1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Radfahrer aufgegabelt

Radfahrer aufgegabelt

Themenstarteram 6. November 2010 um 18:19

Hallo,ich hatte vor 3 Wochen einen Unfall mit einem Radfahrer,welcher auch Schuld war.Glücklicherweise hat er eine Privathaftpflicht und es scheint keine Probleme zu geben.Hier aber meine Frage,er hat mir einen 20cm langen Kratzer am Kotflügel hinterlassen,so das das gute Stück lackiert werden muss.Steht mir für diese Zeit ein Mietwagen zu und wenn ich ihn nicht nehme eine Entschädigung?Wie beantrage ich das bei der Versicherung und mit welchen Summen?Fahrzeug ist ein Opel Astra Caravan und lackieren dauert 2-3Tage.

Beste Antwort im Thema

Und?

 

Wie geht es dem Radfahrer?

 

 

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Und?

 

Wie geht es dem Radfahrer?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und?

Wie geht es dem Radfahrer?

:)

Themenstarteram 6. November 2010 um 20:30

Der rappelte sich auf der anderen Seite der Motorhaube wieder auf,war lustig...dem is nix passiert,ausser das ich ordentlich gelacht hab...

am 6. November 2010 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von eisi241271

dem is nix passiert

Na, da hast du ja Glück gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von eisi241271

Hallo,ich hatte vor 3 Wochen einen Unfall mit einem Radfahrer,welcher auch Schuld war.Glücklicherweise hat er eine Privathaftpflicht und es scheint keine Probleme zu geben.Hier aber meine Frage,er hat mir einen 20cm langen Kratzer am Kotflügel hinterlassen,so das das gute Stück lackiert werden muss.Steht mir für diese Zeit ein Mietwagen zu und wenn ich ihn nicht nehme eine Entschädigung?Wie beantrage ich das bei der Versicherung und mit welchen Summen?Fahrzeug ist ein Opel Astra Caravan und lackieren dauert 2-3Tage.

Nachdem es nun klar ist, dass dem Radfahrer glücklicherweise nichts passiert ist, kommen wir zurück auf deine Frage.

Für die Dauer der Reparatur steht dir ein Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Reparaturdauer wird im Gutachten oder im Kostenvoranschlag ausgewiesen. Nach einer erfolgten Reparatur kannst du die Mietwagen- und Reparaturrechung dem Versicherer einreichen. Um Nutzungsausfall geltend zu machen brauchst du die NA-Klasse und die Rechnung, dann geht das alles ganz einfach.

Viele Grüße,

Metehan

Zitat:

Original geschrieben von eisi241271

Der rappelte sich auf der anderen Seite der Motorhaube wieder auf,war lustig...dem is nix passiert,ausser das ich ordentlich gelacht hab...

Solch ein Unfall wäre bei mir als Autofahrer "Stress pur" gewesen, herzhaft lachen hätte ich da wohl gar nicht können.

Da ist halt jeder Mensch anders....

Die Einstellung zu seinen Mitmenschen zeigt der TE doch schon mit seiner Überschrift.

Dann lachen wir einfach mal dass du einen 20 cm langen Kratzer hast

am 8. November 2010 um 1:44

eine frage...

und eine antwort...

aber insgesamt 10 posts.

:confused:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

eine frage...

und eine antwort...

aber insgesamt 10 posts.

 

:confused:

mit deinem sind es sogar 11 :D

 

Gruß

 

Delle

am 8. November 2010 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Nach einer erfolgten Reparatur kannst du die Mietwagen- und Reparaturrechung dem Versicherer einreichen. Um Nutzungsausfall geltend zu machen brauchst du die NA-Klasse und die Rechnung, dann geht das alles ganz einfach.

Viele Grüße,

Metehan

Dann kann der TE aber, wenn er deinem Rat folgt, schonmal sparen und einen Teil der Rechnungen an den Vermieter, die Werkstatt, den Gutachter ... überweisen.

Schon mal etwas davon gehört, dass ein Kraftfahrzeugführer gegen einen Radfahrer nicht 100% Anspruch auf Schadenersatz hat?!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Nach einer erfolgten Reparatur kannst du die Mietwagen- und Reparaturrechung dem Versicherer einreichen. Um Nutzungsausfall geltend zu machen brauchst du die NA-Klasse und die Rechnung, dann geht das alles ganz einfach.

Viele Grüße,

Metehan

Dann kann der TE aber, wenn er deinem Rat folgt, schonmal sparen und einen Teil der Rechnungen an den Vermieter, die Werkstatt, den Gutachter ... überweisen.

Schon mal etwas davon gehört, dass ein Kraftfahrzeugführer gegen einen Radfahrer nicht 100% Anspruch auf Schadenersatz hat?!

Hallo Hugaar,

Greift die Betriebsgefahr auch in diesem Fall oder wieso kann nicht von einer Haftung in Höhe von 100% bei einem Unfall mit einem Radfahrer ausgehen?!

Viele Grüße,

Metehan

Deine Antwort
Ähnliche Themen