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Recht Werkstatt Reparatur Nachbesserung
Hallo zusammen,
ich habe ein Frage zum Thema Recht (gabs dafür nichtmal ein Themen Forum?).
Mein Motorrad war vor ein paar Wochen in der Werkstatt da ich einen Motorschaden hatte (Nockenwelle), hab für die Reparatur knapp 1300 Euro gezahlt. Nun war nach 1 bis 2 Wochen das selbe Geräusch wieder da weswegen ich bei der Werkstatt angerufen habe. Die meinten ja evtl was falsch eingebaut oder Nockenwelle hat sich gesetzt blabla und ich soll schnellstmöglich vorbeikommen.
Ich bin dann vorbei gekommen und der Mechaniker war sich nicht sicher und meinte er möchte des lieber zur Sicherheit nachprüfen (ich hätte meine Maschine natürlich gerne wieder mitgenommen aber sicher ist sicher). Gestern bekam ich dann endlich nach 2 Wochen die Nachricht das die Maschine wieder läuft und ich vorbeikommen soll mit 150€ im Gepäck.
Nun meine Frage, vorausgesetzt es wurde kein Schaden festgestellt - muss ich dann das zerlegen/prüfen bezahlen? Falls ja, wenn jetzt doch in einigen Wochen der obrige Schaden wieder vorliegt - bekomme ich dann mein Geld zurück?^^ Ich finde es etwas komisch das man für Sorgfalt zahlen muss, ich hätte ja auch einfach warten können bis die Karre im Arsch ist und dann wäre der Kostenpunkt für die Werkstatt höher... Abgesehen davon kann ich ja nicht prüfen ob was repariert worden ist oder nicht..
Gruß Luke
Beste Antwort im Thema
Lass dir den Fehler erklären, wenn er mit der Reparatur zusammenhängt, dann sollte es dich nichts kosten. Da du auch auf Reparaturen 1 Jahr "Gewährleistung" hast
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10 Antworten
naja es war ja nix kaputt (angeblich)...somit hast du einen auftrag erteilt "schaut mal was da klappert". das wurd ohne befund auch gemacht. somit ist der fall klar: dein problem
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja es war ja nix kaputt (angeblich)...somit hast du einen auftrag erteilt "schaut mal was da klappert". das wurd ohne befund auch gemacht. somit ist der fall klar: dein problem
Also in Zukunft lieber warten bis komplet kaputt?
nein natürlich nicht.
aber wen du meinst das da was defekt ist, die werkstatt einen fehler sucht wo keiner vorhanden ist dann musst du für diese dienstleistung eben bezahlen. wen du ein bier bestellst, es aber nicht trinkst dann musst das ja auch zahlen?!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nein natürlich nicht.
aber wen du meinst das da was defekt ist, die werkstatt einen fehler sucht wo keiner vorhanden ist dann musst du für diese dienstleistung eben bezahlen. wen du ein bier bestellst, es aber nicht trinkst dann musst das ja auch zahlen?!
Okay und wenn jetzt der Fehler wirklich in ein paar Wochen (wieder) auftritt? z.B. jetzt ist das klappern weg und dann wiederkommt, ich nicht in die Werkstatt fahre sondern warte bis die Nockenwelle komplett abraucht - das wäre dann korrekt?
nimms mir jetzt net krumm...aber wen am moped was klappert dann kann man es a) ignorieren und vielleicht geht was kaputt oder b) eine werkstatt das ganze anschauen lassen.
wen die werkstatt dann nix findet dann zahlst du eben. was gibts den daran nicht zu verstehen? wen du dir (als dummes beispiel) ein steinchen in den reifen gefahren hast dann klapperts eben auch und die werkstatt findet dann nix.
Wenn es dasselbe oder ein sehr ähnliches Geräusch war, denke ich, dass es direkt mit der Reparatur, dem Bauteil zusammenhängt.
Wenn das Geräusch nicht da gewesen wäre, hätte er es doch nicht nochmal zerlegt.
Oder wofür will er die 150 € haben?
Es war also sicherlich irgendwas vorhanden (Schraube nicht richtig angezogen, Ventilspiel nicht korrekt eingestellt oder um einen Zahn versetzte Kette/Riemen) und wahrscheinlich hat er das nun ausgebessert. Wenn dem so war, dann sollte es dich nichts kosten, er hat nur seinen Fehler ausgebessert.
Für meine Begriffe war da definitiv was, aber wie willst du das nun beweisen?
Ein Rechts-Forum wird es hier sicherlich nicht geben. Rechtliche Beratung ist hier verboten, mehr als Erfahrungen, Tipps und persönliche Meinungen gibt es nicht.
Meine Meinung ist: Zahl die 150 €, aber such dir definitiv eine andere Werkstatt.
Mein Mechaniker wechselt mal kostenlos eine Birne, prüft die Lambdasonde oder fährt die Kiste auf die Bühne, obwohl er selten einen Auftrag in Höhe von 1.300 € bekommt.
Du kannst gerne auch einen Anwalt aufsuchen. Der berät dich dann hinsichtlich des genauen Vorgehens und vertritt deine Interessen. Beweise für das Klappern vor und nach der Reparatur wären aber sicherlich hilfreich.
Wenn die NW abraucht, hast Du "Garantie", und der Motor muß hinterher wieder funktionieren.
Da Du nen Folgeauftrag erteilt hast, zahlen!! Ich hätte evtl. gesagt, da klappert noch was, woran könnte das liegen, bitte Kostenvoranschlag erstellen, nach Klärung "Kleinigkeitenstundensatz" evtl. sogar Auftrag um die Ursache zu finden (ob es nur in der Werkstatt repariert werden kann, oder auch in Heimarbeit, kann man hinterher klären. Einige Werkstätten wollen das eher weniger, andere sind auf jeden Kunden angewiesen. Dann sehe ich zu entweder die Störung selbst zu beheben (Werkstatt ist voll oder hat keinen Bock weil klaut Zeit, Infos zu müssen sie mir aber dann noch liefern!), oder die Werkstatt kriegt den Auftrag.)
Oder ist das ein unbezahlbarer Oldtimer. Dann ist das allerdings ärgerlich.
Zitat:
Original geschrieben von LukeStriker
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja es war ja nix kaputt (angeblich)...somit hast du einen auftrag erteilt "schaut mal was da klappert". das wurd ohne befund auch gemacht. somit ist der fall klar: dein problem
Also in Zukunft lieber warten bis komplet kaputt?
Nicht unbedingt. Wenn die Werkstatt einen Fehler macht und du ihn bemerkst, solltest du ihn im Sinne der Schadensminderung schon anzeigen.
Ist eben die Frage, ob da ein Fehler war.
Wenn da einer war, was die Werkstatt nun verschweigt, kostet es dich 150 € (obwohl es eigentlich umsonst sein sollte, aber gut).
Wenn dir jedoch deswegen in einem Jahr wieder die Nockenwelle kaputt geht, sind es wieder 1.300 €.
Ich wäre also glücklich, dass jetzt hoffentlich alles rund läuft und perfekt eingestellt ist. Das ist die Hauptsache und in Zukunft ruhig noch den einen oder anderen Zeugen hinzuholen, wenn du glaubst, dass eine Reparatur nicht korrekt ausgeführt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Wenn die NW abraucht, hast Du "Garantie", und der Motor muß hinterher wieder funktionieren.
Da Du nen Folgeauftrag erteilt hast, zahlen!! [...]
Diese Garantie (nicht eigentlich Gewährleistung?) ist eben auch nicht unendlich.
Mit Weghören kann man besser fahren, wenn einem das Ding wegen eines Fehlers bald um die Ohren fliegt und nachweislich ein Fehler beim Einbau gemacht wurde (auch dann muss man das beweisen können). Wie beschrieben kann das aber auch nach hinten losgehen und nach 1,5 Jahren greift dann wahrscheinlich keine Garantie oder Gewährleistung mehr.
Lass dir den Fehler erklären, wenn er mit der Reparatur zusammenhängt, dann sollte es dich nichts kosten. Da du auch auf Reparaturen 1 Jahr "Gewährleistung" hast
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Ich wäre also glücklich, dass jetzt hoffentlich alles rund läuft und perfekt eingestellt ist. Das ist die Hauptsache und in Zukunft ruhig noch den einen oder anderen Zeugen hinzuholen, wenn du glaubst, dass eine Reparatur nicht korrekt ausgeführt wurde.
Offenbar hat es ja einen kurzen Zeitraum nach der Reparatur funktioniert (so interpretiere ich den Eröffnungspost). Dann ist wieder dasselbe Fehlerbild aufgetreten.
Spricht doch einiges dafür, dass die Reparatur nicht korrekt ausgeführt wurde.
Wie (lange) soll man denn den Zeugen dabei haben? Wie gesagt, augenscheinlich war unmittelbar nach der Reparatur der Fehler nicht mehr erkennbar.