Querlenker Verschleißteile ?
Bei mir verabschieden sich wohl gerade die Querlenker (100tkm Laufleistung) habe allerdings noch Gewährleistung auf das Auto wenn ein Querlenker also kein Verschleißteil ist müssten die mir das wechseln.
So und wenn er doch ein Verschleißteil ist sagt mir mal welche ich denn am besten nehme ich höre viel über Meyle HD oder gibt es da noch was besseres ?
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9 Antworten
Im Grunde genommen sind es Verschleissteile, ob sie bei der Garantie gedeckt sind, weiss ich nicht.
Zum Thema, welche Teile am besten sind, hilft die Suchfunktion......
Tipp: gleich den kompletten Meyle HD Satz verbauen
Zitat:
Original geschrieben von PlatinCH
Im Grunde genommen sind es Verschleissteile, ob sie bei der Garantie gedeckt sind, weiss ich nicht.
Ich hab damals komplett alles auf Garantie getauscht bekommen.... Das lief über die Perfect Car Pro Garantie von VW. War zwar mit Selbstbehalt (50% Material), aber ich war trotzdem froh.
Gruß,
hotel-lima
Hm, gibt es eine allgemein gültige Definition für "Verschleissteile"? Der Lack, die Kolbenringe, Türdichtungen... das verschleisst alles, sind es Verschleissteile? Sagen wir so: Ein regelmässiger Tausch im Rahmen der Inspektion ist nicht vorgesehen. Allerdings gab es eine Rückrufaktion für die Querlenker, ausserdem werden sie bei jeder Inspektion überprüft. Und von der Laufleistung her ist es (leider) sehr gut möglich, dass die kaputt sind.
Meyle HD und originalteile sind von der Qualität her uneingeschränkt zu verwenden. Von billig-ebay-Sätzen würde ich abraten, im Nachbarforum sind schon welche komplett auseinandergefallen...
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von enjoywizo
Hm, gibt es eine allgemein gültige Definition für "Verschleissteile"? Der Lack, die Kolbenringe, Türdichtungen... das verschleisst alles, sind es Verschleissteile? Sagen wir so: Ein regelmässiger Tausch im Rahmen der Inspektion ist nicht vorgesehen. Allerdings gab es eine Rückrufaktion für die Querlenker, ausserdem werden sie bei jeder Inspektion überprüft. Und von der Laufleistung her ist es (leider) sehr gut möglich, dass die kaputt sind.
Meyle HD und originalteile sind von der Qualität her uneingeschränkt zu verwenden. Von billig-ebay-Sätzen würde ich abraten, im Nachbarforum sind schon welche komplett auseinandergefallen...
Gruss
es gibt eine liste bei den Garantie Anbietern, wo genau aufgelistet ist was in die Garantie fällt, mit wieviel SB bei Km stand sowieso und welche teile nicht in die Garantie fallen. Für die Teile die nicht aufgelistet sind ist es eine Streitfrage und hängt von deren Kulanz ab.
Also nachfragen welche sachen in die garantie fallen und welche nicht, dann weißt du es 100% tig.
Hatte selber den Fall (Radlager) war nicht in der Garantie aufgelistet aber auch nicht bei nicht auf garantie fallende Teile, somit habe ich das teil doch zu 100% ersetzt bekommen.
Das ist völlig richtig bei einer Garantieversicherung. Aber es geht ja um die Gewährleistung als Händler, da sieht es vielleicht anders aus. Was sagt denn dieser dazu?
Ich sage gefühlsmässig: kein Verschleissteil, da es nicht regelmässig getauscht werden muss... jedenfalls nicht offiziell
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von enjoywizo
Das ist völlig richtig bei einer Garantieversicherung. Aber es geht ja um die Gewährleistung als Händler, da sieht es vielleicht anders aus. Was sagt denn dieser dazu?
Ich sage gefühlsmässig: kein Verschleissteil, da es nicht regelmässig getauscht werden muss... jedenfalls nicht offiziell
Gruss
auch bei der Händler gewährleistung wird so verfahren über ihre eigene garantie Abteilung. das geht genauso wie bei einer extra garantie, auch diese haben eine Liste wo drinne steht was geht und was nicht.
wenn was nicht drinne steht, versuchen auf dumm zu stellen ^^
Zitat:
"Aktuelles Urteil des Landgerichts Dessau: Mangelhafte Stoßdämpfer und
Querlenker entsprechen bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug dem normalen
Abnutzungsbild.
Der natürliche Verschleiß eines Gebrauchtwagens, der dem Fahrzeugalter
entspricht, ist kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Dessau hervor (Az. 7 T 542/02). Darüber hinaus stellen die Richter klar, dass eine Individualvereinbarung mit dem Hinweis "keine Garantie" nicht zum Ausschluss der Sachmängelhaftung führt.
Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article1573324.html
Also ich denke zwar auch nicht das Querlenker zum Kreis der typisch allgemeinen Verschleißteilen gehört, aber man weis ja nicht was dein Händler Vertraglich vereinbart bzw. ausgeschlossen hat.
Mein Tip an dich währe einfach mal zum Händler zu fahren der dir den Dicken verkauft hat und ihn einfach mal zu überrumpeln und sehr deutlich Aufzutreten und ihm einfach zu erklären das du absolut Sicher bist das der Schaden an den Querlenker bereits bei Kauf bestand! So lange hast du das Auto noch nicht, oder?
Also mir hats einige male geholfen, so vorzugehen.
Hab den dicken jetzt 6 Wochen nur ist der Händler 200km weit weg, habe allerdings eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen um im Fall eines Schadens da nicht hin zu müssen.
Und mit denen versuche ich gerade zu klären ob es nu zu machen ist oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von mojoe83
Zitat:
"Aktuelles Urteil des Landgerichts Dessau: Mangelhafte Stoßdämpfer und
Querlenker entsprechen bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug dem normalen
Abnutzungsbild.
Der natürliche Verschleiß eines Gebrauchtwagens, der dem Fahrzeugalter
entspricht, ist kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Dessau hervor (Az. 7 T 542/02). Darüber hinaus stellen die Richter klar, dass eine Individualvereinbarung mit dem Hinweis "keine Garantie" nicht zum Ausschluss der Sachmängelhaftung führt.
Quelle: www.wer-weiss-was.de/theme107/article1573324.html
Also ich denke zwar auch nicht das Querlenker zum Kreis der typisch allgemeinen Verschleißteilen gehört, aber man weis ja nicht was dein Händler Vertraglich vereinbart bzw. ausgeschlossen hat.
Mein Tip an dich währe einfach mal zum Händler zu fahren der dir den Dicken verkauft hat und ihn einfach mal zu überrumpeln und sehr deutlich Aufzutreten und ihm einfach zu erklären das du absolut Sicher bist das der Schaden an den Querlenker bereits bei Kauf bestand! So lange hast du das Auto noch nicht, oder?
Also mir hats einige male geholfen, so vorzugehen.
So kategorisch kann man das nicht sagen. Richtig ist, dass Verschleißteile, deren Zustand dem Fahrzeugalter entspricht kein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist, wenn nicht ausdrücklich eine Haftung übernommen wurde. Allerdings ist der normale Zustand nach Fahrzeugalter sehr unterschiedlich zu beurteilen. Bei einem 10 Jahre alten Ford Fiesta mit 100.000 km dürfen also andere Teile defekt sein, als bei einem 10 Jahre alten Audi A8 mit gleicher Laufleistung. Querlenker gehören nicht zu den klassischen Verschleißteilen. Hierzu gehören Teile, die man normalerweise innerhalb eines Autolebens mehrfach wechselt, also z.B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Ölfilter, sämtliche Beleuchtungskörper usw.
Alles was normalerweise ein Autoleben lang hält gehört nicht hierher. Eine Antriebswelle ist insofern eigentlich auch kein Verschleißteil, wohl aber die Gummimanschette. Im Zweifel einen Anwalt fragen, wenn man RS-versichert ist. Die Automobilclubs bieten für ihre Mitglieder recht günstige RS-Versicherungen an, welche über das klassische Verkehrsschutzrisiko auch sonstige Sachen rund ums Auto abdecken. So z.B. Kaufvertragssachen rund ums Auto etc.
Gruß Gerald
Gruß Gerald