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RDKS funktioniert bei Winterreifen nicht-laut Autohaus o. k.?!
hallo,
Ich habe meinen Opel Adam vor zwei Jahren in einem Autohaus gekauft. Dort habe ich auch die Winterreifen gekauft die mir dort auch aufgezogen worden. Mir wurde gesagt das bei den Winterreifen das Reifendruckkontrollsystem nicht funktioniere, das aber o. k. sei. Die Fehlermeldung soll ich weg drücken. Blöd wie ich bin habe ich das auch so hin genommen. Nun habe ich mein Auto an einen Händler verkauft. Der sagte mir dass RDKS müsse auch bei den Winterreifen funktionieren ansonsten wäre es ein Mangel. Das Autohaus hätte mich so gar nicht vom Hof fahren lassen dürfen. Der Händler verlangt nun von mir das Geld um die Sensoren einzubauen. Es handelt sich um einen Mangel. Ich habe bereits das Autohaus wo ich mein Auto gekauft habe mehrfach kontaktiert aber keine Antwort bekommen. Das war ja klar. Laut dem Käufer war es fahrlässig mich so vom Hof fahren zu lassen. Hat jemand so etwas schon mal gehört und kann mir weiterhelfen? Danke!
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19 Antworten
Das Thema ist ja in allen Subforen ein echter Dauerbrenner.
Wann war Erstzlassung? Nach dem 01.11.2014? Dann müssen auch Winterreifensätze die Sensoren haben wenn sie ab Werk schon verbaut sind! Das steht dann auch irgendwo in der Bedienungsanleitung drin.
Siviel ich weiß hat der Adam aber kein Selbstanlernendes RDKS mehr vebraut. D.h. bei einem Reifenwechsel funktionieren die Sensoren zunächst nicht (bzw. werden nicht ausgelesen). Die Sensoren müssen dann erst bei einem FOH aktiviert/angelernt werden.
Bei einem zurückwechseln auf die Sommerreifen passiert dann wieder das gleicht. Halbjährlich grüßt das Murmeltier ...
Erstzulassung war 05.2014. Der Käufer (Autohaus) meinte dazu, dass, wenn es ein RDKS gibt, dieses auch funktionieren muss. Ansonsten wäre es ein Mangel..Klingt für mich auch verständlich, da ja ständig eine Fehlermeldung angezeigt wird. Jetzt weiss ich nur nicht ob das Autohaus beim Kauf mir den Wagen so gar nicht hätte geben dürfen. Das Geld für die Nachrüstung hätte ich natürlich gerne wieder von denen..... Ich bin ratlos ??
Das Autohaus kannst du wohl kaum dafür belangen. Das hättest du damals tun müssen.
Was will den der Händler für das Nachrüsten der Sensoren abgreifen? Wenn der darin einen Mangel sieht, gibt es eine ganz einfache Entscheidung - Fahrzeug auf Sommerbereifung verkaufen, und Winterreifen privat verkaufen.
Zitat:
@Bracksdome schrieb am 25. Januar 2017 um 19:47:18 Uhr:
Das Autohaus kannst du wohl kaum dafür belangen. Das hättest du damals tun müssen.
Was will den der Händler für das Nachrüsten der Sensoren abgreifen? Wenn der darin einen Mangel sieht, gibt es eine ganz einfache Entscheidung - Fahrzeug auf Sommerbereifung verkaufen, und Winterreifen privat verkaufen.
Meinst Du das ist jetzt zu spät? Das Autohaus jetzt meinte ich solls versuchen...das wäre damals wohl fahrlässig gewesen. Ich habe mir nichts bei gedacht, weil der Verkäufer mir sagte das sei OK
300 EUR wollen die haben..Ja, das wäre eine gute Idee gewesen...leider habe ich das Auto schon verkauft weil wir ins Ausland gehen. Im KV wurde das RDKS als Mangel vermerkt und ich musste zahlen.
Dann werde ich wohl doch auf dem Geld sitzen bleiben oder doch mal meine Rechtsschutzversicherung bemühen.
Für Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1.11 2014 gibt es zumindest keine gesetzliche Pflicht überhaupt ein Reifendruckkontrollsystem haben zu müssen! Weder Aktiv noch passiv.
Es kann durchaus sein das es bei deinem Fahrzeug noch eine Bestelloption war, damit nicht Bestandteil der Typengenehmigung. Die entsprechende BA (auf Modeljahr achten) sollte dazu Auskunft geben. Ich gehe davon aus das Du aus dem Schneider bist.
Danke für deine Antwort. Das Autohaus jetzt sagte mir, dass, wenn das Auto ein RDKS hat, dieses funktionieren MUSS.
in der BA steht auch "Alle Räder müssen mit Drucksensoren ausgestattet sein und die Reifen
müssen den vorgeschriebenen Reifendruck aufweisen."
Da hätte ich wohl gleich beim Kauf mal rein schauen sollen . Da das beim Kauf nicht gegeben war, habe ich gehofft, doch noch das Autohaus zu belangen....
Naja, ist ist insoweit auch korrekt. Denn wenn ein Auto Nebelscheinwerfer hat, müssen diese auch funktionsfähig sein. Da kann ich auch nicht einfach mal das Glühobst rausnehmen.... Aber nochmal: Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern inclusive RDKS ausgestattet, oder nicht? Das der Händler jetzt für einen zusätzlichen Radsatz, den du ihm mitgibst, 300€ verlangt um das RDKS nachzurüsten ist frech, noch dazu absoluter Wucher. Ich würde daher die Winterräder einfach behalten und sie privat verkaufen. Fertig. Das Autohaus was dir die Räder verkauft hat, wird dir die Anfrage sicherlich ablehnen... Versuchen kann man es aber natürlich.
Wenn das RDKS zum Bauzeitraum nur optional war (und damit nicht gesetzl. verpflichtend) muß es nicht zwingend mit Sensoren ausgestattet sein. Wenn doch, steht das im Klartext in der BA!
Bei meinem 2011er Astra z.B. war das RDKS optional, ich muß Winrerreifen nicht mit Sensoren ausstatten (habe ich dennoch).
Für den Bauzeitraum des Adam steht in der BA "Hinweis In Ländern, in denen das Reifendruck-Kontrollsystem gesetzlich vorgeschrieben ist, wird bei Verwendung von Rädern ohne Drucksensoren die Typgenehmigung ungültig."
Ich interpretiere das so, das es damals zum Bau- und Zulassungszeitraum nicht gesetzlich vorgeschrieben war, damit auch für den späteren Zeitraum (in D) nicht ist. Trotz aktuelle gesetzlicher Pflicht einer Reifendrucküberwachung gibt es, zumindest in D, keine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge die vor dem, 01.11.2014 zugelassen wurden.
Zur Not Anfrage an den Opel-kundenservice richtenund um Klärung bitten. Fahrgestellnr. und zulassungsdatum nicht vergessen.
Leute, denkt bitte auch an das Homologationsdatum und nicht nur an das Zulassungsdatum. Hier mal beispielsweise ein Auszug dazu aus einer internen Opel-Info:
Welche Fahrzeuge benötigen zwangsläufig ein Winterrad mit RDKS?
Bei Fahrzeugen, die gesetzlich der RDKS-Pflicht unterliegen, muss die komplette Bereifung mit Sensoren ausgestattet werden. Dies betrifft alle Pkw und Wohnmobile mit einer EG-Typgenehmigung, die ab dem 01.11.2012 erteilt wurde.
Ich glaube ich frage mal einen Anwalt. Mein Problem ist, dass ich in circa drei Wochen in die USA verziehe und froh war so schnell einen Käufer für mein Auto inklusive Winterreifen gefunden zu haben. Wir haben auch noch ein zweites Auto zu verkaufen....so quer hatte ich beim Verkauf auch gar nicht gedacht.
Ist das Auto quasi schon verkauft? Oder wird es noch verkauft?
Zitat:
@Lambo-Fan schrieb am 26. Januar 2017 um 10:14:05 Uhr:
Leute, denkt bitte auch an das Homologationsdatum und nicht nur an das Zulassungsdatum.
Weshalb ich oben das umgangssprachliche Wort Typengenehmigung verwendet hatte.
Zitat:
Hier mal beispielsweise ein Auszug dazu aus einer internen Opel-Info:
Welche Fahrzeuge benötigen zwangsläufig ein Winterrad mit RDKS?
Bei Fahrzeugen, die gesetzlich der RDKS-Pflicht unterliegen, muss die komplette Bereifung mit Sensoren ausgestattet werden. Dies betrifft alle Pkw und Wohnmobile mit einer EG-Typgenehmigung, die ab dem 01.11.2012 erteilt wurde.
Nur das bringt dem TE pauschal nun auch nicht weiter. Denn die Antwort wann diese war bzw. wie diese aussieht ist ja noch offen. Der Adam wurde ja auch schon 2012 vertrieben.
Das ist mir schon klar, das ihm das so pauschal nicht weiterhilft. Das von dir geschriebene so aber leider auch nicht, da teilweise schlicht falsch.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 25. Januar 2017 um 20:11:29 Uhr:
Für Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1.11 2014 gibt es zumindest keine gesetzliche Pflicht überhaupt ein Reifendruckkontrollsystem haben zu müssen! Weder Aktiv noch passiv.
Aus der Ferne und ohne genaue Daten lässt sich das Thema aber hier, wie so viel RDKS Threads, noch unendlich fortsetzen. Wir sollten es also jetzt gut sein lassen und für den TE hoffen, das er sich gütlich einigen kann.