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Radar kurz hinter der Raststättenausfahrt?

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 18:15

Hallöchen,

bin gedingsblitzt worden wo ich von der Raststätte auf die Autobahn

aufgefahren bin.Ist zwar kein Ding für mich da ich z.Z. 0 Punkte habe.

Mich interessiert eigentlich ob man sowas bezahlen muss.

Es war eine verkürzte Auffahrt und die Raststätte liegt in einer Baustelle, wo auf 80km/h begrenzt ist.

Blöderweise hab´ich die 80 ganz vergessen und natürlich wie man so auf

die Bahn fährt, Vollgas gegeben.Blick in den Rückspiegel, Blick nach vorne - und dann Vollbremsung nötig weil so´n Knippskasten da steht.

Vielleicht so 100m - 200m hinter der Auffahrt.

Wenn ich so auf die Bahn auffahre ist sicher nicht mein wichtigster Blick der auf den Tacho.

Es stand auch kein "Erinnerungsschild" mit 80km/h irgendwo rum.

Vermutlich fällt das unter "senilität schützt vor Strafe nicht", aber irgendwie fühlt man sich schon angeschmiert dabei.

Hat jemand schon mal sowas gehabt?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 27. Januar 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Rancon

Von dir als erwachsenem Bürger, der mit einem Auto durch die Gegend düst, wird schon erwartet, dass du dich ungefähr daran erinnern kannst, wie schnell du fahren darfst. Ein neues Schild ist nur dann nötig, wenn man als Fahrer garnicht wissen kann, dass die Geschwindigkeit sich ändert.

Und wenn man sich am Steuer an der Raststätte gewechset hat? Meine Meinung nach soll eine Raststätte oder auch "nur" AB-Parkplatz wie ein Einfahrt betrachtet werden.

Gruß Piotr

17 weitere Antworten
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Wird z.B. gerne auf der A9 Raststätte Greding gemacht. Kurz vorher beginnt 100 (oder 120), dann die Rasstätte und dann wird geblitzt. Find ich auch ne Frechheit. Zügiges und vor allem sicheres Einfädeln hat für mich hier Priorität vor Abkassieren.

War aber nicht viel zu schnell (wg. zu wenig Leistung:p). Waren nur 20€ oder so.

Hallo,

 

haltet euch an die Spielregeln und ihr werdet von der Rennleitung in Ruhe gelassen. Ich mußte das auch erst schmerzlich Lernen. 

am 27. Januar 2009 um 18:43

Mich würde auch mal brennend interessieren, ob nach einer Auffahrt nicht erneut ein Schild stehen muss. Bei der Autobahnauffahrt ist das klar, da ich ja kein Schild 1 km hinter mir kennen kann. Die Frage ist, ob ich mich daran erinnern MUSS, dass es ein Tempolimit gibt und wie hoch das ist, nachdem ich eine Stunde am Rasthof Pause gemacht habe. Die Pause auf dem Rasthof sollte da aber wohl nachweisbar sein (Quittung).

Für mich wäre das erneute Aufstellen eines Schildes eine logische Maßnahme, wenn ich dafür verantwortlich wäre. Aber es gibt ja genug Kurven bei denen man nur 130 Fahren darf obwohl 220 möglich wären und welche die man nur mit 60 fahren kann und gar kein Schild steht. Logik spielt da also offensichtlich keine Rolle.

Von dir als erwachsenem Bürger, der mit einem Auto durch die Gegend düst, wird schon erwartet, dass du dich ungefähr daran erinnern kannst, wie schnell du fahren darfst. Ein neues Schild ist nur dann nötig, wenn man als Fahrer garnicht wissen kann, dass die Geschwindigkeit sich ändert.

Sprich, wenn du auf die Autobahn auffährst, kannst du nicht wissen (Erfahrung zählt hier nicht!) dass die Geschwindigkeit sagen wir 120 ist. Wenn du aber die ganze Zeit schon auf der Autobahn fährst, wird von dir erwartet, dass du dich daran erinnerst, dass die 120 fortbestehen, wenn sie zuvor angekündigt waren.

Jaja ... auf der einen Seite wird gewettert, dass man für blöd gehalten wird, aber auf der anderen Seite ...

am 27. Januar 2009 um 19:21

Etwas zu vergessen hat aber nicht unbedingt mit Blödheit zu tun. Nichts desto trotz sollte man in solchen Fällen wohl immer vom Dümmsten ausgehen. Wenn ich natürlich nach der Raststätte wieder mitten in eine Baustelle reinfahre, kann mir das Tempolimit kaum entfallen sein, bei einer 3-spurigen Autobahn ist dies möglicherweise anders.

Bist Du denn genau auf der Auffahrt geblitzt worden oder hast Du die Auffahrt bereits hinter Dir gelassen?

Nach meinem laienhaften Wissen sind Auffahrten ja von gewissen Beschränkungen befreit, ich darf auf der Auffahrt ja auch rechts überholen was ich auf der BAB ja sonst nicht darf.

Anders ist das natürlich wenn am Anfang der Auffahrt ein Beschränkungsschild steht.

 

In jedem Fall Interessant wie das ausgeht.

 

Gruss

Stephan

 

am 27. Januar 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Rancon

Von dir als erwachsenem Bürger, der mit einem Auto durch die Gegend düst, wird schon erwartet, dass du dich ungefähr daran erinnern kannst, wie schnell du fahren darfst. Ein neues Schild ist nur dann nötig, wenn man als Fahrer garnicht wissen kann, dass die Geschwindigkeit sich ändert.

Und wenn man sich am Steuer an der Raststätte gewechset hat? Meine Meinung nach soll eine Raststätte oder auch "nur" AB-Parkplatz wie ein Einfahrt betrachtet werden.

Gruß Piotr

am 28. Januar 2009 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von Tomekk123

Mich würde auch mal brennend interessieren, ob nach einer Auffahrt nicht erneut ein Schild stehen muss.

Das ist leider keine Pflicht.

Wenn man aber ein Schild hinstellen würde, kann man davon ausgehen, daß die Trefferquote und damit der Geldzufluss sinkt.

Daher erhofft man sich Vergesslichkeit und Alzheimertum der Raststättenbesucher und kassiert und kassiert und kassiert .... :(

Die Einnahmen aus der Wegelagerei sind ohnehin rückläufig, weil viele Autofahrer einfach keine Lust mehr haben als Geldbeschaffer zu fungieren und sich zunehmend an die zahllosen Begrenzungen halten.

Daher (und das weiß ich aus zuverlässiger Quelle) will man sich verstärkt auf die 0,5(künftig 0,3)-Promillesünder konzentrieren. Ein 500€-Abschuß bringt hier ungefähr soviel wie 20 Treffer von Geschwindigkeitssündern.

Moorhuhn läßt schön grüßen :eek:

P.S.: Denzufolge wurden diesbez. zum 01.02.09 auch die Bußgelder verdoppelt.

am 28. Januar 2009 um 11:43

Also im Verwarngeldbereich ist es den Aufwand nicht wert, aber wenn es um Punkte und ggf. sogar Fahrerlaubnis geht, würde ich es gerichtlich prüfen lassen. Wenn da kein Wiederholungsschild stand, hast du Chancen!

Soll heißen:

Nicht zahlen, Einspruch einlegen, Anwalt nehmen, schnellstmöglich Bilder an der Ausfahrt der Raststätte machen (sofern noch gleich aufgebaut vorhanden) oder eine Skizze. Du brauchst irgendwie nen Nachweis, dass da kein Wiederholungsschild stand. Ggf. einen Arbeiter der Baufirma, die verantwortlich ist dazu vorladen lassen, der es bezeugt.

Ich sag ja, es ist Aufwand und nur Sinnvoll, wenn wirklich Verfahrens- oder Messfehler vorliegen.

Ansonsten immer schön an die Spielregeln halten, das währt am Längsten!

 

Grüße, -M-

am 28. Januar 2009 um 14:00

Servus!

Tempoüberschreitungen sind immer stressig und gefährlich. Nicht weil man zu schnell fährt, sondern weil man quasi dazu gezwungen wird, ständig nach links und rechts an die Seiten zu schauen, ob irgendwo ein Blitzer steht. Abhilfe schaffen solche Geräte die die Fahrsicherheit erhöhen und den Stress senken.

Wer diese Dinger aber missbraucht und es übertreibt, erreicht wohl das Gegenteil ;)

Grüße

Peter

am 28. Januar 2009 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Nytro_Power

Servus!

Tempoüberschreitungen sind immer stressig und gefährlich. Nicht weil man zu schnell fährt, sondern weil man quasi dazu gezwungen wird, ständig nach links und rechts an die Seiten zu schauen, ob irgendwo ein Blitzer steht. Abhilfe schaffen solche Geräte die die Fahrsicherheit erhöhen und den Stress senken.

Wer diese Dinger aber missbraucht und es übertreibt, erreicht wohl das Gegenteil ;)

Grüße

Peter

Danke für den Link.

Wie siehts denn aus mit einer Sammelbest. ? :cool:

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 17:12

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!

Das Radargerät war nicht in der Auffahrt, sondern kurz dahinter.

Nein, ich halte mich schon weitestesgehend (bitte keine Diskussionen,wer hat nicht mal was übersehen?) an die Limits, ich fahre nun seit 1985 im Aussendienst

durch Europa Punktefrei.Ich glaube das Duzend verschlissener Autos habe ich bald voll :-) und da sind

sicher auch die Millionen km schon drüber...Ich hoffe ich muss mich mal nicht als "Raser und Drängler" bezeichnen lassen.

Ich denke ich mache da keinen Honk draus und zahl das wenns im Rahmen ist.

Andererseits ist das Argument mit dem Fahrerwechsel auch irgendwie bestechend, nicht zum Betrügen sondern als Argument das da ein Schild hingehört.

Ich denke aber das ich zahlen muss, egal wie man argumentiert.Die Jungs die sowas aufbauen, haben das bestimmt nicht das erste Mal da gemacht.

Mal sehen was rauskommt :-)

Das wir (speziell die Vielfahrer) den halben Staat am Leben halten kennen wir doch alle.

Ich bin wieder für die Einführung dieses schickem Aufklebers "Melkkuh der Nation" vielleicht in

dezent schwarz :-)))

Das könnte man ja in Form einer Vignette vermarkten, aus deren Einnahme dann wenigstens diese

Kohle mal endlich in die automobile Verkehrsinfrastruktur geht und nicht irgendwo "sozialstaatlich verdaddelt" wird.

am 28. Januar 2009 um 19:03

Hier ist auch ein interessanter und kostenfreier Ansatz vs. Raubrittertum.

Wenn genug mitmachen können wir der Plage Herr werden.

am 28. Januar 2009 um 23:06

Zitat:

Original geschrieben von j123

 

Danke für den Link.

Wie siehts denn aus mit einer Sammelbest. ? :cool:

Hehe, ich befürchte da einige rechtliche Probleme, da die Dinger im Bereich der StVo verboten sind :D

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