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Recht auf Einblick in Werkstatthistorie?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 16:03

Hallo Leute,

ich wünsche schöne und entspannte Weihnachten gehabt zu haben!

Mich beschäftigt mal wieder eine Frage und hoffe auf Eure Einschätzung: Hat man als Kunde das Recht die Werkstatt- und Fahrzeughistorie des eigenen Fahrzeuges einzusehen? Mich würde hier besonders interessieren was bei meinem Jahreswagen werkstattmäßig passiert ist, bevor ich der Eigentümer wurde.

Ich entdecke immer wieder neue Knarz- und Klappergeräusche bei meinem Auto, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Fahrzeuginnenraum eventuell schon mal - zumindestens teilweise - zerlegt war.

Liebe Grüße und dann bald einen guten Start in das Jahr 2015!

WakeUp

Beste Antwort im Thema

Guten Tag zusammen,

nachdem sich leider niemand gefunden hat, der weitere Expertise beiträgt, habe ich die Kollegen unserer Rechtsabteilung behelligt.

Deren Auskunft:

  1. So einfach, wie ich mir es vorgestellt hatte, sei es nicht.
  2. Aber der Ansatz nach Teilen der Werkstatthistorie zu fragen, sei dennoch durchaus vielversprechend.

Es komme dabei tatsächlich nicht darauf an, die Werkstatthistorie selbst zu erhalten. Wenn der private Kaufinteressent beim gewerblichen Verkäufer (wie es eine MB-Niederlassung ist) explizit nachfragt, ob sich aus der Werkstatthistorie Anhaltspunkte für Sachmängel ergeben, sollte der gewerbliche Verkäufer schon allein aus der gebotenen Sorgfaltspflicht dort auch nachsehen. Die eigentliche Historie selbst anzufragen, sei weder notwendig noch zielführend. Der Verkäufer müsse sie wahrscheinlich nicht offenbaren und der Käufer hat auch kein Interesse an allen darin enthaltenen Informationen. Dem Käufer genügt die Eingriffshistorie und vom normalen abweichende Besonderheiten des Wagens. Nur danach solle er sich erkundigen, wie von mir vorgeschlagen.

[Anmerkung: Habe den ersten Absatz sowie weiter unten einige Passagen aufgrund der folgenden Repliken editiert, um ihn verständlicher zu machen.]

Die Frage, wie oft ein Fahrzeug laut Historie in der Werkstatt war, lässt sich nicht einfach abbügeln, wenn der private Käufer signalisiert, ihm sei es besonders wichtig, kein Fahrzeug zu kaufen, das ungewöhnlich häufig in die Werkstatt musste. Wenn sich der private Kaufinteressent entsprechend erkundigt und klar zu erkennen gibt, dass dies für ihn eine wichtige Beschaffenheit der Kaufsache sei, wird es für den schweigsamen gewerblichen Verkäufer zumindest unwägbar.

Gerade bei jüngeren Problemfahrzeugen, die sich noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungsphase befinden, ist deren Historie (zumindest was die eigenen Werkstätten angeht) für eine Herstellerfiliale zugänglich. Dabei gehe es nicht darum, Einsicht in die Werkstatthistorie zu begehren. Vielmehr erkundige man sich lediglich nach der Zahl der Werkstattaufenthalte. Und diese Information liegt dem MB-Verkäufer zumindest für die MB-Werkstätten vor. Für eine Auskunft müsse er die Werkstatthistorie auch nicht offenbaren. Die Rechtslage werde bei Verschweigen auffällig vieler ungeklärter Werkstattaufenthalte für den allzu zugeknöpften Verkäufer einer MB-Filiale auch unter dem Aspekt der arglistigen Täuschung unkalkulierbar -vor allem wenn sich der Käufer danach explizit erkundigt hatte. Das hatte ich gar nicht auf dem Schirm.

Die Kollegen haben noch zwei Urteile des BGH zu dem Stichwort Arglist erwähnt:

BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 (NJW 2009, 2120):

Dort ging es um Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss. Diese seien im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang zwar grundsätzlich ausgeschlossen. Das gelte jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.

Die Fortsetzung dieses Falls endete in einem weiteren

BGH-Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09 (NJW 2011, 1280):

Ein Gewährleistungsausschluss ist nach § 444 BGB unwirksam, wenn ein Sachmangel arglistig verschwiegen wurde. An sich trägt die Beweislast der Käufer. Da es sich aber um eine negative Tatsache handelt (nicht aufgeklärt worden zu sein), besteht eine Beweiserleichterung durch eine sog. "sekundäre Behauptungslast": Der Verkäufer muss substantiiert vortragen, wie er aufgeklärt hat und darf nicht einfach die Behauptung, nicht aufgeklärt zu haben, bestreiten. Trägt er nichts vor, gilt sein bloßes Bestreiten, weil unsubstantiiert, gem. § 138 III ZPO als Geständnis (§ 288 ZPO).

In dem Fall (war kein Auto aber das Bürgerliche Gesetzbuch gilt eben für vieles) war die Kaufsache mit einem Mangel behaftet. Dies war den Verkäufern auch bekannt, weil ihnen zuvor deswegen ein Kaufinteressent abgesprungen war. Als sich andere Kaufinteressenten just hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit der Kaufsache erkundigten, antwortete der Käufer (wahrheitswidrig), er wisse hierzu nichts.

Dabei wussten die Verkäufer ja bereits wegen des abgesprungenen Kaufinteressenten, dass dies ein Umstand war, der für einen verständigen Käufer von kaufentscheidender Bedeutung war. Wenn also ein Kunde seinen Wagen wandelt (das Beispiel hatten wir oben), dann kann man das Auto unter Umständen nicht einfach so auf den Hof der Niederlassung stellen und dem nächsten Käufer andrehen.

Das schriftliche Erkundigen, so meinen meine Kollegen aus der Rechtsabteilung, sei auch ohne juristischen Hintergedanken ein guter Ansatz. Rechtlich gesehen, müsse der Verkäufer vielleicht nicht jedes Zipperlein offenbaren. Für einen Sachmangel sollte es sich schon um eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit handeln. Aber was das im Einzelfall sei, müsse dann vor Gericht geklärt werden. Wie das ausgehe, könne keine Rechtsabteilung eines Herstellers mit 100 Prozent Sicherheit prognostizieren. „Die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung umfasse nämlich neben der technischen Beurteilung der Funktionstauglichkeit auch den Fahrkomfort“ (Himmelreich / Andreae / Teigelack, Autokaufrecht §6, Rz 51 mit dem Beispiel Knarzen der Sitze und einem Hinweis auf OLG München).

Jedenfalls sei in der Praxis mit einem erhöhten Einigungswillen zu rechnen, wenn sich ein Käufer dementsprechend vorher ausführlich und schriftlich dokumentiert erkundigt habe. Dies vorhersehend, dürften die meisten Profi-Verkäufer bei MB eher bereitwillig Auskunft geben. Und das sei ja schließlich auch das Ziel der Fragen: Für beide Seiten Ärger vermeiden.

Fazit: Es gibt natürlich keine sichere Methode, sich vor Reinfällen zu bewahren. Aber entsprechende Fragen bei der Kaufanbahnung können die Position des Käufers verbessern.

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Das bezweifel ich stark, zumal man sowieso nicht nachvollziehen kann was eventuell in welcher Werkstatt gemacht wurde. Soweit ich weiß, dürfen einem nur Unfallschäden nicht vorenthalten werden und müssen sogar angegeben werden.

Hast du noch Garantie? Dann würde ich bezüglich der Geräusche mal in der Werkstatt aufschlagen.

Dir auch schon mal einen guten Rutsch. ;)

 

Gruß

Hallo und guten Abend,

das würde mich auch interessieren, ich habe mir im Oktober "meinen ersten Benz" gekauft, hab aber leider schon einige Werkstattaufenthalte gehabt. Mich würde interessieren ob der Vorbesitzer aufgrund der Probleme ( Panoramadach, FDP und klappern an der Hinterachse) den Wagen auch schon mal in der Werkstatt hatte.

Gruß Kai

ob man einen Anspruch hatte, kann ich leider auch nicht sagen. Aber ich denke, dass dir Dein Händler, sofern er nichts zu verbergen hat, Auskunft erteilen wird. Aktuell habe ich bei einem Händler wegen eines E63 angefragt und wollte Infos zu Werkstatthistorie. Der Verkäufer meinte, er könne selber die Werkstatthistorie nicht einsehen. Er müsste das über seinen Werkstattmeister machen. Hab seitdem noch keine Antwort bekommen. Mal schaun, ob ich Auskunft bekomme.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 19:04

Wäre toll, wenn man jemand was zu dem Thema sagt, der gute Kontakte zu MB pflegt.

Ich denke schon, dass hier gerade bei Garantiefragen so einiges dokumentiert wird (z.B. wer, wann, was an dem Fahrzeug auf Garantie/Kulanz abgerechnet hat). Bisher wollte mich nur keiner mal mit in den Bildschirm schauen lassen und das obwohl es ja um mein Eigentum geht.

Bei meinem Vorgänger w211 wurde mein Fahrzeug mit einem Hinweis versehen "Qualitätsauffälliges Fahrzeug mit häufigen Werkstattkontakten". Kann hierzu jemand was sagen?

Hier würde mich natürlich auch mal interessiere, was das bedeutet. Der Meister hat den Zettel mit dem Ausdruck damals schnell wieder weggezogen, als er gesehen hat, dass ich mich für diesen Hinweis interessiert habe.

Moin, Moin,

der W212 ist mein vierter E klasse Mercedes. Klappergeräusche hatte und habe ich bei jedem Wagen.

Fähre seit 2001 immer einen E Klasse Avantgarde Mercedes. Knarz und Klappergeräusche waren bei jedem Wagen zu hören.

Super leise ist der Audi A4 meines Sohnes. Keine Klappergeräusche.und kein dieseln im lastbetrieb wie das bei den vier Zylindern CGI Motoren der Fall ist.

VG

Zitat:

Wäre toll, wenn man jemand was zu dem Thema sagt, der gute Kontakte zu MB pflegt.

Gut k.A. - aber einen häufigen.

Zitat:

Ich denke schon, dass hier gerade bei Garantiefragen so einiges dokumentiert wird (z.B. wer, wann, was an dem Fahrzeug auf Garantie/Kulanz abgerechnet hat).

Garantiesachen und alle sonstigen bei MB durchgeführten Arbeiten sind im System gespeichert und abrufbar.

Zitat:

Bisher wollte mich nur keiner mal mit in den Bildschirm schauen lassen und das obwohl es ja um mein Eigentum geht.

Konkret gesagt: "ich möchte die Reparaturhistorie meines Fahrzeuges einsehen" und die haben nur gesagt: "Nö und versuchen Sie ja nicht auf den Bildschirm zu gucken!"?

 

Zitat:

Bei meinem Vorgänger w211 wurde mein Fahrzeug mit einem Hinweis versehen "Qualitätsauffälliges Fahrzeug mit häufigen Werkstattkontakten". Kann hierzu jemand was sagen?

Das bedeutet, dass das Fahrzeug öfter wegen Garantiebeanstandungen in der Werkstatt war.

Zitat:

Der Meister hat den Zettel mit dem Ausdruck damals schnell wieder weggezogen, als er gesehen hat, dass ich mich für diesen Hinweis interessiert habe.

Konkret gesagt:"ich möchte die Reparaturhistorie meines Fahrzeuges einsehen" und der zieht den Ausdruck wortlos weg?

Ich bin bei einer MB NL Kunde, wo man alles konkret sagen muss:

"ich möchte das schriftlich"

"ich möchte eine Kopie des Auftrages"

"ich möchte genau wissen, was gemacht wurde"

"ich möchte eine Kopie des Übergabeprotokolls des Leihwagens"

usw.

Sonst gibt es nichts.

Wenn ich mich am Counter gemeldet habe und gebeten werde, im Lounge Bereich in Lauerstellung zu gehen, bediene ich mich umgehend bei meiner dortigen Ankunft am Kaffee/Getränke und Keks Angebot selbst. Andere Kunden, die dort ganz offensichtlich bereits am austrocknen sind, beobachten mich dabei, als würde ich eine obszöne Performance präsentieren.

So verbleiben Sie demütig auf dem Gestühl hocken, bis der Meister erscheint.

Sie hatten dann weder Keks noch Getränk, obwohl sie keine 10 Meter von der hübsch im Neonlicht präsentierten Selbstbedienungstheke entfernt sitzen.

Anschließend, wenn denen irgendwas vom KD Mitarbeiter - teils widersprüchliches - schnell erklärt wird, wird zustimmend geknickt, obwohl sichtbar nicht alles verstanden wurde.

Die bekommen dann sicher auch keine Werkstatthistorie und haben vielleicht auch einen komischen Eindruck?

Mein Tipp: frag gezielt nach, Du möchtest das haben.

Wenn die sagen: "Nee", frag doch "Warum nicht?".

Dann rufst Du hier an - kostenlos unter 00800 1 777 7777 (MB HL), schilderst Dein Anliegen und das es Dir lt. MB NL nicht möglich ist, eine solche Übersicht zu bekommen.

Dort wird man Dich ggf. fragen, mit WEM Du WO gesprochen hast. Man wird Dir dann mitteilen, das man Dir den Ausdruck zuschicken wird.

Alles andere wäre mir neu.

VG

Christian

Das kannst du getrost vergessen... auch wenn du mit RA drohst, kriegst du Hystorie nicht ausgehändigt.

--- edit Mod (212059) Absatz auf Wunsch des Erstellers gelöscht ---

Zitat:

@wakeup18 schrieb am 26. Dezember 2014 um 20:04:10 Uhr

...

Bei meinem Vorgänger w211 wurde mein Fahrzeug mit einem Hinweis versehen "Qualitätsauffälliges Fahrzeug mit häufigen Werkstattkontakten". Kann hierzu jemand was sagen?

Hier würde mich natürlich auch mal interessiere, was das bedeutet. Der Meister hat den Zettel mit dem Ausdruck damals schnell wieder weggezogen, als er gesehen hat, dass ich mich für diesen Hinweis interessiert habe.

Mein W212 hat auch das Prädikat "Qualitätsauffälliges Fahrzeug mit häufigen Werkstattkontakten".

In zwei Jahren und 80.000 km waren es 12 Werkstattkontakten: 3 davon Garantiefällen, 1x Reifenschaden, 1x neue Reifen wg. Verschleiß, den Rest nur Wartung und Reifentausch (Sommer auf Winter und umgekehrt). Also nix schlimmes wenn man die Details kennt.

Ich denke das System ist nicht so klug und zählt einfach die Zeilen in der Fahrzeug-Historie zusammen (und beim W211 kann diese Liste elend lang werden;)).

Die Werkstatt-Historie bekommt man nicht so einfach... wegen Datenschutz usw.

Wenn Du den Meister gut kennst, dann sollte es möglich sein es am Bildschirm anzuschauen.

Zitat:

@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 26. Dezember 2014 um 23:45:21 Uhr:

Die Werkstatt-Historie bekommt man nicht so einfach... wegen Datenschutz usw.

Vor allem hat die Herausgabe einen negativen Erwartungswert für die Bilanz. Denn nun geht's los mit

- Warum wurde x gemacht?

- Warum wurde y nicht gemacht?

- Warum geht z nicht nach vielen Versuchen?

- Ist w ein Folgeschaden von v?

- Wieso hat die NDL die Vorgeschichte verschwiegen?

Ein endloser Rattenschwanz kann folgen. Und alle Fragen oder Erkenntnisse sind unangenehm. Da kann der Hersteller nur verlieren.

Der Hersteller fühlt sich nicht der Aufklärung verpflichtet, sondern seinen Aktionären und deren Profit.

Hallo ins Forum,

man sollte die Möglichkeit eines Kollegen nicht so laut rausposaunen. Daimler sieht solche Dinge gar nicht gern (siehe die vor kurzem erzwungene Abschaltung der Seite zu den Datenkarten) und geht auch dagegen vor.

Daimler sieht diese Historie als eigene Datenquelle, auf die man kein Zugriffsrecht hat. Obwohl ich ein durchaus gutes Verhältnis zur Werkstatt habe, sehe ich die Historie meines eigenen Fahrzeugs nur höchst selten. Der Hintergrund ist, dass die Zugriffe protokolliert werden und eine Begründung einzugeben ist. Wenn die Werkstatt die Historie braucht, gibt's vielleicht auch die Möglichkeit mal auf den Bildschirm zu schauen, aber ausdrucken o.ä. kannst Du vergessen.

Die Sache mit dem auffälligen Fahrzeug hat mein 212er auch (habe ich sogar von allerhöchster Stelle bestätigt bekommen). Wenn man den Hintergrund kennt, ist's nicht so schlimm. Blöd für die Statistik ist halt nur, dass es allein für das Comandproblem (häufige Abstürze) allein 5 Werkstattbesuche brauchte, bis a) die aktuell verfübarste Software drauf war und b) der Fehler vorlag. Dann gab's endlich die Entscheidung das Gerät komplett zu tauschen, da's vorher immer noch die Möglichkeit des Updates gab. Auch bei anderen nicht wirklich gravierenden Fehlern hat sich Daimler mit zögerlicher Freigabe mehrere Werkstattbesuche eingehandelt.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 27. Dezember 2014 um 00:04:14 Uhr:

Wenn die Werkstatt die Historie braucht, gibt's vielleicht auch die Möglichkeit mal auf den Bildschirm zu schauen, aber ausdrucken o.ä. kannst Du vergessen.

Hallo Peter,

dann habe ich vlt. nur einen besonders :). War mir neu und mir nicht bewusst, dass das so kritisch ist :o.... War kein Problem gewesen :confused:.

VG

Christian

Also ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem BMW Jahreswagen und weiß, dass dort die Werkstattmitarbeiter angehalten sind, auf keinen Fall den Kunden Einsicht in die Historie zu gewähren. Ein sehr freundlicher Schrauber hat's mir trotzdem ermöglicht und es war erschreckend, wieviel an dem Wagen schon herumgeschraubt wurde bevor man ihn mir als "Premium Selection" verkaufte. Ein Ausdruck war von deren Software grundsätzlich blockiert.

Ich denke bei MB wird es das gleiche Prinzip sein. Einen rechtlichen Anspruch hast du sicherlich nicht.

Aus Datenschutzgründen dürfen die dir nichts zeigen. Ausser du hast ein Vollmacht vom Vorbesitzer. Abgesehen davon wird nach ablauf der Garantie nichts mehr dokumentiert. Online kannst du die Wartungsprotokolle sehen.

Das Argument Datenschutz gilt bei der Werkstatthistorie gewiss nicht generell. Spätestens wenn der Wagen vorher ein Mietwagen war, fehlt den Daten der Werkstatthistorie der Personenbezug und damit die Verbindung zum Argument „Schutz persönlicher Daten“. Auch ist generell keineswegs klar, welche Daten der Werkstatthistorie personenbezogene Informationen enthalten (sollen).

Inzahlungnahme

Wie ist es mit dem Datenschutzargument, wenn MB in Gestalt seiner Niederlassung Dir beim Neuwagenkauf das Angebot macht, Deine E-Klasse in Zahlung zu nehmen? Darf MB dann „Deinen“ Teil der Werkstatthistorie zur Kalkulation nutzen? Ist es in diesem Fall angemessen, dass nur der Hersteller den Teil der Werkstatthistorie kennt, die Dein Wagen vor Dir hatte und Du nicht?

Verkauf JS

Ist das angemessen, wenn Dir eine NL eine gebrauchte E-Klasse Junge Sterne (aber auch Vorführwagen / Werkswagen) verkauft oder müsste sie in diesem Fall nicht zumindest bei auffälligen Wagen von sich aus darauf hinweisen? Nur aus der Auffälligkeit lassen sich ja noch lange nicht personenbezogene Daten ableiten.

Datenschutz kein Argument

Ich denke, der Datenschutz ist keine stichhaltige Begründung. Zumal man die Werkstatthistorie auch anonym präsentieren kann: z. B. die Zahl der Aufenthalte nach technischem Defekt ohne Einfluss des Fahrers und bei Verkauf eben die Zahl der Werkstattbesuche zur Instandsetzung von Unfall- oder Lack- bzw. Glasschäden (etwa nach Steinschlag). Gerade im Zeitalter der EDV sind Werkstattdaten doch elementarer Bestandteil der verkauften Ware. Bei Comand online und eCall müssen Verkäufer heute sogar Vertragsbeziehungen zum Hersteller an den Käufer weiterreichen / übertragen. Warum sollte das bei den Daten der Werkstatthistorie nicht so sein? Ich finde, es stünde jedem Hersteller gut zu Gesicht, wenn er in den Zeiträumen der Gewährleistung und Garantien (inklusive Anschluss wie MB 100) die Werkstatthistorie so transparent wie möglich zeigt. Wäre auch eine Idee für Modellreihen insgesamt. Und eine spannende Diskussion wie übergreifende Elemente auszuweisen sind, beispielsweise Kettenspanner oder der OM 651.

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