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Räumfahrzeug mit Blaulicht
Hallo,
die Tage habe ich auf der Autobahn ein Räumfahrzeug mit Blaulicht gesehen, das während des Räumens auch angeschaltet war.
Habe so was noch nie vorher gesehen (nur Gelblicht). Kann mir jemand den Grund nennen, warum ein normales Räumfahrzeug mit Blaulicht ausgestattet ist?
Danke.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
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53 Antworten
Da wir in der Schweiz Gesetze haben, welche die Farbe des Lichts regelt, könnte ich - wie vermutlich alle anderen hier auch - nur Raten. Meine erste Vermutung, das Fahrzeug gehört der Polizei. Da du nichts über dessen Beschriftung gesagt hast.....
Die zweite Vermutung, es war gar nicht das Räumfahrzeug sondern ein Fahrzeug mit Blaulicht welches dahinter stand und es daher so aussah als wäre es das Räumfahrzeug.
Oder letzte Vermutung, es wurde die falsche Beleuchtung geliefert und dem Betreiber war es egal?
Mehr fällt mir auf Anhieb nicht ein, sonst müsste man den Betreiber mal fragen.
Gabs hier sogar schon mal http://www.motor-talk.de/forum/schneepflug-mit-blaulicht-t2507381.html
Durchaus nicht unüblich. Bei mir entlang der A8 und A81 sind die Räumfahrzeuge der AM ebenfalls damit ausgerüstet. Dient im Ausnahmefall dazu, an Steigungen besser voran zu kommen. Die haben entsprechende Ausnahmegenehmigungen nach 35/38 StVO
In Frankreich haben die immer Blaulicht.
Teils ist das auch in D nötig da gewisse Sturköpfe, speziell von der Trucker-Fraktion nicht ans Platz machen denken. Bei Blaulicht ist das eine Ordnungswidrigkeit und bei Kamera im Schneepflug kann das teuer werden.
Zudem sind die Leute bei Blaulicht aufmerksamer als bei Gelblicht, das haben bereits so viele Fahrzeuge das es teils "übersehen" wird.
@Benzli: In der CH haben Schneepflüge KEINE Sonderrechte, die haben genau die Rechte wie alle anderen PW, LW auch. Die dürfen noch nicht mal bei Stau auf dem Standstreifen vor fahren um die evtl. im Schnee begründete Blockierung zu beseitigen. Ist bei Strafe verboten. Wenn dann muss ein Polizeiwagen voraus fahren.
Selbst Gemeindetraktoren die den Bürgersteig räumen tun dies im gesetzlichen Graubereich. Wenn ein schlecht gelaunter Schlumpf kommt gibts Anzeige wegen "Befahren von Fussgängerweg".
Gleiches gilt wenn auf engen Strassen "im Gegenverkehr" geräumt wird. Der Schneepflug muss dann immer ausweichen und nötigenfalls anhalten, im Regelfall tun dies aber die Autofahrer freiwillig wenn die grosse Schaufel kommt CH-Logik
Zitat:
@martinde001 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:56:26 Uhr:
...speziell von der Trucker-Fraktion nicht ans Platz machen denken.
Klar..einfach mal so den 40t auf den vereisten, im Idealfall noch unbefestigten Seitenstreifen einer Landstraße lenken ^^
Zitat:
Bei Blaulicht ist das eine Ordnungswidrigkeit...
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können?
Zitat:
@martinde001 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:56:26 Uhr:
In Frankreich haben die immer Blaulicht.
Teils ist das auch in D nötig da gewisse Sturköpfe, speziell von der Trucker-Fraktion nicht ans Platz machen denken.
Ja, es gibt diese Sturkoepfe die wenn schon 2 Spuren mit liegen geblieben LKW voll sind noch in die 3. Spur ziehen muessen um dann ebenfalls haengen zu bleiben. Dann ist komplett dicht.
Dann gibts die PKW Fahrer die nicht weiter denken als bis zur Nasenspitze und LKWs zum stehen bringen die dann nicht mehr los kommen. Sagen wir so, im LKW und im PKW sitzen meist die selben Charaktere, also ist besserung auf beiden Seiten kaum zu erwarten.
Und dann gibts noch ganz viele PKW Fahrer die noch nie im LKW gesessen haben. Das sind meist die ganz Schlauen die den LKW Fahrern erklaeren wie sie es richtig machen.
Hier steht dann auch nochmal die Erklaerung wann, wie, wo und warum das Blaulicht eingeschalten werden darf. http://www.strassenwaerter.de/index.php?id=200
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 04:33:38 Uhr:
Zitat:
Bei Blaulicht ist das eine Ordnungswidrigkeit...
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können?
Wenn ich mich nicht irre:
§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;
Zitat:
@martinde001 schrieb am 21. Januar 2016 um 07:00:01 Uhr:
Wenn ich mich nicht irre:
Zum einen irrst du, zum anderen solltest du dir das, was du uns hier verlinkst wenigstens vorher mal durchlesen!
Und was hier bei MT als Todsünde gewertet wird, ist wenn du deine Beiträge nachträglich €ditierst ohne dies entsprechend kenntlich zu machen - müsstest du aber eigentlich wissen! Im übrigen bietet auch der von dir nachträglich dazueditierte §49 keine Rechtsgrundlage für eine Owi.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 07:04:32 Uhr:
Zitat:
@martinde001 schrieb am 21. Januar 2016 um 07:00:01 Uhr:
Wenn ich mich nicht irre:
Zum einen irrst du, zum anderen solltest du dir das, was du uns hier verlinkst wenigstens vorher mal durchlesen!
Und was hier bei MT als Todsünde gewertet wird, ist wenn du deine Beiträge nachträglich €ditierst ohne dies entsprechend kenntlich zu machen - müsstest du aber eigentlich wissen! Im übrigen bietet auch der von dir nachträglich dazueditierte §49 keine Rechtsgrundlage für eine Owi.
ICH habe NICHTS editiert. Siehe Beitrag.
Hab das so kopiert aus Google-Suche
Zitat:
Wenn dann muss ein Polizeiwagen voraus fahren.
Der dann aber ohne einen vor ihm fahrenden Schneepflug steckenbleibt? Bei machen Regeln kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ähnlich zum Eisbrecher muß der Schneepflug das erste Fahrzeug bspw. einer Kolonne sein. Wer das anders sieht, darf bitte mal seine Tassen im Schrank auf Vollzähligkeit prüfen.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 07:04:32 Uhr:
Zitat:
@martinde001 schrieb am 21. Januar 2016 um 07:00:01 Uhr:
Wenn ich mich nicht irre:
Zum einen irrst du, zum anderen solltest du dir das, was du uns hier verlinkst wenigstens vorher mal durchlesen! :rolleyes
Zum einen irrst du: Die Paragrafen sind korrekt zitiert und bedeuten: § 38 StVO Regelung zur Verwendung des Blaulichts, "Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort Platz zu schaffen.", § 49 StVO Abs. 3 Nr. 3 nicht sofort Platz schaffen = Ordnungswidrigkeit,
§ 24 StVG = regelt die Verkehrsordnungswidrigkeit und die mögliche Geldbuße. Was war also falsch bei martin001? Wenn du es schon besser weißt, solltest du wenigstens auch erklären, wie´s richtig ist.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:18:10 Uhr:
Zum einen irrst du: Die Paragrafen sind korrekt zitiert und bedeuten: § 38 StVO Regelung zur Verwendung des Blaulichts, "Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort Platz zu schaffen."
Auch für dich gillt, wenn du meinst hier wild mit § um dich werfen zu müssen, solltest du sie wenigstens vorher mal durchlesen!
Einen "§38 Regelung zur Verwendung des Blaulichts" gibt es in der StVO nicht...
...das Ding heißt "§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht"
Explizit bezieht martinde001 sich auf Abs. 1 - der greift bei 'nur Blaulicht' wie es die Schneepflüge führen aber nicht!
Bei 'nur Blaulicht' greift Abs. 2!
Abs. 2 verschafft diesen Fahrzeugen aber KEIN Wegerecht und somit hat sich euer sonstiges Geschreibsel vonwegen §49 und StVG erledigt!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 22:40:36 Uhr:
(...)
Bei 'nur Blaulicht' greift Abs. 2!
Abs. 2 verschafft diesen Fahrzeugen aber KEIN Wegerecht und somit hat sich euer sonstiges Geschreibsel vonwegen §49 und StVG erledigt!
Jajajaja. Wenn ich blaues Blinklicht im Rückspiegel sehe, mache ich Platz - BASTA! Es ist sicher nicht zielführend, mit dem Schneeräumer zu diskutieren, ob er Wegerechte in Anspruch nehmen darf oder nicht. Diese Klugescheißerei, ob Martinshorn oder nicht und damit Wegerecht oder nicht hat doch mit dem eigentlichen Zweck des Threads gar nichts zu tun.
Hauptsache, es haben sich wieder ein paar Tüpfli-Schisser ausgekotzt.
Ich bitte um Entschuldigung für die harschen Worte, mir war einfach danach.