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Recht ! Mondeo Automatikgetriebe

Ford Mondeo
Themenstarteram 25. März 2006 um 14:42

Hallo Leute,

ich habe vor ca. 9 Monaten bei Ebay ein Automatikgetriebe für ca. 850,00 Euro gekauft. Das Getriebe hat gerade mal 6000Km gelaufen und ist defekt. Deshalb habe ich den Verkäufer angeschrieben, der lehnt allerdings dankend ab mir irgendwie entgegen zukommen.

Er unterstellt mir sogar, dass ich das Getriebe absichtlich beschädigt habe um mich an ihm zu bereichern.

Außerdem könnte der erneute Getriebeschaden ja auch durch einen Fehler am Auto verursacht worden sein.

Kann man eigentlich anhand der Getriebenummer herausbekommen woher das Getriebe stammt bzw. ob vielleicht ein Garantieanspruch besteht ?

Seine Angaben waren damals: Das Getriebe funktioniert 100%ig. Keine Rücknahme!!! Angabe ohne Gewähr! Artikel wird "so wie er ist" von Privat verlkauft, die beseutet:mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Ich möchte die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Ist es sinnvoll bzw. was könnte ich denn noch tun ?

Danke,

Max

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12 Antworten

Re: Recht ! Mondeo Automatikgetriebe

 

Zitat:

Original geschrieben von maximumfun

Hallo Leute,

ich habe vor ca. 9 Monaten bei Ebay ein Automatikgetriebe für ca. 850,00 Euro gekauft. Das Getriebe hat gerade mal 6000Km gelaufen und ist defekt. Deshalb habe ich den Verkäufer angeschrieben, der lehnt allerdings dankend ab mir irgendwie entgegen zukommen.

Er unterstellt mir sogar, dass ich das Getriebe absichtlich beschädigt habe um mich an ihm zu bereichern.

Außerdem könnte der erneute Getriebeschaden ja auch durch einen Fehler am Auto verursacht worden sein.

Kann man eigentlich anhand der Getriebenummer herausbekommen woher das Getriebe stammt bzw. ob vielleicht ein Garantieanspruch besteht ?

Seine Angaben waren damals: Das Getriebe funktioniert 100%ig. Keine Rücknahme!!! Angabe ohne Gewähr! Artikel wird "so wie er ist" von Privat verlkauft, die beseutet:mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Ich möchte die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Ist es sinnvoll bzw. was könnte ich denn noch tun ?

Danke,

Max

Hmm... Schwierig. Ich würde sagen, so leid es mir tut, das du da nicht viel machen kannst. Da er als Privatperson keine Garantie gegeben hat, und du das Automatikgetriebe auch so gekauft hast.

Aber ich sag mal so, versuchen kann man es immer, nur viel viel Geld jetzt für den Anwalt auszugeben, dafür das man eventuell doch kein Recht bekommt, lohnt doch nicht. Dann lieber ein neues Automatik-Getriebe kaufen.

am 25. März 2006 um 14:46

War das Getriebe bereits defekt, als Du es erhalten hast ? -> arglistige Täuschung, gute Chancen, trotz der "Garantieklausel"

Ist es erst später kaputt gegangen -> versteckter Mangel -> haste schlechte Karten.

Würde trotzdem mal den Anwalt zu Rate ziehen.

Gruß A.R.

Themenstarteram 25. März 2006 um 14:47

Re: Re: Recht ! Mondeo Automatikgetriebe

 

Zitat:

Original geschrieben von Kickdown-169

 

Hmm... Schwierig. Ich würde sagen, so leid es mir tut, das du da nicht viel machen kannst. Da er als Privatperson keine Garantie gegeben hat, und du das Automatikgetriebe auch so gekauft hast.

Aber ich sag mal so, versuchen kann man es immer, nur viel viel Geld jetzt für den Anwalt auszugeben, dafür das man eventuell doch kein Recht bekommt, lohnt doch nicht. Dann lieber ein neues Automatik-Getriebe kaufen.

Privat ist so eine Sache - er verkauft einige PKW-Ersatzteile !!!

Themenstarteram 25. März 2006 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von churfuerst

War das Getriebe bereits defekt, als Du es erhalten hast ? -> arglistige Täuschung, gute Chancen, trotz der "Garantieklausel"

Ist es erst später kaputt gegangen -> versteckter Mangel -> haste schlechte Karten.

Würde trotzdem mal den Anwalt zu Rate ziehen.

Gruß A.R.

Sagen wir es mal so, mein Onkel hat ihn kurz nach Einbau angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass das Getriebe nicht ganz sauber schaltet.

Zitat:

Original geschrieben von maximumfun

Sagen wir es mal so, mein Onkel hat ihn kurz nach Einbau angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass das Getriebe nicht ganz sauber schaltet.

Hat er darauf reagiert?

Wenn er bei ebay ständig Ersatzteile verkauft, kann man das vielleicht als eine Art "Schlupfloch" benutzen. Das er doch, hätte Garantie geben müssen.

Themenstarteram 25. März 2006 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von Kickdown-169

Hat er darauf reagiert?

Wenn er bei ebay ständig Ersatzteile verkauft, kann man das vielleicht als eine Art "Schlupfloch" benutzen. Das er doch, hätte Garantie geben müssen.

Nein, hat er nicht. Er wollte sich auch diesmal tot stellen hat aber nicht geklappt !

Themenstarteram 25. März 2006 um 14:57

Darf eigentlich jeder PKW-Ersatzteile verkaufen ? Und muss man da nicht sowieso 1 Jahr Garantie geben ?

Zur Zeit verkauft er übrigens einen Motor für einen Peugeot 206/307 und eine Heckschürze für einen Porsche.

am 25. März 2006 um 15:47

Das ist insgesamt eine schwierige Angelegenheit....Aber es muss nicht unbedingt heißen, dass du hoffnungslos verloren bist;

Ich würde vorschlagen, du berätst dich mit deinem Anwalt, wie die Chancen aussehen.

Ich drücke dir auf jeden fall die Daumen, dass sich noch alles zum Guten wenden wird ;)

MFG

Danny

Hi,

also er darf es natürlich nicht defekt verkaufen und dann so tun als wüsste er von nichts. Wenn Du also irgendwie nachweisen könntest das das teil schon beim Kauf defekt war bist Du auf der sicheren Seite.

http://www.internetrecht-rostock.de/ da gibts ein paar nette Infos rund im Ebayrecht.

MFG

am 25. März 2006 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von maximumfun

(...)Und muss man da nicht sowieso 1 Jahr Garantie geben ?(...)

Garantie sicher nicht. Maximal die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, welche bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt, bei "Bastler"-, "Schrottware" oder von Privatpersonen ausgeschlossen werden kann.

Bei obigem Verkäufer liegt allerdings der Verdacht nahe, dass der "Privatverkäufer" gewerblich handelt. Als erstes würde ich mich also an eBay wenden.

Auf irgendein Recht zu pochen, dürfte schwer werden. Einerseits bestätigt er die Funktionsfähigkeit, übernimmt dafür aber eindeutig keine Gewähr. Kann ein Fehler beim Einbau ausgeschlossen werden? Wurde das Getriebe von einem Fachbetrieb eingebaut?

 

Stefan

Themenstarteram 25. März 2006 um 19:07

Das Getriebe wurde von einer Werkstatt in NRW eingebaut. Laut Ford Darmstadt ist ein Einbaufehler auszuschließen. Das Problem trat auch erst auf, als es draußen kälter wurde. Vorher lief der Wagen bis auf ab und an mal hartes schalten ohne Probleme.

Zitat:

Laut Ford Darmstadt ist ein Einbaufehler

Och nö? Nicht Ford Darmstadt, nicht der Ford Darmstadt bei dem ich so viele Probleme habe? Werkstattmeister ist ein leckeres ital. Reisgericht :D ?

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