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R6 34 ps ohne drossel zum tüv

Yamaha YZF R6
Themenstarteram 18. Februar 2013 um 5:31

Servus leute ich hab mal eine frage ich hab mir eine r6 gekauft die auf 34 ps eingetragen ist aber der vorbesitzer hat die gasdrossel entfernt. Meine frage bekomm och deswegen Probleme beim TÜV für HU/AU ?

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2013 um 7:25

Jetzt erklär erst mal was Du vorhast: Möchtest Du die Drossel entfernen/austragen lassen oder willst Du den TüV reinlegen. Glaub mir, bei ner R6 merken die das. Problemlos.

Bei Drossel austragen: M.W. darfst Du dann, wenn Du einen Termin hast und die Versicherung bescheid weiß, auf direktem Weg zum TüV fahren (wenn die Kiste zugelassen ist). Aber keinen Umweg zum Zigarettenholen oder so. Ansonsten laß die Kiste bitte stehen, Du riskierst sonst mehr als ein paar Punkte. Z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes. Und das kann Dich ein Leben lang auf Harz-4-Niveau festnageln. In dem Fall (wenn Du ne Drossel brauchst) bau sie bitte wieder ein.

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oh man... :rolleyes:

am 18. Februar 2013 um 7:10

UPPS, was verkehrt gewesen, Sorry

am 18. Februar 2013 um 7:15

Guten Morgen, ich habe keine Probleme bekommen. Honda von 98 PS auf 136 PS, Yamaha von 27 PS auf 48 PS. Der Tester dreht ne Ehrenrunde und das wars auch schon und das seit mehren TÜV- Besuchen.

Gruß Albe

P.S. Bitte keine Diskussion über die rechtliche Lage.

am 18. Februar 2013 um 7:25

Jetzt erklär erst mal was Du vorhast: Möchtest Du die Drossel entfernen/austragen lassen oder willst Du den TüV reinlegen. Glaub mir, bei ner R6 merken die das. Problemlos.

Bei Drossel austragen: M.W. darfst Du dann, wenn Du einen Termin hast und die Versicherung bescheid weiß, auf direktem Weg zum TüV fahren (wenn die Kiste zugelassen ist). Aber keinen Umweg zum Zigarettenholen oder so. Ansonsten laß die Kiste bitte stehen, Du riskierst sonst mehr als ein paar Punkte. Z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes. Und das kann Dich ein Leben lang auf Harz-4-Niveau festnageln. In dem Fall (wenn Du ne Drossel brauchst) bau sie bitte wieder ein.

Themenstarteram 18. Februar 2013 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Jetzt erklär erst mal was Du vorhast: Möchtest Du die Drossel entfernen/austragen lassen oder willst Du den TüV reinlegen. Glaub mir, bei ner R6 merken die das. Problemlos.

Bei Drossel austragen: M.W. darfst Du dann, wenn Du einen Termin hast und die Versicherung bescheid weiß, auf direktem Weg zum TüV fahren (wenn die Kiste zugelassen ist). Aber keinen Umweg zum Zigarettenholen oder so. Ansonsten laß die Kiste bitte stehen, Du riskierst sonst mehr als ein paar Punkte. Z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes. Und das kann Dich ein Leben lang auf Harz-4-Niveau festnageln. In dem Fall (wenn Du ne Drossel brauchst) bau sie bitte wieder ein.

Möchte einfach nur den TÜV machen lassen. Nichts eintragen lassen

Dann wirst du die Maschine wohl drosseln müssen.

Entweder der Zustand der Maschine stimmt mit dem Fahrzeugschein überein oder du lässt den Fahrzeugschein ändern und darfst das Teil dann nichtmehr nach Hause fahren ;)

Aber mal ehrlich, ist die Frage ernst gemeint? Was lernt man denn heute noch in der Fahrschule?

am 18. Februar 2013 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von eiment

 

Möchte einfach nur den TÜV machen lassen. Nichts eintragen lassen

Noch mal direkt gefragt:

hast Du den Führerschein für unbegrenztes Fahren? Kannst/darfst Du die R6 ohne Drossel fahren? Dann laß sie austragen.

ist die Drossel eingetragen? Darfst Du nur 48 PS nach neuer Regel fahren? Dann muß sie auch drin sein, alles andere wäre im Falle eines Unfalls (der nicht selbstverursacht sein muß) einfach nur absoluter Wahnsinn.

Das was Du anscheinend vorhast, nämlich einen Betrug, kannst Du knicken. Den Unterschied zwischen 34 und 120 PS bemerken die TüVler, so doof sind die nicht. Also, überleg Dir was Du vorhast.

Wie soll der das merken? Mein Prüfer ist mit keinem meiner Motorräder bis jetzt auch noch nie einen Meter gefahren. Wird er auch nicht, weil das immer noch meine Fahrzeuge sind. Und nur durch laufen lassen merkt er das sicher nicht. Das so eine Aktion Blödsinn ist steht außer Frage, aber merken wird das keiner. Außer es passiert mal was, dann möchte ich nicht in der Haut des Fahrers stecken

Zitat:

Original geschrieben von eiment

Möchte einfach nur den TÜV machen lassen. Nichts eintragen lassen

Also mal ne ganz einfache Antwort.

Wenn der Tüvver es bemerkt, wirst Du Probleme bekommen, Wenn er es übersieht, dann bekommst Du beim Tüv vermutlich keine Probleme. Zumindest nicht wegen der fehlenden Drossel...

viele Grüße,

Oliver

Themenstarteram 18. Februar 2013 um 9:45

Ich darf die offenen fahren, aber ich denk ich fahr eine season mit drossel um mich dran zu gewöhnen.

 

Danke euch für die Antworten

Ei man, sach das doch gleich... ;)

Deine Einstiegsfrage klang nach einem gerade 18 gewordenem Ex-Rollerfahrer, der unerlaubt mit was "geil-frisiertem" fahren will...

Nichtsdestotrotz kann ein Fahrzeug, welches über ein vielfaches der eingetragenen Leistung verfügt durchaus erheblich rechtliche Probleme verursachen...

Bau sie ein um Dich an das Ding zu gewöhnen oder lass sie austragen, weil mangelnde Leistung kann,- wenns eng wird -,durchaus auch ein Problem sein... ;)

viele Grüße,

Oliver

am 18. Februar 2013 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von He-Man42

Wie soll der das merken? Mein Prüfer ist mit keinem meiner Motorräder bis jetzt auch noch nie einen Meter gefahren. Wird er auch nicht, weil das immer noch meine Fahrzeuge sind. Und nur durch laufen lassen merkt er das sicher nicht. Das so eine Aktion Blödsinn ist steht außer Frage, aber merken wird das keiner. Außer es passiert mal was, dann möchte ich nicht in der Haut des Fahrers stecken

Dann schau mal auf Deinen Prüfbericht. Da steht vermutlich was wie "Die Bremsenprüfung erfolgte im Fahrversuch". Eigentlich muß der TüVler wenigstens ein paar Meter fahren, und die meisten machen das inzwischen auch. Übrigens hört ein guter Schrauber den Unterschied zwischen ungedrosselten 120 PS und gedrosselten 34 PS. Ich würd mich deshalb nicht drauf verlassen daß die das nicht bemerken. Und dann hast Du ein Problem: Entstempelung, sofortige Stillegung, Meldung an KFZ-Zulassungsstelle etc. Das wird richtig teuer. Und kann bei einem Rookie den Führerschein kosten.

@TE: Viel Spaß mit Deiner Kiste. aber auch mit dem offenen Führerschein gilt: Entweder gedrosselt (dann aber auch ne Drossel drin) oder eben nicht. Das hat durchaus auch was mit Versicherungsbetrug zu tun.

Blödsinn..: "das merkt keiner"

Jeder Halbidiot dreht im Standgas einmal, zweimal am Hahn und schon merkt derjenige ob 34 oder 120PS....

Wer es nicht merkt, sorry.... mehr als Halbidiot:D

Prüfer müssen sich von der ordnungsgemäßen Funktion der Hand- und Fußbremse überzeugen.

Spätestens seitdem die Tüv-Vorschriften sich dramatisch geändert haben wird das auch gemacht.

Dafür wird sich mittlerweile kein Prüfer mehr in die Nesseln setzen, es nicht zu tun.

Vonwegenn: "das ist mein Mopped, das fährt kein anderer".. vergiss es.

Dosen gehen auf den Bremsenprüfstend: Moppeds werden "noch" gefahren.

Gnade Gott wenn die wirklich auch Prüfstände einführen beim TÜV.

 

Bem: ich befürchte: das wird nicht mehr lange dauern..

Die Gebühr für die Prüfstände zahlt sowieso der "Kunde", also WIR und gleichzeitig ists ne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme....Konjunkturprogramm......:cool:

bei meinem letzten Dekra termin ist der prüfer kurz um die niederlassung gefahren. dabei hat er weder stark beschleunigt, noch hohe drehzahlen raufgeorgelt. er hat ein paar mal vorder- und hinterradbremse betätigt und gut war.

zusätzlich erfolgte eine sichtprüfung aller sicherheitsrelevanten teile, sowie eventueller anbauten und änderungen und der obligatorische abgastest.

wenn ein mopped eine drossel hat, sollte die schließlich auch irgendwo eingetragen sein. die art der drossel kennt der sachverständige dann auch (gaswegbegrenzer zum beispiel). und das merkt jeder prüfer sofort.

ich würde die drossel austragen lassen .... und versuchen sinnvoll am anfang mit dem bike umzugehen. ich weis das das schwer fällt - aber denk immer daran, das dein schutzengel dir noch folgen können muss;)

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