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Rabattschutz vs. Rabattretter

Themenstarteram 9. August 2015 um 10:20

Hallo Zusammen,

da es doch immer wieder zu missverständnis kommt zwischen dem Rabattretter und dem Rabattschutz erlaube mir aus aktuellem Anlass doch nun mal das Thema fachlich aufzuräumen:

Merkmale Rabattretter

  • Er gehört zum KH-Produkt bzw. VK - Produkt
  • Er ist in die SF-Staffel integriert
  • Es es erfolgt eine Rückstufung, bei der zugeordnete Prozentsatz gleich bleibt (z.B. SF 25 - 30% nach SF 22% - 30%)
  • Der SFR wird in der Form auch anderen Gesellschaften bestätigt (hier SF 22). Es ist eine bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung
  • Er ist beitragsfrei

Merkmale Rabattschutz

  • Es handelt sich um ein eigenständiges Produkt bzw. um eine Produktergänzung/Leistungsoption
  • Er ist nicht in die SF-Staffel integriert
  • Es es erfolgt keine Rückstufung (teilweise sogar eine Weiterstufung)
  • Der SFR wird nicht in der Form an andere Gesellschaften bestätigt; die bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung wird durch den Rabattschutz ausgesetzt. Bestätigt wird jedoch der SFr, als wäre der Rabattschutz nicht abgeschlossen gewesen.
  • Er ist beitragspflichtig.

Weitere Merkmale dürfen gerne ergänzt werden

Gruß

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101 Antworten
am 9. August 2015 um 10:27

Nun ja.

Man müsste eher Merkmale rausnehmen.

Es gibt durchaus Gesellschaften, die einen Rabattretter nicht weiter geben.

Hängt oft auch von der jeweiligen Tarifgeneration ab.

Andererseits gibts wiederrum Gesellschaften, in deren Bedingungen steht, dass der Rabattschutz weiter gegeben wird.

 

Da es sich sowohl beim Rabattretter, als auch beim Rabattschutz um Dinge handelt, die jede Gesellschaft machen kann, wie sie möchte, ist es immer fraglich eine Zusammenfassung zu machen, die dann für allgemein gültig erklärt wird.

Themenstarteram 9. August 2015 um 10:36

kannst du mal beispiele nennen, das wäre mir neu und ist mir auch praxisfremd (VWB)

Gibt es bei neuen Verträgen denn noch den Rabattretter? Meine Fahrzeuge sind alle mit neueren Verträgen versehen - Rabattschutz gegen Aufpreis, nur beim Motorrad wurde sowas nicht angeboten.

Den Rabattretter gibts noch bei wenigen Gesellschaften, bei den meißten davon aber nur mit Einschränkungen.

In der Finanztest 11/2014 werden noch 2 Gesellschaften mit Rabattretter ohne Einschränkungen aufgeführt und 7 mit Einschränkungen (z.B. mind. x schadenfreie Jahre bei der Gesellschaft) - wenn ich mich nicht verzählt habe :D.

In der Finanztest 10- oder 11/2015 wird man sich zum aktuellen Stand informieren können.

Zum Thema Rabattretter weitergeben:

Wenn ich bei einer Gesellschaft bin, bei der ich den Rabattretter habe (i.d.R. SF 25 bei Altverträgen bzw. SF 35 bei neueren Verträgen) und dann im jährlichen Billig-Wechselfieber bei einer Gesellschaft unterschreibe welche den Rabattretter nicht(mehr) anbietet, wird der natürlich auch nicht übernommen.

Themenstarteram 9. August 2015 um 12:02

naja, das sowieso klar.

die frage der weitergabe bezieht sich nicht auf schäden im laufenden kalenderjahr. sondern auf einen durch rabattretter / rabattschutz (nicht) gestuften sfr.

2014: SF 25 + 1 Schaden

2015: SF 22

2016: SF XX (bei neuem VR)

am 12. August 2015 um 13:07

Rabattretter dienen der kundenbindung. D.h. Habe ich bei xx einen Schaden und bleibe bei der Gesellschaft werde ich intern so behandelt, als wenn ich keinen Schaden hätte. Wechsele ich jedoch geht der SFR nach Schadensrückstufung an den neuen Versicherer. Das bedeutete unter Umständen mehr Beitrag und eine ungünstigere Rückstufung nach einem weiteren Schaden. Ergo bleibe ich bei der alten Gesellschaft. Wegen der Wechselprämie würde ich keinen Rückstufung riskieren.

am 12. August 2015 um 14:09

Fail!

Nochmals lesen! ;)

Aus aktuellem Anlass schiebe ich diesen Thread mal wieder nach oben, dann braucht zu dem Thema kein Neuer erstellt zu werden.

Doch Vorsicht, auch hier wurden natürlich (zwei) falsche Antworten gegeben. Natürlich nicht von mir :D.

Wahrscheinlich gibt keine Gesellschaften mehr, welche den Rabattretter anbieten.

 

Darum geht es aber nicht sondern darum, dass hier im Versicherungsforum immer wieder mal jemand aufschlägt, der den Unterschied der beiden Begriffe nicht kennt und dann evtl. bei anderen Usern für Verwirrung sorgt.

 

Ich weiß nicht, wie oft der Unterschied hier schon erklärt wurde :rolleyes:

Meine letzte Änderung ist von 2018. Da ist kein Rabattretter drin. SF endet bei SF35. Es ist ja nicht nur so, dass es ein ganz alter Vertrag sein muss, sondern das Fahrzeug muss immer noch das alte Fahrzeug sein

Das ist falsch, das alte Fahrzeug nützt dir nix, wenn du den Tarif wechselst

Mich würde mal Folgendes interessieren.

Beispielsachverhalt

Ich habe in 2020 einen Unfall mit Rabattschutz. Also werde ich in 2021 nicht hochgestuft. Es bleibt die SF aus 20? Was ist, wenn ich 21 wieder einen Unfall habe.

Das die Versicherung mich rauswerfen wird, lassen wir mal offen.

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