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R32 Motorschaden, VW gibt keine Garantie

Themenstarteram 31. Juli 2008 um 22:48

Hallo liebe Forum User.

Ist eigentlich schade das ich meinen ersten Beitrag unter diesen umständen schreiben muss aber wollte euch mal nach eurer Meinung fragen. Ich besitze einen Golf 5 R32 Baujahr 2007 mit absoluter Vollaustattung (inklusive Motorsport Sitze und DSG) außer Schiebedach und Standheizung. Er hat erst 18 TKM und habe schon einen Motorschaden. Und zwar bin ich erst bei sehr starkem Regen gefahren und da es leider schon dunkel war hatte ich eine ziemlich große "Pfütze" (eher See) auf der Strasse übersehen. Ich also mit 50 - 60 kmh da durch und auf einmal fängt der Motor an zu stottern und geht aus.Er ließ sich auch nicht mehr neu starten. Er wurde abgeschleppt von VW da ich ja noch 1 Jahr Werksgarantie habe und die haben sich das jetzt mal angeschaut. Fazit: Motorschaden da der Luftfilter Wasser gezogen hat. Nun sitzt der Motor fest. Und VW gibt keine Garantie weil es selbst verschulden laut ihnen war. Der Schaden beträgt laut VW über 9000 €. Ich kann doch nicht vor jeder Pfütze aussteigen und erstmal nachmessen wie tief sie ist. Das dass kein U-Boot ist , ist ja klar aber so wie sich das von denen angehört hat ist man selber schuld wenn man im Regen fährt und der Motor dabei drauf geht.... Das kann doch nicht sein. Was meint ihr dazu? Ich finde das dass eine absolute Sauerei ist und sowas doch eigentlich gar nicht passieren darf. Ich hab jetzt erst mal meinen Anwalt eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Philius1988

Ich hab immer so ein Pech.

Ja 20 Jahre alt geworden und nur nen R32 fahren, das ist echt ein Leben voller Pech....

73 weitere Antworten
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73 Antworten
am 1. August 2008 um 5:50

Erst einmal mein größtes Beileid!!

Ich hatte vor kurzer Zeit eine ähnliche Situation, wo es eine auch eine sehr tiefe Fütze war, hatte aber anscheinend Glück und es ist nichts passiert...

Wenn das Waser aber bis zum Luftfilter hochspritzt und der sogar richtig Wasser ansaugt, dann muss das ja eine wahnsinnige FÜtze gewesen sein...auch der Unterfahrschutz hätte da eigentlich helfen müssen, weil der Luftfilter ja schließlich rechts vorne sitzt und dieser Unterfahrschutzt bis zur mitte des Motorblocks geht, also eigentlich kann da kaum Wasser rankomen, außer es ist so viel, dass es von vorne kommt...

Ist also irgendwie sehr doof gelaufen, hoffe aber du kommst da irgendwie wieder raus!

ist einem bekannten von mir mit nem 1.9tdi auch passiert. starkregen mit sehr tiefen pfützen auf der straße. eine war zu tief. wasserschlag durch das luftansaugsystem -> mororschaden. keine garantie. man muß aber auch dazusagen das es laut seiner aussage ne arg tiefe pfütze war. der wasserschwall kam kurzzeitig über die motorhaube.

wenn ich vw wäre würde ich da auch die garantie verweigern.

am 1. August 2008 um 6:24

Kann man bei einer öffentlichen Straße nicht den Betreiber (sprich Land oder Bund) haftbar machen, wenn es keine unwetterartigen Umstände waren? Klar wenn nach nem riesen Gewitter alles unter Wasser steht (das, was man in Moment öfter mal in den Nachrichten sieht) nicht, aber bei normalen bis starken Regen muss die Straße doch so ausgelegt sein, dass sich nicht so viel Wasser sammelt.

Nur mit dem Nachweisen wird es in Deinem Fall jetzt wahrscheinlich sowieso nichts mehr. Und den Staat auf nen R32-Motor verklagen dauert wahrscheinlich bis zum Golf 9.

So wie sich unser Klima zur Zeit ändert, müssen wohl bald in machen Gegenden Deutschlands die ersten ihre Golfs umrüsten und den Lufteinzug aufs Dach verlegen ;)

Aber nochmal zum Thema: Das mit dem Anwalt wird für Dich das Beste sein, der wird Dir am ehesten helfen können.

am 1. August 2008 um 6:42

Hallo,

tut mir ja wirklich leid für Dich. Aber einen Anwalt brauchst Du garnicht erst zu bemühen, denn die Rechtslage ist eindeutig. Der Hersteller muss im sog. "Water Wading" eine problemlose Durchfahrt von ungefähr 12km/h bei 300mm Wassertiefe nachweisen. Alles andere, besonders unter hohen Geschwindigkeiten geht zu Lasten des Fahrers, also des Kunden. Ist auch klar, dass der Staudruck des Wassers problemlos auch mal den Kühler durchschlagen kann. Somit ist das Wassersaugen des Motors bei derartigen Pfützen nichts ungewöhnliches und Du selbst haftbar.

Sorry für die schlechten Nachrichten.

Cheers

am 1. August 2008 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von Philius1988

und da es leider schon dunkel war hatte ich eine ziemlich große "Pfütze" (eher See) auf der Strasse übersehen. Ich also mit 50 - 60 kmh da durch und auf einmal fängt der Motor an zu stottern und geht aus.

...

Ich hab jetzt erst mal meinen Anwalt eingeschaltet.

Dann warten wir doch am bessten erstmal ab, was der RA so berichtet.

Grundsätzlich wundert es mich nicht, dass VW da die Garantie verweigert. Kommt ja eher einem Eigenverschulden (Unfall) gleich. Als Vergleich: Zahlt VW jetzt auch, wenn man bei Aquaplaning in die Leitplanken donnert?

Bei so einem Wetter muss man langsamer fahren. War dir die Strecke bekannt und wie schnell ist dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Fotos von dem "See", auch ohne "Füllung", wären nicht schlecht.

Und noch eine Frage: Du hast nicht zufällig vorher an dem Auto rumgebastelt? ;)

Da denkt man mit VK und Garantie ist man komplett abgesichert, und dann kommt das Pech und man muss 8.000 latzen?

Na super...

am 1. August 2008 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

Da denkt man mit VK und Garantie ist man komplett abgesichert, und dann kommt das Pech und man muss 8.000 latzen?

Na super...

:confused: VK sollte da aber schon greifen oder gibts da andere Erfahrungen :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Wech

Zitat:

:confused: VK sollte da aber schon greifen oder gibts da andere Erfahrungen :confused:

Das ist IMO ebenfalls fraglich.

Die könnten auch die Zahlung verweigern, indem sie argumentieren das grob fahrlässig gehandelt wurde,

da  die Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissen anfgepasst wurde.

Das ist die ähnliche Situation wenn man auf schneeglatten Strassen mit zu hoher Geschwindigkeit in den Graben rutscht.

Ich würde auch dringend den Weg zum Rechtsanwalt empfhelen, das wird eine ganz heikle Sache!

 

Denke nicht das die VK sich querstellt und abzüglich der Eigenbeteiligung kommt er doch gut weg.

am 1. August 2008 um 7:44

Also ich würde auch meinen das so einen „Unfall“ die Vollkasko trägt. Das ist definitiv nicht grob fahrlässig. Wenn ich mit meinem Auto auf schneeglatter Fahrbahn mit dem Auto von der Fahrbahn abkomme und sie nicht bezahlt, wann dann?? Es sei denn ich fahr mit 100 km/h in die Kurve oder bin mit 1.5 strafff unterwegs. Statt auf die Werksgarantie mit dem Anwalt zu plädieren würde ich es lieber über die Versicherung versuchen zu regeln.

Viel Glück auf jeden...

am 1. August 2008 um 7:45

Zitat:

Original geschrieben von Dennis Ratke

Denke nicht das die VK sich querstellt und abzüglich der Eigenbeteiligung kommt er doch gut weg.

Das ist die Frage.

Zitat:

Überflutetes Auto

Für Autobesitzer gilt bei Überschwemmungen, so ADAC-Experte Kuhn, eine einfache Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, hat man meist Pech gehabt.“

Das bedeutet: Wurde das Auto in der Tiefgarage vom Wasser überflutet oder auf der Straße von einer Sturzflut weggespült, tritt die Teilkaskoversicherung ein, sofern der Halter eine abgeschlossen hat.

Problematisch ist es aber schon, wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Hochwasser führenden Flusses abgestellt hat und dort trotz Warnungen stehen ließ.

Kaum eine Chance auf Schadenersatz haben Autobesitzer, die über eine überflutete Straße fahren und dabei einen Motorschaden erleiden oder mit ihrem Fahrzeug absaufen. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Dann gibt es keinen Schadenersatz.

Zwar müssen Kommunen an Stellen wie Unterführungen, die oft überflutet werden, Warnschilder aufstellen. Auch wenn eine Straße längere Zeit unter Wasser steht und die Gemeinde stellt keine Sperrschilder auf, „kann eine Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen“, so Paul Kuhn. Aber: Der Autofahrer trägt ein gerüttelt Maß an Mithaftung, weil er sich auf das Wasser einstellen muss.

Auch, wer über eine leicht geflutete Straße fährt und wegen Aquaplanings die Kontrolle über sein Auto verliert, kann allenfalls auf Schadenersatz durch seine Vollkaskoversicherung hoffen. Abzüglich natürlich der Selbstbeteiligung (meist 300 bis 500 Euro), und mit dem Effekt, dass in den folgenden Jahren die Prämie steigt.

Ob die Vollkasko überhaupt zahlt, hängt dabei vom Einzelfall ab: Wer in einer Kurve plötzlich von Wasser auf der Straße überrascht wird, dürfte kaum Probleme mit seiner Assekuranz haben.

Wer aber auf der unter Wasser stehenden Straße richtig Gas gibt, weil's so schön spritzt, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Und darf seinen Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/913/4909/print.html

am 1. August 2008 um 8:02

Also da lobe ich doch mal wieder meine Versicherung ;)

Zitat:

Wir verzichten in der Voll- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Ausgenommen von diesem Verzicht sind die grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Zitat:

Original geschrieben von Wech

Also da lobe ich doch mal wieder meine Versicherung ;)

So sieht es aus. Bei vielen Versicherern besteht ein Verzicht auf "Grobe Fahrlässigkeit".

Es sind dann aber auch meist die Versicherer, die ein wenig hochpreisiger sind als zum Bsp. Online-Versicherer.

Zur "groben Fahrlässigkeit" ist noch anzumerken, dass letzten Jahr ein Grundsatzurteil erging, welches die Zahlungsverweigerung bei grober Fahrlässigkeit verbietet. Allenfalls kann der Versicherer den zu zahlenden Betrag mindern (die Höchstssätze der Minderung wurden dabei auch festgelegt). Verweigern dürfen die Versicherer nur noch bei Vorsatz.

Im übrigen sollten die Leute mehr darüber aufgeklärt werden, dass man beim durchfahren von tiefen Pfützen einen Motorschaden erleiden kann. Die allermeisten wissen so etwas nicht und rechnen bestenfalls damit, dass das Auto vielleicht mal ausgeht oder etwas Wasser in den Innenraum eindringt.

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