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Quittieren der DWA beim abschließen

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 15. April 2019 um 13:28

Moin,

ich bekomme meinen ja hoffentlich bald.

Wollte nur vorab wissen, wenn ich mir die "Hornquittierung mit DWA+ " mit VCDS einstelle (habe ja eine DWA mit verbaut) ob es dann das laute Hupen ist oder der kurze leisere Ton, oder ob ich das wählen kann?

Der leisere kürzere Ton wäre mir lieber.

Hintergrund ist dieser:

Da ich automatisch abschließen lassen kann wenn ich mich vom Fahrzeug entferne, würde ich dass dann auch gerne hören.

Hier ein Video wie ich es möchte:

https://www.youtube.com/watch?v=h7Fddqn03v0

Danke und Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@chevie schrieb am 17. April 2019 um 09:03:40 Uhr:

...ich mich wirklich wundern wie sich manche das Recht heraus nehmen über andere zu urteilen und beim einem so simplen Thema in ihrer Behrrschung scheinbar vollkommen aus dem Rahmen fallen.

...

Leute... ihr solltet an eurem Problem arbeiten!

Merkst Du was? Fass Dir mal an die eigene Nase!

Dann zum Thema:

Zitat:

Unabhängig davon das eine (laute) akustische Signalisierung nicht zulässig ist...

Seit wann steht so ein schwammiges Wischiwaschi in den Vorschriften - lasse das "laute" weg und du gibst es korrekt weder => Es ist verboten, egal, wie laut es Dir subjektiv vorkommt. Egal, wie weit Du das Laut dehnen magst, um noch in den erlaubten Rahmen zu schlüpfen.

Nebenbei ist gerade nachts, wenn alles leise ist, ein solches Piep--piep sehr unnatürlich und geht sehr weit, im Sommer bei offenen Fenstern wird es auch Leute wecken. Wenn Du es nicht hörst, wenn du dort ein Defizit hast, gehe zum Ohrenarzt aber ignoriere nicht die für alle geltenden Vorschriften. Dann nämlich haben nicht die andern sondern du ein Problem.

Zitat:

@AustriaMI schrieb am 17. April 2019 um 14:24:22 Uhr:

eh, man kann sich auch über alles echauffieren.

- schreiende und spielende Kinder

-> Du beliebst zu scherzen, das gehört zum Leben dazu, dieses Beispiel ist peinlich!

- bellende Hunde

-> Nachts unnötig die Tölen draußen im Garten rum bellen lassen ist schon mehrfach (positiv beschieden) vor Gericht gelandet: mangelnde Rücksicht ist BÄH

- laufender Motor eines Fahrzeuges (wozu gibt es e-fzge)

-> Ist verboten, den Motor einfach so beim Parken im Stand laufen zu lassen

- überhaupt, was fällt manchen Leuten ein sich auf öffentlicher Straße zu unterhalten! das ist Lärmbelästigung, was interessieren mich die Gespräche. sollen doch daheim quatschen.

-> Ist dir das nicht selbst zu peinlich? Nebenbei hat es schon die eine oder andere Kneipen Konzession gekostet, wenn deren Gäste sich vor der Kneipentür nachts treffen und unterhalten und die darüber wohnenden Leute einfach nicht schlafen lassen

- ...

Alles in allem merke ich, dass dir nicht wirklich was an guten Argumenten für die Lärmbelästigung einfällt, wenn du mit solchen blöden Beispielen versuchst, das Problem zu verwässern

Zitat:

ich denk mir immer leben und leben lassen, da kommt man viel angenehmer durchs leben

Jepp und zwar mit Rücksicht aufeinander, dazu gehört, keinen unnötigen Lärm erzeugen, um eben auf alle Nachbarn ganz einfach Rücksicht zu nehmen!

=> Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie andere Leute einschränkt

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Zitat:

@Hypero schrieb am 15. April 2019 um 15:28:12 Uhr:

Moin,

Hintergrund ist dieser:

Da ich automatisch abschließen lassen kann wenn ich mich vom Fahrzeug entferne, würde ich dass dann auch gerne hören.

Danke und Gruß

Marco

und wie machst du das?

Themenstarteram 15. April 2019 um 14:29

Naja,mit Keyless Access brauche ich ja nur die Hand auf den Griff legen und er schließt ab. Ob das geklappt hat würde ich gerne hören, anstatt nur zu sehen. Hatte ich mich vielleicht nicht konkret ausgedrückt.

Aber meine Frage wurde dadurch nicht beantwortet.

Die Hornquittierung ist im Menü einstellbar, da muss nichts mit VCDS codiert werden. Bj16 . Mag aber sein das es bei jüngeren Modellen anders ist

Zitat:

Ob das geklappt hat würde ich gerne hören, anstatt nur zu sehen.

Das akustische Feedback bei mir ist das bssssssst mit dem die Spiegel hochfahren.

;)

Das elektromechanische klacken der Zentralverrigelung ist doch deutlich zu höher, akustisch genug.

am 15. April 2019 um 15:58

Zitat:

@Hypero schrieb am 15. April 2019 um 15:28:12 Uhr:

Moin,

Hintergrund ist dieser:

Da ich automatisch abschließen lassen kann wenn ich mich vom Fahrzeug entferne, würde ich dass dann auch gerne hören.

Hier ein Video wie ich es möchte:

https://www.youtube.com/watch?v=h7Fddqn03v0

Bei meinem (EZ 10/2016, MJ 2017) mit Diebstahlwarnanlage ist es nach der Codierung genau wie in dem youtube-Video. Habe es in einem Octavia - der keine DWA hat - auch codiert. Dort gibt die normale Hupe sehr lautstark eine Rückmeldung.

Mein Nachbar hat deshalb mal ne Anzeige bekommen, wäre in Deutschland nicht erlaubt, gilt als Lärmbelästigung.

Themenstarteram 16. April 2019 um 7:18

Zitat:

@boxster36 schrieb am 16. April 2019 um 09:16:52 Uhr:

Mein Nachbar hat deshalb mal ne Anzeige bekommen, wäre in Deutschland nicht erlaubt, gilt als Lärmbelästigung.

Ja genau, deswegen wollte ich wissen ob die "normale" Hupe als Quittierton kommt oder die leisere Variante, denn die ist nicht laut und belästigt keinen.

Wenn du eine DWA hast ist es ein tschirpen (leise), wenn keine vorhanden und du die Rückmelde-Signale nachcodiert hast das hupen.

Themenstarteram 16. April 2019 um 7:25

Zitat:

@mueller_01 schrieb am 16. April 2019 um 09:22:08 Uhr:

Wenn du eine DWA hast ist es ein tschirpen (leise), wenn keine vorhanden und du die Rückmelde-Signale nachcodiert hast das hupen.

So, genau diese Antwort habe ich erhofft. Vielen Dank !

Die Hupe ist nicht angegangen, war immer so ein komisches PIepen, hat aber die Nachbarschaft trotzdem genervt, unser Dorf Sheriff hat das dann sogar überprüft ob es wieder deaktiviert wurde, war echt lustig!

Stimmt, akustische Bestätigungen sind in D eigentlich nicht gestattet. Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn doch dann muss es deaktiviert werden.

Zitat:

@chevie schrieb am 16. April 2019 um 10:00:34 Uhr:

Stimmt, akustische Bestätigungen sind in D eigentlich nicht gestattet. Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn doch dann muss es deaktiviert werden.

d.h. es muß sich jemand beschweren, damit sich andere an die Regeln halten?

Gruß

Hannes

Ja, so ist es in einer egoistischen Ellbogengesellschaft leider üblich

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