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RCD 510 defekt?
Hallo zusammen!
Heute morgen hat mein RCD 510 den Dienst verweigert...
Symptome: Gerät bleibt aus bis auf Tastenbeleuchtung und wird in der MFA+ nicht mehr gefunden...
Hat das schon mal jemand gehabt? Kann ich bei einem Defekt die Garantie bei VW geltend machen?
Radio ist selbst nachgerüstet und 10.2008 hergestellt (gebraucht gekauft). Habe es in einem Golf Plus mit EZ 09/2008 verbaut (also noch Werksgarantie)...
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11 Antworten
Die Garantie vom Auto greift für das defekte, gebraucht gekaufte und nachträglich selbst eingebaute Radio selbstverständlich nicht.
Warum sollte VW für das, was du selbst einbaust, die Garantie übernehmen?
Das Radio hat doch noch Garantie.
Hast du wenigstens die Rechnung für das Radio?
Ich würde erst mal für ein paar Minuten die Batterie abklemmen und meistens funktioniert das Radio danach wieder (= Resett).
Hallo!
Die Rechnung habe ich leider nicht. Da das Radio aber nachweislich erst im Sep. 2008 hergestellt wurde ist es ja noch nicht älter als 2 Jahre...
Zitat:
Original geschrieben von sinwinder
Da das Radio aber nachweislich erst im Sep. 2008 hergestellt wurde ist es ja noch nicht älter als 2 Jahre...
Na und? Mir wäre nicht bekannt, dass VW zwei Jahre Garantie auf seine Radios als Einzelteil gibt.
Du kannst bestenfalls die Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer geltend machen. Wann hast du es denn wo gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von sinwinder
Hallo!
Die Rechnung habe ich leider nicht. Da das Radio aber nachweislich erst im Sep. 2008 hergestellt wurde ist es ja noch nicht älter als 2 Jahre...
Ich bin mir nicht sicher, aber du kannst ja noch nicht mal nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer des Radios bist, oder?
Ich unterstelle nichts, ich habe auch mal ein Radio gebraucht gekauft. Aber wenn du VW gegenüber nicht nachweisen kannst, dass du das Radio auf legalem Wege angeschafft hast, werden die gar nichts machen. Die können nachvollziehen, ob das Radio zu deinem Auto gehört.
Gruß!
Das Radio habe ich bei ebay von privat gekauft (nicht aus osteuropa!). Es stammt aus einem 01/2010 zugelassenem Golf VI. Den Kaufnachweis des Neufahrzeugs kann ich in Kopie vom Verkäufer bekommen.
Es kann ja nicht sein das bei einem Gerät das max. 4 Monate im Einsatz war nach einem Weiterverkauf die Garantie verfällt oder?
Der Privatverkäufer hat gemäß ebay-richtlinen haftung und garantie ausgeschlossen...
Zitat:
Original geschrieben von sinwinder
Es kann ja nicht sein das bei einem Gerät das max. 4 Monate im Einsatz war nach einem Weiterverkauf die Garantie verfällt oder?
Der Privatverkäufer hat gemäß ebay-richtlinen haftung und garantie ausgeschlossen...
Nein, das kann nicht sein.
Du hast aber oben geschrieben, dass du keine Rechnung über das Gerät hast. Nun schreibst du, dass du doch einen Nachweis über den Kauf den Radios hast.
Wie He Bad schon schrieb, wird VW nicht die Garantie für was übernehmen, was du nachträglich eingebaut hast. Wenn die also festgestellt haben, dass du der tatsächliche Besitzer bist, dann werden sie das Gerät prüfen. Stellen die fest, dass der "Schaden" beim Umbau passiert ist, dann werden sie dir wohl auch nicht entgegenkommen.
Ist es ein Defekt, der am Radio liegt, dann bin ich sicher, dass sie mit dir eine Lösung finden werden. Aber immer nur vorausgesetzt du kannst den ehrlichen Erwerb nachweisen. Aber das sollte mit der Kopie des Verkäufers kein Problem sein.
Für mich stellt sich allerdings die Frage, warum VW in einen Golf VI von 2010 ein altes RCD 510 einbauen. Ich habe das Dingen ja schon in meinen 2006er Golf V GT eingebaut bekommen.
Gruß!
Ich selbst habe keinen Kaufnachweis über das Gerät. Auf Anfrage beim Verkäufer kann ich aber einen bekommen. Reicht der oder muss er mir dann auch noch mal schriftlich bestätigen, dass er mir das Radio verkauft hat (Kaufvertrag)?
Das RCD 510 wird meines Wissen immer noch im Golf VI verbaut. Ich dachte die x10er Radios wurden bei Golf V (Plus) auch erst ab Modelljahr 2009 ab Werk verbaut (ich hatte vorher das RCD 210 drin)...
Hier kennt wohl niemand, inkl. mir, die Garantieregelungen in so einem Fall. Daher kann man dir nur den Tip geben, dich an den deines Vertrauens zu wenden.
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Neuwagengarantie auf das Radio erlischt, sobald es aus dem gekauften Fahrzeug entfernt und weiter verkauft wird. Ebenso ein evtl. Gewährleistungsanspruch.
Daher solltest du dich einfach direkt an den wenden.
Jetzt bringst du mich aber durcheinander *grübel*
Ich habe ein RCD 500 mit 6-fach MP3 Wechsler. Ich dachte das wäre dann das RCD510 und das RCD500 ohne Mp3 Wechsler hieße dann RCD500.
Aber es kann auch sein, das du recht hast und die x10er sind die neue Generation von Radios.
Ich weiß nicht, ob deiner Werkstatt vielleicht ein Ausdruck der eBay-Rechnung reicht. Es kommt darauf an, was du für eine Beziehung zu ihm hast. Wenn es eine kleine ist, bei der du ein und aus läufst, dann kann es sein, dass die dir glauben. Wenn es aber ein Riesenhändler ist, bei dem du nur eine Nummer bist, dann kann es sein, dass du den zu viel Aufwand machst.
Das ist zumindest die Erfahrung, die ich gemacht habe.
Ich würde es mal mit dem eBay-Ausdruck versuchen. Wenn sie dir es nicht glauben, dann erfragst du die Originalrechnung.
Gruß!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW da irgendwas übernimmt. Ne Rechnung von ebay interessiert die schon 3 mal nicht. Würde an deiner Stelle einfach zum fahren und sagen, dass dein Radio spinnt. Mehr nicht.
Vielleicht merken die ja nicht, dass es nicht zu deinem Auto gehört und reparieren es???
Aber sowas wäre ja zu schön um wahr zu sein
Wie oben schon geschrieben gibt VW keine separate Garantie auf die einzelnen Teile eines Autos, sondern nur auf das Auto an sich. Wie stellst du dir das vor? Mal angenommen jemand schlachtet seinen noch fast neue VW (z.B. weil er nen Unfall hat, oder aus welchem Grund auch immer). Soll dann VW ernsthaft bei jedem Käufer eines Teils aus diesem Auto (Motor, Sitze, Lenkrad, ...) die Garantie für selbiges übernehmen? Wohl kaum.
Ganz unabhängig davon ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann da an Klauseln rein packen, was immer er will. Gesetzlich steht dir nur der weg über die Sachmängelhaftung dem Verkäufer gegenüber offen. Da du aber von privat gekauft hast und der Verkäufer die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hat, kannst du nichts mehr machen ... so ist das leider.