1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rabattretter nach Unfall

Rabattretter nach Unfall

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 18:01

Hi,

 

 

 

ich hatte heute auf Eisglatter Fahrbahn nen knutscher mit ner Leitplanke.

 

Die Vollkasko übernimmt zwar den Schaden, nur wie sieht es mit dem Rabattretter aus, den ich in meiner VK habe?

 

 

 

Einen Schaden habe ich pro Kalenderjahr ja "frei", bleibt mir -sofern ich natürlich dieses Jahr keinen weiteren Schaden habe- meine SF-Klasse erhalten oder gibts da ein euch bekanntes "kleingedrucktes" was ich übersehen haben könnte?

 

 

 

Versichert bin ich bei der AXA/DBV und habe den Rabattschutz Komfort.

 

 

 

Grüße

 

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

hast Du quasi jedes Jahr einen Schaden frei.

....sofern die versicherung dann nicht von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch macht....

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten
am 11. Februar 2011 um 16:49

Hallo Liebe Community, habe da eine Frage zur Kfz Versicherung !

Habe nun eine Versicherung abgeschlossen inkl. Rabattretter in der Haftpflicht sowie in der Vollkasko. d.h wenn man einen Schaden im Jahr hat das man nicht hoch gestuft wird etc. Das kenne ich alles schon. Nun meine Frage : Nehmen wir mal an,ich hätte in diesem Jahr also 2011 einen Schaden,wo ich ja nicht hochgestuft werde... Dann hätte ich es ja für dieses Jahr ausgeschöpft.... Wie sieht es denn dann im nähsten Jahr aus, also im Jahr 2012 ?? Habe ich dann erneut einen Schaden frei,obwohl ich im Jahr 2011 einen Schaden hatte....

Also jedes Jahr ein FREIEN SCHADEN oder gilt das nur einmalig bis man einen Schaden am Auto hatte??? Danke für die Antworten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

am 11. Februar 2011 um 17:17

Du meinst den Rabattschutz, der Rabattretter verhindert ab einer bestimmten SF-Klasse (überlicherweise SF25) die Rückstufung.

 

Der Rabattschutz betrifft (üblicherweise) jeweils ein Versicherungsjahr, d.h. wenn Dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, hast Du quasi jedes Jahr einen Schaden frei.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

hast Du quasi jedes Jahr einen Schaden frei.

....sofern die versicherung dann nicht von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch macht....

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Kann man diesen Rabatt später auch zu einer anderen Versicherung mitnehmen?

Bin übrigens bislang davon ausgegangen, dass bei der Autohaftpflicht-Versicherung kein Sonderkündigungsrecht seitens des Versicherers bestehen würde.....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

am 12. Februar 2011 um 17:42

Nein, so blöd ist keine Versicherung.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Nein, so blöd ist keine Versicherung.

Naja, kommt halt darauf an, welche SF-Klasse die bisherige Versicherung der neuen Versicherung mitteilt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

am 12. Februar 2011 um 18:01

Die Versicherung gibt aber keine SF weiter sondern den Versicherungs und Schadensverlauf. Und dort muß auch ein Schaden vermerkt werden wenn bei der Versicherung keine Rückstufung erfolgt. Eben der Rabattretter

Das Bedeutet das in 99 % aller Fälle es nur Sinn macht wenn man die Versicherung nicht mehr wechselt oder es erst dann macht wenn eine Rückstufung sich im Preis nicht mehr wirklich bemerkbar macht.

Böse Zungen nennen den Rabattretter auch langfristige Kundenbindung, da bei fast jedem wechsel die Preise schlechter werden würden da die neue Versicherung nach Schadensverlauf und damit incl. Schaden einstufen werden...

Die SF die man beim Versicherungs-Antrag angibt dient nur als Berechnungsgrundlage und kann später, wenn der Vorversicherer den Versicherung/Schadensverlauf übermittelt hat, immer noch vom Antrag abweichen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Danke für die Information!

Was passiert denn, wenn man seinen Vertrag bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft kündigt, um bei derselben Gesellschaft einen neuen, meist günstigeren Vertrag abzuschließen (was ich in der Regel so mache)?

Bleibt in einem solchen Fall der "gerettete" Rabatt erhalten?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

am 12. Februar 2011 um 18:26

Interessante Frage :D

Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt, bzw. das man überhaupt auf die Idee kommen könnte ;)

Müßte ich meinen Kumpel mal fragen, der Arbeitet für eine "Große" Versicherung...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Müßte ich meinen Kumpel mal fragen, der Arbeitet für eine "Große" Versicherung...

Wäre halt interessant zu wissen, da man durch den jährlichen Vertragsneuabschluss meist ordentlich Geld sparen kann.....

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

In meinem Fall gings bei der HUK ohne Kündigung, Auto November angemeldet, dabei war direkt auch die Rechnung für 2011.

Im Konfi nochmal gerechnet, da wars billiger, also nachgefragt und die günstigerne Konditionen bekommen bei gleichen LEistungen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

@StylesPaniro05:

Ob das auch gegangen wäre, wenn du zuvor einen Unfall gehabt hättest?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

ASo wusste ja nicht dass du den Fall meinst, aber ich denke mal ja, der Jahresbeitrag hat ja nun erst mal nichts damit zu tun.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Bleibt in einem solchen Fall der "gerettete" Rabatt erhalten?

....das kommt auf den Versicherer und auf den neuen Tarif an, den Du abschliesst. Wenn beispielsweise im alten Tarif der Rabattretter enthalten war und im neuen nicht, wird der Versicherer in aller Regel den Schaden berücksichtigen, d.h. den Vertrag schlechter einstufen..... Ist im neuen Tarif wieder ein Rabattretter beinhaltet, wird der Versicherer idR den Vertrag mit dem "geretteten" SFR weiter führen.....

Beim Rabattschutz (und in einem mir bekannten Fall auch beim Rabattretter) ist es übrigens mittlerweile so, dass viele Versicherer den geretteten SFR vom Vorversicherer übernehmen, wenn man den SFR mittels Policenkopie "nachweist" und im neuen Vertrag wieder Rabattschutz/Rabattretter vereinbart hat.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen