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Realistischer Preis Astra ST als Tageszulassung aus 12/2015 mit 0 km

Opel Astra J
Themenstarteram 11. Juli 2016 um 6:43

Nachdem unser Astra ST 1.6 letzte Woche einen unverschuldeten Unfall hatte und der Schaden vermutlich über 5000 € liegen dürfte, stehen wir jetzt vor der Entscheidung, ob wir reparieren lassen oder gegen einen anderen ST als Tageszulassung tauschen.

Allerdings ist u.a. der Rahmen beschädigt, was sich nicht mehr ausbeulen lässt, sondern ein Teil herausgetrennt und ein neues Blech eingeschweißt werden muss.

Der Händler hat zwei identische ST 1.4 Turbo Style mit Design- und Komfortpaket auf dem Hof, welche in 12/2015 als Tageszulassung auf den Händler zugelassen worden sind, sprich ab dem Zeitpunkt läuft die HU und die Werksgarantie.

Allerdings sind beide noch für den damaligen Preis ausgezeichnet, was ich nach 7 Monaten Standzeit und ablaufender Werksgarantie und HU nicht für angemessen halte.

Von daher die Frage, was ein realistischer Preis wäre, mit dem ich in die Verhandlungen gehen kann:

- Liste 27 k

- Aktionspreis in 12/2015 20 k

- aktuell ?

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14 Antworten

Ich würde den handler fragen welches sein zuzahlungspreis ist wenn er den Unfallwagen in Zahlung nimmt.

Bei Abbrechnung lt. Gutachten muß man allerdings bedenken das die Versicherung 19%MwST abzieht. Allerdings last man sich im Gegenzug die Leihwagenpauschale und Wertminderung auszahlen.

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 7:24

Ja, das ist mir klar. Nur wüsste ich vorher gern einen realistischen Preis für den Neuen.

Und die MwSt. gibt es trotzdem, da der Kauf des Neuen mit Ausweis der MwSt. erfolgt und diese dann nachgefordert werden kann. Das war damals nach einem Hagelschaden und anschließendem Kauf eines neuen Fahrzeugs genauso.

Leihwagenpauschale bekommt der Händler für den Mietwagen, Wertminderung steht uns noch zu.

Leihwagenpauschale bekommst Du - wenn Du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst!

Was Du von der MwSt schreibst leuchtet mir nicht ein? Meinst Du trittst das Fahrzeug an die Versicherung ab?

Hallo,

ich vermute, dass es sich hier um den Astra J handelt (Kombi).

Was bedeutet 27 k und 20 k?

Wie ist das Fahrzeug ausgestattet??

Benzin /Diesel, Hubraum und Leistung des Motors, Alufelgen, Sitz- und Lenkradheizung, Navi, Einparkhilfe, Rückfahrkamera, Sportsitze, Schiebedach, Klimaautomatik, ...???

Vor einigen Monaten wurden hier einige Astras Sportstourer für 15.900 Euroals Tageszulassung aus 2015 angeboten (allerdings sehr spärlich ausgestattet /Klima, Radio und ZV / 1,6 mit 115 PS).

Verschiedene besser ausgestattete wurden adnn für 18900 Euro angeboten (Metallic, BC, Sitz- und Lenkradheizung, Navi, 1,4 mit 140 PS).

Gruß

Klaus Werner

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 16:00

Ja, da wir hier im Astra J Forum sind, geht es um den Astra J ST. Wir haben uns im Zuge des Modellwechsels in 12/2015 einen 1.6 mit 115 PS als Tageszulassung als Style Edition gekauft. Preis lag Liste bei 21 k und mit Rabatt bei 16 k. In unserem Modell ist u.a. 17" Alu, Klimaautomatik, CD400 mit BC, Sitzheizung, Lenkradheizung, Teilleder Kunststoff, PDC hinten, Azurblau Metallic, usw. enthalten.

27 k und 20 k bzw. 21 k und 16 k bedeutet 27.000 € etc. Wie man sieht, war der Rabatt bei allen TZ prozentual sehr ähnlich. Allerdings hat sich seitdem preislich nichts mehr getan, was angesichts Nachfolge-Modell, laufender Garantie und HU sowie Standproblemen wenig nach vollziehbar erscheint.

Zum Thema MwSt.:

Wenn wir nicht reparieren lassen, sondern fiktiv abrechnen, dann bekommen wir zunächst den Schaden ohne MwSt. ausbezahlt. Wenn wir dann aber ein anderes Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt. kaufen, bekommen wir die fehlende MwSt. aus der fiktiven Abrechnung noch erstattet.

Und zum Thema Ausfall:

Wir haben einen Ersatzwagen, also bekommt der Händler dafür das Geld, nicht wir.

Ich würde so ca. 18/19 Mille schätzen.

Junge Fahrzeuge mit Style-Ausstattung aus Herbst '15 und unter 30.000km liegen bei 15/16K Händlerpreis.

Mehr als 20 würde ich auf keinen Fall geben.

Halbes Jahr Standzeit macht dem Auto aber auch nix.

Themenstarteram 11. Juli 2016 um 16:16

Naja, immerhin fehlen jetzt fast 8 Monate Werksgarantie und HU. Das ist für mich sehr wohl eine Wertminderung.

Dann kannst ja noch eine Flex-Garantie auf 4 Jahre raushandeln.

Frische HU ist für den Händler schnell gemacht oder er lässt was nach.

Ich meinte hier aber mehr das Auto selbst. ;)

Warum sollte der handler jetzt schon eine HU machen lassen?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 12. Juli 2016 um 09:12:08 Uhr:

Warum sollte der handler jetzt schon eine HU machen lassen?

eben, würde das doch die zeit sogar verkürzen. als neuwagen hat er 3 jahre tüv, also bis 12/18. wenn du jetzt in 7/16 tüv für 2 jahre machen läßt, muß man wann genau das nächste mal hin? ah jetzt ja, eine insel....:cool:

@klwerner

das "k" steht für "kilo" und bedeutet (indernetz-umgangssprachlich) soviel wie "mille", also "tausend". findet man daher eher in schriftlicher als mündlicher form. man sagt eher "16 riesen" als "16 k".

und da das tippen furchtbar lästig und anstrengend ist, vor allem auf diesen neumodischen wischfohns, kürzt man eben ab wo es geht.

*klugscheißmodus off*

am 15. Juli 2016 um 11:34

3 Jahre TÜV gelten nur für die Erstzulassung. Wird es verkauft und umgemeldet/neu angemeldet, kriegt er meines Wissens nach nur 2 Jahre

Und?

der Wagen hat ne Tageszulassung, ergo braucht er keine neue HU da diese noch gültig ist.

Er muß das erste mal 2018 hin. Egal ob er in der Zwischenzeit 20x verkauft wurde oder nicht.

Zitat:

@Barismisin schrieb am 15. Juli 2016 um 13:34:56 Uhr:

3 Jahre TÜV gelten nur für die Erstzulassung. Wird es verkauft und umgemeldet/neu angemeldet, kriegt er meines Wissens nach nur 2 Jahre

Quatsch, die TÜV-Fälligkeit wird doch bei einem Verkauf nicht rückdatiert :rolleyes:

Trotzdem ist es quatsch, bei einem Neuwagen, der nur rumstand, einen neuen TÜV machen zu lassen. Einziges Argument ist die verstrichene Zeit bei der Werksgarantie und das der Wagen jetzt 7 Monate älter ist.

am 15. Juli 2016 um 17:59

Stimmt, da hab ich was falsch in Erinnerung :)

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