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Radfahrer überfahren
Hallo!
Ich ordne die Frage mal hier ein, in der Hoffnung, das es halbwegs on Topic ist..
Vor ein paar Wochen gab es bei uns einen bösen Unfall. Der Unfallfahrer kommt zwar aus meinem Ort, ich bin es aber wirklich nicht. Zum Glück..
Der Unfall passierte auf einer Landstraße an einer Abzweigung mit Abbiegespur zu einem Ort (70km/h erlaubt), bei Dunkelheit kurz hinter einer leichten Kurve. Zunächst wurde nur ein geschrottetes Fahrrad auf der Straße gefunden. Vom Radfahrer keine Spur. Dieser wurde etwas später etwa einen Kilometer(!) entfernt im Straßengraben gefunden. Nach dem flüchtigen Unfallfahrer wurde daraufhin sogar mit Hubschraubern gesucht. Dieser (nachfolgend M. genannt) hat dann noch in der Nacht die Polizei angerufen und sich gestellt.
M. fuhr mit einem Sprinter-like Transporter, als er den Radfahrer erfasste. Weshalb und warum, und ob das Rad beleuchtet war, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise wollte der Radfahrer nach links zum Ort abbiegen. Zumindest wurde der Radler beim Aufprall auf das Dach des Transporters geschleudert, und blieb dort liegen (hatte sich wohl verhakt). M. war wohl etwas unter Schock, und fuhr erst mal weiter. Bis er dann einen km weiter anhielt, das Dach vom Radler befreite und wieder weiterfuhr.
Mit ein Grund für die Fahrerflucht war wohl auch, daß M. seit längerem keinen Führerschein mehr hatte. Weswegen weiß ich nicht (allerdings weiß ich, daß der Trottel früher gerne mal mit 200 über die Landstraße geflogen ist, und nüchtern war er auch nicht immer). Beim Unfall hatte er 0,1 Promille.
Bitte nicht falsch verstehen, mein Mitleid gilt natürlich dem Radfahrer und seiner Familie (afaik 2 Kinder). Aber trotzdem würde mich interessieren, was M. jetzt als Strafe zu erwarten hat. Was meint ihr?
Das Gericht wird wohl noch die genauen Umstände klären müssen. Aber da wären schon mal fahren ohne Führerschein und Unfallflucht. Und unterlassene Hilfeleistung. Kommt es darauf an, ob der Radfahrer noch hätte überleben können (vermutlich war er sofort tot)?
Für den Unfall gibt es keine Zeugen. Könnte M. mit einer milden Strafe (kein Gefängsnis) rechnen, wenn der Radfahrer unbeleuchtet mitten auf der Staße gewesen wäre?
Edit: Die Blutprobe von M. soll 0,5 Promille ergeben haben, und nicht 0,1. Und der Radfahrer scheint auch was getrunken zu haben, zumindest soll er einem anderen Fahrer vorher schon aufgefallen sein.
Gruß.. Jochen
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49 Antworten
Abgesehen davon das das ganze nach einem Worst-Case Szenario klingt, wir geben hier keinerlei Rechtsberatung, daher wäre deine Frage besser in einem Juristerei-Forum aufgehoben.
Zitat:
(allerdings weiß ich, daß der Trottel früher gerne mal mit 200 über die Landstraße geflogen ist, und nüchtern war er auch nicht immer)
Hier sehe ich eigentlich das größere Problem ...
Der Transporterfahrer hat sicherlich aufgrund der Fahrerflucht ein erhebliches Problem. Dieses zu bewerten, ist Sache des Gerichts.
Der Radfahrer, dessen Gesundheit bei diesem Unfall sicherlich erheblichen Schaden genommen hat, könnte ein zusätzliches Problem bekommen, wenn sein Fahrrad nicht StVO-konform ausgerüstet war, bzw. die Beleuchtung entsprechend der Lichtverhältnisse nicht eingeschaltet war oder ggfs. nicht funktioniert hat.
Zum Fahrverhalten beider Verkehrsteilnehmer kann ja nach der Beschreibung und mangels Zeugen nicht wirklich eine Aussage getroffen werden.
Gruß
Prinzipal
Wenn er 0,5Promille hatte, ist das schon eine Straftat.
Dann kommt Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht, und Unterlassene Hilfeleistung. Wenn der Fahrradfahrer noch am leben war vielleicht sogar Totschlag?!
Wenn der Fahrradfahrer am leben war, und er ihn in die Böschung geschmißen hat, gehört der Mann m.E. ins Gefängnis. So lange wie möglich.
All diese Straftaten hat er begangen, unabhängig davon, ob der Fahrradfahrer Licht hatte oder nicht. Das wird denke ich für eine Verurteilung reichen, welches Ausmaß wird ein Richter entscheiden.
@Theresias
Es geht mir nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um eine grobe Einschätzung und Diskussion. Bräuchte ich eine Rechtsberatung, wäre ich in so einem Fall garantiert beim Anwalt.
@prinzipal_gti
Es ging wohl aus meinem Text nicht klar genug hervor, aber der Radfahrer hat keine Probleme mehr. Er wurde tot im Straßengraben gefunden :-(
Aber spielt ein evtl. Fehlverhalten des Radfahrers überhaupt eine nennenswerte Rolle? Denn eigentlich muß man ja generell mit Hindernissen(*) auf der Fahrbahn rechnen.
Oder ist die Sichtbarkeit des Rades sogar sehr entscheidend für die Schuldfrage? "Darf" man einen Radfahrer überfahren, wenn er unbeleuchtet mitten auf der Fahrbahn fährt? (sorry für den Zynismus)
Gruß.. Jochen
(*) das soll natürlich nicht heißen, daß ich Radfahrer als Hindernissen ansehe
Zitat:
Original geschrieben von prinzipal_gti
Der Radfahrer, dessen Gesundheit bei diesem Unfall sicherlich erheblichen Schaden genommen hat
Soo kann man es auch ausdrücken.
Weil es keine Zeugen gibt, wird es schwierig, ihm fahrlässige Tötung nachzuweisen, weil es niemanden (mehr) gibt, der ihm ein Fahrfehler zur Last legt.
Es wird da wohl auf Unfallflucht, Fahren ohne FE und evtl. unterlassene Hilfeleistung (wenn der Radler nicht sofort tot war) hinausführen.
Sind insg. 3 Straftaten, das könnte durchaus eine Haftstrafe ergeben, aber das letzte Wort hat immer noch der Richter.
Zitat:
Original geschrieben von Jochen42
Aber spielt ein evtl. Fehlverhalten des Radfahrers überhaupt eine nennenswerte Rolle? Denn eigentlich muß man ja generell mit Hindernissen(*) auf der Fahrbahn rechnen.
Oder ist die Sichtbarkeit des Rades sogar sehr entscheidend für die Schuldfrage? "Darf" man einen Radfahrer überfahren, wenn er unbeleuchtet mitten auf der Fahrbahn fährt? (sorry für den Zynismus)
Gruß.. Jochen
(*) das soll natürlich nicht heißen, daß ich Radfahrer als Hindernissen ansehe
Hatte mal ein (grob) ähnliches Erlebnis. Überholte nachts auf einer Landstrasse ohne Seitenstreifen einen anderen PKW, der nicht die erlaubte Geschwindigkeit ausnutzte. Habe vorher gründlich(!) nach vorn gespäht, ob denn auch wirklich frei ist. Nachdem ich mir dessen sicher war, überholte ich. Fast am anderen PKW vorbei sah ich im Augenwinkel noch irgendwas links im Busch verschwinden, es ähnelte Speichenreflektoren eines Radlers, der ins Gebüsch auswich. Als ich meinem Beifahrer das sagte, sagte der mir, er hätte überhaupt nichts gesehen. Ich dachte kurz über das "was wäre gewesen, wenn" nach, hatte aber null schlechtes Gewissen -- was fährt der Idiot auch ohne Licht bei Nacht in fast völliger Dunkelheit--?
Da mich doch interessiert hat, ob ich Schuld bekommen hätte, habe ich mich damals (ist 5 1/2 Jahre her) informiert. Irgendwann stand zufällig ein Gerichtsurteil bezüglich genau dieser Sache in der ADAC Motorwelt und das besagte: Als Überholender habe ich mich vorher gründlichst davon zu überzeugen, dass vorne auch wirklich frei ist. Beleuchtung der Entgegenkommenden spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Passt zwar nicht 100% zu diesem Thema, aber was solls... ?
Zitat:
Original geschrieben von Quattrofreak
.... hatte aber null schlechtes Gewissen -- was fährt der Idiot auch ohne Licht bei Nacht in fast völliger Dunkelheit--?
....
Ein schlechtes Gewissen hättest du MINDESTENS haben müssen. Das hätte nämlich auch ein Fußgänger, der oftmals auch unbeleuchtet ist sein können.
Also, man muss schon so fahren, dass man innerhalb des Bereiches, den man einsehen kann anhalten kann (eigentlich die Hälfte davon). Also besser mal die Lichthupe nutzen!
Zahn
p.s. übrigens muss man auch dann erste Hilfe leisten, wenn man einen Unfall nicht verursacht hat.
Ein Radfahrer, der in den Graben fährt kann sich schon verletzten. Da mal nachzufragen, ob alles OK ist, dauert max. 30 Sek.!
Radfahrer, unsere lieben, rücksichtsvollen und Aufmerksamen Radfahrer...
Immer wieder sind sie ein heikles Thema, da sich viele Radfahrer wie das letzte Arsch auf der Straße verhalten, das nicht jeder von uns schonmal einen auf der Kühlerhaube hatte, ist wirklich ein Wunder...
Insbesondere bei Dunkelheit, wo einige, weil is ja anstrengender, ohne Licht auf den Straßen unterwegs sind (selbst schon gesehen, allerdings als Fußgänger, in der Dämmerung (war eher dunkel als hell)...
Ich gehe mal davon aus, das sich beide nicht ganz korrekt verhalten haben...
Was nach dem Unfall passiert ist, ist natürlich unter aller Sau, da kann man schon fast Knast erwarten!!
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Wenn der Fahrradfahrer am leben war, und er ihn in die Böschung geschmißen hat, gehört der Mann m.E. ins Gefängnis. So lange wie möglich.
Ob er zu dem Zeitpunkt noch gelebt hat, wird wohl selbst das Gericht nicht mehr mit Sicherheit sagen können. Aber ich denke mal, daß er zumindest keine erkennbaren Lebenszeichen mehr von sich gegeben hat. M. ist zwar ein Depp, aber kein Asso.
Die feine Art war es freilich auch nicht..
Zitat:
0,5Promille, [..] Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht, und Unterlassene Hilfeleistung. [..] vielleicht sogar Totschlag?!
All diese Straftaten hat er begangen, unabhängig davon, ob der Fahrradfahrer Licht hatte oder nicht.
Das stimmt!
Ich möchte jetzt nicht in seiner Haut stecken..
Mal abgesehen von den Konsequenzen für seine dumme "Fehlreaktion" durch Schock und Panik.
Wie Quattrofreak schon sagte, so ein Unfall kann schneller kommen als man denkt. Wenn ich mir vorstelle, daß mir bei Landstraßentempo plötzlich jemand meinen Kühler verbiegt.. Sowas möchte ich nicht erleben! (Der Kühlerverbieger möchte ich natürlich auch nicht sein)
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
das nicht jeder von uns schonmal einen auf der Kühlerhaube hatte, ist wirklich ein Wunder...
Nö! Weil
Zitat:
Aufmerksamen Radfahrer...
Sorry, Stefan. Das musste jetzt sein, weil sich
Zitat:
viele Radfahrer wie das letzte Arsch auf der Straße verhalten
Und im Forum
Bitte diesen Beitrag nicht ernst nehmen!
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Also, man muss schon so fahren, dass man innerhalb des Bereiches, den man einsehen kann anhalten kann (eigentlich die Hälfte davon).
Das ist doch mal ein grundsätzliches Problem. Ich habe bei mir die Phillips Vision Plus eingebaut und mein Lichtkegel leuchtet effektiv ca. 1,5 Landstraßen-Fahrbahnpfosten weit. Anders habe ich es außer bei Xenon auch noch nicht wirklich erlebt. Wir haben also einen verfügbaren Anhalteweg von 25+12,5 = 37,5 Meter.
Die Anhaltewegberechung sagt mir, dass ich, um diesen Anhaltweg nicht zu überschreiten, bei guter Fahrbahn maximal 66 Km/h fahren darf. Ist ein Hindernis nicht beleuchtet und/oder fährt man auf einer Bundesstraße, auf der 100 Km/h zulässig sind, kann das m.E. nach schon einmal nicht gut gehen. Ich habe mir diese Frage schon öfters gestellt. Vor allem auf der Autobahn habe ich da grundsätzlich ein sehr mieses Gefühl. Einmal ist es mir schon passiert, dass ich nachts auf der BAB über eine verlorene Ladung gefahren bin, welche schwarz war. Glücklicherweise handelte es sich dabei um etwas relativ weiches, so dass nichts passiert ist. Aber ein Blindflug macht man nachts trotzdem auf der Autobahn, ich finde das sehr beunruhigend.
Die Unfallflucht hat vermutlich nichts zum tödlichen Ausgang beigetragen.
In 90 Prozent der Fälle wird die Gerichtsmedizin sagen können,
ob für den Radfahrer überhaupt eine Überlebenschance bestand.
Daher:
Abwarten und Tee trinken,
statt sich an einem solch tragischen Unfall zu deliktieren.
Persönlich:
Dieser Unfall hat 1 Leben beendet,
und 4 weitere schwerwiegend verändert.
Ich habe schwere Verkehrsunfälle erlebt,
erste Hilfe geleistet,
und in meinen Armen sterbende Menschen gehabt.
Insofern finde ich Eure Sensationsgeilheit pervers.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich habe schwere Verkehrsunfälle erlebt,
erste Hilfe geleistet,
und in meinen Armen sterbende Menschen gehabt.
Insofern finde ich Eure Sensationsgeilheit pervers.
Es ist tatsächlich erstaunlich, was du schon alles erlebt hast.