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rämpler beim ein oder ausparken - vorgehen
hallo,
mir ist eben einer in mein parkendes auto, beim ein oder ausparken, gefahren.
nachbar ihat es gesehen und die polizei wurde gerufen.
habe jetzt hier den wisch von der poilzei.
die frontschürze wurde verkratzt, aber jetzt nichts weltbewegendes.
wie ist jetzt das weitere vorgehen? gutachter bei so einem kleinen schaden ist ja quatsch?!
danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Das Schadensbild hast Du schon mal angeschaut? Der Tipp mit dem Anwald ist in diesem Fall also - ich drücke mich sehr höflich aus - suboptimal! Wir reden hier von ein paar Kratzern am Singleschießmichtot-Grill eines Autos, bzw. Audi Alle Unfallbeteiligten sind am Leben, das Auto fährt gerade eben noch, die merkantile Wertminderung dürfte noch knapp unter 100.000 € liegen und 12 Monate Nutzungsausfall sind nicht sehr wahrscheinlich. Man, man, man ...!
Das korrekte Vorgehen wurde hier doch schon beschrieben:
Versicherer anrufen, Schaden melden (so es der Schädiger noch nicht gemacht hat), Kurzgutachten holen (Gutachter selbst wählen), Gutachten einreichen, die Märchensteuer gedanklich abschreiben, das wird sie in der Realität nämlich auch, Millionen kassieren, glücklich sein/werden
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20 Antworten
Geh zur Werkstatt und lasse dir einen Kostenvoranschlag geben. Kostet 30-50 Euro und wird mit den späteren Reparaturkosten verrechnet.
Diesen kannst du bei der Versicherung einreichen und du bekommst den gelisteten Betrag abzüglich Mehrwertsteuer.
Lässt du die Arbeit durchführen, reiche die Rechnung ein, und du bekommst alles erstattet. Einige dich am besten mit der Werkstatt, dass sie direkt bei der Versicherung das Geld holt. Die weiß auch, wie das geht.
Freie Werkstätten sind oft billiger als Vertragswerkstätten. Wenn du den Schaden also nicht reparieren lassen willst, überlege genau, wo du den Kostenvoranschlag holst.
erstmal wuerde ich abwarten ob sich die sichtung des nachbarn mit den ermittlungen der polizei deckt.
erst dann wuerde ich weitere schritte einleiten, oder nur die schritte einleiten, die du auch ohne einen schuldigen taetigen wuerdest.
Moin,
erst mal abwarten, wie Harry gepostet hatte, ich nehme mal nicht an, dass Du Deine VK in Anspruch nehmen willst (Rabattverlust und SB).
Ansonsten, wenn kein Schädiger gefunden wird, in RAhmen von Smart-Repair beseitigen lassen, das wird wohl das Günstigste sein, geschätzt ca. 150,-.
ich glaube, dass ich mich falsch ausgedrückt habe.
der verursacher ist bekannt.
also keine fahrerflucht...
habe den namen usw von ihm.
wollte einfach nur das weitere vorgehen erfahren, da es mein erster unfall ist.
möchtest du den schaden in einer werkstatt reparieren lassen oder möchtest du geld kassieren und den schaden anderweitig ausbügeln bzw. nicht reparieren?
das weiß ich noch nicht...tendiere aber zu zweitens.
dann rufst du bei der versicherung an, meldest den schaden, gehst dann zu einem unabhängigen gutachter, lässt ein (kurz)gutachten erstellen und reichst dieses der versicherung ein...
Geh zu einem Verkehrsanwalt, den bezahlt die gegn. Versicherung. Er wird dich dann am Besten beraten.
Besonders bei einer fiktiven Abrechnung versuchen die Versicherungen zu tricksen, um weniger zu bezahlen. Ein Anwalt, der von Anfang an übernimmt, erspart dir viel Ärger.
Spreche da aus Erfahrung.
Das Schadensbild hast Du schon mal angeschaut? Der Tipp mit dem Anwald ist in diesem Fall also - ich drücke mich sehr höflich aus - suboptimal! Wir reden hier von ein paar Kratzern am Singleschießmichtot-Grill eines Autos, bzw. Audi Alle Unfallbeteiligten sind am Leben, das Auto fährt gerade eben noch, die merkantile Wertminderung dürfte noch knapp unter 100.000 € liegen und 12 Monate Nutzungsausfall sind nicht sehr wahrscheinlich. Man, man, man ...!
Das korrekte Vorgehen wurde hier doch schon beschrieben:
Versicherer anrufen, Schaden melden (so es der Schädiger noch nicht gemacht hat), Kurzgutachten holen (Gutachter selbst wählen), Gutachten einreichen, die Märchensteuer gedanklich abschreiben, das wird sie in der Realität nämlich auch, Millionen kassieren, glücklich sein/werden
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
.........Singleschießmichtot-Grill eines Autos, bzw. Audi ...............
Ich gebe zu, ich habe mir das Bild nicht angeschaut, in diesem Fall sind die Uneinigkeiten mit der Versicherung tatsächlich eher unwahrscheinlich.
Aber generell würde ich mir auch bei Bagatellschäden einen Anwalt zur Hand holen, sonst darf man im Nachinein lange gekürzten Stundenlöhnen und Materialkosten hinterherlaufen.
Zitat:
Original geschrieben von xspark
Aber generell würde ich mir auch bei Bagatellschäden einen Anwalt zur Hand holen
Absolut wertvoller Hinweis.
Der Anwalt "verdient" an einem solchen Fall - unter Zugrundelegung einer 1,3 Gebühr nach RVG - genau EUR 32,50 zuzüglich EUR 6,50 für seine Auslagen.
Hierfür muss er Zeit für die Beratung aufwenden, mindestens 2 Briefe an die Versicherung schreiben, eine Rechnung ausstellen und den Schriftverkehr noch an den Mandanten weiterleiten.
Zum guten Schluss darf er die sauer verdienten EUR 39,00 auch noch versteuern.
Anwalt hätte man werden sollen!
Es gibt ja solche Leute, die ohne Anwalt nicht einmal einen Kostenvoranschlag über drei Kratzer an einer Stossstange bei einer Versicherung vorlegen können
in meinem nächsten Leben werde ich auch Anwald, da kann man richtig Moos verdienen...........
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Absolut wertvoller Hinweis.
Der Anwalt "verdient" an einem solchen Fall - unter Zugrundelegung einer 1,3 Gebühr nach RVG - genau EUR 32,50 zuzüglich EUR 6,50 für seine Auslagen.
Hierfür muss er Zeit für die Beratung aufwenden, mindestens 2 Briefe an die Versicherung schreiben, eine Rechnung ausstellen und den Schriftverkehr noch an den Mandanten weiterleiten.
Zum guten Schluss darf er die sauer verdienten EUR 39,00 auch noch versteuern.
Anwalt hätte man werden sollen!
Es gibt ja solche Leute, die ohne Anwalt nicht einmal einen Kostenvoranschlag über drei Kratzer an einer Stossstange bei einer Versicherung vorlegen können
... und wenn er doch nur einen Brief schreiben muss, könnte ein Versicherer auf den Gedanken kommen, dass eine 1,0 Gebühr nach RVG - genau 25 Euro zzgl. Auslagen für den Anwaltd eigentlich auch ausreichend sein könnte