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RDKS zwingend notwendig?
Hallo,
meine Insi ist von 2013. RDKS-Pflicht für Neuwagen kam erst 2014.
Trotzdem hat der Wagen das Reifendruck-Kontrollsystem.
Wenn ich mir nun einen Satz Winterreifen + Felgen gebraucht besorgen will:
Muss dieser Satz dann zwingend ebenfalls RDKS haben?
Danke und Gruß
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13 Antworten
Wenn verbaut, dannn muss es auch (beim TÜV) funktionieren.
Das gilt für alle mt typgeprüften RDKS ab BJ 11/2012.
Verpflichtend ist ein RDKS für alle Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. November 2014 und alle Modelle mit Typprüfung ab dem 1. November 2012. Ob das eigene Auto unter diese Regelung fällt, ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Das Datum der Erstzulassung ist gleich zu Beginn unter Punkt 1 aufgeführt, die Typzulassung unter Ziffer 6. Steht hier ein Datum nach dem 1. November 2012, sollten Sie beim Hersteller
Meiner ist von 12-2011 und musste 280€ zuzüglich zu Wintereifen nd Felgen dazu legen
Ich denke aber dass das villeicht nur für Alufelgen gilt denn ich hatte einen neuen Insignia 2,0Turbo von 2016 gekauft und die Winterräder direkt dazu bestellt beim FOH und da waren dann originale Stahlfelgen dabei ohne RDKS und das System hat im Winter auch keine Anstalten gemacht
Zitat:
@Physikingenieur schrieb am 1. Dezember 2019 um 17:04:22 Uhr:
Hallo,
meine Insi ist von 2013. RDKS-Pflicht für Neuwagen kam erst 2014.
Trotzdem hat der Wagen das Reifendruck-Kontrollsystem.
Wenn ich mir nun einen Satz Winterreifen + Felgen gebraucht besorgen will:
Muss dieser Satz dann zwingend ebenfalls RDKS haben?
Danke und Gruß
Seit dem 20.05.2018 ist ein defekter RDKS ein erheblicher Mangel. Daher dann kein TÜV.
Für die Praxis: Bei allen Insignia FL ist funktionierendes RDKS Pflicht.
Quelle: AutoBild
„Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig. Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winterräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden.“
Zitat:
@Physikingenieur schrieb am 1. Dezember 2019 um 17:04:22 Uhr:
Hallo,
meine Insi ist von 2013.
Muss dieser Satz dann zwingend ebenfalls RDKS haben?
Klares
NEIN.
Du wirst nach dem Tausch der Reifen eine Fehlermeldung erhalten, dass eine "Winterreifenerkennung" aktiv ist, alle Werte werden mit einem > -- < gekennzeichnet.
Probleme beim TÜV gibts nicht.
Das System deaktiviert & aktiviert sich von alleine, da die Sensoren selbstständig bei Fahrt erkannt werden, oder auch nicht.
Bei meinen VFL 2013 war das kein Problem.
Es gibt zum einen die EU-Vorschrift mit der RDKS-Pflicht. Davon biste nicht betroffen. Die zweite Regelung betrifft den TÜV:
Zitat:
:
Reifendrucküberwachungssystem defekt oder im Reifen offensichtlich zu geringer Luftdruck
geriner Mangel
Zitat:
Offensichtlich nicht funktionstüchtig
erheblicher Mangel
https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32014L0045&%3Bfrom=EN
Fahre einfach zum nächsten TÜV, Dekra oder GTÜ und frage einen Prüfer.
Auch das ist falsch. Sofern RDKS beim Fahrzeug Aufpreispflichtig war, ist es nicht Prüfungsrelevant.
Ab 2014 wie korrekt dargestellt, war es Pflicht und wird durch den Prüfingenieur getestet.
Wenn in der Prüfung das gemacht wird, was immer gemacht wird, dann heisst es: was eingebaut ist, muss auch funktionieren. Und dann muss es auch funktionieren, wenn es Aufpreis pflichtig war. Ich habe schon vor Jahren wegen nicht funktionierender Nebelscheinwerfer keinen TÜV bekommen, obwohl ich dafür Aufpreis zahlen musste und diese noch nie im Leben benutzt habe. Ich musste sie erst reparieren lassen. Und das gleiche würde dann eben auch für RDKS gelten. Wenn man Aufpreis bezahlt hat, müssen sie auch funktionieren. Ab 2014 müssen sie verbaut sein, da gibt es keinen Aufpreis mehr.
Ich kenne allerdings die Bestimmungen nicht, und würde mal beim TÜV vorbei fahren und sie fragen. Oder wieder die 120€ für die Ventile bezahlen und mit der überaus nützlichen Funktion rumfahren. Ich habe mich für letzteres entschieden.
Das ist korrekt, was eingebaut wurde ist muss auch funktionieren, aber RDKS als aufpreis pflichtiges Extra ((!!!!)) läßt sich deaktivieren, wenn man keine Sensoren verbaut hat, dann kommt die Meldung im DIC >
W I N T E R R E I F E N E R K E N N U N G.
Dieses ist keine Fehlermeldung, da nicht eingeschaltet.
Schwer, ich weiß.
PS: Wenn ein NSW defekt ist und nicht funktioniert, weshalb auch immer, einfach schwarzes Klebeband drüber ( beidseitig ), dem TÜV genügt das und ist nicht relevant für das Siegel.
Bei mir war aber ein Schalter verbaut, und da war ihm das nicht egal. Ich habe die Scheinwerfer ausgebaut und den Schalter getauscht, dann ging er durch.
Bei mir ist der Toterwinkelassisten defekt. Fehlermeldung wird immer angezeigt und ich habe trotzdem TÜV bekommen, weil das als ein EXTRA galt und für mein Baujahr 2014 nicht relevant ist. Fahre zum TÜV am besten zu GTÜ und spreche vorher das an. So habe ich das auch gemacht.