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Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
Hallo zusammen,
es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.
Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.
Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.
Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.
Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.
Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.
Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.
Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.
Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.
Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.
Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
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51 Antworten
Bei einer halbwegs seriös kalkulierenden Versicherungsgesellschaft wird man wohl kaum beim ersten oder zweiten Schaden gek?ndigt.
Wenn man natürlich dem Preiswahnsinn verfällt, und sich immer schœn an den billigsten Anbieter aus diversen Vergleichsportalen hält, brauch man sich hinterher nicht wundern. Geiz ist eben nicht immer geil.
Wenn man wirklich Preis/Leistung vergleicht, bewegen sich die Einsparmöglichkeiten im unteren bis mittleren 2-stelligem Bereich.
mfg Zille
ein sehr schöner anschaulicher einleuchtender logischer Vortrag!
Und jetzt ?
Was tun ?
Empfehlung ?
Appell ?
Schöne arbeitsreiche Woche noch . . .
Ich jedenfalls zahle nicht für ein Kundenbindungsinstrument der Versicherungen und rate auch allen Kunden sich das gut zu überlegen.
Auch wenn der Eingangsthread zum Teil leicht Fehlerhaft ist, im Ergebnis ist die sich stellende Problematik völlig richtig dargestellt.
Der Mehrbeitrag für den "Rabattretter" kann oft an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, z. B. bei einem Risiko, dass wirklich Existenzbedrohend ist.
Das ein Versicherungsunternehmen Gewinnorientiert arbeitet ist nicht verwerflich - wer tut das nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
(formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
falsch.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Das ein Versicherungsunternehmen Gewinnorientiert arbeitet ist nicht verwerflich - wer tut das nicht?
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
auch versicherungsvereine brauchen einen "gewinn". desweitern kommt man in diese vereine nicht unbedingt rein, ausser man erfüllt bestimmte voraussetzungen.
zu dem rabattschutz, klar wird deiner neuen versicherung die hochgestufte sf-klasse mitgeteilt, aber wenn du nicht unbedingt jeder direktversicherung hinterherrennst sondern beim netten menschen von nebenan. dann ist es meist kein problem durch vorlage der letzten rechnung eine sondereinstufung mitzunehmen.
den rabattschutz ist nichts als eine sondereinstufung, wie zweitwagen bei sf2. wenn der zweitwagen wechselt und sf5 hat wird auch nur sf3 weitergereicht
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Hallo zusammen,
es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.
Ein Rabattschutz wir nicht "ausgehandelt", der wird als zurätzlicher Vertragebestandteil mit abgeschlossenn wenn man möchte.
Und das mit dem "einen Unfall" stimmt so auch nicht, der echte Rabattschutz wird von verschiedenen Versicherern unterschiedlich angeboten.
Bei meinem Arbeitgeber gilt der Rabattschutz für 3 Unfälle pro Jahr...
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von radkappab
ein sehr schöner anschaulicher einleuchtender logischer Vortrag!
Und jetzt ?
Was tun ?
Empfehlung ?
Appell ?
Schöne arbeitsreiche Woche noch . . .
Ich habe keine direkte Empfehlung. Mit meinem Beitrag wollte ich einfach eine Diskussion auslösen, was mir ja auch einigermaßen gelungen scheint.
Mich interessiert einfach, wie andere über das Thema denken...
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Auch wenn der Eingangsthread zum Teil leicht Fehlerhaft ist, im Ergebnis ist die sich stellende Problematik völlig richtig dargestellt.
Sorry, falls ich den Ausgangssachverhalt "leicht fehlerhaft" dargestellt habe. Ich bin in dieser Angelegenheit eben auch nur Laie und als solcher habe ich mich zumindest bemüht, die ganze Situation auch für solche Personen verständlich darzustellen, die sich mit dieser Thematik bisher nicht befasst haben.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Das ein Versicherungsunternehmen Gewinnorientiert arbeitet ist nicht verwerflich - wer tut das nicht?
Das ist es auf keinen Fall. Es wäre auch töricht, einem Unternehmen die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen. Ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass eine nicht zu geringe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass eine Versicherung im Schadensfall zunächst an ihren eigenen ökonomischen Vorteil denkt und das finanzielle Wohl des Versicherungsnehmers da möglicherweise nur zweitrangig ist.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
(formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
falsch.
Sorry, wie im Beitrag weiter oben bereits angedeutet, habe ich mich als Laie lediglich bemüht, den Sachverhalt möglichst verständlich rüberzubringen. Wie von anderer Seite bereits erkannt, habe ich jedoch die Grundproblematik wohl ziemlich genau erfasst.
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
[quote
Ein Rabattschutz wir nicht "ausgehandelt", der wird als zurätzlicher Vertragebestandteil mit abgeschlossenn wenn man möchte.
Man verzeihe mir bitte diese sprachliche Ungenauigkeit. Dass da "nichts ausgehandelt wird" liegt jedoch nur da dran, dass die Versicherungen für "Normalbürger" genaue Tarifvorgaben haben, bei denen auch der einzelne Versicherungsmitarbeiter keinen Spielraum mehr hat. Bei individuellen Versicherungen, z. B. bei der Versicherung von Einzelrisiken gibt es sehr wohl Verhandlungsspielraum. Aber das ist dann jetzt ein ganz anderes Thema...
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Und das mit dem "einen Unfall" stimmt so auch nicht, der echte Rabattschutz wird von verschiedenen Versicherern unterschiedlich angeboten.
Bei meinem Arbeitgeber gilt der Rabattschutz für 3 Unfälle pro Jahr...
Soweit erkennbar, gestatten vor allem die günstigeren Versicherungen nur einen Schadensfall pro Kalenderjahr. Daher habe ich dies fälschlicherweise wohl zu sehr verallgemeinert.
Wenn eine Versicherung drei Schadensfälle pro Jahr akzeptiert wird es besonders spannend, ob die Versicherung nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird. Dann hat einem der ganz tolle Rabattschutz mit drei Unfällen pro Jahr auch nichts gebracht.
Oder sichert Dein Arbeitgeber dem Vertragsnehmer schriftlich zu, dass er keinesfalls von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird, so dass der Versicherungsnehmer sich sicher sein kann, seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich beanspruchen zu können?
Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattretter auch von der neuen Versicherung berücksichtigt, wenn ich in meinen neuen Vertag diesen entsprechend mit einschließe und der neuen Versicherung anhand meiner alten Police nachweise das ich diesen im Vorvertrag eingeschlossen hatte.
Somit ist der Rabattretter eine sehr sinnvolle Angelegenheit.
EDIT
Diese Vorgensweise kann ich nur für R+V Allgemeine Versicherung AG bestätigen, sie ist keinesfalls allgemeingültig!
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Wenn eine Versicherung drei Schadensfälle pro Jahr akzeptiert wird es besonders spannend, ob die Versicherung nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird. Dann hat einem der ganz tolle Rabattschutz mit drei Unfällen pro Jahr auch nichts gebracht.
Oder sichert Dein Arbeitgeber dem Vertragsnehmer schriftlich zu, dass er keinesfalls von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen wird, so dass der Versicherungsnehmer sich sicher sein kann, seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich beanspruchen zu können?
Selbstverständlich, denn sonst wäre dieser Rabattschutz ja völlig sinnfrei wenn der Kunde mehr zahlt und dann doch rausgeschmissen würde wenn er Schäden hat....
Aber mal ehrlich: wer es darauf anlegt macht das nicht zu ersten Mal, und wenn doch, dann wird das schon rauskommen... Sowas ist sicher auch einkalkuliert.
Der "normale" Versicherungsnehmer hat keine Schäden, wenn es mal ganz blöd kommt kann sicher was passieren, aber mehr als 1 Schaden pro Jahr ist nicht alltäglich. Mehr kann passieren, ein Kollege von mir hat tatsächlich dieses Jahr 3 Schäden gehabt (Winter bei Glatteis und 2 weitere kleine im Laufe des Jahres...) Letztendlich berechnet jeder Versicherer seine Tarife und Angebote aufgrund der Kundenstruktur und der Erfahrungen bzw. Wahrscheinlichkeiten. Das kann mal daneben gehen, bei fast jeder Versicherung schonmal passiert dass man sich verrechnet hat und hinterher draufgezahlt hat, ob bei KfZ- oder anderen Versicherungen.
Es werden auch Beiträge "ausgehandelt", der Aussendienst hat gewisse Spielräume, hinzu kommen prozentuale Nachlässe beim Beitrag für Kunden mit mehreren Verträgen (nicht nur KfZ). So bekommt man einen Rabattschutz dann zwar auch nicht kostenlos, aber der Beitrag ist dann vielleicht nicht mehr als wenn jemand keinen Anspruch auf Nachlässe hätte.
Sowas muss nun mal letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß, Jens
Hmm,
zum Rabattretter sage ich mal so viel:
Nach einem VK Schaden wurde ich zum 1.1. gestuft und habe mittels VR-Wechsel weniger bezahlt als ohne Rückstufung beim alten VR.
Grüße,
Berni
Ich möchte dieses Thema gerne noch einmal hoch holen.
Mein 1. Auto ist in der höchsten Schadensfreiheitsklasse lt. Huk, der SF25 (30%).
der 2. Wagen (mit Saisonanmeldung) war im vergangenen Jahr in der SF 5 (55%)
leider hatte ich nach über 30 Jahre einen blöden Unfall, aber den Rabattschutz beim 2. Auto abgeschlossen.
Nun kam die aktuelle Rechnung zum 1.4.12 - sie ist um rund 30 Euro höher als im Vorjahr. Beim Hinschauen fiel mir auf, dass zwar nicht hochgestuft worden bin, aber auch nicht herabgestuft, denn die SF 5 hatte ich auch schon im Vorjahr und wäre - ohne Unfall - in die SF 6 gekommen. Dh. ich werde ein Jahr später in die SF7 (50%) kommen. Also doch eine versteckte Hochstufung/Preiserhöhung, denn über die Jahre wird sich das bemerkbar machen.
Dies zum Anlass einer Internetrecherche, fand ich heraus, dass die DEVK deutlich (50 Euro) günstiger als die Huk wäre - bei gleichen Konditionen - nur, es ist offen, ob mein SF übernommen wird, weil ich mehrfach las, dass dieser Schadensschutz praktisch den Kunden zwingt, in der Versicherung zu bleiben, weil die SF Klasse sonst OHNE den Rabattschutz weitergegeben wird.
Was ich ebenfalls fand war, dass die HUK seit dem 1.1.12 neue Rabatteinstufungen für Neufahrer und Altfahrer hat. Für mich als Altfahrer (1. Auto) interessant, da die neue Rabattstaffel bis 20% runter geht bisher waren es 20% (neu: SF35). Dies ist schon seit Sept. 11 öffentlich, bei meiner Anfrage im November hat mich seitens der HUK niemand darüber informiert.
Nun erwäge ich nach über 30 Jahren die HUK zu verlassen. Welche Erfahrungen habt ihr mit der DEVK gemacht?
Ich wünsche euch allen einen sonnigen 1. April.
Amanda