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Realistische Plaketten-Klassierung von Diesel-PKW mit abgasmanipulierter Steuerung

VW
Themenstarteram 2. November 2017 um 9:58

Hallo Motor-Talker,

über die betrügerischen Manipulationen zur Vortäuschung niedriger Abgas-Schadstoffemissionen von Dieselantrieben - vorneweg von Volkswagen - kann man viel lesen. Mich interessiert folgende Frage:

Wenn man z. B. VW-Fahrzeugen in Deutschland mit einem Motor der Reihe VW EA189 und manipulierter Steuerung die "korrekte" Schadstoffklassen-Plakette aufkleben würde (die die tatsächlichen Emissionen klassiert), welche Zahl würde dann darauf stehen; Euro 4,3,2 oder gar keine Plakette?

Gruß

Hybrant

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10 Antworten

Welche Plakette?

Die vorne ist für vorrangig für FEINSTAUB (Ja ich weis, auch für Stickoxide) und dafür haben moderne Diesel einen Filter.

Damit sind sie m.W.n. bei Feinstaub "sauberer" als so mancher moderne Benziner.

Die Plakette zur "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" klassiert nicht die tatsächlichen Emissionen, sondern ist ein Hilfskonstrukt, das in der Praxis beliebig irreführend ist. Der Rest deiner Frage ist damit hinfällig.

Paar Fakten/ Messwerte zum Selbstlesen:

http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/stickstoffdioxid-111.html

https://www.bmvi.de/.../...-untersuchungskommission-volkswagen.pdf?...

Zitat:

@Hybrant schrieb am 2. November 2017 um 10:58:24 Uhr:

Wenn man z. B. VW-Fahrzeugen in Deutschland mit einem Motor der Reihe VW EA189 und manipulierter Steuerung die "korrekte" Schadstoffklassen-Plakette aufkleben würde (die die tatsächlichen Emissionen klassiert), welche Zahl würde dann darauf stehen; Euro 4,3,2 oder gar keine Plakette?

Gar keine. Mit der Manipulationssoftware wurde nie das einhalten einer Abgasnorm offiziell (!) nachgewiesen. Da kann der Motor real weniger als die Euro4-Grenzwerte ausstoßen, solange das nicht offiziell nachgewiesen wird bleibt es bei keiner Plakette. Schwarz. 0. Nix.

Die Original-Betrugssoftware hat Abgasgutachten, die auch eine Abgasnorm ausweisen. Die Typzulassungen dazu wurden bisher nicht zurückgerufen (außer an dem einen Cayenne 3.0 TDI zwischendurch), also gilt das Betrugszeug weiterhin.

Und die nachgeflashte Firmware (ohne den Schummel über Hüllkurven) der VAG-Modelle hat Freigaben vom KBA, die erst nach Abgasgutachten entstanden sind. Darüber ist deinen eine Abgasnorm zugeordnet. Erst nach diesen Freigaben hat VW dann die Autos umgeflasht, die sind ja auch nicht ganz doof.

Was soll das denn?

Schau Dir mal die ADAC bzw. sogar die Liste der DUH an, da sind reihenweise ausländische Hersteller mit Euro6 gelistet, die LEGAL sind und trotzdem Werte raus hauen an NOx von bis über 2.000mg/km (Range Rover)!

Zitat:

@Grasoman schrieb am 2. November 2017 um 16:18:29 Uhr:

Die Original-Betrugssoftware hat Abgasgutachten, die auch eine Abgasnorm ausweisen. Die Typzulassungen dazu wurden bisher nicht zurückgerufen (außer an dem einen Cayenne 3.0 TDI zwischendurch), also gilt das Betrugszeug weiterhin.

Äh, nein.

Ok, in einem Punkt hatte ich mich geirrt: das KBA entzieht tatsächlich bestimmten Fahrzeugen die Zulassung, aber auf Einzelbasis, nicht auf der Basis der Typzulassungen, denn die Fahrzeugscheine bleiben ja beim Update alle unverändert und da steht die Typzulassung drin. Das Dieselfahrzeug mit der Betrugssoftware bekommt aber immer noch z.B. bei Ummeldung die Plakette, die zu der Abgasnorm/Emissionsschlüssel gehört, die in den Papieren steht. Also bekommt er was. Er bekommt nicht "nichts".

Das KBA meldet also einzelne Fahrzeuge, die in überwachten Rückrufen das Update nicht bekommen haben, den Straßenverkehrsämtern. Aber die können oder wollen es dann nicht durchsetzen, weil wie sie sagen, sie 1) keine Beweismittel vernichten wollen und 2) nicht der Buhmann sein wollen, der am Ende den Zorn der Besitzer abbekommt und 3) sowieso weder Personal noch Kompetenz dafür da ist.

"Erste Verkehrsämter sträuben sich, VW-Diesel stillzulegen"

26.10.2017

http://www.spiegel.de/.../...ich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html

Themenstarteram 2. November 2017 um 20:10

Ich berichte jetzt über den Stand meiner weiteren Recherche auf der Basis Eurer Beiträge:

Die Versuche des Bundesministeriums für Verkehr ... zeigen m. E., dass die Motoren des VW Beetle 2.0 l, des VW Passat 2.0 l und des VW Polo 1.2 l (alle mit dem Motor EA 189 ausgerüstet) in einem Rollenstandszyklus, der dem relevanten NEFZ sehr nahekommt (von der Steuerung aber nicht als Prüfzyklus erkannt wird), über dem NOx-Grenzwert 250 mg/km für Euro 4 liegen. Die Motoren können demnach höchstens als Euro 3 eingestuft werden (wenn sie nicht Anderes noch weiter runterzieht). Alle Modelle, die seit dem 1. September 2009 neu auf den Markt kommen, müssen allerdings die Euro-5-Norm erfüllen - und so sind die o. g. VW-Modelle auch eingestuft.

Einen von mir vermuteten Zusammenhang mit der Umweltplakette Nr 4 (grün) konnte ich im Rahmen meiner Recherchebereitschaft nicht bestätigen. "Umweltplakette Nr. soundso wird erteilt, wenn Emissionsgrenzwerte soundso nach Norm soundso erfüllt sind" ist wohl zu einfach gedacht.

Oder lässt sich das doch so ausdrücken?

Nach dieser Fundstelle bei autoscout24

Eine Orientierung anhand der Schlüsselnummern ist sehr kompliziert. Die Einteilung nach den europäischen Schadstoffgruppen stellt hier eine gute Alternative dar. Erfüllt Ihr Auto die Abgasnorm Euro 5 oder 6, dann erhalten Sie immer die grüne Plakette. Aber auch bei Euro 3, Euro 4 oder D4 haben Sie gute Chancen, diese Plakette zu bekommen.

wurde es mir zu dumm.

Auf jeden Fall danke für alle Antworten! Obwohl meine Frage von falschen Vorstellungen ausging, hat sie doch hilfreiche Informationen ausgelöst.

Rechtlich kommerziell ist das Ganze ein einfacher Fall, der nach dem bewährten Kaufvertragsrecht des guten alten BGB (Wandlung, Rücktritt, Minderung usw.) zu regulieren ist.

Gruß, Hybrant

Die Zuordnung zur Plakettenfarbe ist über den Emissionsschlüssel und die Partikelminderungsstufe eindeutig festgelegt. Da gibt's ne große Tabelle.

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/3-1.pdf

https://www.dekra.de/.../ratgeber-feinstaubplaketten-22022010.pdf

Du kannst also jetzt diese ca. 90 Emissionsschlüssel mal einige Partikelminderungsstufen alle durchgehen und die Zuordnung prüfen.

Tabelle dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel

Ob ein Fahrzeug beim Nachtest beim KBA etwas erreicht oder nicht ist an sich erstmal nicht wichtig. (so komisch das auch klingen mag). Der Hersteller hat einen Test vorgelegt mit Fahrzeugen bei einer zwar von ihm beauftragten, aber staatlich autorisierten Prüforganisation, die vorher konforme Messwerte bescheinigt hat. (das KBA hat diese Messwerte noch in seinen Tabellen) Das reicht dem Hersteller, denn darauf hat das KBA dann Typzulassungen erstellt. Große Teile wie: Passen die Testfahrzeuge tatsächlich zur Serienproduktion? Verwendeten Prüforganisation und KBA identische Messbedingungen? sind offen.

Zitat:

Rechtlich kommerziell ist das Ganze ein einfacher Fall, der nach dem bewährten Kaufvertragsrecht des guten alten BGB (Wandlung, Rücktritt, Minderung usw.) zu regulieren ist.

Inzwischen dürfte es mehrere Hundert rechtkräftige (und bestimmt teils auch widersprüchliche) Urteile dazu geben, die einen besseren Eindruck geben, wie im Einzelfall die rechtliche Bewertung aussehen kann.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 2. November 2017 um 19:22:44 Uhr:

Ok, in einem Punkt hatte ich mich geirrt: das KBA entzieht tatsächlich bestimmten Fahrzeugen die Zulassung, aber auf Einzelbasis, nicht auf der Basis der Typzulassungen, denn die Fahrzeugscheine bleiben ja beim Update alle unverändert und da steht die Typzulassung drin. Das Dieselfahrzeug mit der Betrugssoftware bekommt aber immer noch z.B. bei Ummeldung die Plakette, die zu der Abgasnorm/Emissionsschlüssel gehört, die in den Papieren steht. Also bekommt er was. Er bekommt nicht "nichts".

Nochmal geirrt: Zulassung ungleich Betriebserlaubnis ungleich Typzulassung. Die Typzulassung jedes Euro5 (oder früher) Fahrzeuges ist bereits erloschen, auf der Basis kann kein Fahrzeug mehr neu in Verkehr kommen.

Mit der Typzulassung bekommt das Fahrzeug im Rahmen der Erstzulassung eine Betriebserlaubnis. Diese bleibt bestehen auch wenn die Typzulassung erlischt. Sie kann nach §19 StVZO nur erlöschen wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder bei endgültiger Außerbetriebsetzung. Die Betriebserlaubnis kann also auch nicht entzogen werden aufgrund der Manipulationssoftware.

Es ist letztlich "nur" ein Fahrzeug mit einem technischen Mangel. Das fängt mit der Aufforderung an am Rückruf teilzunehmen und geht bis zur Betriebsuntersagung bis Mangelbeseitigung.

Rechtlich ist das ein Gewährleistungsfall mit Nachbesserungsrecht wie bei jedem Mangel und jedem Rückruf. Wenn der Affenzirkus bei jeder Rückrufaktion wie jetzt bei VW laufen würde ... au weia. Da schreien vorrangig die Leute die sich jetzt nur einen finanziellen Vorteil verschaffen wollen.

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