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Räder ohne RunOnFlat erlaubt?
Hallo.
Mein Onkel hatte einen VW Jetta der ihm gestohlen wurde. Nun hat er sich einen E90 320i gekauft. Da er noch neue Winterreifen vom Jetta hat, wollte er diese nun auf BMW kompatible Felgen ziehen lassen und im Winter nutzen. Die Felgen hat er auch schon gekauft (nicht von BMW aber passend) und die Reifenmaße sind 205/55/R16. Er hat bei einem BMW Händler angerufen und der wollte ihm die nicht montieren, da angeblich nur RunOnFlat Reifen erlaubt seien, da der Wagen dafür ausgelegt sei.
Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, wollte aber mal Euren Rat dazu einholen!?
Vielen Dank!!!
Beste Antwort im Thema
völliger blödsinn... ich hab den 2. e90 und bei beiden hab ich auf die serienfelgen als erste amtshandlung normale reifen aufziehen lassen weil ich ( jetzt werden wieder einige behaupten ich lüge ) mit diesen spurrillensuchgeräten von rft keinen meter mehr als nötig zurücklegen will !
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26 Antworten
Ist totaler Quatsch! Fahre wie viele andere hier auch als Sommer- und Winterbereifung keine Runflats.
Die Sommerreifen, also ohne Runflat waren sogar beim Kauf schon drauf.
Die haben bestimmt gedacht die Felgen wären für Runflats ausgelegt, aber wenn das normale sind, kann er auch normale Reifen draufziehen lassen.
Wenn BMW das nicht machen will, fahrt halt zum Reifenhändler ist wahrscheinlich eh billiger und geht schneller.
Fahrwerk soll für Runflats ausgelegt sein und blub und bla, fahre 86tkm ohne Runflats und lebe noch... also mach die Dinger drauf und gut is
völliger blödsinn... ich hab den 2. e90 und bei beiden hab ich auf die serienfelgen als erste amtshandlung normale reifen aufziehen lassen weil ich ( jetzt werden wieder einige behaupten ich lüge ) mit diesen spurrillensuchgeräten von rft keinen meter mehr als nötig zurücklegen will !
Dir kann niemand vorschreiben Runflats zu montieren,habe auch non runflats drauf...nur denke daran dass du dann ein Reifenpannenset kaufst für die Zeit ohne Runflat, denn das Auto hat weder Ersatzrad noch Wagenheber,es könnte so zum Problem werden bei einer Verkehrskontrolle... ;-)
Seit wann ists Pflicht einen Ersatzreifen, Wagenheber oder Pannenset mitzuführen? Wäre mir neu.
Es ist Pflicht.....wenn du liegenbleibst und nix dabei hast zahlst du Strafe(oder bei der Verkehrskontrolle).....
Is genauso wenn du mit leerem Tank liegen bleibst..... Zahlst auch Strafe....Als Pflicht würde ich Treibstoff nicht bezeichnen ....aber "notwendig " wäre das richtige Wort dafür .... :-)
Es ist eben nicht verpflichtend, so ein Pannenset oder ein Ersatzrad mit zu führen. Zahlen musst du nur, wenn du jemand anderen behinderst. Problematisch wirds, wenn man den BMW Notdienst kontaktiert, dass man ohne RunFlat liegen geblieben ist, dann muss den Schlepper zahlen, wenn man überhaupt nicht mehr weg kommt.
Wir haben sowohl auf dem 320d als auch auf dem 320xd jeweils Dunlop Wintersport 3D (sprich NON Runflat) und hoffen mal, dass wir von einer Reifenpanne verschont bleiben
P.S.: Diese Pannensets sind meistens eh fürn ... und ehrlich gesagt hätte ich da ein sehr gutes Gefühl, da ich nicht prüfen kann ob der Reifen wirklich dicht ist. Möchte da nicht mit 80 oder so durch die Gegend fahren und dann platzt der wo möglich noch komplett. Da lass ich ihn lieber gleich stehen.
als vor 6 Monaten vor das Problem gestellt wurde weigerten sich 2 Reifenhändler mir nonRFT zu montieren
und waren nur bereit, wenn ich eine Erklärung (Haftungsbefreiung) unterschrieben hätte
alle hier kennen den "salesafter" und der sagt bei allen Angeboten:
"Kein RSC Reifen, Ersatzrad oder BMW Mobility-Set erforderlich!"
hier bei motor-talk wurde noch nicht einmal ausdiskutiert, was ist bei einem Unfall - unschuldig und doch Teilschuld ?
auf sowas wartet die Versicherung ja nur um dann spitzfindig zu argumentieren
Also was zulässig ist und was nicht regelt doch alleine die Betriebserlaubnis / Fahrzeugschein, damit geht man ja i.d.R. auch zum Reifenhändler und läßt sich ein Angebot erstellen. Wäre einmal interessant, wenn ein Reifenhändler etwas zu dem Thema sagen könnte. So viel ich weiß gibt es ja eine Warnlampe im Cockpit, die bei einer Reifenpanne die solche anzeigt - möglicherweise funktioniert das nicht mit "normalen" Reifen. Das hat aber nichts mit der eigentlichen Erlaubnis zu tun. Wenn ich einen Auspuff montiere der nicht zulässig ist, bekomme ich auch Ärger mit dem TÜV oder in einer Polizeikontrolle und die Betriebserlaubnis erlöscht - ein Gericht wertet das dann als "Fahren ohne Betriebserlaubnis" - ob das bei den RFTs der Fall ist wäre zu klären.
Ich habe mir von meinem BMW Händler non RFT montieren lassen, alles ohne Probleme und nachfragen. Ich hab auch noch nie gehört, dass irgendwo vorgeschrieben wird, was für Reifen auf ein Auto kommen müssen, also RFT oder non RFT.
Gruß
MM
Ich denke auch, dass es auch bei einem Unfall keine Probleme geben dürfte. Die Reifen sind doch eingetragen und das ist denke ich das wichtigste!
Wer geht denn zu einem BMW Händler zum Reifen montieren?
Nach meinen letzten Recherchen ist für mich der Besucht bei einem BMW Händler oder NL gestorben.
Die wollten tatsächlich 77€ pro Reifen abkassieren um RFT Reifen, die ich selber mitbringe, auf eine BMW Felge zu ziehen.
Sprich 4 x 77€ für einen Satz!
Ich weiß, jetzt kommen wieder Diejenigen, die sagen: Da kaufst du ein Auto für 45t€ und bist zu geizig dafür.... oder... ja wenn du die Reifen woanders kaufst, ist es ja kein Wunder das es so teuer ist. FALSCH!!!
Der S-Point Reifenhändler um die Ecke nimmt 80€ für die Montage von 4 RFT Reifen auf Alufelgen... auch wenn ich die Reifen selber mitbringe!
Gruß Jan
Pannenset / Ersatzrad: Keinerlei Mitführpflicht - in Deutschland!
Liegenbleiben: Ob mit oder ohne Pannenset / Ersatzrad begehe ich eine Owi, sobald ich ein Hinderniss bereite und hierdurch andere gefährde. Eigentlich gibts da keinen Unterschied. Aber wieso sollte ich mit einem Platten auf der Fahrbahn stehen bleiben? Ob ich nun mit Pannenset oder ohne nen Platten hab, kann ich rechts ran fahren auf den nächsten Parkplatz und schauen was ich mache. Ob ich da Pannensetz nutze oder mir einen Abschlepper bestelle interessiert keine Sau. Lieber verrammel ich mir die Felge und bin weg von der Straße anstatt ich dort stehen bleibe und ein Hinderniss bereite. Jeder der das tut hat ne Strafe verdient ob er nun nen Pannenset im Kofferraum hat oder nicht. Ist eher umgekehrt. Eher wird der verwarnt, der vor Ort auf der Stelle sein Rad mittels den mitgeführten Dingen (Wagenheber / Pannenset) repariert, als derjenige, der nichts dabei hat und auf die Seite fährt und dort sein Auto abstellt: Bleibt mal auf der Fahrbahn stehen und packt den Wagenheber aus. Das will ich sehen.
Verpflichtung: Es gab hier mal nen Beitrag wo jemand das rechtlich aufgeschlüsselt hat. Angeblich gibts bei Leasingfahrzeugen die theoretische Verpflichtung hierzu, ansonsten könnten Anspruche / Schäden bei einem reifenpannenbedingten Unfall geltend gemacht werden usw. Das ist aber wohl so wenn ichs nocht recht weiß einfach nur deswegen, weil es in den Verträgen irgendwo im Kleingedruckten drin steht. Generell gilt: Ich als Halter / Fahrzeugführer hab gem. StVZO nur die Verpflichtung die richtige Größe z.B. 195/50 R16, die richtige Tragfähigkeit z.B. 88 und die richtige Geschwindigkeit aufzuziehen z.B. T (hier gibts ja auch Ausnahmen). Alles andere ist Zivilrecht. Bei einem Unfall dürfte es so sein, als ob ich z.B. den Seitenairbag ausbaue, da defekt oder so. Ich hab keine Verpflichtung seitens des Staates diesen drin zu haben. Wenn ich nen Unfall habe, sollen die erst mal nachweisen, dass dies mit Airbag verhindert hätte werden können.
Felgen: Es gibt spezielle Runflat Felgen die einen breiten Hump und ein höheres Horn haben damit der Reifen zusätzlich noch besser auf der Felge gehalten wird, wie er eh schon sitzt. Da passen aber alle anderen normalen Reifen genauso.
Händler: Leider kennen sich die Reifenhändler nicht so aus (nicht jeder hat Vulkanisateur gelernt) oder gewisse große Ketten wollen abzocken. Mit einem Formular, wie gefährlich und eigentlich doch nicht erlaubt das Aufziehen von Non-Flats doch sind, überrede ich den Kunden ggf. doch noch welche der teureren Rund-Flats zu kaufen. Vielleicht gibt es aber ja auch ein Urteil, das der ein oder andere Händler kennt (ich nicht), dass mal einem Händer oder Monteur eine Teilschuld aufbrummte (vielleicht wegen was ähnlichem), weil er den Kunden hätte müssen aufklären. Zivilrechtlich ist alles möglich von dem her würde ich das nicht ausschließen, obwohl es ja wie erwähnt keine Verpflichtung gibt. Vielleicht ist ja mal jemand mit nem Q (bis 160) Reifen mit 250 über die Autobahn und der Reifen ist geplatzt. Hinterher hat er vielleicht ATU verklagt, wonach die dieses tolle Haftungsausschlussformular eingeführt haben. Dieses füllen die aber auch bei anderen Dingen gleich aus.
ich geb' noch mal einen Denkanstoß, BMW teilte mir mit:
"Zu dem von Ihnen angesprochenen geänderten Fahrverhalten bei Montage von Standardbereifung
können wir keine Aussage treffen, da wir dies werksseitig nie getestet haben"
es gibt wahrscheinlich keine Tests vom selben Fahrzeug mit/ohne RTF's
was ist wenn ein Gutachten nach einem schweren Unfall feststellt, dass der Bremsweg mit nonRFT's länger ist
als mit RFT, weil das Fahrwerk ja auf diese Technologie angestimmt ist.
Zu diesem Thema gibts hier die unterschiedlichsten Meinungen und Erfahrungen. Es gibt viele, die ihre RFT's aufgrund von schlechtem Komfort und Spurrillenempfindlichkeit getauscht haben (gegen non-RFT) und damit hochzufrieden sind. Davon beklagen einige nach dem Wechsel ein "schwammiges" (unpräzises) Fahrgefühl. Nach meinem Eindruck sind dies aber nur Einzelfälle. Ich war bei meinem Sommerreifen Ersatz vor ein paar Monaten auch kurz davor non-RFT's aufzuziehen. Allerdings bin ich mit meinen (Michelin PS2) absolut zufrieden und kann mich weder über fehlenden Komfort oder Spurrillenempfindlichkeit beschweren. Die potentielle Gefahr, dass ich nach dem Wechsel dann auch ein "schwammiges" Gefühl habe, hat mich letztlich davon abgehalten.
EDIT: Ich habe mit meinem telefoniert und dem war es völlig egal ob ich RFT oder non-RFT will. Er hat mir nur gesagt, dass das FW auf RFT ausgelegt ist (was auch immer das in letzter Konsequenz bedeuten würde ). Der nächstliegende Euromaster hat dafür einen halben Zwergenaufstand gemacht, als ich ihm gesagt habe, dass ich non-RFT will .