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Rabatt Privatkauf 5er Touring

BMW 5er F11
Themenstarteram 17. Mai 2015 um 15:58

Hallo,

bin neu hier und stehe kurz vor dem Kauf eines 5er Tourings (privat,finanziert über BMW-Bank). Wunschfahrzeug ist ein F11 535d X-Drive (BLP 90t€). Habe bisher 3 Angebote (unverhandelt) von Händlern bekommen. Das bisher Beste lag bei einem Nachlass von 15%. Welcher Nachlass ist aus eurer Erfahrung jetzt bei dem Fahrzeug möglich, vor dem Hintergrund, dass nächstes Jahr schon eine neues Modell herauskommt?

Gibt es zur Zeit Aktionen (z.B. bei Inzahlungnahme eines gebrauchten BMW)?

Kennt jemand die genauen Konditionen/ Regelungen, wenn ich für den Kauf einen Behindertenausweis eines Familienmitglieds vorlege?

Vielen Dank für rege Beteiligung im Voraus...

Beste Antwort im Thema

Über die Naivität (oder kenn man sowas weltfremd?) mancher Leute staune ich immer wieder.

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Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

 

...die genauen Konditionen/ Regelungen, wenn ich für den Kauf einen Behindertenausweis eines Familienmitglieds vorlege?

Vielen Dank für rege Beteiligung im Voraus...

Für Betrug wirst du hier keine Anlaufstelle bekommen.

Für den Behindertenausweis gibt es einen zusätzlichen Bonus, das Auto muss aber auf diese Person, die auch den Kaufvertrag unterschreiben muss zugelassen sein. Beim Leasing gibt es noch Subventionen, Presseausweis geht auch noch was, musst halt verhandeln was es sonst noch gibt.15 % sind schon mal ne Hausnummer. Ob 2016 der G schon kommt steht noch in den Sternen, vorgestellt ja, Auslieferung schätze ich 2017, Touring noch später.

am 17. Mai 2015 um 16:39

Hallo,

denke 15% sind für ein Privatkauf ein gutes Angebot. Habe mir selbst einen im März diesen Jahres bestellt, privat.

Zum Thema Behindertenausweis möchte ich nur sagen, das ich aufgrund eines höheren Nachlasses, kein Fahrzeug kaufen würde, was auf eine andere Person zugelassen werden müsste. Auch müsste denke ich, diese Person mit dem Behindertenausweis ja auch den Kaufvertrag abschließen ....

http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f22_s353.htm

Übrigens fraglich ob es überhaupt Betrug wäre;)

am 17. Mai 2015 um 16:57

Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

Welcher Nachlass ist aus eurer Erfahrung jetzt bei dem Fahrzeug möglich, vor dem Hintergrund, dass nächstes Jahr schon eine neues Modell herauskommt?

Die Tatsache, dass nächstes oder vielleicht übernächstes Jahr ein Nachfolgemodell kommt, dürfte jetzt noch keine gewaltigen Rabattaktionen generieren. Meist kommen diese erst dann, wenn der Neue bereits vorgestellt ist, und die Händler noch das alte Modell auf Lager haben.

Für ein frei konfiguriertes Bestellfahrzeug halte ich derzeit 16-17 % für möglich; wie cypher2006 schon schrieb, gibt es bei Leasing oft noch versteckte Subventionen, die sich in einer günstigeren Leasingrate niederschlagen.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Weshalb sollte es Betrug sein, wenn ein Familienmitglied tatsächlich einen Behindertenstatus hat? Das Fahrzeug muss in einem solchen Fall eh auf den Behinderten zugelassen werden, der Händler muss dies gegenüber BMW nachweisen, da der zusätzliche Behindertenrabatt vom Hersteller gewährt wird.

Themenstarteram 18. Mai 2015 um 3:18

Hallo,

ich habe eine legitime Frage gestellt und finde es schade, dass gleich von einzelnen hier Dinge unterstellt werden, die hier nicht das Thema sind. Ich distanziere mich hier ausdrücklich von betrügerischen Absichten. Ich habe mal gelesen, dass BMW (wie einige andere Hersteller auch) dem Käufer mit Behinderung Rabatte gewähren. Da eines meiner Kinder behindert ist, ist die Frage doch berechtigt. Wer letztlich im Kaufvertrag / Fahrzeugbrief steht, ist für mich erstmal nebensächlich...

Trotzdem danke an die Anderen, die objektiv auf meine Frage geantwortet haben.

Zitat:

@wobPower schrieb am 17. Mai 2015 um 18:16:19 Uhr:

Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

 

...die genauen Konditionen/ Regelungen, wenn ich für den Kauf einen Behindertenausweis eines Familienmitglieds vorlege?

Vielen Dank für rege Beteiligung im Voraus...

Für Betrug wirst du hier keine Anlaufstelle bekommen.

Kommen wir mal vom Betrug ab, da dieser bei Vorlage eines gültigen Ausweises sowieso ausscheidet, da an die Vergabe des Behinderten Rabattes ja Bedingungen hinsichtlich Zulassung gebunden ist.

Zum Thema: Der Nachlass aufgrund Behinderung ist nicht zusätzlich, sondern ersetzt alle anderen Nachlässe.

Da der aktuelle Behindertennachlass offiziell bei 15 % liegt, lohnt der Aufwand nicht, wenn man eh 15 bekommt. Es sei denn, man kann im persönlichen Gespräch noch was heraushandeln. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit dem Behindertenrabatt zuzüglich irgendwelcher Sachleistungen im Sinne von Extras oder Zubehör noch etwas handeln könnte.

Achtung Fallstrick: Wenn die Händler hören, dass ein Behindertenrabatt in Frage kommt, werden sie sich darauf stürzen und alle anderen % Verhandlungen abbrechen. Denn der Behindertenrabatt wird vom Werk subventioniert und somit wird es für den Händler deutlich billiger als eine normale Rabattschlacht mit dem Kunden. Allerdings könnte man hier eine Brücke für Sachleistungen des Händlers bauen, da er ja spart. Stichwort vergünstigter Winterradsatz oder so.

Das ist im Moment bei Mercedes ganz großes Thema, da der Behindertenrabatt da irgendwie in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist. Die Händler fragen sogar aktiv nach, ob das beim Kunden in der Verweandtschaft ggf. in Frage kommen könnte. Es kann also sein, dass man sich weitere mögliche Nachlässe verbaut.

Ich persönlich würde den Behindertenrabatt nur zur Sprache bringen, wenn die Verhandlung bei kleiner gleich 15 Punkten stagniert.

Wäre nett, wenn Du nach erfolgreichem Abschluss noch etwas dazu sagen könntest.

Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

Hallo,

bin neu hier und stehe kurz vor dem Kauf eines 5er Tourings (privat,finanziert über BMW-Bank). Wunschfahrzeug ist ein F11 535d X-Drive (BLP 90t€). Habe bisher 3 Angebote (unverhandelt) von Händlern bekommen. Das bisher Beste lag bei einem Nachlass von 15%. Welcher Nachlass ist aus eurer Erfahrung jetzt bei dem Fahrzeug möglich, vor dem Hintergrund, dass nächstes Jahr schon eine neues Modell herauskommt?

Gibt es zur Zeit Aktionen (z.B. bei Inzahlungnahme eines gebrauchten BMW)?

Kennt jemand die genauen Konditionen/ Regelungen, wenn ich für den Kauf einen Behindertenausweis eines Familienmitglieds vorlege?

Vielen Dank für rege Beteiligung im Voraus...

BMW hat den Behindertennachlass geändert: Wenn ein Familienangehöriger 1. Grades (Ehemann, Kind) ein Fahrzeug kauft kann er den Behinderten-Rabatt erhalten und das Fahrzeug trotzdem auf sich zulassen.

Der Rabatt ist ein Festbetrag der je nach Modell festgelegt ist. Meine Tochter hat vor 4 Wochen z.B. einen Mini gekauft und dabei einen Rabatt von 1.200€ erhalten.

Dein Rabatt ist schon sehr gut; bei APL.de wäre als Privatperson z.Z. 15,2% drin, mit Behindertenausweis erhöht er sich auf 18,05%.

"Zum Thema: Der Nachlass aufgrund Behinderung ist nicht zusätzlich, sondern ersetzt alle anderen Nachlässe."

Das stimmt nicht in jedem Fall, BMW beschreibt die möglichen Subventionen genau und manche Rabatte sind kombinierbar. In meinem aktuellen Fall wären es der Händlerrabatt und 2 Subventionen seitens BMW.

Zitat:

@karl.napp schrieb am 18. Mai 2015 um 07:47:52 Uhr:

Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

Hallo,

bin neu hier und stehe kurz vor dem Kauf eines 5er Tourings (privat,finanziert über BMW-Bank). Wunschfahrzeug ist ein F11 535d X-Drive (BLP 90t€). Habe bisher 3 Angebote (unverhandelt) von Händlern bekommen. Das bisher Beste lag bei einem Nachlass von 15%. Welcher Nachlass ist aus eurer Erfahrung jetzt bei dem Fahrzeug möglich, vor dem Hintergrund, dass nächstes Jahr schon eine neues Modell herauskommt?

Gibt es zur Zeit Aktionen (z.B. bei Inzahlungnahme eines gebrauchten BMW)?

Kennt jemand die genauen Konditionen/ Regelungen, wenn ich für den Kauf einen Behindertenausweis eines Familienmitglieds vorlege?

Vielen Dank für rege Beteiligung im Voraus...

BMW hat den Behindertennachlass geändert: Wenn ein Familienangehöriger 1. Grades (Ehemann, Kind) ein Fahrzeug kauft kann er den Behinderten-Rabatt erhalten und das Fahrzeug trotzdem auf sich zulassen.

Der Rabatt ist ein Festbetrag der je nach Modell festgelegt ist. Meine Tochter hat vor 4 Wochen z.B. einen Mini gekauft und dabei einen Rabatt von 1.200€ erhalten.

Dein Rabatt ist schon sehr gut; bei APL.de wäre als Privatperson z.Z. 15,2% drin, mit Behindertenausweis erhöht er sich auf 18,05%.

nicht Mini mit BMW vergleichen, aktuell steht bei BMW der Behindertennachlass (Festbetrag,nach Modell unterschiedlich) wird nur dem Käufer mit B-Ausweis gewährt und das Auto muss auf diesen zugelassen sein.

am 18. Mai 2015 um 6:33

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 17. Mai 2015 um 18:57:39 Uhr:

Zitat:

@BMW535dXT schrieb am 17. Mai 2015 um 17:58:27 Uhr:

Welcher Nachlass ist aus eurer Erfahrung jetzt bei dem Fahrzeug möglich, vor dem Hintergrund, dass nächstes Jahr schon eine neues Modell herauskommt?

Die Tatsache, dass nächstes oder vielleicht übernächstes Jahr ein Nachfolgemodell kommt, dürfte jetzt noch keine gewaltigen Rabattaktionen generieren. Meist kommen diese erst dann, wenn der Neue bereits vorgestellt ist, und die Händler noch das alte Modell auf Lager haben.

Für ein frei konfiguriertes Bestellfahrzeug halte ich derzeit 16-17 % für möglich; wie cypher2006 schon schrieb, gibt es bei Leasing oft noch versteckte Subventionen, die sich in einer günstigeren Leasingrate niederschlagen.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Weshalb sollte es Betrug sein, wenn ein Familienmitglied tatsächlich einen Behindertenstatus hat? Das Fahrzeug muss in einem solchen Fall eh auf den Behinderten zugelassen werden, der Händler muss dies gegenüber BMW nachweisen, da der zusätzliche Behindertenrabatt vom Hersteller gewährt wird.

Hallo,

genau so ist es. Hab ich auch gemacht. Ist völlig legal. Ich habe meinen F10 jetzt nach 6 Monaten auf mich umschreiben lassen. Steuer und Versicherung liefen schon immer offiziell auf mich. Mein Bruder war 6 Monate lang der Halter und ich der sog. Nutzer. Der Behindertenrabatt betrug 1,6%. Lediglich die Versicherung war die 6 Monate wegen unterschiedlichem Nutzer/Halter teuerer.

Habe im Nov. 2014 insgesamt 16,5% Rabatt bekommen.

Gruß IgFf24

Zitat:

@cypher2006 schrieb am 18. Mai 2015 um 07:53:20 Uhr:

Zitat:

@karl.napp schrieb am 18. Mai 2015 um 07:47:52 Uhr:

 

BMW hat den Behindertennachlass geändert: Wenn ein Familienangehöriger 1. Grades (Ehemann, Kind) ein Fahrzeug kauft kann er den Behinderten-Rabatt erhalten und das Fahrzeug trotzdem auf sich zulassen.

Der Rabatt ist ein Festbetrag der je nach Modell festgelegt ist. Meine Tochter hat vor 4 Wochen z.B. einen Mini gekauft und dabei einen Rabatt von 1.200€ erhalten.

Dein Rabatt ist schon sehr gut; bei APL.de wäre als Privatperson z.Z. 15,2% drin, mit Behindertenausweis erhöht er sich auf 18,05%.

nicht Mini mit BMW vergleichen, aktuell steht bei BMW der Behindertennachlass (Festbetrag,nach Modell unterschiedlich) wird nur dem Käufer mit B-Ausweis gewährt und das Auto muss auf diesen zugelassen sein.

Ist auch bei BMW geändert worden; ich habe am Freitag ein 428i Cabrio gekauft und da wäre es laut Verkäufer genau so gegangen wie vorher beim Mini.

OK, danke. Lt. meine Verkäufer geht das bei BMW nicht, Auskunft vor 14 Tagen.

...um es noch mal klar zu sagen:

Der "Werkszuschuss für mobilitätseingeschränkte Personen" wird gewährt, wenn das Fahrzeug auf den Inhaber des Ausweises (Grad der Behinderung mind. 50% ODER mit Merkzeichen "G, aG, Bl oder H") ODER auf einen Familienangehörigen 1. Grades zugelassen wird ("erweiterter Personenkreis" -> Ehepartner, Elter und Kinder; KEINE Geschwister! Zulassung auf die Firma kann ebenfalls erfolgen, wenn der Inhaber des SB-Ausweises Inhaber/Geschäftsführer der Firma ist) und ist beim F1x auf EUR 1.500,- festgelegt. Wie viel Nachlass der Händler noch ZUSÄTLICH gewährt, ist völlig offen und JEDEM Händler selbst überlassen!

Zusätzlich gibt es für den F1x noch eine Inzahlungnahmeprämie i. H. v. EUR 2.000,- (auch Leasingrückläufer werden als solche gewertet).

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