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rally front in normale golf 2 front umbauen

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 21:13

hallo

rally front in normale front vom 2er umbauen !! geht das???

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22 Antworten

indem man den schlossträger, grill und scheinwerfer tauscht. aber nur erlaubt für fahrzeuge bis 31.12.1989 da danach lwr pflicht ist und der scheinwerfer keine hat

ja klar.

du brauchst einen anderen schloßträger, die scheinwerfer und wenn ich mich nicht ganz täusche die passenden stecker für die scheinwerfer.

aber es geht auf jeden fall. und sollte in max. 1 std zu lösen sein. wenn alle teile vorhanden sind.

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von @work

ja klar.

du brauchst einen anderen schloßträger, die scheinwerfer und wenn ich mich nicht ganz täusche die passenden stecker für die scheinwerfer.

aber es geht auf jeden fall. und sollte in max. 1 std zu lösen sein. wenn alle teile vorhanden sind.

ok danke!!

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

indem man den schlossträger, grill und scheinwerfer tauscht. aber nur erlaubt für fahrzeuge bis 31.12.1989 da danach lwr pflicht ist und der scheinwerfer keine hat

Mein Golf 3 ist bj 95 und hat keine lwr ist im schein ausgetragen.

nur doof das lwr nicht ausgetragen werden kann da dies gegen die stvzo ist und somit ist deine so tolle lwr austragung für den arsch und mit dem papier kannste dir den arsch abwischen den dafür hat es gerade mal nen wert. LWR ist Pflicht und nicht austragbar.

SCheinwerfer die keine lwr besitzen udn für fahrzeuge mit lwr pflicht gedacht sind sind für das ausland bestimmt die erst in den letztn jahren eine lwr pflicht bekommen haben. diese scheinwerfer sind nicht für den gebrauch in deutschlangd zugelassenen autos nicht gedacht un nicht erlaubt.

fahrzeuge aus der zeit nach 1.1.1990 die keine lwr haben sind reimporte aus dem ausland diese haben eine ausnahmegenehmigung

Himeno, das war mir zuviel "Arsch" in einem Satz.

Fakt ist das es tatsächlich möglich ist die lwr auszutragen.

oliver

eine eintragung die gegen die stvzo ist ist ungültig und illegal. stvzo sagt lwr ab 1.1.1990 pflicht und das geht sie nicht auszutragen. wer so eine eintragung machen lässt wirft viel geld für etwas ungültiges raus. das ist das gleiche wie wenn dir einer xenonscheinwerfer ohne alwr und swr einträgt, die eintragung ist auch ungültig weil dafür alwr und swr pflicht sind.

LEUCHTWEITENREGULIERUNG IST NICHT AUSTRAGBAR UND PFLICHT, JEGLICHE AUSTRAGUNGEN SIND UNGÜLTIG UND ILLEGAL

am 20. Juli 2007 um 19:14

Ist bei mir auch ausgetragen und werde ca. alle 6 Wochen von den Blau Silberen angehalten und die schauen bei mir immer genau hin.Dauert Länger als HU, LOL

 

Und die haben nie was gesagt.Und es waren sogar einige male Sachverständige da .Sprich die sich sowas auskennen.Meinte nur müßte mal den Schlatter ausbauen mehr nicht.

austragen ist aber verboten und bleibt es auch egal wie viele ihr ausgetragen habt oder xenon in halogen gebaut habt. es ist und bleibt illegal

Jo Himeno...

Da du dich ja mit dem Kram relativ gut auskennst:

Also US-Parts haben ja keine E-Zeichen. Es gibt in D allerdings genug autos die damit rumfahren! ZB Golf 3 mit Sidemarkern umgebaut als Blinker! Letztens stand auf unserem Schrott auch ein Golf 2 komplett original US Fahrzeug und das hatte US- Rückleuchten und US-Sidemarker. UNd dazu noch ne Genehmigung, dass das Auto so im Strassenverkehr bewegt werden kann...

Normal verstößt doch sowas auch alles gegen die StvZO, oder etwa nicht?

mad normal sind us lampen net zugelassen. aber wenn sie nach deutschland importiert werden sie umgerüstet auf europäischen standard. geht dies nicht kriegen die fahrzeuge für diese lampen eine ausnahmegenehmigung.genauso verhält sich das mit import fahrzeugen die keine lwr haben da die erst im ausland in den letzten jahren pflicht wurde, diese importfahrzeuge bekommen eine ausnahmegenehmigung und für diese sind lampen ohne lwr für fahrzeuge nach 1.1.90 gedacht. fahrzeuge die keine importe sind haben lwr und dürfen sie nicht austragen

mad in deinem beispiel die seitenmakierung als blinker ist aber auch net rechtens die müsste als seitenmakierung weiter verwendet werden und nicht als blinker da es dafür nicht gedacht ist

Meine dadurch verliert das fahrzeug auch die BE also seine zulassung sprich wenns hart auf hart kommt kann man belangt werden ;)

Also lieber wieder rein damit kostet auch nich so die welt und man hat ruhe mit dem Gesetz :)

:) Grüße Jakob

am 21. Juli 2007 um 10:42

Moin zusammen ! :)

Dazu -und natürlich auch zu vielen anderen Themenbereichen- könnt Ihr ja dann auch einige Informationen in der StVZO (...auch -> hier <- und -> hier <- nachzulesen!) und beim Bundesverkehrsministerium in der Rubrik "Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge" (...rechts unter "Anlagen"!) bekommen! ;)

Egal was dann die jeweiligen Prüfer und Sachverständigen behaupten und eintragen, oder was dann von der Rennleitung übersehen oder nicht beanstandet wird, alle müssen sich dann immer noch an diese Bestimmungen und Gesetze halten.....und das dann auch mit allen daraus resultierenden Konsequenzen bei vorsätzlicher und/oder fahrlässiger (...weil eventuell unwissend!) Nichtbeachtung - im Endeffekt dann eben auch der TÜV und seine Mitarbeiter und ähnliche Institutionen! ;)

 

Gruß, Dynator :)

 

PS@Himeno: So langsam könnte man ja schon fast den Hut ob Deines Wissens und Deiner Bemühungen, dies dann auch an Deine Mit-User weiterzugeben, ziehen! ;)

(...fehlt dann ab und an nur noch ein klitzekleines bisschen mehr "Text-Tuning"!)

Ja Himeno die Fleischgewordene StvZo ;) :D

Hut ab ;)

:) Grüße Jakob

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