst am 1.7. eine Meldung bekommen, dass hier am 1.1. eine Misstetat mit 3 Punkten begangen wurde, dann wird eben zurückgerechnet. Neuberechnungen sind seit Jahren Tagesgeschäft, wenn Leute die Rechtskraft schieben, um über Tilgungstermine zu kommen, damit vorhandene Punkte erst erlöschen und nicht verlängert werden - was nicht klappt; um aus der Probezeit zu kommen, bevor Rechtskraft eintritt - was nicht klappt; ...
So werden Punkte, die bereits umgewandelt wurden, wieder "zurückgeführt", die neuen Punkte zuaddiert und dann in das neue System übernommen. Und wenn Du das bis zum 1.8.2015 schiebst, dann wird das im August nächsten Jahres gemacht.
Hat nur den Vorteil, dass die umgerechneten Altpunkte dann bis 1.8.2017 stehen, zwei Jahre ab der Rechtskraft mit 1.8.15 (als fiktives Beispiel).
Dafür gibts ja die Überliegefristen, diese reaktivieren Punkte falls eine Tat noch im Tilgungszeitraum der bereits in die Überliegefrist überführte Punkte begangen wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Und ich habe auf x Seiten der einschlägen Verkehrsanwälte im Netz die Aussage gefunden, dass dafür der Zeitpunkt der Rechtskraft eines Verstoßes maßgeblich ist. Vor dem 1.5. = altes System, nach dem 1.5. = neues System.
Wir haben seit 25.9.2008 das Tattag-Prinzip
BVerwG Az.: 3 C 3.07, 3 C 21.07 und 3 C 34.07
Zitat:
Durch äußerst talentiertes Ausnutzen der Tilgungsfristen befinden sich alle drei Punkte in Überliegefrist bis zum 28.6.2014. Was passiert denn mit diesen Überliegepunkten am 1.5.2014?
Tilgungsfrist hat nichts mit Überliegefrist zu tun, die 12 Monate Überliegefrist beginnen nach der Überliegefrist.
Zitat:
a) Werden sie gelöscht, weil es sie nach dem neuen System gar nicht geben würde?
Nein, weil Überliegefrist nichts mit dem neuen System zu tun hat, sondern mit dem aktuellen, nach dem sich Punkte in der Laufzeit verlängern können.
Gelöscht bedeutet nach deutscher Prozessordnung tatsächlich gelöscht - weg und nicht mehr zurückholbar. Hier hätte dann eine Lücke bestanden, in dem man über Schiebereien Voreintragungen hätte "verschwinden" lassen können. Einfach Rechtskraft verzögern bis Löschung vorhandener Punkte eintritt. Schon wären die vorhandenen Punkte weg und selbst eine Eintragung zum Tattag hätte keine Wirkung mehr auf die Altpunkte gehabt - was gelöscht ist, ist gelöscht.
Daher werden Altpunkte mit Ablauf der Tilgungsfrist nicht sofort gelöscht, sondern kommen für ein Jahr in die sogenannte "Überliegefrist". Das muss man sich vorstellen, wie eine Vorstufe der Löschung, einerseits sind sie für nach der Tilgung begangene Taten weg, andererseits aber für vor der Tilgung begangene Taten wieder "reaktivierbar" - weil nicht gelöscht, sondern in der Überliegefrist.
Da die Überliegefrist bis 28.6.14 läuft, war die Punktetilgung und Beginn der Überliegefrist am 28.6.13.
Hast Du eine punktebewährte OWI am 28.6.13 oder früher begangen, die erst jetzt rechtskräftig wird, dann kommen die Punkte aus der Überliegefrist wieder raus. Du hast eine Missetat zu einem Zeitpunkt begangen, als noch Punkte in der Tilgungsfrist waren.
Hast Du eine punktebewährte OWI nach dem 28.6.13 begangen, dann interessieren die Punkte in der Überliegefrist nicht, denn sie am Tattag nicht in der Tilgungsfrist gewesen.
Mit diesen Punkten ändert sich am 1.5. nichts, da Du nach dem 1.5. auch noch Punkte nach dem alten System zugesprochen bekommen kannst und somit könnten Punkte in einer Überliegefrist nach relevant sein. Wenn das passieren sollte, dann muss eben alles wieder neu berechnet werden.
Zitat:
Verfallen die alten Punkte in Überliegefrist daher zwangsläufig am 28.6.2014, weil sie nicht weiter gehemmt werden können?
In der Überliegefrist gibt es keine Tilgungshemmung, Tilgungshemmung ist ein Zeichen der Tilgungsfrist, verfallen ist auch nicht der richtige Begriff. Das ist alles deutlich einfacher:
Dinge in der Überliegefrist werden am Ende der Überliegefrist ("endgültig") gelöscht.
Zitat:
Original geschrieben von Norberto
Dafür gibts ja die Überliegefristen, diese reaktivieren Punkte falls eine Tat noch im Tilgungszeitraum der bereits in die Überliegefrist überführte Punkte begangen wurden.
1. Seit wann kommt die Probezeit in die Überliegefrist
2. Die Überliegefrist ist eine juristische Trickserei, die nur indirekt mit dem Tattagprinzip zusammen hängt.
Mit der Tilgung kommt (kam) die Löschung und gelöscht ist gelöscht.
Mit der Entscheidung zum Tattagprinzip musste die Löschung bestehender Punkte zum Tilgungsende verhindert werden, denn sonst hätte die Schieberei immer noch geklappt. Aus dem Grunde wurde dann die Überliegefrist zwischen Tilgung und Löschung eingeführt.
Wenn ich mir die langen Antworten hier so ansehe, herrscht offensichtlich totales Chaos zwischen altem und neuem Punktesystem.
Fakt ist, dass es beim neuen System keine Überliegefrist mehr gibt. Muss es auch nicht, weil alle Punkte nach festen Zeiten unabhängig von Folgetaten erlischen.
Fakt ist auch, dass Punkte des neuen Systems keinen Einfluss mehr auf Punkte des alten Systems haben.
Zur Frage altes oder neues System schreibt das BMVi: "neue Einträge, die ab Inkrafttreten des Gesetzes, also ab dem 01. Mai 2014 ins Register aufgenommen werden, richten sich ausschließlich nach den neuen Tilgungsregelungen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Verstoß begangen worden ist". Damit ist Euer Tatzeitprinzip, dass ich grundsätzlich ja gar nicht anzweifele, für die Frage, ob das alte oder neue System angewandt wird, total unerheblich.
Diese drei Faktoren zusammen bedeuten dann konsequent weitergedacht automatisch, dass Punkte nach dem alten System in Überliegefrist am 1.5. im Prinzip wegfallen müssen. Es kann dann kein Verstoß nach dem alten Recht mehr hinzukommen, da lt. Aussage des BMVi dann nur noch Punkte nach dem neuen System hinzukommen können.
Jetzt widerlegt das mal
Zitat:
Original geschrieben von Lefandor
Zur Frage altes oder neues System schreibt das BMVi: "neue Einträge, die ab Inkrafttreten des Gesetzes, also ab dem 01. Mai 2014 ins Register aufgenommen werden, richten sich ausschließlich nach den neuen Tilgungsregelungen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Verstoß begangen worden ist". Damit ist Euer Tatzeitprinzip, dass ich grundsätzlich ja gar nicht anzweifele, für die Frage, ob das alte oder neue System angewandt wird, total unerheblich.
Jetzt widerlegt das mal
Da muss nichts widerlegt werden. Die Aussage - die du leider fehlinterpretiert hast - steht in keinerlei Widerspruch zu den Aussagen von Pflaumenkuchen.
Der von dir zitierte Textteil sagt folgendes:
Punkte, die nach dem 1.5. eingetragen werden, verfallen auch nach der neuen Regelung. Egal ob der Verstoß vor dem 1.5. begangen wurde.
Im Falle des TE wurde der Verstoß vor dem 1.5. begangen. Wenn er es schafft, die Eintragung bis zum 1.5. hinauszuzögern, verfallen die anfallenden Punkte nach dem neuen System.
Die Anzahl der Punkte ändert das allerdings nicht. Zum Tattag gab es 4 Punkte alt, macht dann 2 Punkte neu, die am 1.5. gutgeschrieben werden. Verfallen tun sie nach den neuen Regeln.
Ist doch ganz einfach.
Wenn Du meine vorherigen Posts gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich nichts anderes gesagt habe.
Die Verfechter des Tatzeitprinzips hier waren aber der Meinung, dass für die Entscheidung ob altes oder neues Punktesystem zur Anwendung kommt, nicht die Rechtskraft sondern die Tatzeit relevant wäre.
Das wollte ich mit dem Zitat widerlegen. Und ganz sicher habe ich es nicht fehlinterpretiert.
Danke aber, dass Du meine Argumentation nun aufgegriffen hast. Doppelt gemoppelt hält bekanntlich besser.
Was am 1.5. mit alten Punkten in Überliegefrist passiert, ist aber leider immer noch unklar.