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Rabatt Neuwagen über Kurzzeitzulassung
Hallo, nochmal eine grundsätzliche Abwägung:
Lohnt sich eine hoher Rabatt auf ein ganz aktuelles Neufahrzeug über eine Kurzzeitzulassung: also z.B:
rund 27% auf den Listenpreis plus Sonderaustattung bei VW/Audi Konzern
oder gibt es da Fallstricke die man beachten muß...?
(Dieselfahrzeug mit entsprechend neuester Schadstoffnorm, aber den Berichten von gestern zu neuer Schummelsoftware)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 3. August 2020 um 14:02:45 Uhr:
Ich hab nicht geschrieben, dass mit dem Kurzzeitzulassung-Auto gefahren wurde. (Wobei Händler angeblich schadfrei Tachos bis 3x zurück stellen dürfen!)
Zur Argumentation "Händler bestellt jetzt, Auto kommt in 6 Wochen, dann Kurzzeitzulassung" meine Interpretation:
Händler bestellt jetzt ein Auto aus dem Lagerbestand, dass dort seit 12 Monaten unverkäuflich schlummerte. Dann Zulassung auf den Händler.
Die schicken Rabatte verlangen die Zulassung auf den Händler für ca 6 Monate.
Es bleibt dabei - am Tag der Überschreibung auf den Käufer kann das gute Stück durchaus mittlerweile 18 Monate alt sein. Bei Garantie von 24 Monaten zu beachten.
Ich sag nicht, dass ein früheres Modell zwingend qualitativ schlecht ist. Relevant aber wird das, will man irgendwann das Auto wieder verkaufen.
Ich hinterfrage aber vorrangig, was mir der clever zuvor suggerrierte tolle Rabatt tatsächlich bringt. Nämlich - nichts. Weil am Tag der Umschreibung auf den Käufer bereits altes Auto.
Die tollen aktuellen Rabatte haben nur dann einen Sinn, bekommt man kein altes Lagerauto. Die Lager aber sollen aktuell geräumt werden. Alte Bestände für teuer Geld.
Die Garantie beginnt immer erst mit der Erstzulassung und nicht mit der Produktion.
Meine Lebensgefährtin hatte im März einen Hyundai Kona Premium mit Allrad und volle Hütte als Tageszulassung gekauft.
Der Wagen war wohl 2018 produziert und war im Dezember 2019 für 3 Tage zugelassen, keine km.
Also fehlen von 5 Jahren Garantie gerade mal 3 Monate. Der Wagen war 2.000 € günstiger als der bestrabattierte Neuwagen im Net. Zudem wäre bei einer Neuwagenbestellung wegen Corona nicht sicher gewesen, wann der Wagen überhaupt kommt. Beim Händler vor Ort hätte selbst der Vorführer mit weniger Sonderausstattung mehr gekostet.
Im Modellzyklus gab es keine Änderungen, also wieso sollte man den Preisvorteil nicht mitnehmen?
Ob der Wagen zuvor irgendwo ein Jahr gestanden ist, war meiner Lebensgefährtin bei dem Preisvorteil egal. Das bisschen Flugrost von den Bremsscheiben war nach einer Woche weg
XF-Coupe
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76 Antworten
Das kommt darauf an, zu welchen Konditionen es den Wagen ohne die Kurzzulassung auf den Händlern gäbe. Manchmal subventionieren Konzerne Händlerzulassungen mit zusätzlichen Prämien, so dass es sich durchaus lohnen kann.
In verschiedenen Portalen, wie z.B. APL.de kannst Du den maximalen Rabatt auf einen Neuwagen sehen (einfach den Listenpreis eingeben).
Je nachdem wie groß der Preisunterschied ist, kannst Du dann entscheiden, ob der Wagen mit Kurzzeitzulassung günstig ist, oder nicht. Wenn die Kurzzeitzulassung Ausstattungen hat, die Du nicht brauchst, solltest Du den Neuwagenpreis in Deiner Wunschausstattung vergleichen.
Wichtig ist, dass der Garantiezeitraum immer mit Erstzulassung des Fahrzeugs beginnt. Wenn die Kurzzeitzulassung nur wenige Tage vor Deinem Kauf liegt, spielt das keine große Rolle. Wenn aber die Kurzzeitzulassung schon vor 6 Monaten war, fehlen Dir 6 Monate Neuwagengarantie.
Aber wenn bei der Kurzzeitzulassung alles (Farbe, Ausstattung, Garantiezeitraum) paßt und man doch dabei sparen kann, sehe ich bei einer Kurzzeitzulassung ohne km, keine Gefahren oder Fallstricke. Ich würde sowas bedenkenlos kaufen.
XF-Coupe
Entscheidend ist wie die Ausstattung ist.
Kurzzulassungen sind halt schon fertig konfigiert. Ein "echter" neuwagen entspricht zu 100% deinen Wünschen.
Schau mal was der Wunschwagen normalerweise an rabatten bringt (evtl. EU-Import) und dann schau was Du evtl. für einen kompromiss bei den Kurzzulassungen machen mußt.
Dann kannst Du selber entscheiden was für Dich persönlich besser ist.
Prinzipiell sind Kurzzulassungen auch Neuwagen. manchmal haben sie ein paar km aufd er Uhr für Probefahrten oder ähnliches.
das Einzige was zu bedenken wäre: Die restgarantie. bei 24 monaten ist ein halbes jahr weniger schon eine ganze menge. Ein paar wochen kannst Du verschmerzen.
Ist das ein Lagerfahrzeug bzw. Fahrzeug im Vorlauf, oder wird das Auto individuell von dir konfektioniert?
Sicherlich auch ein deutsches Modell, kein Re/Eu-Import.
Wird von mir individuell konfiguriert und ist normaler deutscher VW/Audi Händler - kein EU/Re-Import.
Kommen für dich noch irgendwelche Sonderkonditionen bzw. Sonderrabatte in Frage, z. b. Schwerbehindert, junger Fahrer, dieselprämie, ...?
Wenn nicht, dann würde ich sagen, dass die 27% ganz gut sind.
Hängt natürlich auch noch vom Modell ab - für manche gibt's mehr%, für andere weniger.
Wurde zuvor schon angesprochen: schau mal bei den gängigen vermittlern, was so an % drin ist. Dann kannst du das eher beurteilen.
Newcar24 ist z.B. ganz übersichtlich.
Dieses halbe Jahr weniger Garantie wirkt doch erheblich weniger schrecklich, wenn ein paar Jahre Verlängerung schon für einige hundert Euro zu haben sind. Das macht den Kohl nicht fett.
Also ich habe 2x bei sowas zugeschlagen:
1x Seat Exeo (stand beim Händler mit 4km via mobile): Fertigung 05/2011, EZ Händler 01/2012 Zulassung auf mich 09/2012 = 34% unter Listenpreis (natürlich war da keine Rede mehr von Überführungskosten - Reifen+Batterie+Flüssigkeiten kamen komplett neu). Anschlussgarantie für 3 weitere Jahre kostete damals 799€ (daher waren die 9 Monate weniger Garantie zu verschmerzen)
1x Nissan Micra (Kurzzulassung auf meine individuelle Bestellung hin via meinauto): Bestellung 08/2016, Fertigung 10/2016, EZ Händler 11/2016, Zulassung auf mich 12/2016 (Nissan gab Haltedauer von 31 Tagen für den Händler vor) = 37% unter Listenpreis (inkl. Überführung). Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre kostete mich zusätzlich 329€.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. September 2019 um 13:54:56 Uhr:
Kommen für dich noch irgendwelche Sonderkonditionen bzw. Sonderrabatte in Frage, z. b. Schwerbehindert, junger Fahrer, dieselprämie, ...?
Wenn nicht, dann würde ich sagen, dass die 27% ganz gut sind.
Hängt natürlich auch noch vom Modell ab - für manche gibt's mehr%, für andere weniger.
Wurde zuvor schon angesprochen: schau mal bei den gängigen vermittlern, was so an % drin ist. Dann kannst du das eher beurteilen.
Newcar24 ist z.B. ganz übersichtlich.
Diese extrarabatte können in der regel nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Es gilt Entweder Kurzzulassungsrabatt ODER Schwerbehindertenrabatt ODER Mitarbeiterrabatt... nicht UND.
Ja, das stimmt - es gibt nur einen Sonderrabatt!
Mal direkt noch eine Frage dazu: Restwertberechnung durch die Hersteller-Bank bei Finanzierung: Wie realistisch ist diese Angabe - ist der Restwert eher schlecht gerechnet oder doch nah an der Realität???
Beispiel VW Passat
Listenpreis mit Sonderausstattung: ca. 53.000 €
Preis nach Sonderrabatt inkl. Überführungskosten: ca. 40.000 €
Kreditzinsen: ca 1.600 €
Kosten Gesamt: ca. 41.600 €
Restwert der Bank bei Fianzierung mit 1,99% über 48 Monate bei Fahrleistung von 20.000km/Jahr: ca. 20.000 €
Damit kostet mich das Auto bei Verkauf nach 4 Jahren ca. 450-460 € /Monat reine Finanzierung
Ist das eine realistische Rechnung oder zu pessimistisch und ich könnte mit einem höheren Wiederverkaufswert rechnen (zumindestens sind die Angebote bei den Portalen mit ähnlichem Alter+Laufleistung nie so günstig zu haben)?
Vielen Dank!
@StephanRE
Hab auch nicht geschrieben dass sich alles addiert.
Aber es gibt durchaus (Hersteller-)Prämien zusätzlich zu (Händler-)Rabatten.
Manche Händler versuchen natürlich was anderes zu erzählen - klar, ist ja dann auch ihr Gewinn.
Ich habe mit Kurzzulassungen nur gute Erfahrungen gemacht. Oft geben Händler noch eine Anschlussgarantie dazu, falls die Werksgarantie schon mehrere Monate läuft. Beim Wiederverkauf war eine vorhergehende Kurzzulassung nie nachteilig, obwohl das Fahrzeug ja schon offiziell einen Vorbesitzer hatte
Zitat:
. Beim Wiederverkauf war eine vorhergehende Kurzzulassung nie nachteilig, obwohl das Fahrzeug ja schon offiziell einen Vorbesitzer hatte
warum sollte es auch. man gibt natürlich an, das der vorbesitzer nur ne kurzzeitzulassung war und fertig ist die laube. wurde das auto dort nie gefahren, gibt man das auch mit an und alle zweifel sind wirklich vom tisch.
den wertverlust eines fahrzeuges kann man grob übern daumen mit 1% vom listenpreis anrechnen bei neuen fahrzeugen. hat das fahrzeug zb 3monate bereits runter, sind 3% rabatt gegenüber neu kein rabatt sondern notwendig, damit man effektiv das gleiche zahlt. klar keine km gefahren kann man das etwas großzügiger rechnen, aber trotzdem kommt das grob hin.
also 6monate alt mit 50km auf dem tacho aber nur 2% günstiger als neuwagen ist finanziell nicht lohnend.
der preis des fahrzeuges ist kaufpreis - verkaufspreis. und dieser verkaufspreis fällt halt, wenn das auto zb statt 4 nun schon 4,5jahre alt ist bei 4jahre haltungsdauer.
wer natürlich auf eine möglichst niedrige gesamtsumme beim kauf setzt (weil er zb finanziert und da sein limit liegt), wird mit kurzzeit sicherlich besser fahren. günstiger ist es aber nicht unbedingt.
Zitat:
@PayDay schrieb am 20. September 2019 um 08:55:22 Uhr:
Zitat:
. Beim Wiederverkauf war eine vorhergehende Kurzzulassung nie nachteilig, obwohl das Fahrzeug ja schon offiziell einen Vorbesitzer hatte
warum sollte es auch. man gibt natürlich an, das der vorbesitzer nur ne kurzzeitzulassung war und fertig ist die laube. wurde das auto dort nie gefahren, gibt man das auch mit an und alle zweifel sind wirklich vom tisch.
...
Sehe unter Umständen doch einen Nachteil - zumindest wenn man bei Mobile &Co die Halterzahl wahrheitsgemäss angibt.
Es gibt offenbar immer Leute die die entsprechenden Suchfilter, in diesem Fall Anzahl Halter, relativ stur anwenden.
Bei solchen Interessenten würde das Fahrzeug u.U. durchs Suchraster fallen.