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Recht auf Zusendung vom Antrag bitte dringend um Rechtsbelehrung

Themenstarteram 13. Februar 2007 um 21:08

Hallo

In einem vor 2 Tagen erstellten Thema ( "Problem mit der Versicherung") habe ich meine Problematik mit meiner Versicherung bzw. Versicherungsfachmannes beschrieben.

Da ich immer noch nicht im Besitz meines Versicherunsantrages bin den ich nie erhielt! nun die Frage an die Fachleute unter euch ob ich ein Recht auf Aushändigung einer Kopie des Antrags (mit meiner Unterschrift)habe, um die darin vereinbarten Konditionen mit denen in meinen Vertrag vergleichen zu können.

Eigentlich gehe ich davon aus das dies kein ernstes Thema sein dürfte aber die Sache gestaltet sich mehr und mehr zu einer nicht ganz koscheren Geschichte.

Ich habe die Unterschrift bei Antragstellung damals elektronisch am Laptop geleistet und deshalb die banale Frage ob überhaupt trotzdem ein Dokument wie man es ansonsten kennt existiert/existieren muss.

Ich hoffe ihr könnt mich aufklären denn ich will eigentlich nichts weiter wie nicht als dummer Junge dastehen.

Es handelt sich im übrigen um eine wie ich denke doch recht bekannte Versicherungsgesellschaft.

MfG Ralle

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26 Antworten

Verstehe die Aufregung nicht ganz.

Mit dem Procedere der Anragaufnahme per Laptop und ohne Ausdruck musst Du ja zum Zeitpunkt der Antragaaufnahme einverstanden gewesen sein.

Das Einfachste ist hier, dass der Antragsaufnehmende Dir den Antrag ausdruckt.

Die Aushändigung des Versicherungsscheines benötigt schon ein paar Tage, also Geduld. Richtig ist, dass man stets einen Versicherungsantrag zu den Unterlagen nehmen sollte. Wie könnte man sonst im Falle der Uneinigkeit die Richtigkeit seiner Antragsangaben beweisen?

Deine Verbraucherrechte sind auch nicht beschnitten, Da Du noch keine vollständigen AKB's hast, kannst Du nach Erhalt des Versicherungsscheines und der AKB's widersprechen und Dir dann einen neuen Versicherer suchen.

Themenstarteram 14. Februar 2007 um 19:37

Hallo Beukeod

Mit der Art und Weise der Antragaufnahme war ich einverstanden weil ich nicht damit gerechnet habe so über den Tisch gezogen werden.

Ich bin, wie ich in einem früherem Tread schon mal recht ausführlich beschrieben habe, nach drei Telefonaten und einem persönlichem Erscheinen in der zuständigen Bezirksdirektion (so heißt das wohl) noch immer nicht mit meinem Antrag, der doch wohl auf dem Laptop meines Versicherungsmenschen oder sonst wo abrufbar/kopierbar sein sollte, ausgestattet worden.

Nach meinem dritten erfolglosen telefonat bin ich dann hin gefahren. In dieser halben Std. Fahrt hatte sich mein Vertreter aber mit einem wohl sehr wichtigen Termin aus dem Staub gemacht und lies mir durch seinem Kollegen nur ein Schreiben über ein Angebot einer KFZ Versicherung da und nicht mein Antrag!

Ich laufe nun seit 4 Wochen hinter meinem Antrag her ohne Erfolg und werde es morgen telefonisch bei der Hauptvertretung probieren.

Weil es sich für mich mittlerweile als offensichtlich darstellt das ich von denen nicht "im Guten" meinen Antrag mit meiner Unterschrift erhalten werde habe ich nun die Frage gestellt ob ich ein Recht habe auf die Aushändigung einer Kopie meines Antrags da der VR eventuell behaupten wird ich habe einen Antrag erhalten aber verloren was definitiv nicht der Fall ist.

Ich weiß nicht wer sich über diese Sache nicht aufregen würde und ich bin wir sicher das nur die wenigsten auf die Idee gekommen wären den Vertreten zu bitten doch erst einen Ducker mitzubringen. Das ich das nicht nocheinmal machen werde ist mir nun auch klar aber es handelt sich um einen Vertreter der Signal Iduna der für mich immer "greifbar" ist und deshalb bin ich nicht auf die Idee gekommen das der mich so plump abzieht oder zumindest nicht zugibt einen Fehler gemacht zu haben.

Ich habe als Laie auf diesem Gebiet deinen letzten Satz nicht verstanden.

Ich habe den Versicherungsschein und die AKBs längst erhalten. Der Vertrag wurde nach meinem ersten telefonischem Einwandt geändert aber die Klauseln entsprechen noch immer nicht denen die bei Antragaufnahme gemacht wurden.

Kann ich zum jetztigen Zeitpunkt, ohne den Antrag zu haben, wiedersprechen und kündigen?

MfG Ralle

Re: Recht auf Zusendung vom Antrag bitte dringend um Rechtsbelehrung

 

Zitat:

Original geschrieben von rallespassat

Hallo

In einem vor 2 Tagen erstellten Thema ( "Problem mit der Versicherung") habe ich meine Problematik mit meiner Versicherung bzw. Versicherungsfachmannes beschrieben.

Da ich immer noch nicht im Besitz meines Versicherunsantrages bin den ich nie erhielt! nun die Frage an die Fachleute unter euch ob ich ein Recht auf Aushändigung einer Kopie des Antrags (mit meiner Unterschrift)habe, um die darin vereinbarten Konditionen mit denen in meinen Vertrag vergleichen zu können.

Eigentlich gehe ich davon aus das dies kein ernstes Thema sein dürfte aber die Sache gestaltet sich mehr und mehr zu einer nicht ganz koscheren Geschichte.

Ich habe die Unterschrift bei Antragstellung damals elektronisch am Laptop geleistet und deshalb die banale Frage ob überhaupt trotzdem ein Dokument wie man es ansonsten kennt existiert/existieren muss.

Ich hoffe ihr könnt mich aufklären denn ich will eigentlich nichts weiter wie nicht als dummer Junge dastehen.

Es handelt sich im übrigen um eine wie ich denke doch recht bekannte Versicherungsgesellschaft.

MfG Ralle

M.E. hast Du ein Recht auf alle -Deine Person betreffenden- Unterlagen.

Fordere einfach Kopien von der Versicherung an.

Viel Glück

weflydus

Zitat:

Original geschrieben von rallespassat

Kann ich zum jetztigen Zeitpunkt, ohne den Antrag zu haben, wiedersprechen und kündigen?

Hallo Ralle,

Vorab. Die Vorgehensweise des antragsaufnehmenden Vertreters ist nicht akzeptabel. Da Deine Entscheidung wohl gefallen ist, dass Du dieses Vertragsverhältnis beenden willst, meine folgenden Hinweise:

Ich gehe von einem Versicherungsbeginn 01.01.2007 aus.

Die Antragsaufnahme war vor diesem Datum. Das zu versichernde Fahrzeug war in 2006 anderweitig versichert, d. h., bei Antragsaufnahme wurde für das versicherte Risiko (Dein Pkw) keine vorläufige Deckung erteilt. Ebenfalls wurden Dir bei Antragsaufnahme die Kfz-Versicherungsbedingungen (AKB), das Merkblatt zur Datenverarbeitung und die Hinweise zu den Verbraucherrechten nicht ausgehändigt.

Damit bist Du an Deinen Antrag nicht gebunden! (Der Versicherer aber schon)

Der Versicherer muss Deinen WIDERRUF (VVG § 8) zum Antrag gegen sich heute noch gelten lassen.

Wie macht man so etwas. Schriftlich mit der vergebenen Vertragsnummer an den Versicherer (Vertrags führende Stelle, bei Dir Dortmund).

Schreibe z. B.:

Vertragsnummer ............. Meinen Antrag vom xx.xx.2006 widerrufe ich. Bei Antragsaufnahme wurde ich nicht über mein Widerrufsrecht belehrt, eine vorläufige Deckung wurde nicht erteilt.

 

Das Pflichtversicherungsgesetz ist nun zu beachten!

Du musst Dein Fahrzeug jetzt neu versichern und dafür sorgen, dass bei Deiner Kfz-Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigungskarte (VBK od.ugs. Doppelkarte) für Dein Fahrzeug hinterlegt wird, weil Dein Vorversicherer (Signal Iduna) diese entziehen wird.

Zusätzlich wäre noch einiges zu beachten. Wende Dich deshalb an Versicherungsleute in Deiner Nähe.

Als Stichworte nennst Du nur:Versicherungsbeginn und Abfrage Schadenfreiheitsrabatt (SFR).

Ich habe mich bemüht, es verständlich zu schreiben.

Klappt schon.

Grüße

Beukeod

er hat doch den Versicherunggschein längst erhalten.

Da liegt doch sicher das "Policenmodell" zugrunde.

Ich würde mich daher nicht auf das Widerrufsrecht verlassen.

M.W. heben die Versicherer aber beim papierlosen Antrag bei Beschwerde des Kunden den Vertrag meist auf.

Das beste wäre anzubieten eine neue Deckungskarte mit Beginn 01.01. bei StvkA einzureichen und daß der Vertrag ab Beginn aufgehoben wird.

Vielleicht noch eine Ergänzung.

Ich persönlich würde jetzt versuchen, mit dem früheren Versicherer in Verbindung zu treten. Um folgendes zu erreichen:

- der gekündigte Vertrag sollte ab 01.01.2007 wieder aufgenommen werden, falls das noch möglich ist

- der Schadenfreiheitsrabatt sollte nicht abgegeben werden, sofern noch nicht geschehen

Sofern diese BEIDEN Vorgehensweisen noch möglich sind, bleibst Du auf jeden Fall von einer - wie auch immer aussehenden - Abrechnung des neuen Versicherers verschont.

Was den Antrag angeht würde ich mit einem netten (ernst gemeint, wirklich netten) Zweizeiler um eine Erklärung des Vorstandes bitten. Dann bewegt sich sicher mehr.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

er hat doch den Versicherunggschein längst erhalten.

Das hat damit nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Da liegt doch sicher das "Policenmodell" zugrunde.

Auch das hat damit nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Ich würde mich daher nicht auf das Widerrufsrecht verlassen.

Warum nicht? Deine Annahmen darfst Du haben das ist i. O. . Begründe bitte warum er gemäß Versicherungsvertragsgesetz kein Widerrufsrecht hat. Ich bin auf Deine Begründung heftig gespannt.

 

Policenmodell. Diesen Begriff gibt es noch nicht im VVG! Hier wäre erstmal die Novellierung des VVG abzuwarten.

Davon abgesehen, auch durch das Policenmodell wird das Verbraucherrecht Wideruf nicht abgeschafft. Es ist so, dass auf bestehende Verbraucherechte seitens des Versicherers eindeutig hingewiesen werden muss.

@Wuge, Dir ist das sicher auch alles so bekannt, einem Vorstand schreiben ist manchmal sinnvoll - aber wegen der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts? Warum?

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Das beste wäre anzubieten eine neue Deckungskarte mit Beginn 01.01. bei StvkA einzureichen und daß der Vertrag ab Beginn aufgehoben wird.

Eine VBK mit rückdatiertem Beginn auf den 01.01.2007 bei der Kfz-Zulassungsstelle Mitte Februar 07 zu hinterlegen, könnte Dich in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bringen. Das ist schon manchem "auf die Füße gefallen". Es ist nicht zulässig eine Sache rückwirkend unter Versicherungsschutz zu stellen.

Maßgeblich für das Pflichtversicherungsgesetz ist, dass eine VBK ab dem 01.01.2007 bei der kfz-Zul. Stelle hinterlegt war. Wenn jemand von seinem Widerrufsrecht oder auch im anderen Fall Widerspruchrecht Gebrauch macht, wird mit dem selben Datum z. B. 15.02.2007 eine neue VBK hinterlegt. Und alles ist i. O. .

Das Studium des Pflichtversicherungs- und des Versicherungsvertragsgesetz kann Dich hier von Deinem Nichtwissen befreien :)

Hi,

safwetyservices beschreibt nix anderes als die Praxis. Also warum die Aufregung? Ihm Nichtwissen zu unterstellen ist doch etwas hochgegriffen.

Grüße

Schreddi

@Schreddi,

mag sein. Aber Aufregung?

Die ersten beiden von mir zitierten Aussagen von safwetyservices sind nun wirklich falsch (ok, Nichtwissen kann man in den falschen Hals kriegen).

Grüße

Beukeod

Hi,

ja, in Ordnung.

Mich störte wirklich nur der Begriff Nichtwissen ;). Hielt ich für nicht angemessen, da safwetyservices ja doch bissl vom Fach ist.

Nix für ungut

Grüße

Schreddi

"Ich würde mich daher nicht auf das Widerrufsrecht verlassen.

--------------------------------------------------------------------------------"

 

"Warum nicht? Deine Annahmen darfst Du haben das ist i. O. . Begründe bitte warum er gemäß Versicherungsvertragsgesetz kein Widerrufsrecht hat. Ich bin auf Deine Begründung heftig gespannt."

Boykott, darauf kannst du auch gespannt sein!

Du verwechselst WIderrufs und Widerspruchsrecht!

"Das Widerrufsrecht entfällt bei kurzfristigen Verträgen mit Laufzeiten bis zu einem Jahr sowie bei Jahresverträgen, die sich stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängern, wenn nicht fristgerecht vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Hier gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht (siehe dazu weiter unten). "

Stattdessen wird 5aVVG angewendet.Es gilt das "Widersprucshrecht".Beim Policenmodell wird der Mangel der Übergabe der Bedingungen bei Antragstellung wie folgt geheilt:

 

§5a VVG:

(1) Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widerspricht.

Hat der TE diese Unterlagen bereits erhalten, so

"würde ich mich auf das Widerrufsrecht nicht verlassen".

Das Policenmodell bdeutet lediglich, daß die wesentlichen Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden.

Warum greifst Du mich eigentlich so an?

Mir geht es nicht um Krawall- oder Klugscheisserthreads wo

es nur gegeneinander geht und nicht mehr darum dem TE zu helfen.

Da habe ich kein Interesse dran.

@Schreddi

übrigens danke für die Verteidigung in meiner Abwesenheit

Nur mal bemerkt, ich habe niemanden angegriffen.

am 19. Februar 2007 um 7:59

Nur zur Erläuterung:

Bei dem elektronischen Antrag kommen alle Unterlagen mit der Police. So auch die Belehrungen, Datenschutz, usw.

Selbst der Antrag ist beigefügt. Nur eben nicht mit der Unterschrift, sondern nur alle Daten vom Antrag sind aufgeführt.

Da der elektronische Antrag in der sogenannten Dunkelverarbeitung bearbeitet wird (d. h. diesen bekommt nie ein Sachbearbeiter zu sehen), kann der Inhalt der olice gar nicht von dem des Antrages abweichen.

Es kann höchstens sein, dass man die einen Beitrag genannt hat, du aber einen ganz anderen Unterschrieben hast.

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