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qek Junior mit 100er Zulassung?

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 5:49

Guten Tag, wollte mit einen Qek Junior holen, und wollte aber wissen ob ich dafür eine 100er zulassung bekommen kann. hatte schon im Netz gesucht, aber eine eindeutige aussage habe ich nciht gefunden, die einen sagen es geht nicht, und wenn es geklappt hat war es ein fehler, und die anderen sagen halt das es geht, und das es davon abhängig sei ob er eine Auflaufbremse hat oder nicht. die version die ich möchte wiegt leer 360kg und hat ein gesamtgewicht von 500kg und hat eine auflaufbremse. Was ich allerdings nicht weiß ist, ob er auch hydrauliche stoßdämpfer hat. Das ist aufgrund des leichten Zugfahrzeuges Notwendig. Die andere Frage ist, ob der Anhänger für 100km/h geeignet ist, und wenn nicht, was ist notwendig damit er geeiget ist, und wer mir das dann abnehmen kann, das das fahrzeug geeignet ist. Die anderen Punkte die für die 100er zulassung notwendig sind stellen meiner meinung nach kein problem dar, oder lassen sich leicht beheben, wie z.b. Das alter und der Geschwindigkeitsindex der Reifen.

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27 Antworten
am 8. Oktober 2008 um 14:31

das gewicht des zugfahrzeuges ist auch entscheidend. die 100er zulassunge gilt immer nur für das mit vorgestellte fahrzeug. wenn der anhänger einen bestimmten prozentsatz des zugfahrzeuges überschreitet, geht keine 100er zulassung. bei der dekra kannst du das aber genau gesagt bekommen. wenn du ein mittelklassefahrzeug hast, dann sollte das aber kein problem sein. weiterhin würde ich lieber einen gebremsten qek nehmen. der hat mehr zuladung ist meistens neuer und hat einen höheren wiederverkaufswert.

Zitat:

Original geschrieben von bastianfriebel

die 100er zulassunge gilt immer nur für das mit vorgestellte fahrzeug.

Und das, bastianfriebel, ist von vorgestern. Heute wird nur der Wowa auf seine Tauglichkeit untersucht, ob die Kombi Zfz/Hänger paßt, ist vom Fahrer zu ermitteln!

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 17:38

Ich hatte ja schon geschrieben, das der den ich mir ausgesucht habe eine auflaufbremse hat, da es ohne die auf garkeinen fall mit der 100er zulassung wird. Die 100er zulassung gilt meines wissens nach nicht mehr für zugfahrzeug und Anhänger, sondern jedes zugfahrzeug darf einen Tempo 100 Anhänger mit 100 fahren wenn es die entsprechenden bedingungen erfüllt. Natürlich gibt es aber auch hier bestandsschut für bestehende kombinationen.

Ich habe mir den qek ja gerade deshalb ausgesucht, weil das zugfahrzeug kein mittelklasse wagen werden soll, sondern einrichtiges leichtgewicht. Ich wollte mir nämlich einen smart holen, und der soll den dann auch ziehen dürfen. Der große vorteil des smarts wird hier nämlich zum nachteil, das leergewicht von nur 750Kg. Hat der Anhänger jetzt keine Auflaufbremse oder hydrauliche stoßdämpfer, gilt ein wert von 0,3 x leergewicht des zugfahrzeugs. Das wäre also ein zulässiges gesamtgewicht von 225Kg für den Anhänger. Für einen wohnwagen der dies aber hat, gilt der wert von 0,8 womit man dann schon 600kg gesamtgewicht haben dürfte.

Die Punkte wo ich denke das es dran scheitern könnte, ist aber die generelle Tauglichkeit des Anhängers für Tempo 100, und ob er hydrauliche stoßdämpfer hat. Wie ich schon mal gelesen habe, hängt die generelle Tauglichkeit vom Prüfer ab, wobei ich mich dann Frage an welchen Kriterien das gemessen wird. Die sache mit den hydraulichen stoßdämpfern lässt sich eventuell ja beheben fals er keine hat. Bei der anderen sache weiß ich es nicht so genau. Weiß denn jemand zu wem ich gehen muß wenn ich durch änderungen die Tempo 100 zulassung bekomme, oder vielleicht noch besser, welcher Tüv zulasser mir direkt eine geben würde?^^

Auch wenn es für euch komich klingt das man mit einem Smart einen Wohnwagen ziehen möchte, es spricht nichts dagegen, und das noch nicht einmal vom Gesetz. Es gibt für den neuen smart eine Anhängerkupplung mit einem zulässigen zuggewicht von 400Kg, und einer stützlast von 40Kg, was also ein Gesamtgwicht des Anhängers von 440Kg erlaubt. Das ist der größte engpaß beim Smart in sachen Anhänger. Von der Leistung denke ich mal das der smart keine Probleme haben sollte, es soll die version mit 84PS werden, die eventuell auch noch gechippt wird. Und auch mit einem Smart möchte man nicht nur 80 auf der Bahn fahren, und sich von Lkw's überholen lassen wenn man sich dann an Tempo 80 hält ;-). Und wenn die Gesetzlichen bestimmungen so Ausgelegt sind das es möglich ist, sehe ich kein Problem darin. Problem wird halt eher der Anhänger werden.

Edit: Da war wohl jemand schneller ;-)

am 9. Oktober 2008 um 6:47

ok danke für den hinweis. ich kannte das bisher nur in der alten form.

am 9. Oktober 2008 um 13:54

Ich suche selber grad nen 500QEK. Habe mehrere Modelle angeschaut. Hatten ALLE Stoßdämpfer gehabt!!! Weiß net ob das damals standart war oder eher zufall das ich gerade nur solche Modelle gesehen habe.

am 9. Oktober 2008 um 16:49

Klaro geht alles!

schau mal hier, da gibts die passenden schriftstücke

http://www.qek-wohnwagen.de/qek/downl/index.asp

am 9. Oktober 2008 um 17:11

Wow, prima!!! danke :-)

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 22:51

Hey, das ist genau das wonach ich gesucht habe. Ist der Prüfer bei mir vor ort den dazu verpflichtet sich daran zu orientieren wenn ich ihm das vorlege, oder kann er sagen, "ne, da wurde ein fehler gemacht"?

Seit wann gilt eigentlich die Aktuelle regelung für Tempo 100 mit Anhänger? Der Prüfbericht ist ja schon etwas älter als 2 jahre, ich kenne nicht die alten bestimmungen, aber nicht das es nacher heist, das es jetzt nicht mehr möglich ist weil sich die vorschriften seit dem geändert haben.

Wenn alles klappt werde ich demnächst vielleicht mit einem smart und nem schönen qek junior mit 100 auf der Bahn fahren dürfen. Was haltet ihr eigentlich davon denn Anhänger schwarz lackieren zu lassen? Oder ratet ihr mir davon wegen der hitzeentwicklung ab?

am 10. Oktober 2008 um 4:41

Also ich denke, da solltest du einfach mal in dem qek forum stöbern oder selbst nachfragen, die haben mir auch geholfen, als ich papiere fürs vollgutachten brauchte.

gibts echt ne AHK fürn smart?;)

ich hab meinen qek zweifarbig lackiert. siehe hier

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 7:43

Lol wie Geil, da sieht der qek ja besser aus als das zugfahrzeug :D Müsstest deinen VW Bus mal Sauber machen, oder ist die lackierung so?

Jo, gibt echt ne Ahk fürn smart, aber halt leider nur mit 400kg zuggewicht. Kann man das zuggewicht auch erhöhen lassen, und wenn ja bei wem muss ich mich da melden? beim hersteller von der Ahk oder bei einem tüv Gutachter? Wenn man LKW auflasten möchte kenne ich das so das man da eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller braucht. Wäre schön wenn man etwas mehr ziehen "darf". Was sagt die Polizei denn wenn man 50Kg zuviel dran hat?

Hallo !

100er Zulassung gilt heute wiegesagt nur für den WW, man muss kein Auto mit vorstellen beim TÜV und es wird auch kein bestimmtes Auto eingetragen.

Habe gerade eine 100er Zulassung (OHNE Schlingerkupplung) bekommen. Voraussetzungen waren :

- WW hat Stossdämpfer

- WW hat Reifen, die nicht älter als 6 Jahre sind und für die Geschwindigkeit gelten

- Gewichtsverhältnis WW / Auto = 0,8, also bei 800 KG WW muss das Auto mind. 1000kg wiegen , dabei gilt für den WW zul. Gesamtgewicht und beim Auto das Leergewicht

Letzteres, das Gewichtsverhältnis, wird nur eingetragen, Stossdämpfer und Reifen werden beim TÜV geprüft, dann gibt es die 100er Zulassung bzw. das erforderliche Dokument dafür.

Gruss Markus

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 23:04

Kontrolliert der Tüv nur ob er anhänger stoßdämpfer hat? soweit ich weiß muss den anhänger hydrauliche stoßdämpfer haben. wäre natürlich besser wenn er tüv prüfer nur das vorhanensein von stoßdämpfer prüft...

am 11. Oktober 2008 um 23:16

muss das auto nicht noch abs haben, hab ic so im kopf-

 

gruß 

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 13:32

Der Smart hat zwar nicht viel serienausstattung, aber ABS gehört beim alten und neuen modell zur serienausstattung, das ist also kein Problem.

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