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Rechnung fürs Umsetzen - aber ich weiß nichts davon
Nabend,
folgender Sachverhalt:
Ich bekam vor einiger Zeit Post, dass mein Fahrzeug im absoluten Halteverbot geparkt haben soll. Da ich auf sowas für gewöhnlich achte (zumal es mein Wohnort ist), bin ich zu entsprechender Stelle gegangen und habe das zeitlich befrisstete Zeichen geprüft: Da dort mehrfach zeitlich befristete Aufkleber übereinander geklebt wurden, konnte ich das im entsprechenden Zeitraum angeblich vorhandene Halteverbot nicht mehr nachprüfen. Ich bin bis heute überzeugt, nichts übersehen zu haben.
Ich habe dann beschlossen, dass ich es dabei belasse und die 20€ bezahlt. Nachprüfen konnte ich es eh nicht mehr.
Erledigt.
Nun aber finde ich einen Brief in meinem Briefkasten, in dem mir ca. 150€ fürs Umsetzen in Rechnung gestellt werden, für denselben Verstoß.
Ich kann mich an keinen einzigen Vorfall erinnern, an dem mein Fahrzeug nicht an dem Ort stand, an dem ich es zuletzt zurückgelassen habe!
Da die Summe in diesem Fall doch schon erheblich ist, bin ich nicht gewillt, das so einfach hinzunehmen, wenn mir dieser Vorgang komplett unbekannt ist. Wäre es anders, würde ich anstandslos bezahlen.
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist: Ob und wie man herausfinden kann, ob die Umsetzung wirklich stattgefunden hat? Muss der neue Standort vermerkt werden? Oder hat man als Beschuldigter nun überhaupt keine Möglichkeit mehr, den Vorgang nachzuprüfen?
Ratlose Grüße.
Beste Antwort im Thema
Ich war nicht am selben Tag am Auto um den es hier geht. Die 72h-Regel wurde aber nicht verletzt.
Ich setze mich mit der Rechtsschutz in Verbindung und dann werde ich sehen wie es weitergeht und hier posten.
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39 Antworten
Zitat:
@stuntmaennchen schrieb am 9. Oktober 2015 um 19:25:26 Uhr:
Nun aber finde ich einen Brief in meinem Briefkasten, in dem mir ca. 150€ fürs Umsetzen in Rechnung gestellt werden, für denselben Verstoß.
Wer ist in diesem Fall der Aussteller der Rechnung?
Der Herr Polizeipräsident.
Da sollte zumindest vermerkt sein, wer die Umsetzung durchgeführt hat. Die Polizei bei euch verfügt sicherlich auch nicht über eigene Abschleppfahrzeuge.
Nein, nichts.
Dann solltest du dich mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen. Schließlich muß man dir die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Rechnung zu überprüfen. Die Leistung muß erbracht worden sein und dafür muß es Nachweise geben.
Also auch wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, so würde ich stark davon ausgehen, dass du den Fehler gemacht hast.
Am Ende haben die vielleicht dein Fahrzeug nur drei Parklücken weiter gestellt ... da muss man erst einmal stutzig werden. Das klappt sicher ab und an, aber manchmal sicher einfach auch nicht.
eben dieses "vielleicht" stört mich an der Sache. erst das "übersehene" Halteverbot und nun noch ein Umsetzen was mir nicht bekannt ist. 150€ sind mir zu viel, um mich auf ein "vielleicht" zu verlassen.
Blöd: legt man Widerspruch ein, werden automatisch 35€ draufgeschlagen. Fetzt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. Oktober 2015 um 19:52:42 Uhr:
Dann solltest du dich mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen. Schließlich muß man dir die Möglichkeit einräumen, die Rechtmäßigkeit der Rechnung zu überprüfen. Die Leistung muß erbracht worden sein und dafür muß es Nachweise geben.
Komisch ist das allerdings schon.
Wenn der Wagen nie an einer anderen Stelle "wiedergefunden wurde" als vorher ... und dennoch eine Umsetzung stattgefunden haben sollte.
Dann müsste ja der Wagen zweimal umgesetzt worden sein - einmal an den Ausweichort und einmal wieder zurück auf exakt denselben Platz.
Und selbst wenn (geplante) Arbeiten an der Stelle mit den zeitlich befristeten Halteverboten stattgefunden hätten, welches ein Umsetzen rechtfertigen würde ... dann würde der Umsetzer den Wagen ja anschließend nicht wieder zurückstellen, sondern am Umsetz-Ersatzplatz stehen lassen ... meiner Meinung nach.
Komisch ...
Sowas machen die nicht. Das Halteverbot gilt dort noch immer. Es handelt sich hier um einen Parkplatz am Straßenrand, also keine Parkbucht. Theoretisch ist es vorstellbar, dass sie das Fahrzeug bis zum Ende des Verbots "nach vorne gezogen" haben. Aber eben auch nur theoretisch, weil mein Auto dort stand, wo ich es abgestellt habe und nicht 20m weiter.
Zitat:
@stuntmaennchen schrieb am 9. Oktober 2015 um 19:58:46 Uhr:
Blöd: legt man Widerspruch ein, werden automatisch 35€ draufgeschlagen. Fetzt.
Vielleicht bringt ja bereits eine freundliche Nachfrage deinerseits bei der Polizei Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit. Wenn nicht, kannst du danach ja immer noch Widerspruch einlegen.
Zitat:
@stuntmaennchen schrieb am 9. Oktober 2015 um 20:04:13 Uhr:
Theoretisch ist es vorstellbar, dass sie das Fahrzeug bis zum Ende des Verbots "nach vorne gezogen" haben. Aber eben auch nur theoretisch, weil mein Auto dort stand, wo ich es abgestellt habe und nicht 20m weiter.
Diesbezüglich solltest du dir ggf. wirklich sicher sein.
Ich persönlich bin da immer skeptisch, dass man sich da nicht schnell vertut. Denn für mich klingt das nicht nach komplett entspannter Parkplatzlage und dann stellt man eben da ab, wo Platz ist. Ob man da jeden mal kritisch hinterfragt, ob man nicht 20m weiter geparkt hat ... da habe ich so meine Zweifel.
Da gebe ich dir durchaus Recht. Man neigt im Nachgang ja dazu, Dinge anders einzuschätzen. Daher bin ich mir auch nur zu 99% sicher und nicht zu 100%. Ich möchte das aber irgendwo nachschauen können, mir ist solch ein Schreiben dem ich nichts entnehmen kann einfach zu wenig.
Ich würde von mir auch sagen, dass ich halbwegs aufmerksam in der Richtung bin. Ich habe mein Lebtag mein Auto noch nicht suchen müssen. Aber ob mir 20m bei einer Parksituation, die das durchaus her gibt zwingend oder auch zu 99% auffallen, da hätte ich so meine Zweifel dran.
Aber klar, nachfragen kann man versuchen.
Da ich sogar noch den Moment vor Augen habe, an dem ich verwundert den Zettel vom Auto gefischt habe, kann ich mir ziemlich sicher sein, dass das Auto eben genau dort stand.
Aber gut, das lässt sich offenbar wirklich nur "vor Ort" klären.
Beim Wühlen in den Unterlagen ist mir eben sogar aufgefallen, dass ich noch eine Rechtsschutz im Bereich Verkehr habe...die habe ich schon Ewigkeiten nicht mehr belästigt. Zeit wirds